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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegeversicherung stellt in Deutschland eine Pflichtversicherung dar.
  • Privat pflegeversichern können sich Personen, die von der Versicherungspflicht befreit sind.
  • Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung sind gesetzlich geregelt und entsprechen mindestens dem Umfang der Pflegekassen.

Was ist eine private Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)?

Die Möglichkeiten der modernen Medizin schreiten beständig voran. Mit neuen, innovativen Behandlungsmethoden steigt auch die durchschnittliche Lebenserwartung. Doch nur wenige Personen werden gesund und ohne körperliche Beschwerden alt. Die Folge davon ist, dass zunehmend mehr Menschen im Alter auf Pflege angewiesen sind.

Als pflegebedürftig gilt, wer länger als sechs Monate bei der Verrichtung alltäglicher Dinge auf fremde Hilfe angewiesen ist. Dabei kann es sich um Unterstützung beim Waschen und Essen handeln. Doch auch Hilfebedürftigkeit bei der Hausarbeit, beim Einkaufen oder der Wahrnehmung von Arztterminen lässt sich dem Pflegebedarf zuordnen.

Die private Pflegeversicherung oder auch Pflegepflichtversicherung ist das Gegenstück zu den gesetzlichen Pflegekassen. Jede in Deutschland lebende Person muss seitens des Gesetzgebers bei Pflegebedürftigkeit abgesichert sein. Wer privat krankenversichert ist, besitzt demzufolge auch eine private Pflegeversicherung.

Der Begriff „private Pflegeversicherung“ wird häufig Synonym für die Pflegezusatzversicherung verwendet. Letzteres stellt eine ergänzende Absicherung zu den gesetzlichen Leistungen dar. Eine Zusatzabsicherung kann freiwillig und individuell vereinbart werden. Die Pflegeversicherung in Kombination mit der Krankenversicherung ist jedoch eine allgemein verpflichtende Absicherung.

Warum gibt es die private Pflegeversicherung?

Viele Verbraucher stellen sich die Frage, für was es eine Pflegepflichtversicherung in Deutschland gibt. Ursprünglich wurde diese eingeführt, um die Sozialversicherungsträger zu entlasten. In den 60er Jahren begann die Lebenserwartung der Menschen zu steigen. Doch umso älter diese wurden, desto mehr Pflegebedürftige ließen sich verzeichnen. Um die Kosten für Hilfeleistungen zu bezahlen, mussten Betroffene bereits früh Sozialhilfe beantragen.

Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Außerdem soll sie Betroffenen sowie deren Angehörige finanzielle Sicherheit bieten. Denn sowohl stationäre als auch ambulante Pflege ist sehr kostspielig. In vielen Fällen sind die Rente und finanzielle Rücklagen nicht ausreichend, um die Pflegekosten zu decken. Die Folge davon ist nicht nur, dass Pflegebedürftige ihren Besitz veräußern müssen. Auch Angehörige können finanziell belangt werden.

Seit wann gibt es die Pflegepflichtversicherung?

1984 wurde erstmals die private Pflegeversicherung als Reaktion auf die hohen Kosten bei Langzeitpflegefällen eingeführt. Schließlich folgte 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung. Von dort an stellte die Pflegeabsicherung eine Säule der fünf Sozialversicherungen dar.

Wie funktioniert die private Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sieht vor, dass die Aufwendung für Pflegebedürftige aus den Beiträgen der zahlenden Mitglieder geschöpft werden. Die private Pflegeversicherung funktioniert hingegen nach dem Kapitaldeckungsprinzip: Jede Generation bildet Altersrückstellungen, mit denen sie für ihr mögliches Pflegerisiko vorsorgt. Dieses Vorgehen verhindert, dass die Finanzierungslast für zahlende Generationen zu hoch ist. Außerdem reduziert die Kapitalbildung die Zahllast zukünftiger Versicherter. Auch lässt sich auf diese Weise der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung zukünftig stabilisieren.

Grafik: https://www.pkv.de/presse/mediathek/informationsgrafiken/infografiken-krankenversicherung/infografik-beitragsentwicklung-der-pkv-und-gkv-im-vergleich/

Leistungen: Was deckt die Pflegepflichtversicherung ab?

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung entsprechen dem Umfang der gesetzlichen Versicherer. Im Wesentlichen deckt die Pflegepflichtversicherung die Kosten für eine ambulante oder stationäre Pflege ab. Doch auch eine finanzielle Entschädigung für pflegende Angehörige sehen die Träger vor.

Was die private Pflegeversicherung genau zahlt, ist vom Bedarf der Versicherten abhängig. Dabei folgt die Absicherung dem Prinzip der Notwendigkeit: Personen mit einer umfangreichen Pflegebedürftigkeit erhalten eine höhere Leistung als Versicherte, die sich besser selbstversorgen können. Um dieses Vorgehen sicherzustellen, werden Betroffene in verschiedene Pflegegrade eingestuft.

Die Einstufung der Pflegegrade übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK). Dafür nutzen die Mitarbeiter einen Fragekatalog, mit dem sie die Bedürftigkeit der Personen einordnen können. Umso mehr eine Person auf Hilfe angewiesen ist, desto höher fällt die Einstufung aus.

2016 wurden die früheren „Pflegestufen“ durch die Bezeichnung „Pflegegrad“ ersetzt. Damit verbesserten sich zudem die Leistungen für Pflegebedürftige. Außerdem sieht das neue Pflegestärkungsgesetz auch Leistungen für Demenzpatienten vor.

