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Berufshaftpflichtversicherung Vergleich 2024

Die unterschiedlichen Tarife und Versicherer der Berufshaftpflicht vergleichen!

 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Selbständige und Freiberufler gegen Schadensersatzansprüche Dritter.
  • Sie leistet, wenn im Rahmen der Berufsausübung ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht wird. Damit gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen für alle Selbständigen.
  • Für einige Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht zwingend vorgeschrieben, von der ihre Zulassung abhängt.

Die Berufshaftpflichtversicherung: Nicht bei jedem Beruf Pflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtabsicherung für den gewerblichen Bereich. Sie sichert Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Zusammenhang mit ihrem Beruf entstehen. Wie auch im Privatrecht sind diese Berufsgruppen zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie anderen, beispielsweisen einem Mandant, Vermögenschäden zufügen. Je nach Schwere kann die Schadensersatzforderung durch eine falsche Beratung die gesamte finanzielle Existenz bedrohen, wenn sie besonders hoch ausfällt. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor diesem Risiko und ist für die meisten Berufe unerlässlich.

Berufshaftpflichtversicherung: Pflicht für bestimmte Berufsgruppen?

Aufgrund ihrer hohen Verantwortung ist die Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen Pflicht. Dazu gehören Berufe, die eine besondere Verantwortung für die Gesundheit, das Vermögen und die Sicherheit ihrer Kunden tragen.

Für folgende Berufe bzw. Tätigkeiten ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht:

  • Freiberufliche Ärzte
  • Hebammen
  • Apotheker
  • Veterinäre
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater und Steuerprüfer
  • Versicherungs- und Finanzvermittler
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Baumeister

Leistungen der Berufshaftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung leistet immer dann, wenn Dritten Schäden zugefügt wurden, d. h. wenn der Versicherungsnehmer für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden haftbar gemacht werden kann. Dabei wird von den Versicherern geprüft, ob auch tatsächlich eine Haftbarkeit vorliegt. Wenn nicht, wehrt der Versicherer die finanziellen Belastungen für seinen Kunden ab. Die Berufshaftpflichtversicherung leistet speziell bei Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen.

Der Grundbaustein der Berufshaftpflicht ist somit die Übernahme von berechtigten Schadensersatzansprüchen. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Darüber hinaus können abhängig von den angebotenen Tarifen weitere Leistungen mitversichert sein:

  • Mitversicherung von Angestellten
  • Cyberversicherung, wenn Dritte durch Cyber-Risiken geschädigt werden
  • Privater Haftpflichtschutz
  • Einschluss von Praxis-/Büroräumen und den Verlust fremder Schlüssel
  • Forderungsausfalldeckung
  • Versicherungsschutz als Dozent und auf Seminaren

Der Versicherungsschutz gilt in erster Linie für den Versicherungsnehmer. Je nach gewählten Tarif sind auch seine festangestellten Mitarbeiter sowie kurzzeitig Angestellte, Minijobber und Praktikanten versichert. Hilfspersonal wie Reinigungskräfte kann ebenfalls über die Police versichert werden.

Wie hoch sind die Deckungssummen?

Wie bei allen Versicherungen wird auch bei der Berufshaftpflicht eine Deckungssumme festgelegt. Dabei handelt es sich um die maximale Erstattung im Schadensfall. Sie muss hoch genug sein, um auch bei teuren Schadensersatzforderungen, die die berufliche Existenz des Versicherungsnehmers bedrohen, ausreichend Schutz zu bieten. Insbesondere Personenschäden mit langfristigen gesundheitlichen Folgen können Forderungen in der Millionenhöhe hervorrufen.

Die Höhe der Deckungssumme lässt sich bei Vertragsabschluss festlegen. Sie ist somit immer individuell. Generell empfiehlt es sich, mindestens fünf Millionen Euro anzusetzen. Noch besser sind zehn Millionen für Personen- und Vermögensschäden. Verbraucher sollten jedoch beim Berufshaftpflicht vergleichen folgendes beachten: je höher die Deckungssumme, desto höher ist auch die Prämie.

Für einige Berufsgruppen, die zum Abschluss der Berufshaftpflicht verpflichtet sind, gelten Mindestversicherungssummen. Diese sind der jeweiligen Berufsverordnung oder den Gesetzgebungen zu entnehmen. Die Bestimmungen betreffen beispielsweise die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und die Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater.

