Reisekrankenversicherung
Vergleich & Test der Tarife am Markt

Versicherungsschutz bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen

Auch die Kosten für medizinisch notwenigen Rücktransport werden übernommen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reisekrankenversicherung bietet bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland Versicherungsschutz.
  • Es gibt verschiedene Tarifvarianten: Verträge mit einmaliger Absicherung, Jahrespolicen und Krankenversicherungen für Langzeitaufenthalte über acht Wochen.
  • Die Reisekrankenversicherung übernimmt nicht nur die Behandlungskosten. Sondern auch die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Die Reisekrankenversicherung im Überblick

Wer in den Urlaub fährt, ist nicht vor Krankheiten oder Verletzungen geschützt. Und wer im Ausland eine medizinische Behandlung benötigt, muss unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung leistet außerhalb Deutschlands nur begrenzt. Und auch das lediglich innerhalb der EU. Bei Urlaubsreisen außerhalb der Europäischen Union besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse. Bei einer medizinischen Behandlung in Thailand, Amerika, Kanada und vielen weiteren Ländern müssen die Kosten dafür selbst getragen werden. Und das kann sehr teuer werden.

Mit einer Reisekrankenversicherung schützen sich Verbraucher bei Krankheitsfällen im Ausland. Denn die Versicherung übernimmt die medizinischen Kosten infolge von Krankheiten oder Verletzungen. Damit schließt sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung.

Doch auf dem Markt gibt es verschiedene Reisekrankenversicherungen. Der nachfolgende Überblick zeigt, welche speziellen Tarife erhältlich sind:

Die Jahreskrankenversicherung

Die klassische Auslandsreisekrankenversicherung ist ein Jahrestarif. Das bedeutet, der Versicherungsschutz gilt ab Vertragsbeginn ein Jahr. Er verlängert sich meist automatisch, wenn die Versicherten den Vertrag nicht kündigen.

Klassische Tarife leisten für Auslandsaufenthalte bis maximal sechs oder acht Wochen. Wer länger verreist, muss einen speziellen Vertrag für Langzeitreisen abschließen.

Bei der Jahres-Reisekrankenversicherung ist außerdem zwischen Single- und Familientarifen zu unterscheiden. Je nach Anbieter lassen sich mit einer Familienversicherung Ehe- oder Lebenspartner und alle Kinder in einem Vertrag absichern.

Die einmalige Reisekrankenversicherung

Einige Reiseveranstalter bieten eine einmalige Reisekrankenversicherung an. Diese ist meist mit der gebuchten Pauschalreise verbunden. Sie kann auch an eine Reiseschutzversicherung gekoppelt sein, die zusätzlich Versicherungsschutz bei Gepäckverlust, Reiseabbruch oder Reiserücktritt bietet. Diese Form der Reiseversicherung leistet nur während der gebuchten Reise, mit der die Absicherung verknüpft ist. Wer darüber hinaus verreist, sollte einen Jahresvertrag abschließen, der bei mehr als einem Urlaub Versicherungsschutz bietet.

Die Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen

Wer länger als sechs oder acht Wochen im Ausland ist, benötigt eine spezielle Form der Reisekrankenversicherung. Diese leistet über die reguläre Dauer eines klassischen Tarifs hinaus. Je nach Anbieter können sogar Langzeitreisen bis zu fünf Jahren abgesichert werden.

Diese Reiseversicherung gibt es als Krankenversicherungsschutz, aber auch als Kombiprodukt für bestimmte Anlässe. Beispielsweise die Au Pair Versicherung. Diese sieht neben der Krankenabsicherung für längere Aufenthalte auch eine Haftpflichtversicherung vor. Oder die Work and Travel Versicherung für all jene, die reisen und arbeiten möchten.

