Altersrückstellungen in der PKV
Alterungsrückstellungen = Stabile Beiträge im Alter?

Alterungsrückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben (mind. 10%)

Höhe der zusätzlichen Rückstellungen vom Tarif & Versicherer abhängig

Versicherte profitieren ab dem 65. Lebensjahr von den Rückstellungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersrückstellungen sind in der PKV gesetzlich vorgeschrieben, denn sie dienen dazu, den Beitrag im Alter zu stabilisieren.
  • Die Gesellschaften müssen mindestens 10 Prozent des Beitrags für die Bildung von Rückstellungen nutzen.
  • Die Auszahlung der gesetzlichen Altersrückstellungen der PKV erfolgt mit dem 65. Lebensjahr als Beitragsstabilisierung.

Was sind Altersrückstellungen in der PKV?

Altersrückstellungen oder aus Alterungsrückstellungen genannt, sind ein fester Bestandteil der PKV. Dabei handelt es sich um finanzielle Rücklagen, welche die Versicherten im Laufe ihrer Versicherungsdauer ansparen. Diese werden im Alter dazu genutzt, die Beiträge stabil zu halten. Die Versicherten legen also in jungen Jahren einen Sparanteil zurück, damit sie im Alter die erhöhten Ausgaben der privaten Krankenversicherung kompensieren können.

Der PKV-Beitrag besteht aus zwei Bestandteilen: Dem Beitrag, der die laufenden Kosten des Versicherers deckt. Also das Risiko des Einzelnen, zu erkranken und dadurch Kosten zu verursachen. Und zum anderen Teil aus den Altersrückstellungen. Würden diese nicht gebildet werden, würde der Beitrag im Alter überproportional steigen. Denn die PKV wird im Laufe des Lebens nahezu immer teurer. Grund dafür ist allerdings nicht das steigende Alter der einzelnen Person. Sondern die steigenden Gesundheitskosten, die zunehmende Lebenserwartung der Versicherten und der Niedrigzins.

  • Altersrückstellungen sind ein Sparanteil, den Versicherte in jungen Jahren aufbringen, um ihre Beiträge der PKV im Alter zu stabilisieren

Die Versicherer müssen die angesparten Beiträge verzinst anlegen. Dabei dürfen sie keine Kosten wie etwa Verwaltungskosten einbezahlen. Auch die erwirtschafteten Zinsen sind zu 90 Prozent der Versichertengemeinschaft gutzuschreiben. Allerdings erhält nicht jede versicherte Person ein eigenes Sparkonto. Stattdessen werden die Altersrückstellungen aller PKV-Versicherten in einem Topf gesammelt angelegt.

Funktionsweise der Altersrückstellungen

Wie erfolgt die Auszahlung der Altersrückstellungen von der PKV?

Der Staat schreibt vor, wann Altersrückstellungen in der PKV gebildet werden und zu welchem Zeitpunkt die Auszahlung erfolgt. So müssen seit 01. Januar 2000 alle Versicherten zwischen dem 22. und 60. Lebensjahr Altersrückstellungen bilden. Die Auszahlung beziehungsweise Verwertung des Sparanteils erfolgt dann zum 65. Lebensjahr.

Die Alterungsrückstellungen werden den Versicherten nicht als Kapital übertragen. Stattdessen nutzt sie die Gesellschaft, um die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Bei gleichbleibendem Leistungsniveau. Auch wenn die Versicherungsnehmer selbst mehr Leistungen in Anspruch nehmen.

§ 150 des Versicherungsvertragsgesetzes besagt, dass Versicherer nicht verbrauchte Altersrückstellungen ab dem 80. Lebensjahr einsetzen müssen, um die Beiträge der Kunden zu senken. Bei Erreichen dieser Altersgrenze sinkt also der Beitrag, wenn nicht verbrauchte Rückstellungen vorhanden sind.

Gesetzliche Regelungen zur Bildung von Rückstellungen

Der Gesetzgeber schreibt nicht nur vor, in welchem Alter die PKV-Versicherten Altersrückstellungen bilden müssen und wann deren Auszahlung erfolgt. Sondern auch, in welcher Höhe die Rücklagen zu bilden sind.

  • Seit 01. Januar 2000 müssen die Gesellschaften bei jedem PKV-Neuvertrag einen Zuschlag von 10 Prozent veranschlagen.

