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Elternzeit: Arbeitsfreistellung nach der Geburt eines Kindes
Beim Elterngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die frischgebackene Eltern nach der Geburt ihres Kindes unterstützt. Denn der Staat gleicht einen Teil ihres fehlenden Einkommens aus, wenn sie ihr Neugeborenes betreuen. Dafür stellt er drei verschiedene Varianten zur Verfügung: Das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus,
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld können Eltern gemeinsam für bis zu 14 Monate direkt nach der Geburt beziehen. Dabei teilen sie sich die Zeit untereinander frei auf. Wichtig ist, dass ein Elternteil dabei mindestens zwei aber höchstens 12 Monate für sich beanspruchen kann. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate in Anspruch nehmen.
- Beim Basiselterngeld erhalten die Eltern normalerweise 65 Prozent ihres Nettoeinkommens. Bei Geringverdienern unter 1.240 Euro (Stand 2020) steigt der Prozentsatz.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange beziehen wie das Basiselterngeld. Dabei entspricht ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus. Dadurch reduziert sich auch die Zahlung auf die Hälfte des ihnen zustehenden Basiselterngelds pro Monat gerechnet. Diese Variante eignet sich besonders für Eltern, die zeitnah wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist an das ElterngeldPlus gekoppelt. Damit erhalten Eltern vier zusätzliche Monate Elterngeld, wenn sie beide während dieser Zeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus steht auch Alleinerziehenden zu.
Die private Krankenversicherung während der Elternzeit
Während der Elternzeit ändert sich grundsätzlich nichts an der privaten Krankenversicherung. Der Vertrag bleibt unverändert bestehen. Das bedeutet auch, dass weiterhin Beiträge zu entrichten sind.
Problematisch ist allerdings, dass während der Elternzeit der Zuschuss des Arbeitsgebers für die private Krankenversicherung entfällt. Demzufolge sind die Kosten für die PKV komplett selbst zu tragen. Dadurch entsteht für die frischgebackenen Eltern eine zusätzliche finanzielle Belastung zu dem sowieso bereits reduzierten Einkommen.
Zuschuss des Arbeitgebers für die private Krankenversicherung während der Elternzeit bei Verheirateten
Verheiratete, privat versicherte Ehepaare haben die Möglichkeit, dennoch einen Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, um die PKV-Kosten zu reduzieren. Nämlich dann, wenn der weiterarbeitende Elternteil ebenfalls privat krankenversichert ist und seinen eigenen Arbeitgeberzuschuss noch nicht komplett ausgeschöpft hat. Denn der Arbeitgeberanteil kann auch für Kinder beantragt werden. Allerdings ist der Höchstbetrag auf etwa 368 Euro im Monat gedeckelt. Wird dieser Betrag bereits durch die eigene PKV voll ausgeschöpft, sind keine weiteren Zuschüsse seitens des Arbeitgebers mehr möglich.
Höheres Elterngeld für Privatversicherte
In der gesetzlichen Krankenversicherung sieht der Gesetzgeber während der Elternzeit eine Beitragsfreistellung vor. Dafür wird bei der Elterngeldberechnung von Krankenkassenmitgliedern eine Pauschale in Höhe von neun Prozent ihres Nettoeinkommens für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung einbehalten.
Bei der privaten Krankenversicherung ist hingegen während der Elternzeit keine Beitragsfreistellung vorgesehen. Dafür entfällt aber auch die Pauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung. Somit fällt das Elterngeld bei Privatversicherten etwas höher aus.
Beitragsfreistellung der PKV
Es gibt einige Anbieter auf dem Markt, die für die private Krankenversicherung während der Elternzeit eine Besonderheit vorsehen. So sind in ihren Tarifen Klauseln enthalten, die für diesen Zeitraum eine Beitragsfreistellung vorsehen. Das bedeutet, der Versicherungsschutz bleibt bestehen, allerdings sind keine Beiträge zu bezahlen.
Im Regelfall zahlen Versicherte mit dieser Klausel einen Mehrbeitrag. Dieser kann auf die gesamte Versicherungslaufzeit betrachtet deutlich höher ausfallen, als die eingesparten Kosten während der Elternzeit. Daher sollte der Kosten-Nutzen-Faktor genau abgewogen werden, bevor so ein Vertrag abgeschlossen wird. Denn nicht immer lohnt sich eine Beitragsfreistellung der PKV.