Für wen ist der Versicherungsschutz durch diese Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Nicht jede Berufsgruppe ist zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet. Selbst wenn der Gesetzgeber diese nicht vorschreibt, ist eine Berufshaftpflichtversicherung meistens sinnvoll für fast jede Tätigkeit, die ausgeübt werden kann, nicht nur für Rechtsanwälte und Steuerberater. Unvorhersehbare Schäden und Fehler lassen sich nicht immer vermeiden. Sie können den Verantwortlichen jedoch schwer belasten und seine Existenz bedrohen, da sie schwere finanzielle Schäden verursachen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten und schützt vor diesem Risiko.

Somit ist die Berufshaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen. Insbesondere, wenn sie verwaltend und beratend tätig sind, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater bzw. für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Kunden verantwortlich sind. Für diese Berufsgruppen ist der Abschluss der Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Wichtige Berufsfelder im Detail

Ärzte

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind für die Gesundheit ihrer Patienten verantwortlich und tragen damit ein sehr hohes Schadensrisiko.

Zahnärzte

Wie beispielsweise für Allgemeinärzte ist die Berufshaftpflichtversicherung auch für einen Zahnarzt verpflichtend. Angestellte Zahnärzte hingegen können sich häufig über ihren Arbeitgeber absichern.

Psychotherapeuten

Gemäß der Berufsverordnung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für einen Psychotherapeut Pflicht. Diese schützt sie vor Fehlern, die ihnen im Rahmen ihrer therapeutischen Arbeit unterlaufen können.

Heilpraktiker

Die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker deckt in der Regel alle Tätigkeiten ab, die ein behördlich zugelassener Heilpraktiker ausüben darf. Verpflichtend ist der Versicherungsschutz, wenn eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband besteht.

Steuerberater

Diese Berufsgruppe kann schwere finanzielle Vermögensschäden bei ihren Klienten verursachen. Daher müssen Steuerberater eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn sie sich als Angestellte nicht über ihren Arbeitgeber absichern.

Rechtsanwälte

Auch ein Anwalt trägt eine große Verantwortung für seine Klienten. Daher ist eine Berufshaftpflichtversicherung als Rechtsanwalt verpflichtend.

Architekten

Architekten sind für die Sicherheit ihrer Kunden verantwortlich. Daher ist bei einer Mitgliedschaft in der Architekten- oder Ingenieurkammer die Berufshaftpflichtversicherung für einen Architekt Pflicht.

Erzieher

Eine Diensthaftpflicht sichert Lehrer, Betreuer und Erzieher im öffentlichen Dienst ab. Wer selbstständig als Erzieher arbeitet, sollte eine Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz vor Schadensersatzforderungen abschließen.

Ingenieure

In der Regel unterliegt ein selbstständiger Ingenieur wie Architekten der Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Angestellte hingegen sind meist über ihren Arbeitgeber abgesichert.

Yogalehrer

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Yogalehrer und Pilateslehrer vor Schadensersatzforderungen, wenn es während ihrem Unterricht zu Schäden kommen sollte. Sie ist damit ein wichtiger Versicherungsschutz.

Fotografen

Ein Fotograf sollte beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht nur auf ausreichend hohe Leistungen bei Personen- und Sachschäden achten. Es kann zudem sinnvoll sein, Cyberrisiken mitzuversichern. Diese schließen jedoch Datenschutzverletzungen häufig aus.

Benötigen Angestellte eine Berufshaftpflichtversicherung?

In der Regel benötigen Angestellte keine Berufshaftpflichtversicherung. Sie sind über ihren Arbeitgeber durch die Betriebs- und Berufshaftpflicht versichert. Dieser haftet für die von ihnen verursachten Schäden und schließt daher eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht ab, die nicht nur ihn selbst, sondern auch seine Mitarbeiter absichert. Somit besteht ein Versicherungsschutz für alle, die in dem Betrieb tätig sind.

Es ist jedoch zu prüfen, dass die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers ausreichend Schutz bietet. Wer außerdem nebenberuflich tätig ist, muss sich separat versichern. In diesem Fall ist beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler abzuschließen, die eine nebenberufliche Tätigkeit abdeckt.

Kosten: Das kostet die Berufshaftpflichtversicherung

Es gibt keine pauschale Aussage, welche Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung verursacht. Der Beitrag ist immer individuell und vom jeweiligen Risiko wie auch den gewählten Leistungen abhängig. So sind gute Tarife bereits ab 160 Euro im Jahr erhältlich, können aber auch bis zu 2.000 Euro jährlich kosten.

