Krankheitskostenvollversicherung
Definition der privaten Krankenversicherung (PKV)

Die Krankheitskostenvollversicherung wird oft auch als private Krankenversicherung (PKV) bezeichnet

Etwa 90 % der Deutschen sind gesetzlich versichert

Die Wahl der richtigen PKV ist sehr wichtig, da sie normalerweise nicht mehr gewechselt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Die allgemeine Krankenversicherungspflicht betrifft alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
  • Einwohner der Bundesrepublik haben unter gewissen Voraussetzungen die Wahl zwischen der GKV und der PKV. Beide Systeme bieten eine Krankheitskostenvollversicherung an.
  • Mehr als 73 Millionen Versicherte, ca. 90 Prozent, sind gesetzlich versichert, die restlichen 10 Prozent privat.

Definition: Was ist eine private Krankheitskostenvollversicherung?

Mit dem Begriff bezeichnet man im Versicherungsrecht einen Vertrag, den der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer, in diesem Fall eine private Krankenkasse, abschliessen kann. Die Leistung deckt das volle Spektrum der medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ab. Daher wird sie auch Krankenvollversicherung genannt. Das Angebot schwankt je nach Tarif oder kann auch individuell angepasst werden. Die meisten Angebote sind jedoch Bestandteil des allgemeinen Versicherungsschutzes. Dazu gehören laut Definition: ambulante und stationäre Heilbehandlung (im Krankenhaus oder in der Artpraxis)

  • Versicherungsnehmer können wählen, welcher Arzt die Behandlung vornehmen soll
  • Therapie nach einem Unfall
  • stationäre und zahnärztliche Leistungen
  • Versorgung mit Medizin, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die zur Bekämpfung der Krankheit und der Wiedererlangung der Gesundheit notwendig sind
  • häusliche Krankenpflege
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • freiwillige Zusatzleistungen, z. B. Krankentagegeld

Der Beitrag zum Krankenversicherungsschutz (und zur Pflegeversicherung) wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die Unterschiede zwischen der GKV und der PKV sind zum Teil gravierend. Das bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.

Rechtsform & Finanzierung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Sie werden durch Steuern und Mitgliedsbeiträge finanziert. Private Krankenversicherer sind dagegen Unternehmen der Privatwirtschaft. Sie finanzieren sich durch das Kapitaldeckungsverfahren.

Beiträge

Die GKV berechnet die Höhe der Mitgliedsbeiträge nach dem Einkommen der Mitglieder. Für Privatversicherte gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip. Äquivalent bedeutet, die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem Risiko, dem gewählten Tarif, dem Umfang des Versicherungsschutzes und dem Selbstbehalt bzw. der Selbstbeteiligung.

Im Versicherungsschutz enthaltende Leistungen

Bei einer Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen hat der betreffende Personenkreis keine Wahl im Angebot, da es weitestgehend (zu 95 %) vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dadurch ergeben sich auf manchen Gebieten Leistungslücken, zum Beispiel viele Behandlungen beim Zahnarzt oder bei den Kosten für Zahnersatz. Mitglieder haben keine Tarifwahl. Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet dagegen Gesundheitsleistungen im zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Umfang an. Die Mitglieder können sich selbstständig absichern und entscheiden, welche Gesundheitsleistungen ihre Versicherung umfasst und welche nicht.

Bezahlung der Leistungserbringung

Die Bezahlung der Rechnungen für Ärzte und andere medizinische Kosten erfolgt bei der GKV nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, die Beträge werden direkt von der Versicherung gezahlt. Dabei gilt das Umlageverfahren. Die aktuellen Einnahmen decken die laufenden Ausgaben. Reichen die Einnahmen nicht aus, kann ein Zusatzbeitrag erhoben werden. In der Privatversicherung gilt dagegen das Prinzip der Erstattung. Mitglieder müssen zunächst in Vorleistung treten. Danach bekommen sie die Kosten von ihrer Versicherung erstattet.

Welche Vor- und Nachteile hat die gesetzliche Krankenversicherung?