Leistungen der Reisekrankenversicherung

Eine Krankenversicherung für Reisen schließt die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann bei Aufenthalten in der EU die Mehrkosten übernehmen oder bei Urlaub in einem Nicht-EU-Land für die gesamten Behandlungskosten aufkommen. Im Wesentlichen ist der Leistungsumfang jedoch von den Tarifbedingungen abhängig.

Und diese können folgende Leistungsbausteine beinhalten:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Bergungskosten
  • Kostenerstattung für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
  • Krankentransport
  • Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

Eine gute Versicherung sollte den Krankenrücktransport nicht nur bezahlen, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Sondern wenn er als medizinisch sinnvoll erachtet wird.

Einige Tarife können zudem weitere Leistungen vorsehen. Zum Beispiel die Übernahme von Anreisekosten für Angehörige oder Heilpraktikerbehandlungen.

In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz

Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Absicherung für den Ernstfall. Sie leistet, wenn die medizinische Behandlung notwendig ist. Vorsorgeuntersuchungen und psychotherapeutische Maßnahmen sind somit nicht versichert. Dies gilt auch für Zahnbehandlungen, die nicht zur Schmerzstillung dienen.  Kein Versicherungsschutz besteht zudem, wenn die Versicherten die Reise unternehmen, um sich im Ausland behandeln zu lassen.

Einige Versicherer leisten nicht, wenn für das jeweilige Land eine Reisewarnung besteht. Je nach Anbieter gibt es Ausnahmen, wenn die Reisewarnung erst während oder kurz vor der Reise ausgesprochen wurde.

Coronavirus und die Reisekrankenversicherung

Viele Reisekrankenversicherer decken die Infektion mit dem Coronavirus ab. Das bedeutet, es besteht Versicherungsschutz, wenn die Versicherten im Urlaub an Corona erkranken und behandelt werden müssen. Nicht versichert sind allerdings die Mehrkosten durch Quarantänemaßnahmen oder eine verpflichtende Schutzquarantäne bei Einreise. Diese Regelung gilt nicht für alle Tarife, weshalb bei einem Vergleich darauf zu achten ist.

Was kostet die Reisekrankenversicherung?

Die Kosten für eine Krankenversicherung bei Auslandsreisen sind sehr gering. Der Reisekrankenversicherung Preisvergleich zeigt, dass Singletarife bereits für acht bis zehn Euro im Jahr erhältlich sind. Familienabsicherungen kosten zwischen 15 und 20 Euro.

Bei einem Preisvergleich der Reisekrankenversicherung werden folgende Kriterien zur Beitragsbemessung herangezogen:

  • Versicherungsumfang
  • Anzahl der versicherten Personen
  • Laufzeit
  • Zahlweise
  • Reiseregion

Bei einem Einmalvertrag spielen zudem die Reisedauer und der Gesamtpreis der gebuchten Reise eine Rolle.

Der Reisekrankenversicherung Test: Gute Tarife sind bereits ab acht Euro erhältlich

Bei einem Reisekrankenversicherung Test fand Stiftung Warentest heraus, dass ein guter Versicherungsschutz nicht teuer sein muss. Jahrestarife, die mit der Note „sehr gut“ bewertet wurden, gibt es bereits ab acht Euro im Jahr.

Ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll?

Ja, die Reisekrankenversicherung ist sinnvoll. Und sie lohnt sich auch für jede Reise in das Ausland. Denn der Versicherungsschutz ist bereits für wenige Euro im Jahr erhältlich. Dafür schützt die Absicherung aber vor Kosten, die mehrere Tausend Euro betragen können. Denn nicht nur die medizinischen Leistungen vor Ort können je nach Reiseziel immens hoch sein. Unter Umständen ist die Erkrankung oder Verletzung so schwer, dass die Urlauber einen Krankenrücktransport benötigen. Und dieser kann 20.000 Euro und mehr kosten. Im Vergleich ist die Auslandskrankenversicherung also eine preiswerte Absicherung, die Versicherte vor sehr hohen Aufwendungen schützt und ihnen im Krankheitsfall eine umfangreiche medizinische Behandlung im Ausland ermöglicht.