Der Beitrag für den Haftpflichtschutz bemisst sich in erster Linie am individuellen Risiko. Desto höher das Risiko, umso teurer ist die Versicherung. Dazu gehören auch unternehmensspezifische Faktoren wie die Umsätze und die Anzahl der Mitarbeiter. Hinzu kommen die gewählten Leistungen. Der Einschluss von Schlüsselverlust und Cyberrisiken ist beispielsweise je nach Unternehmen sinnvoll, wirkt sich allerdings auf die Prämie aus. Doch sollte die Haftpflichtversicherung nicht anhand des Beitrags, sondern dem Bedarf entsprechend abgeschlossen werden. Denn wer das eigene Risiko unrealistisch einschätzt, riskiert, unterversichert zu sein.

Diese Faktoren wirken sich auf die Berechnung des Beitrags aus:

  • Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit
  • Anzahl der Mitarbeiter, Höhe der Löhne und Gehälter
  • Jahresumsatz
  • Rechtsform
  • Mitgliedschaft in Verbänden und Vereinen
  • Tätigkeiten im Ausland
  • Verwendete Software, Maschinen und Gerätschaften
  • Deckungssummen
  • Selbstbeteiligung
  • Zahlweise
  • Zusätzliche Leistungen

Durch den Einschluss eines Selbstbehalts lassen sich die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung senken, doch sollte der Eigenanteil nicht zu hoch sein, um im Schadensfall keine finanzielle Schwierigkeiten zu verursachen. Für Einzelunternehmer sind 500 bis 1.000 Euro häufig das Maximum. Unternehmer können je nach finanziellen Möglichkeiten einen etwas höheren Selbstbehalt bis 2.000 Euro wählen.

Kostenbeispiel

Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen
Deckungssumme: 5 Millionen Euro
Inklusive Privathaftpflicht
Keine Mitarbeiter
Ab 150 Euro im Jahr

Die Berufshaftpflicht online vergleichen

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Anbietern für die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei unterscheiden sich die Tarife nicht nur in Bezug auf den Preis, sondern auch im Hinblick auf die Leistungen. Daher lohnt es sich, verschiedene Gesellschaften und deren Angebote miteinander zu vergleichen und eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mit unserem Vergleichsrechner lässt sich eine Vielzahl an Anbietern mit wenigen Klicks gegenüberstellen und Angebote für Ihre individuelle Situation vergleichen. So wird nicht nur ersichtlich, was der Haftpflichtschutz für die selbstständige Tätigkeit kostet, sondern auch, welche Gesellschaft das passende Angebot für den eigenen Bedarf bietet. Mit einem Berufshaftpflichtversicherung Vergleich findet jeder schnell, einfach und unkompliziert den richtigen Versicherungsschutz für die Absicherung der beruflichen Tätigkeit.

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Anbieter im Überblick

Allianz

Die Allianz Berufshaftpflicht gibt es für alle Berufe wie auch für spezifische Berufsgruppen. So bietet der Versicherer beispielsweise spezielle Policen für Ärzte, die neben den allgemeinen Haftpflichtrisiken einen Cyberschutz für den Umgang mit sensiblen Patientendaten beinhalten.

AXA

Die AXA Berufshaftpflicht lässt sich optional erweitern. Zu der Mitversicherung von Mitarbeitern und einem weltweiten Geltungsbereich lassen sich ein Strafrechtsschutz und eine Erweiterung auf Zweifachgarantie pro Versicherungsjahr einschließen. Für Ärzte gibt es die Deutsche Ärzteversicherung als Spezialversicherer für akademische Heilberufe.

Barmenia

Die Barmenia bietet eine Berufshaftpflicht in vier Tarifvarianten an. Insbesondere Psychologen und Psychotherapeuten profitieren von diesem Anbieter. Als Verbandsmitglieder erhalten sie die Absicherung zu vergünstigten Konditionen.

Continentale

Die Continentale Berufshaftpflicht ist in zwei verschiedenen Varianten abschließbar. Der XL-Tarif beinhaltet einen soliden Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von drei Millionen Euro. Der XXL-Tarif erweitert die Absicherung mitunter auf eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro.

Debeka

Die Debeka bietet eine Berufshaftpflicht für den Öffentlichen Dienst. Mit 50 Millionen Euro Deckungssumme sieht diese eine verhältnismäßig hohe Versicherungssumme vor. Zudem sind die Verträge jährlich kündbar.

ERGO

Die ERGO Berufshaftpflicht ist für alle Branchen erhältlich. Dennoch lässt sich die Police an die individuellen betrieblichen Risiken anpassen. Außerdem können die Antragsteller gegen einen Mehrbeitrag die vorgesehenen Deckungssummen erhöhen.

Gothaer

Die Berufshaftpflicht der Gothaer lässt sich individuell zusammenstellen. Sie ist als Einzelvertrag erhältlich oder im Paket von Gothaer Gewerbeprotect, eine Baukastenlösung für den Versicherungsschutz für Unternehmen.