Versicherungspflicht bei Teilzeitarbeit
Viele Eltern gehen während der Elternzeit einer Teilzeitarbeit nach. Durch das verringerte Einkommen können die Betroffenen unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen (62.550 Euro, Stand 2020). Das bedeutet, sie können sich gesetzlich krankenversichern. Für einige Eltern kann das eine finanzielle Entlastung sein.
Die Versicherungspflicht beginnt, wenn der teilzeitarbeitende Elternteil mehr als 450 Euro im Monat, aber weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient. Mit dem Eintritt der Versicherungspflicht ist dann der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Das bedeutet nicht automatisch, dass das Kind dann beitragsfrei familienversichert wird. Denn wenn ein weiterhin privat versicherter Elternteil mehr verdient und sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist eine beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich. In diesem Fall muss das Kind privat oder als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied mit einem eigenen Beitrag versichert werden.
Befreiung von der Versicherungspflicht bei Teilzeitarbeit
Privatversicherte müssen sich nicht zwangsweise gesetzlich krankenversichern, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Sie haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in der PKV zu verbleiben. Allerdings gilt die Befreiung nur während der Elternzeit. Ist diese vorüber und die Voraussetzungen für die PKV werden nicht erfüllt, ist der Wechsel in die Krankenkasse unumgänglich.
Anwartschaftsversicherung bei Wechsel in die GKV
Wechsel Eltern während der Elternzeit von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse, können sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Diese empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Rückkehr in die PKV vorgesehen ist.
Mit einer Anwartschaft frieren die Privatversicherten ihren Gesundheitszustand ein und können ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren alten Tarif zurückkehren, wenn sie die Voraussetzungen für die PKV wieder erfüllen.
Eine weitere Option stellt die große Anwartschaft dar. Dabei wird nicht nur der Gesundheitszustand eingefroren, sondern auch das Eintrittsalter. Die große Anwartschaftsversicherung ist zwar teurer, da sie Altersrückstellungen bildet, doch ist der Beitrag bei einer Rückkehr in die PKV geringer.
Teilzeitarbeit nach der Elternzeit
Liegt das Einkommen nach der Elternzeit wieder oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, bleibt die PKV unverändert fortbestehen beziehungsweise die Arbeitnehmer können wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren. Was aber, wenn das Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt?
Wer eine Teilzeitstelle antritt, verdient in den meisten Fällen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Grundsätzlich entsteht dadurch eine Versicherungspflicht und die Arbeitnehmer müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Um in der PKV bleiben zu können, müssen die Teilzeitarbeitenden folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Einkommen lag in den letzten fünf Jahren über der Pflichtversicherungsgrenze
- Die Arbeitszeit beträgt maximal die Hälfte der Durchschnittarbeitszeit aller Angestellten in dem Betrieb
- Die Versicherungspflichtgrenze würde erreicht werden, wenn die Teilzeitarbeit als Vollzeitbeschäftigung ausgeführt werden würde
Die passende Krankenversicherung für das Neugeborene finden
Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, können sie ihr Kind nur in der GKV absichern. Hierbei gilt die kostenlose Familienversicherung. Sind hingegen beide Elternteile privat abgesichert, müssen sie auch den Nachwuchs in der PKV versichern. Eine Besonderheit besteht, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich abgesichert ist.
- Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt dessen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, muss das Kind privat oder als freiwillig gesetzliches Mitglied in der GKV abgesichert werden.
- Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der Privatversicherte, kann das Kind in der GKV abgesichert werden.
Die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenkasse lohnt sich nur in den seltensten Fällen bei Kindern. Denn der Beitrag dafür richtet sich nach dem Mindestbeitrag. 2020 liegt dieser bei 148,63 Euro im Monat zuzüglich Zusatzbeitrag (10,62 Euro bei durchschnittlich einem Prozent).
Zum Vergleich: Bereits für 150 Euro im Monat lässt sich für ein Kind ein leistungsstarker PKV-Tarif mit Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, alternativen Heilmethoden, 100 Prozent Leistung bei zahnärztlichen Behandlungen, Sehhilfen und Hilfsmittel ohne Selbstbehalt abschließen.