PKV in der Elternzeit 2026:Beitrag & Zuschuss

In der Elternzeit bleibt die PKV bestehen, der Arbeitgeberzuschuss entfällt aber meist – es gibt Wege, den Beitrag zu senken.

Beitrag läuft weiterKein ArbeitgeberzuschussBeitrag senken möglich
Tarife vergleichen 🔒 Kostenlos & unverbindlich · in 3 Minuten
PKV in der Elternzeit Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Die PKV läuft in der Elternzeit weiter.
  • Der Arbeitgeberzuschuss entfällt in der Regel.
  • Eine Beitragssenkung über Selbstbehalt oder Tarifwechsel ist möglich.
  • Das Kind wird über die Kindernachversicherung abgesichert.
Elternteil hält liebevoll sein Baby im Wohnzimmer
Elternteil hält liebevoll sein Baby im Wohnzimmer.

Was mit dem Beitrag passiert

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, der private Krankenversicherungsschutz bleibt aber bestehen – und der Beitrag ist weiter zu zahlen. Anders als in der GKV, wo die Familienversicherung greifen kann, gibt es in der PKV keine beitragsfreie Phase.

Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit

Da in der Elternzeit in der Regel kein Gehalt fließt, entfällt meist auch der Arbeitgeberzuschuss. Dadurch tragen Sie den vollen Beitrag selbst. Prüfen Sie frühzeitig, wie Sie diese Phase finanziell überbrücken.

PKV-Tarife vergleichen

Lassen Sie Tarife und Beiträge unverbindlich vergleichen.

Jetzt vergleichen →

Was in der Elternzeit mit dem Beitrag passiert

In der Elternzeit ruht das Gehalt – und damit entfällt der Arbeitgeberzuschuss, sodass Sie den Beitrag allein tragen. Möglich sind eine vorübergehende Beitragsreduzierung (etwa über höhere Selbstbeteiligung) oder eine Stundung. Wer in der GKV ist, bleibt in der Elternzeit beitragsfrei – ein Grund, den Wechsel mit der Familienplanung abzuwägen.

So senken Sie den Beitrag

Den Beitrag können Sie vorübergehend über eine höhere Selbstbeteiligung oder einen internen Tarifwechsel reduzieren. Auch eine Anwartschaft ist in besonderen Konstellationen denkbar. Das neugeborene Kind sichern Sie ohne Gesundheitsprüfung über die Kindernachversicherung ab.

Versichert in der Elternzeit

Wer privat krankenversichert ist, bleibt es auch in der Elternzeit – ein beitragsfreier Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung wie bei GKV-Versicherten ist nicht möglich. Da während der Elternzeit kein Gehalt fließt, entfällt zudem der Arbeitgeberzuschuss: Sie tragen den vollen PKV-Beitrag in dieser Zeit allein.

Zuschuss entfällt mit dem Gehalt

Solange Sie nur Elterngeld beziehen, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss. Planen Sie den vollen Beitrag für die Dauer der Elternzeit ein.

So senken Sie den Beitrag in der Elternzeit

Um die Elternzeit finanziell zu überbrücken, können Sie vorübergehend einen höheren Selbstbehalt vereinbaren, in einen günstigeren Tarif nach § 204 VVG wechseln oder leistungsschwächere Bausteine pausieren. Ihr Neugeborenes sichern Sie über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung ab – die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen.

Keine beitragsfreie Familienversicherung in der PKV

Gesetzlich Versicherte können sich in der Elternzeit oft beitragsfrei über den Partner familienversichern – in der privaten Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. Sie bleiben privat versichert und zahlen Ihren vollen Beitrag weiter. Auch ein vorübergehender Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist allein wegen der Elternzeit nicht möglich.

Situation Beitrag in der Elternzeit
privat versichert, Elterngeldbezug voller Beitrag, kein Arbeitgeberzuschuss
gesetzlich versichert, Partner GKV oft beitragsfreie Familienversicherung
privat, Partner gesetzlich Kind kann ggf. in die GKV-Familienversicherung

Beitrag steuerlich nutzen

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bleiben auch in der Elternzeit als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar – der Basisanteil zu 100 Prozent. Wer einen Tarif mit Beitragsrückerstattung hat, sollte in einem Jahr mit geringem Einkommen genau abwägen, ob sich das Selbstzahlen von Rechnungen noch lohnt, da der Steuervorteil dann kleiner ausfällt.

Beitrag vorausplanen

Kalkulieren Sie den vollen PKV-Beitrag für die gesamte Elternzeit ein. Ein vorab vereinbarter Selbstbehalt oder ein Tarifwechsel nach § 204 VVG kann die monatliche Belastung senken.

Häufige Fragen

Muss ich in der Elternzeit PKV-Beiträge zahlen?
Ja, der Schutz läuft weiter und der Beitrag ist zu zahlen. Eine beitragsfreie Phase wie in der GKV gibt es nicht.
Bekomme ich in der Elternzeit den Arbeitgeberzuschuss?
In der Regel nicht, da meist kein Gehalt fließt. Sie tragen den Beitrag dann selbst.
Wie kann ich den Beitrag senken?
Über eine höhere Selbstbeteiligung oder einen internen Tarifwechsel.
Wie versichere ich mein Neugeborenes?
Über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wenn ein Elternteil privat versichert ist.
Kann ich in der Elternzeit in die GKV wechseln?
Nur unter den allgemeinen Bedingungen – ein Wechsel ist nicht allein wegen der Elternzeit möglich.
Zahlt der Arbeitgeber in der Elternzeit zur PKV?
Nein, ohne Gehalt entfällt der Arbeitgeberzuschuss und Sie tragen den Beitrag allein. Eine vorübergehende Beitragsreduzierung kann helfen.

Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.

Kostenlos · Ihre Versicherungs-App

Behalten Sie den Überblick – kostenlos

Alle Versicherungen in einer App: Wir überwachen Ihre Verträge und melden uns, sobald es einen günstigeren oder besseren Tarif gibt – die Formalitäten übernehmen wir.

  • Alle Verträge & Dokumente an einem Ort
  • Automatischer Schutz vor Beitragserhöhungen
  • Wechselvorschläge inklusive Formalitäten – wir kümmern uns
Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.