Das Wichtigste in Kürze
- Ein Teil des Beitrags wird für das Alter angespart.
- Die Rückstellungen dämpfen spätere Beiträge.
- Beim internen Tarifwechsel bleiben sie erhalten.
- Beim Anbieterwechsel verfällt ein Teil.

Wie Alterungsrückstellungen funktionieren
In jungen Jahren zahlen Privatversicherte mehr ein, als sie an Gesundheitskosten verursachen. Dieser Überschuss wird verzinst angespart und bildet die Alterungsrückstellung. Im Alter, wenn die Kosten steigen, wird sie aufgelöst und hält den Beitrag stabiler, als es ohne diese Vorsorge möglich wäre.
Der gesetzliche Zuschlag
Zusätzlich zahlen Versicherte bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag. Dieser wird ebenfalls angespart und ab 65 zur Beitragsentlastung eingesetzt. Er ergänzt die individuellen Rückstellungen.
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Alterungsrückstellungen und der Übertragungswert
Alterungsrückstellungen sind angesparte Beitragsanteile, die den Beitrag im Alter stabil halten. Seit 2009 ist ein Teil – der Übertragungswert in Höhe des Basistarifs – bei einem Versichererwechsel portabel. Bei einem internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben die Rückstellungen sogar vollständig erhalten. Ein Wechsel will daher gut gerechnet sein.
Rückstellungen beim Wechsel
Beim internen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft bleiben die Rückstellungen vollständig erhalten. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird nur ein gesetzlich definierter Teil übertragen, der Rest verfällt – das macht den Anbieterwechsel besonders für ältere Versicherte unattraktiv.
Wie Alterungsrückstellungen entstehen
Damit der Beitrag im Alter nicht ins Unermessliche steigt, bildet jeder Versicherte über die Jahre Alterungsrückstellungen. Dazu zahlen Sie ab dem 21. bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag, der verzinst angelegt wird. Zusätzlich steckt in jedem Beitrag ein Sparanteil. Beide Töpfe dämpfen die Beiträge ab etwa 65 Jahren.
Der gesetzliche Zuschlag
Den 10-Prozent-Zuschlag zahlen Sie nur bis 60. Ab 65 wird das angesparte Geld eingesetzt, um den Beitrag zu stabilisieren – der Zuschlag selbst entfällt dann.
Was beim Wechsel mit den Rückstellungen passiert
Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Ihre Alterungsrückstellungen in voller Höhe erhalten. Wechseln Sie dagegen den Versicherer, wird nur der im Basistarif kalkulierte Übertragungswert mitgenommen – ein erheblicher Teil geht verloren. Deshalb ist ein Anbieterwechsel vor allem im Alter selten sinnvoll; der interne Tarifwechsel ist meist die bessere von beiden Möglichkeiten.
| Wechselweg | Alterungsrückstellungen |
|---|---|
| interner Tarifwechsel (§ 204) | bleiben voll erhalten |
| Wechsel des Versicherers | nur Übertragungswert, Rest verfällt |
Häufige Fragen
Was sind Alterungsrückstellungen?
Dämpfen sie den Beitrag wirklich?
Was passiert mit ihnen beim Tarifwechsel?
Was ist der gesetzliche Zuschlag?
Kann ich mir Rückstellungen auszahlen lassen?
Sind Alterungsrückstellungen übertragbar?
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