Private Krankenversicherung für Ehepartner
Kosten und Leistungen im Vergleich

Mitversicherung von Ehepartnern in der PKV u.U. möglich

Keine kostenlose Familienversicherung in der PKV

Beitragskosten durch Versicherungswechsel reduzieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ehepartner lässt sich in der privaten Krankenversicherung mitversichern, wenn er kein oder nur ein geringes Einkommen hat.
  • Allerdings gibt es in der privaten Krankenversicherung für Ehepartner keine kostenlose Familienversicherung.
  • Angehörige von Beamten können sich besonders günstig privat krankenversichern, wenn sie berücksichtigungsfähig sind und Beihilfe erhalten.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Ehepartner?

Ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung für den Ehepartner infrage kommt, hängt in erster Linie von seiner beruflichen Situation ab. Ist der Partner selbst berufstätig, entscheidet sein Einkommen beziehungsweise die Tätigkeit, ob er sich privat oder gesetzlich absichern kann.

Anders ist es allerdings, wenn der Partner nur geringfügig beschäftigt ist, einen Minijob ausübt oder erwerbslos ist. In diesem Fall kann sich der Ehepartner in der privaten Krankenversicherung absichern, wenn der andere Partner privat versichert ist.

In diesen Fällen kann der Ehepartner in die private Krankenversicherung wechseln:

Wenn der (berufstätige) Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner privat versichert ist und Unabhängig vom Ehegatten
  • der andere Partner über kein Einkommen verfügt
  • oder geringfügig beschäftigt ist (maximal 455 Euro im Monat)
  • oder einen Minijob ausübt (maximal 450 Euro im Monat)
  • als Angestellter mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (62.550 Euro im Jahr, Stand 2020)
  • oder als Selbstständiger / Freiberufler
  • oder als Beamter

Ehepartner von Beamten in der privaten Krankenversicherung

Ehepartner von Beamten können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Dafür schreibt das Land eine Einkommensgrenze vor, die allerdings innerhalb der Länder unterschiedlich ausfällt. In Brandenburg und Berlin liegt die Einkommensgrenze für Angehörige beispielsweise bei 17.000 Euro. In Baden-Württemberg und Bremen hingegen bei 10.000 Euro. (Stand 2020)

Liegt das Einkommen des Partners über der Einkommensgrenze, besteht kein Beihilfeanspruch. Und damit auch nicht die Option, eine günstige private Krankenversicherung für Beamte abzuschließen. Der Anspruch auf Beihilfe entfällt auch dann, wenn der Ehegatte gesetzlich versichert ist.

  • Eingetragene Lebenspartnerschaften werden der Ehe gleichgestellt

Die Höhe der Beihilfe für berücksichtigungsfähige Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner liegt derzeit bei 70 Prozent. Somit müssen sie eine Restkostenversicherung abschließen, welche die restlichen 30 Prozent abdeckt. Aus diesem Grund können sich Beamte und ihre Ehepartner besonders günstig in der privaten Krankenversicherung absichern.

Die Beihilfe wird dem Partner gewährt, wenn dieser nicht sozialversicherungspflichtig ist. Geht er beispielsweise einem Teilzeitjob nach und liegt daher mit dem Bruttoeinkommen unter der Einkommensgrenze, besteht kein Anspruch auf Beihilfe. Denn der Partner übt eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aus, wodurch eine Versicherungspflicht besteht.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Ehe- und Lebenspartner

Sind beide Ehepartner gesetzlich krankenversichert, kann der erwerbslose beziehungsweise gering verdienende Ehegatte über die kostenlose Familienversicherung abgesichert werden. Die private Krankenversicherung bietet für Ehepartner hingegen keine Familienversicherung an. Hierbei muss für jede mitversicherte Person ein Vertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen werden. Selbiges gilt auch für Kinder, die privat abgesichert werden sollen.

Diese Möglichkeiten bietet die gesetzliche Krankenversicherung

  • Familienversicherung: Anders als in der privaten Krankenversicherung kann der Ehepartner in der GKV beitragsfrei in der Familienversicherung abgesichert werden. Vorausgesetzt, das Einkommen des mitzuversichernden Partners liegt unter 450 Euro monatlich (455 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung). Es besteht der Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Versicherungspflicht: Liegt das Einkommen über 450 Euro (455 Euro) oder geht der Partner einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach, besteht eine Versicherungspflicht. In diesem Fall muss sich der Ehepartner selbst krankenversichern. Dafür erhebt die Krankenkasse einen Beitrag abhängig vom Einkommen.
  • Freiwillige Mitgliedschaft: Wenn der Ehepartner in der privaten Krankenversicherung abgesichert ist, der Partner ohne Einkommen aber nicht privat versichert werden soll, besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung. In diesem Fall ist nur die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse möglich. Dabei erhebt die Kasse einen Mindestbeitrag, der sich aus einem Basiseinkommen von 1.038 Euro bemisst (Stand 2020).

Die Krankenkassen bieten den Vorteil, dass sich erwerbslose beziehungsweise gering verdienende Ehegatten kostenlos mitversichern lassen. Dadurch können alle gesetzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass dafür ein Beitrag fällig ist. Doch nur dann, wenn beide Partner in der GKV versichert sind.

Ist der vollverdienende Partner allerdings in der PKV versichert, ist eine kostenlose Familienversicherung nicht möglich. In diesem Fall müssen sich die Ehegatten freiwillig gesetzlich versichern, sofern sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Und dafür erhebt die Krankenkasse einen Beitrag, der sich an einem Basiswert orientiert.

