Das Wichtigste in Kürze
- Die PKV läuft in der Elternzeit weiter.
- Der Arbeitgeberzuschuss entfällt in der Regel.
- Eine Beitragssenkung über Selbstbehalt oder Tarifwechsel ist möglich.
- Das Kind wird über die Kindernachversicherung abgesichert.

Was mit dem Beitrag passiert
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, der private Krankenversicherungsschutz bleibt aber bestehen – und der Beitrag ist weiter zu zahlen. Anders als in der GKV, wo die Familienversicherung greifen kann, gibt es in der PKV keine beitragsfreie Phase.
Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit
Da in der Elternzeit in der Regel kein Gehalt fließt, entfällt meist auch der Arbeitgeberzuschuss. Dadurch tragen Sie den vollen Beitrag selbst. Prüfen Sie frühzeitig, wie Sie diese Phase finanziell überbrücken.
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Was in der Elternzeit mit dem Beitrag passiert
In der Elternzeit ruht das Gehalt – und damit entfällt der Arbeitgeberzuschuss, sodass Sie den Beitrag allein tragen. Möglich sind eine vorübergehende Beitragsreduzierung (etwa über höhere Selbstbeteiligung) oder eine Stundung. Wer in der GKV ist, bleibt in der Elternzeit beitragsfrei – ein Grund, den Wechsel mit der Familienplanung abzuwägen.
So senken Sie den Beitrag
Den Beitrag können Sie vorübergehend über eine höhere Selbstbeteiligung oder einen internen Tarifwechsel reduzieren. Auch eine Anwartschaft ist in besonderen Konstellationen denkbar. Das neugeborene Kind sichern Sie ohne Gesundheitsprüfung über die Kindernachversicherung ab.
Versichert in der Elternzeit
Wer privat krankenversichert ist, bleibt es auch in der Elternzeit – ein beitragsfreier Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung wie bei GKV-Versicherten ist nicht möglich. Da während der Elternzeit kein Gehalt fließt, entfällt zudem der Arbeitgeberzuschuss: Sie tragen den vollen PKV-Beitrag in dieser Zeit allein.
Zuschuss entfällt mit dem Gehalt
Solange Sie nur Elterngeld beziehen, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss. Planen Sie den vollen Beitrag für die Dauer der Elternzeit ein.
So senken Sie den Beitrag in der Elternzeit
Um die Elternzeit finanziell zu überbrücken, können Sie vorübergehend einen höheren Selbstbehalt vereinbaren, in einen günstigeren Tarif nach § 204 VVG wechseln oder leistungsschwächere Bausteine pausieren. Ihr Neugeborenes sichern Sie über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung ab – die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen.
Keine beitragsfreie Familienversicherung in der PKV
Gesetzlich Versicherte können sich in der Elternzeit oft beitragsfrei über den Partner familienversichern – in der privaten Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. Sie bleiben privat versichert und zahlen Ihren vollen Beitrag weiter. Auch ein vorübergehender Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist allein wegen der Elternzeit nicht möglich.
| Situation | Beitrag in der Elternzeit |
|---|---|
| privat versichert, Elterngeldbezug | voller Beitrag, kein Arbeitgeberzuschuss |
| gesetzlich versichert, Partner GKV | oft beitragsfreie Familienversicherung |
| privat, Partner gesetzlich | Kind kann ggf. in die GKV-Familienversicherung |
Beitrag steuerlich nutzen
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bleiben auch in der Elternzeit als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar – der Basisanteil zu 100 Prozent. Wer einen Tarif mit Beitragsrückerstattung hat, sollte in einem Jahr mit geringem Einkommen genau abwägen, ob sich das Selbstzahlen von Rechnungen noch lohnt, da der Steuervorteil dann kleiner ausfällt.
Beitrag vorausplanen
Kalkulieren Sie den vollen PKV-Beitrag für die gesamte Elternzeit ein. Ein vorab vereinbarter Selbstbehalt oder ein Tarifwechsel nach § 204 VVG kann die monatliche Belastung senken.
Häufige Fragen
Muss ich in der Elternzeit PKV-Beiträge zahlen?
Bekomme ich in der Elternzeit den Arbeitgeberzuschuss?
Wie kann ich den Beitrag senken?
Wie versichere ich mein Neugeborenes?
Kann ich in der Elternzeit in die GKV wechseln?
Zahlt der Arbeitgeber in der Elternzeit zur PKV?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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