Die 10-Prozent-Regel beziffert allerdings einen Mindestwert. So kann die Gesellschaft auch einen höheren Zuschlag für Altersrückstellungen verlangen. Zum Beispiel dann, wenn das Eintrittsalter des Antragstellers bereits fortgeschritten ist und ihm daher nur wenig Zeit bleibt, um ausreichend Rückstellungen zu bilden.

Beitragsentlastungstarife

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen bieten die PKV-Gesellschaften sogenannte Beitragsentlastungstarife. Diese funktionieren im Grunde gleich: Die Versicherten legen einen Sparanteil zurück, der im Alter dazu genutzt wird, um den Beitrag zu stabilisieren. Allerdings sehen Beitragsentlastungstarife mehr Flexibilität vor. So können sowohl die Höhe der Rücklagen als auch der Auszahlungstermin individuell festgelegt werden.

Wie lassen sich die Altersrückstellungen der PKV berechnen?

Die Altersrückstellungen der PKV lassen sich auf den ersten Blick leicht berechnen. Ausgehend von dem Mindestsatz von 10 Prozent, würde bei einer Prämie von 500 Euro monatlich ohne Rückstellungen der Aufwand für den Sparanteil 50 Euro betragen. Auf das Jahr betrachtet würden sich daraus 600 Euro Altersrückstellungen ergeben. Allerdings kann der Prozentsatz je nach Eintrittsalter und Versicherer auch höher ausfallen.

Wie hoch die Altersrückstellungen der PKV ausfallen, lässt sich allerdings nicht so leicht berechnen. Denn dafür wenden die Gesellschaften eine mathematische Formel zur Kalkulation an. Dafür sind mitunter das exakte Eintrittsalter, der Sparanteil im Jahr und der Zinssatz relevant.

Mitnahme von Altersrückstellungen bei Tarif- und Anbieterwechsel

Grundsätzlich können Privatversicherte jederzeit ihren Anbieter wechseln. Vorausgesetzt, sie sind gesund und haben keine Schwierigkeiten mit der Gesundheitsprüfung. Allerdings wird ein Anbieterwechsel in der PKV nur in den seltensten Fällen empfohlen. Ein Grund dafür ist, dass dabei ein großer Teil der Altersrückstellungen verloren geht. Zudem betrifft die Mitnahmeoption nur Rückstellungen, die nach dem 01. Januar 2009 gebildet wurden. Sparanteile vor diesem Stichtag gehen bei einem Anbieterwechsel komplett verloren.

Wechseln die Versicherten zu einem anderen PKV-Anbieter, muss der bisherige Versicherer einen Teil der bereits gebildeten Altersrückstellungen an die neue Gesellschaft übertragen. Allerdings nur auf Grundlage des Basistarifs. Sofern die Versicherten zuvor in einem umfangreicheren Tarif versichert waren, müssen sie mit teils erheblichen Verlusten rechnen.

Interner Tarifwechsel ohne Verlust der Rückstellungen

Wenn die Kosten der privaten Krankenversicherung steigen, denken viele Verbraucher über einen Anbieterwechsel nach. In den meisten Fällen ratsamer ist allerdings ein interner Tarifwechsel. Dabei wechseln die Versicherten innerhalb ihrer bestehenden Gesellschaft in einen anderen Tarif. Nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ist der Versicherer sogar dazu verpflichtet, den Kunden diese Möglichkeit zu bieten – und zwar ohne zusätzliche Kosten.

Bei einem internen Tarifwechsel entstehen entscheidende Vorteile:

  • Es ist keine Gesundheitsprüfung vorgesehen
  • Es fallen keine Wartezeiten an
  • Bereits gebildete Altersrückstellungen bleiben erhalten

Vorausgesetzt, es handelt sich um einen Tarif, der dieselben oder geringere Leistungen als bisher vorsieht. Wechseln die Versicherten in einen besseren Tarif, müssen sie mit einer Gesundheitsprüfung und Wartezeiten rechnen.

Verlust bei Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet sich deutlich von der PKV. Denn die Krankenkassen kennen keine Altersrückstellungen, die im Alter zur Auszahlung kommen. Stattdessen finanzieren die jungen Versicherten die älteren Generationen.