HUK

Die Produktpalette der HUK umfasst anstelle einer Berufshaftpflicht eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese richtet sich an Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst.

VHV

Die VHV Berufshaftpflicht ist für Architekten und Ingenieure erhältlich. Sie richtet sich damit in erster Linie an das Baugewerbe und sichert die damit verbundenen Risiken ab. Dazu gehört auch der Versicherungsschutz bei Asbestschäden, Bauherrenrisiken und der Tätigkeit als BIM-Manager.

Berufshaftpflicht regelmäßig überprüfen und anpassen

Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen werden abhängig vom bestehenden Risiko abgeschlossen. Sie sind somit an die Gegebenheiten bei Vertragsabschluss gebunden. Ändern sich diese jedoch, verändert sich auch der Bedarf. So können Tätigkeitsbereiche innerhalb des Unternehmens ausgebaut worden sein, wodurch eine Gefahrenerhöhung entsteht oder es fallen Bereiche weg. In jedem Fall muss der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

In der Regel versenden die Versicherer einen jährlichen Fragebogen. Dieser ist vom Selbstständigen innerhalb der festgesetzten Frist auszufüllen und an die Gesellschaft zurückzusenden. Er soll die Aktualität der Vertragsinhalte überprüfen und eventuell notwendige Anpassungen vornehmen. Dazu müssen die Versicherten Angaben mitunter zur Anzahl der Mitarbeiter, ihren Umsätzen und allen relevanten Veränderungen in den letzten 12 Monaten machen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Berufshaftpflicht

Pauschal lässt sich nicht sagen, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte. Der Bedarf ist abhängig von der Branche und dem individuellen Risiko. Selbstständige, die kaum mit Menschen arbeiten, haben ein geringeres Risiko für Personen- oder Vermögensschäden. Für sie kann unter Umständen eine niedrigere Deckungssumme ausreichend sein. Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten hingegen haben ein sehr hohes Risiko für Behandlungsfehler, aus denen teure Folgeschäden resultieren. Sie benötigen eine hohe Versicherungssumme bei Personenschäden, wohingegen das Sachschadenrisiko meist geringer ausfällt. Anwälte oder Steuerberater werden dagegen meistens mit reinen Vermögensschäden konfrontiert. Die Deckungssumme ist daher immer dem eigenen Bedarf anzupassen.

Sinnvoll ist eine Berufshaftpflicht, wenn Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen können. Darunter fallen Personenschäden wie auch Sach- und Vermögensschäden. Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen schützen vor diesem Risiko.

Es gibt Berufsgruppen, die sind zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet. Darunter fallen Arbeitende, die für die Sicherheit, Gesundheit und das Vermögen ihrer Kunden verantwortlich sind. Dazu gehören Kammerberufe wie Ärzte und Rechtsanwälte, aber auch Ingenieure und Architekten. Der Gesetzgeber kann einen Nachweis über eine Berufshaftpflicht verlangen.

Obwohl die Berufshaftpflicht nicht für jeden Freiberufler und Selbstständigen eine Pflicht darstellt, ist sie für alle Unternehmer sinnvoll. Sie schützt ihre finanzielle Existenz bei teuren Schadensersatzforderungen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Damit ist sie die wichtigste Absicherung für Selbständige, unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht.

Nein, eine private Form der Berufshaftpflichtversicherung gibt es nicht. Die Berufshaftpflicht schützt immer den gewerblichen Bereich, also die Tätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler. Wer sich privat versichern möchte, schließt dafür eine private Haftpflichtversicherung ab. Diese schützt bei Schäden, die Privatpersonen verursachen.

Die private Haftpflicht und die Berufshaftpflicht lassen sich miteinander kombinieren. Einige Versicherer schließen neben dem gewerblichen Bereich auch die private Absicherung ein. Eine Kombination beider Versicherungen ist jedoch nur selten sinnvoll. Wird die selbstständige Tätigkeit aufgegeben, lässt sich die Betriebshaftpflicht kündigen. Dann erlischt aber automatisch auch die Privathaftpflichtversicherung und es besteht kein Versicherungsschutz mehr bei Schäden, die als Privatpersonen passieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, die private und gewerbliche Absicherung getrennt voneinander zu betrachten.

Eine Versicherung ist immer zu dem im Vertrag genannten Ablauftermin kündbar. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Vertragsablauf erfolgen.

Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich außerdem bei der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit kündigen. Wer sein Gewerbe abmeldet, kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Abmeldung aufheben. Dafür ist dem Versicherer ein entsprechender Nachweis in Form der Gewerbeabmeldung vorzulegen. Der Vertrag erlischt dann rückwirkend zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe, spätestens zum Eingang der Kündigung.