Die private Krankenversicherung für Ehepartner mit einem geringen oder ohne Einkommen

Ehepartner mit einem geringen oder ohne Einkommen lassen sich in der privaten Krankenversicherung des bereits privat versicherten Partners absichern. Allerdings ist für jede mitversicherte Person ein eigener Vertrag abzuschließen. Das bedeutet nicht nur, dass der Versicherer einen separaten Beitrag erhebt. Sondern auch, dass eine Gesundheitsprüfung vorgesehen ist. Je nach Gesundheitszustand kann das zu Annahmeschwierigkeiten des Antrags führen. Denn die Gesellschaft kann Leistungen ausschließen, einen Risikozuschlag verlangen oder sogar den Antrag ablehnen. Den Ehepartner in der privaten Krankenversicherung mitversichern empfiehlt sich also meist nur dann, wenn keine schwerwiegenden Vorerkrankungen bestehen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung

Entgegen der gesetzlichen Krankenkassen bietet die PKV den entscheidenden Vorteil, dass sich der Leistungsumfang individuell anpassen lässt. Somit lässt sich für jede Person eine Versicherung auswählen, die zu ihrem eigenen Bedarf passt. Außerdem ist der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung meist besser als der Versicherungsschutz der GKV. So bietet die PKV höhere Erstattungssätze bei Zahnersatz, Ein- und Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalten, Chefarztbehandlung und sogar die Kostenübernahme oder -beteiligung bei alternativen Heilmethoden, Brillen und Prophylaxemaßnahmen. Abhängig vom gewählten Tarif.

Ein weiterer Punkt, der für die private Krankenversicherung spricht, ist, dass einmal vereinbarte Leistungen seitens des Versicherers nicht gestrichen oder gekürzt werden dürfen. Der Gesetzgeber hingegen kann Leistungsbausteine der Krankenkassen anpassen und Kürzungen vornehmen.

Der Leistungsumfang der PKV ist garantiert, nicht aber der Beitrag. So können die Gesellschaften die Beiträge ihrer Kunden anpassen, um auf steigende Gesundheitskosten zu reagieren.

Das sind die Vorteile einer PKV für den Partner

Personen mit Beihilfeanspruch können sich besonders preiswert in der PKV absichern. Denn sie benötigen lediglich eine Restkostenversicherung welche die Kosten deckt, die nicht von der Beihilfe übernommen werden (siehe auch: Beihilfeversicherung).

Der PKV-Tarif lässt sich individuell an den eigenen Bedarf anpassen.

Einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert. Der Versicherer darf diese nicht kürzen oder streichen.

Privatpatienten genießen einige Vorteile wie kürzere Wartezeiten, eine schnellere Terminvergabe und Wahlleistungen im Krankenhaus.

Als Privatpatient kann sowohl das Krankenhaus, als auch der Arzt frei gewählt werden. Vorausgesetzt, der Vertrag enthält die entsprechende Klausel und setzt nicht eine Überweisung durch den Hausarzt voraus.

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Das sind die Nachteile einer PKV für den Partner

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Die private Krankenversicherung bietet nicht die Möglichkeit, den Ehepartner kostenlos mitzuversichern.

Vor Vertragsabschluss sieht die PKV eine Gesundheitsprüfung vor. Dabei können Vorerkrankungen zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Geringverdiener können sich verhältnismäßig preiswert in der GKV versichern. In der PKV hingegen ist der Beitrag nicht vom Einkommen, sondern vom Risiko und den vereinbarten Leistungen abhängig.

Sobald die Ehepartner wieder versicherungspflichtig werden, müssen sie in die GKV zurückkehren. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht in jedem Fall möglich.

Privatversicherte können nur erschwert in die GKV zurückkehren. Vor allem dann, wenn sie das 55. Lebensjahr erreicht haben.

Ist es sinnvoll, den Ehepartner in der privaten Krankenversicherung mitzuversichern?

Viele Privatversicherte stellen sich die Frage, ob sie ihren Ehepartner in der privaten Krankenversicherung mitversichern sollen. Pauschal lässt sich allerdings nicht sagen, ob das sinnvoll ist. Denn in erster Linie ist der Nutzen der PKV von den aktuellen Lebensumständen und den zukünftigen Plänen abhängig.

Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile. Verbesserte Leistungen, ein individueller Versicherungsschutz und die Vorzüge der Privatpatienten. Allerdings stehen den Vorteilen auch Nachteilen gegenüber. So ist der Beitrag nicht vom Einkommen abhängig, wovon Geringverdiener in der GKV profitieren. Stattdessen bemisst er sich anhand des versicherten Risikos und den vereinbarten Leistungen. Gerade bei älteren Antragstellern oder wenn Vorerkrankungen vorhanden sind, können die Kosten für eine PKV ziemlich hoch sein. Im Vergleich kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse und die zusätzliche Absicherung mit einer Krankenzusatzversicherung sinnvoller sein.

Wünscht der Partner allerdings die besseren Leistungen, ist er gesund und bestenfalls auch noch jung, kann die private Krankenversicherung eine gute Wahl sein. Vor allem dann, wenn möglicherweise in der Zukunft auch eine Tätigkeit angestrebt wird, die keine Versicherungspflicht vorsieht. Beispielsweise eine Selbstständigkeit. Ob die private Krankenversicherung für den Ehepartner ohne Einkommen also sinnvoll ist oder nicht, ist individuell zu prüfen.

PKV lohnt sich meist für Beihilfeberechtigte

Anders ist es, wenn der Ehepartner berücksichtigungsfähig ist und durch den verbeamteten Partner Beihilfe beziehen kann. In diesem Fall ist lediglich der Abschluss einer Restkostenversicherung nötig. Und bei 70 Prozent Beihilfeanspruch fällt der Beitrag für die Beamtenversicherung verhältnismäßig gering aus. Daher lohnt sich die private Krankenversicherung für Beamte und ihre Ehepartner auch in den meisten Fällen.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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