
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankheitskostenvollversicherung ist der vollwertige private Krankenversicherungsschutz.
- Sie ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig – anders als eine Zusatzversicherung.
- Versichert sind ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungskosten.
- Ein Teil des Beitrags bildet Alterungsrückstellungen für höhere Kosten im Alter.
Was ist die private Krankheitskostenvollversicherung (PKV)?
Die Krankheitskostenvollversicherung ist die fachliche Bezeichnung für die substitutive private Krankenvollversicherung – also den vollwertigen Schutz, der die gesetzliche Krankenversicherung ersetzt. Sie ist das Kernprodukt der PKV und deckt umfassend die gesamten Krankheitskosten – auch nach einem Unfall – gemäß dem vereinbarten Tarif ab. Wer sich privat versichern möchte, wählt diese private Krankheitskostenvollversicherung als Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung – eine echte private Krankenversicherung statt einer Zusatzversicherung.
Vollversicherung oder Zusatzversicherung?
Der Unterschied ist grundlegend: Eine Zusatzversicherung ergänzt die GKV und schließt einzelne Lücken. Die Vollversicherung dagegen tritt an die Stelle der GKV und übernimmt den kompletten Schutz. Wer privat vollversichert ist, ist nicht mehr gesetzlich versichert.
Welche Leistungen sind enthalten?
Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Tarif, umfasst aber grundsätzlich die ambulante Behandlung beim Arzt, die stationäre Versorgung im Krankenhaus und die zahnärztliche Behandlung. Je nach Tarif kommen Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder höhere Zahnersatz-Erstattung hinzu.
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Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung
Wie bei der PKV üblich, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren: Sie tragen einen festen Jahresbetrag selbst und zahlen dafür einen niedrigeren Beitrag. Reichen Sie in einem Jahr keine Rechnungen ein, gewähren viele Tarife zudem eine Beitragsrückerstattung. Beide Stellschrauben belohnen Versicherte, die kleinere Kosten selbst tragen, und senken die effektiven Ausgaben spürbar.
Warum sich persönliche Beratung lohnt
Die Krankenversicherung begleitet Sie ein Leben lang, und viele Entscheidungen sind nur schwer rückgängig zu machen. Eine persönliche Beratung hilft, Tarife objektiv zu vergleichen, Leistungslücken zu erkennen und Fehler zu vermeiden, die später teuer werden. Achten Sie darauf, dass die Beratung Ihre persönliche Situation – Einkommen, Familie, Gesundheit und Berufsplanung – in den Mittelpunkt stellt und nicht einzelne Produkte. So treffen Sie eine Entscheidung, die langfristig zu Ihnen passt.
Beitrag und Alterungsrückstellungen
Wie in der gesamten PKV hängt der Beitrag von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungen ab. Ein gesetzlich vorgeschriebener Anteil fließt in Alterungsrückstellungen, die spätere Beitragssteigerungen abfedern. Die genaue Beitragsgestaltung erklären wir auf der Seite zu den PKV-Kosten.
Was die Vollversicherung umfasst
Die Krankheitskostenvollversicherung ist die private Vollversicherung, die anstelle der gesetzlichen Kasse den gesamten Schutz übernimmt – anders als die Zusatzversicherung, die nur ergänzt. Sie setzt sich aus den Bausteinen ambulant, stationär und Zahn zusammen; die Pflegepflichtversicherung ist Pflichtbestandteil. Für Beamte genügt ein beihilfekonformer Resttarif statt der vollen Absicherung.
Häufige Fragen zur Krankheitskostenvollversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Zusatzversicherung?
Was bedeutet Krankheitskostenvollversicherung?
Worin unterscheidet sie sich von einer Zusatzversicherung?
Wer kann eine Vollversicherung abschließen?
Was sind Alterungsrückstellungen?
Sind Zahnbehandlungen enthalten?
Kann ich später in die GKV zurück?
Kann ich eine Selbstbeteiligung vereinbaren?
Ist die Vollversicherung dasselbe wie die PKV?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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