Alterungsrückstellungen in der PKV 2026:so funktionieren sie

Alterungsrückstellungen sind angespartes Kapital, das die steigenden Gesundheitskosten im Alter abfedert.

Sparen für das AlterDämpfen den BeitragBeim Wechsel beachten
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Alterungsrückstellungen in der PKV Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Teil des Beitrags wird für das Alter angespart.
  • Die Rückstellungen dämpfen spätere Beiträge.
  • Beim internen Tarifwechsel bleiben sie erhalten.
  • Beim Anbieterwechsel verfällt ein Teil.
Person legt mit Sparschwein Geld für das Alter zurück
Person legt mit Sparschwein Geld für das Alter zurück.

Wie Alterungsrückstellungen funktionieren

In jungen Jahren zahlen Privatversicherte mehr ein, als sie an Gesundheitskosten verursachen. Dieser Überschuss wird verzinst angespart und bildet die Alterungsrückstellung. Im Alter, wenn die Kosten steigen, wird sie aufgelöst und hält den Beitrag stabiler, als es ohne diese Vorsorge möglich wäre.

Der gesetzliche Zuschlag

Zusätzlich zahlen Versicherte bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag. Dieser wird ebenfalls angespart und ab 65 zur Beitragsentlastung eingesetzt. Er ergänzt die individuellen Rückstellungen.

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Alterungsrückstellungen und der Übertragungswert

Alterungsrückstellungen sind angesparte Beitragsanteile, die den Beitrag im Alter stabil halten. Seit 2009 ist ein Teil – der Übertragungswert in Höhe des Basistarifs – bei einem Versichererwechsel portabel. Bei einem internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben die Rückstellungen sogar vollständig erhalten. Ein Wechsel will daher gut gerechnet sein.

Rückstellungen beim Wechsel

Beim internen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft bleiben die Rückstellungen vollständig erhalten. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird nur ein gesetzlich definierter Teil übertragen, der Rest verfällt – das macht den Anbieterwechsel besonders für ältere Versicherte unattraktiv.

Wie Alterungsrückstellungen entstehen

Damit der Beitrag im Alter nicht ins Unermessliche steigt, bildet jeder Versicherte über die Jahre Alterungsrückstellungen. Dazu zahlen Sie ab dem 21. bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag, der verzinst angelegt wird. Zusätzlich steckt in jedem Beitrag ein Sparanteil. Beide Töpfe dämpfen die Beiträge ab etwa 65 Jahren.

Der gesetzliche Zuschlag

Den 10-Prozent-Zuschlag zahlen Sie nur bis 60. Ab 65 wird das angesparte Geld eingesetzt, um den Beitrag zu stabilisieren – der Zuschlag selbst entfällt dann.

Was beim Wechsel mit den Rückstellungen passiert

Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Ihre Alterungsrückstellungen in voller Höhe erhalten. Wechseln Sie dagegen den Versicherer, wird nur der im Basistarif kalkulierte Übertragungswert mitgenommen – ein erheblicher Teil geht verloren. Deshalb ist ein Anbieterwechsel vor allem im Alter selten sinnvoll; der interne Tarifwechsel ist meist die bessere von beiden Möglichkeiten.

Wechselweg Alterungsrückstellungen
interner Tarifwechsel (§ 204) bleiben voll erhalten
Wechsel des Versicherers nur Übertragungswert, Rest verfällt

Häufige Fragen

Was sind Alterungsrückstellungen?
Angespartes Kapital aus den Beiträgen, das die steigenden Gesundheitskosten im Alter abfedert.
Dämpfen sie den Beitrag wirklich?
Ja, sie halten den Beitrag im Alter deutlich stabiler, als es ohne diese Vorsorge möglich wäre.
Was passiert mit ihnen beim Tarifwechsel?
Beim internen Wechsel bleiben sie erhalten, beim Anbieterwechsel verfällt ein Teil.
Was ist der gesetzliche Zuschlag?
Ein Zehn-Prozent-Aufschlag bis 60, der angespart und ab 65 zur Entlastung genutzt wird.
Kann ich mir Rückstellungen auszahlen lassen?
Nein, sie sind zweckgebunden für die Beitragsentlastung im Alter.
Sind Alterungsrückstellungen übertragbar?
Bei einem Versichererwechsel nur der Übertragungswert (Basistarif-Niveau), beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben sie vollständig erhalten.

Mehr zum Thema: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.

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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.