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Rücktransport aus China
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Rücktransport aus Australien
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Rücktransport aus Thailand
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Rücktransport aus Malediven
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Rücktransport aus USA & Kanada
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Rücktransport aus Brasilien
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Rücktransport aus Chile
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Rücktransport aus Südafrika
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Rücktransport aus Mallorca

Wann muss eine Krankenversicherung vor der Reise abgeschlossen werden?

Solange die Reisenden noch in Deutschland sind, benötigen sie den Versicherungsschutz nicht. Generell können sie die Absicherung erst kurze Zeit vor ihrem Reiseantritt abschließen. Dies funktioniert bei den meisten Versicherern online oder mithilfe unseres Vergleichsrechners.

Einige Versicherer akzeptieren als Versicherungsbeginn das aktuelle Datum. Bei anderen beginnt der Versicherungsschutz frühestens am nächsten Tag. Wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt die Krankenversicherung vorher ab und wählt als Versicherungsbeginn einen Tag vor der Abreise.

Besteht unlängst ein Jahresvertrag, verlängert sich dieser im Regelfall um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.

Wer sich bereits im Ausland aufhält, kann keine klassische Reisekrankenversicherung mehr abschließen. Die einzige Möglichkeit bietet World Nomads, ein internationaler Versicherer. Diese Absicherung ist allerdings nicht preiswert.

Die Reisekrankenversicherung wechseln

Eine Krankenversicherung für das Ausland lässt sich jederzeit zum Ablauftermin kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Zu beachten sind dabei lediglich die Kündigungsfristen. Einige Versicherer sehen dafür drei Monate vor Ablauf vor, andere nur einen Monat. Die genauen Bestimmungen lassen sich dem Vertrag entnehmen.

Wer seine bestehende Versicherung kündigt, sollte zuvor einen anderen Anbieter gefunden haben. Die Kündigung lohnt sich nur, wenn der neue Versicherer dieselben Leistungen zu einem günstigeren Beitrag oder einen besseren Versicherungsschutz bietet. Mit einem Vergleichsrechner lassen sich unterschiedliche Anbieter vergleichen, um ein passendes Angebot zu finden.

Die Reisekrankenversicherung im Vergleich

Es gibt eine Vielzahl an Anbietern auf dem Markt. Da ist es nicht immer leicht, einen Überblick zu gewinnen. Ein spezieller Rechner hilft dabei, einen Reisekrankenversicherung Vergleich durchzuführen. Dafür sind einige Angaben zur versicherten Person und dem gewünschten Leistungsumfang zu machen. Nach nur wenigen Klicks liefert der Vergleichsrechner eine gute Übersicht über die Angebote auf dem Markt. Die Nutzer können so nicht nur die Preise miteinander vergleichen. Sondern auch die verschiedenen Leistungsbausteine der Versicherer.

So funktioniert die Abwicklung im Krankheitsfall

1. Notrufnummer der Versicherung wählen

Die Notrufnummer des Versicherers lässt sich der Police entnehmen. Diese sollte inklusive Versicherungsnummer im Handy eingespeichert oder als Kopie im Gepäck mitgeführt werden. Über die Notrufzentrale erhalten die Versicherten 24-Stunden am Tag Unterstützung. Die Mitarbeiter können sie an Ärzte und Krankenhäuser in ihrer Umgebung verweisen, Krankentransporte organisieren und bei Fragen behilflich sein.

Bei notwendigen stationären Aufenthalten nimmt der Versicherer in der Regel Kontakt zu den Ärzten auf. Er kann Diagnosen übersetzen und sich mit dem Hausarzt austauschen.

Kann der Patient transportiert werden und ist dies medizinisch notwendig (oder sinnvoll), organisiert der Versicherer den Krankenrücktransport. Wie dieser gestaltet wird, ist vom Gesundheitszustand abhängig.