Aus diesem Grund entfallen alle bereits gebildeten Altersrückstellungen, wenn Privatversicherte in die GKV zurückkehren. Die Rücklagen kommen dem Kollektiv der Versicherten zugute, also den Personen, die weiterhin in der PKV abgesichert sind.

Privatversicherte, die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, können einen Teil ihrer Altersrückstellungen weiterhin nutzen. Nämlich dann, wenn sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, um die Leistungslücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes zu schließen. Besteht die Police beim bisherigen Versicherer, lässt sich ein Teil der gebildeten Rücklagen für den neuen Vertrag anrechnen.

Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist nicht möglich. Auch dann nicht, wenn die Versicherten die PKV dauerhaft verlassen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.

Vorübergehende gesetzliche Versicherung: Rücklagen erhalten mit einer Anwartschaft

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Privatversicherte vorübergehend ihren Versicherungsschutz in der PKV aufgeben müssen. Zum Beispiel werden sie versicherungspflichtig oder ziehen vorübergehend in das Ausland, wo sie sich in dem jeweiligen System krankenversichern. Wer dabei plant, in der Zukunft in die PKV zurückzukehren, sollte über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken.

  • Mit einer Anwartschaft erhalten Privatversicherte die Rechte und Pflichten aus ihrem Vertrag aufrecht. Auch dann, wenn sie vorübergehend in der gesetzlichen Krankenkasse oder im Ausland abgesichert sind.

Dafür zahlen sie einen Beitrag an die PKV-Gesellschaft. Sobald sie wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren können, wird ihr bisheriger Vertrag fortgeführt. Und zwar ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.

Die Privatversicherer unterscheiden dabei zwischen der großen und der kleinen Anwartschaftsversicherung. Während die kleine Anwartschaft lediglich den Gesundheitszustand einfriert, behält die große Anwartschaft auch das ursprüngliche Eintrittsalter bei. Dabei bleiben auch die gebildeten Altersrückstellungen erhalten. Die große Anwartschaft ist teurer, dafür zahlt sie sich in der Zukunft aus. Vor allem dann, wenn die Versicherten in einem fortgeschrittenen Alter sind oder bereits erhebliche Rückstellungen gebildet haben.

Sind Altersrückstellungen sinnvoll?

Die Höhe der Altersrückstellungen hat sich in den vergangenen Jahren fast verdoppelt. Und das, obwohl die Anzahl der Privatversicherten zurückgegangen ist. Dies macht deutlich, dass die Kosten für die Gesundheitsversorgung erheblich gestiegen sind und auch noch steigen werden. Ohne die Bildung von Altersrückstellungen würde das voraussichtlich bedeuten, dass ältere Generationen zukünftig überdimensional hohe Beiträge leisten müssten. Und das auch noch ausgerechnet im Rentenalter, wenn das Einkommen vieler Menschen sinkt.

Altersrückstellungen sind sinnvoll, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren. Allerdings nur dann, wenn die Versicherten auch wirklich in der PKV verbleiben. Wechseln sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, entfallen ihre Rücklagen und kommen dem Versichertenkollektiv zugute.

Ein Problem bei der Bildung der Rückstellungen ist, dass diese nicht an einen anderen Anbieter übertragen werden können. Langjährige Versicherte machen somit hohe Verluste, wenn sie zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Aus dieser Sicht betrachtet, binden sich Verbraucher dauerhaft an ihren Anbieter. Daher ist es besonders relevant, dass sie bereits bei Vertragsabschluss darauf achten, einen passenden Vertrag bei einer guten Gesellschaft zu wählen.

Mit einem PKV-Vergleich frühzeitig vorsorgen

Ein Versichererwechsel ist mit erheblichen Nachteilen verbunden. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, bereits bei Vertragsabschluss den Anbieter mit Bedacht zu wählen. Dabei sollte nicht nur der Tarif ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen, sondern auch der Anbieter mit einem guten Kundenservice, Beitragsstabilität und Transparenz überzeugen.

Mit einem PKV-Vergleich können Verbraucher verschiedene Anbieter auf dem Markt vergleichen. So erhalten sie einen ersten Überblick, welche Gesellschaften passende Tarife anbieten. Zudem können sie sich kostenlos und unverbindlich durch einen Versicherungsexperten beraten lassen. Dieser unterstützt sie dabei, eine private Krankenversicherung zu finden, die auch langfristig alle Anforderungen erfüllt.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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