Vorteile der GKV

  • Solidargemeinschaft aus Alten und Jungen, Gesunden und Kranken.
  • Das Risiko wird gemischt und von allen Mitgliedern gemeinsam getragen
  • Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind kostenlos mitversichert
  • Viele kostenlose Angebote für Kinder
  • Leistungserbringer erhalten einen festen Kostensatz, beispielsweise für eine Entbindung

Nachteile der gesetzlichen Kassen

  • Der Leistungsumfang wird durch die Politik bestimmt. Jederzeit können Angebote dazukommen oder gestrichen werden.
  • Die Beitragshöhe wird durch die Politik festgelegt und hängt vom Einkommen ab. Gut wirtschaftende Kassen werden nicht belohnt.
  • Es erfolgt keine Bildung von Alterungsrückstellungen.

Vor- und Nachteile der PKV

Vorteile der privaten Kassen

  • Niedrige Einstiegstarife
  • Mitgliedsbeiträge bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit konstant
  • keine Einmischung der Politik
  • Leistungsangebot kann individuell angepasst werden.
  • Auf Wunsch können Angebote entfallen oder gestrichen werden. Dadurch können die Kosten gesenkt werden.
  • Beitragsrückerstattung, wenn die Kasse gut gewirtschaftet hat.
  • Beiträge können zum Teil von der Steuer abgesetzt werden (gilt auch bei der privaten Pflegepflichtversicherung)

Nachteile der privaten Kassen

  • Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme
  • höhere Mitgliedsbeiträge bei Vorerkrankungen
  • Familienmitglieder sind nicht kostenlos mitversichert
  • keine Beitragsfreiheit bei Erkrankungen, die länger als 6 Wochen dauern
  • Rechnungen müssen zunächst selbst übernommen werden
  • Wechsel zur gesetzlichen Kasse ist nur unter bestimmten Umständen möglich
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Krankheitskostenvollversicherung

Der Schluss liegt nahe, weil die ganze Zeit von einer Vollversicherung die Rede ist. Es erscheint logisch, dass es auch eine Teilversicherung geben müsste. Die gibt es auch, sie wird jedoch Zusatzversicherung genannt. Sie ergänzt das Angebot der gesetzlichen Kassen, wo dieses Lücken aufweist. Die bekanntesten Zusatzversicherungen sind die Zahnzusatzversicherung und die Auslandskrankenversicherung. 

Die meisten Menschen haben diese Wahlmöglichkeit nicht. Sie sind aufgrund ihrer Einkommenshöhe gesetzlich pflichtversichert. 

Die untere Versicherungspflichtgrenze beträgt 520 €/Monat. Jeder, der mehr als diesen Betrag verdient, muss sich in der gesetzlichen Kasse pflichtversichern. Die Obergrenze liegt bei 5.550 €/Monat. Wer mehr verdient, kann freiwillig in einer gesetzlichen Kasse bleiben oder sich privat versichern. Der Eintritt in eine private Krankenversicherung ist für Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Studenten dagegen ohne große Probleme möglich. Die Einkommensgrenze wird regelmäßig der Einkommensentwicklung angepasst.

Mit dem Begriff wird eine private Krankheitskostenvollversicherung bezeichnet, die eine gesetzliche Krankenversicherung ersetzt. Sie stellt die Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV dar und bietet einen ähnlichen Leistungsumfang. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Versorgung mit Arznei-, Pflege- und Hilfsmitteln sowie Rehabilitationsleistungen. Eine Krankentagegeld- und Pflegepflichtversicherung sind in der Regel im Angebot ebenfalls enthalten. 

Diese Frage betrifft so manchen, der sich beispielsweise im Ausland niedergelassen hat und dessen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse deshalb aufgehoben wurde. Auch Freiberufler und Selbstständige stehen vor diesem Problem, wenn ein Kunde nach dem anderen wegbleibt und sie ihr bestehendes Geschäft aufgeben müssen. Bis zum Alter von 55 Jahren ist eine Rückkehr im Prinzip möglich, wenn der Verdienst unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Ab 55 ist es dagegen kaum mehr möglich. Eine Ausnahme bilden Personen, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Verdienen sie weniger als 420 €/Monat, besteht für sie die Möglichkeit, die kostenlose Familienversicherung über ihren Lebenspartner oder Ehegatten in Anspruch zu nehmen. Für Alleinstehende ist dagegen eine Rückkehr in das System der gesetzlichen Krankheitskostenvollversicherung so gut wie unmöglich.