Das Wichtigste in Kürze
- Auch Ehepartner werden in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert – jeder braucht einen eigenen Vertrag.
- Ist ein Partner gesetzlich versichert, kann der nicht erwerbstätige Partner ggf. in die GKV-Familienversicherung.
- Für Ehepartner von Beamten übernimmt die Beihilfe oft 70 Prozent der Kosten.
- Welche Lösung am günstigsten ist, hängt von Einkommen, Beihilfe und Erwerbstätigkeit ab.
Kein beitragsfreies Mitversichern des Partners
In der PKV gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners. Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag ab und zahlt einen eigenen, vom jeweiligen Gesundheitszustand abhängigen Beitrag. Das gilt unabhängig davon, ob der Partner erwerbstätig ist oder nicht.

Beihilfe und GKV-Familienversicherung als Alternative
Je nach Situation gibt es günstigere Wege als zwei volle PKV-Verträge:
| Situation | Günstige Lösung |
|---|---|
| Partner ist Beamter | Beihilfe (oft 70 %) plus kleiner Restkostentarif |
| ein Partner gesetzlich, anderer ohne Einkommen | GKV-Familienversicherung prüfen |
| beide gut verdienend | je eigener PKV-Vertrag |
Worauf Paare achten sollten
Vor der Entscheidung lohnt der Blick auf das Gesamtbild: Wer verdient wie viel, gibt es Beihilfeansprüche, sind Kinder geplant? Ein nicht erwerbstätiger Partner kann unter Umständen beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben, während der Hauptverdiener privat versichert ist.
Gesundheitsprüfung bedenken
Auch der Ehepartner durchläuft beim PKV-Abschluss eine Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag anfallen – das fließt in die Entscheidung ein.
Gesamtbild rechnen
Betrachten Sie nie nur einen Partner, sondern die Beiträge und Ansprüche für beide zusammen. Oft ist eine Mischung aus PKV und GKV-Familienversicherung die günstigste Lösung.
PKV-Tarife vergleichen
Lassen Sie Leistungen und Beiträge persönlich vergleichen.
Die Ehegattennachversicherung
Für Partner ohne oder mit geringem Einkommen bietet die Ehegattennachversicherung einen erleichterten Zugang: Innerhalb von zwei Monaten nach der Heirat kann der Partner ohne die üblichen Wartezeiten in die PKV aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass der andere Partner bereits privat versichert ist. Sind mehr als zwei Monate seit der Heirat vergangen, ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben – dann gilt die normale Gesundheitsprüfung beim Versicherer.
Nicht immer die günstigste Lösung
Die Ehegattennachversicherung ist bequem, aber nicht automatisch am günstigsten. Vergleichen Sie die Tarife – gerade für junge, gesunde Partner kann ein regulärer Abschluss vorteilhafter sein.
PKV oder gesetzliche Krankenkasse für den Partner?
Ist Ihr Partner nicht erwerbstätig und sind Sie selbst gesetzlich versichert, kann er beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben – in der PKV muss er dagegen einen eigenen Beitrag bezahlen. Verdient der Partner gut, kann der Fall anders liegen und ein eigener PKV-Vertrag sinnvoll sein. Wer später doch in die gesetzliche Kasse wechseln möchte, hat es aus der PKV schwer; viele Kunden unterschätzen das. Wägen Sie die Entscheidung daher für beide Partner gemeinsam ab.
| Partner-Situation | Günstige Lösung |
|---|---|
| kein eigenes Einkommen, Sie gesetzlich | GKV-Familienversicherung (beitragsfrei) |
| kein Einkommen, Sie privat | Ehegattennachversicherung oder eigener Tarif |
| eigenes gutes Einkommen | je eigener Vertrag |
Häufige Fragen
Wird mein Ehepartner in der PKV mitversichert?
Gibt es eine beitragsfreie Mitversicherung?
Was gilt für Ehepartner von Beamten?
Kann mein Partner in der GKV bleiben?
Zahlt jeder Partner einen eigenen Beitrag?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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