2. Quittungen und Belege aufbewahren

Koordiniert der Versicherer die medizinische Versorgung mit den Ärzten am Urlaubsort, kann dieser möglicherweise die Kosten direkt begleichen. Bei kleineren Aufwendungen und Behandlungen müssen die Versicherungsnehmer allerdings häufig in Vorkasse treten oder zumindest Anzahlungen leisten. Auch Medikamente und Hilfsmittel werden zunächst vom Versicherten bezahlt und später geltend gemacht. Dafür sollte dieser alle Quittungen und Belege ordentlich sammeln und aufbewahren.

3. Kostenerstattung

Zu Hause angekommen, erfolgt die Kostenabrechnung mit dem Versicherer. Dafür werden alle Belege und Quittungen im Original der Gesellschaft eingereicht. Zur Sicherheit sollten die Versicherten Kopien machen und aufbehalten.

In EU-Ländern kann der Versicherer verlangen, dass zunächst die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt. Der Krankenzusatzversicherer übernimmt dann die Kosten, die nicht von der Kasse gedeckt sind.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Eine Reisekrankenversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Somit spielt es keine Rolle, ob die Versicherten ihren Urlaub auf den Kanaren, in Thailand oder auf den Seychellen verbringen. Allerdings leistet die Versicherung nicht in Deutschland. Auch besteht meist kein Versicherungsschutz, wenn für das Reiseland vor Urlaubsbeginn eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Wie lange der Versicherungsschutz gilt, ist vom Tarif abhängig. Jahresverträge leisten für Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von sechs bis acht Wochen, je nach Anbieter. Einmalige Verträge für die gesamte Dauer des gebuchten Urlaubs, mit dem die Versicherung verknüpft ist.

Bei Tarifen für Langzeitaufenthalte gelten andere Bestimmungen. Abhängig vom jeweiligen Anbieter kann der Versicherungsschutz für ein Jahr oder auch bis zu fünf Jahre bestehen.

Im Regelfall übernimmt die Versicherung die Kosten für den Krankenrücktransport aus dem Ausland, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Reiseland medizinisch unterversorgt ist und in Deutschland eine bessere Behandlung ermöglicht werden kann.

Gute Versicherungen sollten leisten, wenn der Rücktransport als medizinisch sinnvoll erachtet wird. Denn dann besteht bereits Leistungsanspruch, wenn soziale oder psychische Aspekte die Heilung in der Heimat fördern.

Die Versichertenkarte der Krankenkasse sollte immer im Gepäck sein. Denn die GKV bietet zumindest innerhalb der EU Versicherungsschutz. Und mit der Karte lässt sich nachweisen, dass eine Absicherung besteht.

Zusätzlich sollten die Police sowie die Notfallnummer der Reisekrankenversicherung eingepackt werden. In einigen Ländern ist der Nachweis einer Krankenabsicherung sogar Pflicht. In diesem Fall kann der Versicherer eine Versicherungsbestätigung in der jeweiligem Landessprache ausstellen.

Die Reisekrankenversicherung ist nicht verpflichtend. Es bestehen lediglich Ausnahmen für einige Reiseziele wie Kuba, Ecuador, Russland und die Ukraine, wo ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden muss. Dennoch sollten alle Reisenden eine Krankenversicherung für das Ausland abschließen. Auch wenn sie nur innerhalb der EU verreisen. Denn die Krankenkassen bieten keinen ausreichenden Schutz. Häufig bleiben für die Betroffenen hohe Restkosten, die sie selbst bezahlen müssen. Mit einer Reisekrankenversicherung können Urlauber nicht nur sicherstellen, dass sie im Krankheitsfall eine Kostenerstattung erhalten. Sondern auch, dass sie eine gute medizinische Behandlung und wenn nötig, einen Krankenrücktransport beanspruchen können.