Leistungen der privaten Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege

Die private Pflegeversicherung leistet, wenn eine Person zu Hause durch Angehörige gepflegt wird. Dabei sollen die Zahlungen eine Stütze sowie eine finanzielle Entschädigung für den Aufwand darstellen. Darüber hinaus sehen die Gesellschaften Leistungen für ambulante Pflegedienste vor. Diese versorgen die pflegebedürftige Person in ihren eigenen vier Wänden.

Das Pflegegeld zahlt die Pflegepflichtversicherung an die pflegebedürftige Person. Die Auszahlung erfolgt, wenn deren Versorgung durch eine oder einen Angehörigen sichergestellt ist. Doch die Gesellschaften bezahlen die Leistung nicht an die Pflegenden, sondern an die Versicherten. Diese können das Geld als finanzielle Anerkennung weitergeben.

Pflegesachleistungen sind vorgesehen, wenn eine versicherte Person einen Pflegedienst in Anspruch nimmt. Dieser versorgt die Betroffenen bedarfsabhängig zu Hause. Ein Pflegedienst lässt sich kombiniert mit einer Pflege durch Angehörige nutzen. In diesem Fall können die Mitarbeiter bestimmte Aufgaben wie das Waschen übernehmen. Oder sie unterstützen Familien im Alltag, damit diese ihrem Beruf weiterhin nachgehen können.

Ab Pflegegrad 2 deckt die Pflegepflichtversicherung einen Teil der Kosten für eine Einzelpflegekraft ab. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Pflegekraft und nicht um einen Pflegedienst. Diese soll die Pflege besonders wirtschaftlich und effizient gestalten. Dafür schließen die Versicherer Verträge mit den Pflegekräften. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine in Deutschland anerkannte Pflegekraft handelt.

Pflegende Angehörige haben das Recht, bis zu acht Wochen im Jahr Leistungen für eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise dann, wenn sie in den Urlaub fahren oder erkranken. Die Pflegepflichtversicherung zahlt maximal 1.612 Euro im Jahr.

Eine Tages- und Nachtpflege sieht eine zeitweise Betreuung an manchen Tagen oder über den Tagesverlauf hinweg vor. Dies soll pflegende Angehörige entlasten und ihnen ermöglichen, ihrem Beruf nachzugehen. In der Regel bieten Pflegeheime und Einrichtungen des medizinischen Dienstes die teilstationäre Pflege an. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung sehen maximal 1.612 Euro im Jahr für bis zu acht Wochen vor.

Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherungen, die zur Entlastung der Pflegenden beitragen soll. Sie können das Geld aufwenden, um eine Unterstützung bei der Pflege anzufordern. Beispielsweise Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege. Dafür stellen ihnen die Versicherer 125 Euro im Monat zur Verfügung, unabhängig vom Pflegegrad. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage von Belegen.

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Dabei kann es sich auch um Dinge handeln, die den Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern und ihr Leben selbstbestimmter machen. Die private Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für Pflegehilfsmittel.

Pflegebedürftige können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die häusliche Pflege und die selbstständige Lebensführung der Betroffenen erleichtern.

Ambulante Pflege: Was zahlt die private Pflegeversicherung?

Pflegegrad Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag
1 - - 125 EUR
2 316 EUR 689 EUR 125 EUR
3 545 EUR 1.298 EUR 125 EUR
4 728 EUR 1.612 EUR 125 EUR
5 901 EUR 1.995 EUR 125 EUR

Leistungen der Pflegepflichtversicherung bei stationärer Pflege

Um Leistungen im Rahmen der stationären Pflege zu erhalten, ist relevant, dass die betroffene Person vollstationär untergebracht ist. Das bedeutet, eine kurzfristige Unterbringung ist nicht ausreichend. Beispielsweise aufgrund von Krankheit oder bei Urlaub des Pflegenden. Die Zahlungen sind dafür vorgesehen, die Kosten für eine medizinische Behandlungspflege und die Betreuung im Heim anteilig zu decken.

Was zahlt die Pflegepflichtversicherung bei stationärer Pflege?

Pflegegrad Leistungsbetrag
1 125 Euro
2 770 Euro
3 1.262 Euro
4 1.775 Euro
5 2.005 Euro

Die Praxis zeigt, dass die Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht ausreichen, um die Kosten der vollstationären Unterbringung zu decken. Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen müssen einen einheitlichen Eigenanteil leisten. Dieser fällt von Pflegegrad 2 bis 5 gleich aus. Wie hoch der Eigenanteil genau ist, unterscheidet sich abhängig von der Einrichtung.

Private Pflegeversicherung – Pro und Contra

Die Pflegeversicherung für Privatversicherte und Kassenmitglieder ist sehr umstritten. Grundsätzlich ist die Absicherung elementar, um die Existenz von Betroffenen und ihren Angehörigen bei Pflegebedürftigkeit zu schützen. Allerdings sind die Leistungen der Pflegepflichtversicherung deutlich zu niedrig. Im Ernstfall kann es trotz gesetzlicher Absicherung zur Bedrohung der finanziellen Existenz kommen.

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Versicherte erhalten abhängig von ihrem Bedarf Leistungen, mit denen sich die Pflege sicherstellen lässt. Sie können Angehörige finanziell entlasten oder eine professionelle Pflege in Anspruch nehmen.

Die Kosten pro Monat für eine private Pflegeversicherung sind vergleichsweise gering. Der Gesetzgeber schreibt auch für Privatversicherte einen Höchstbeitrag von monatlich 138,40 Euro vor.

Die privaten Krankenversicherer müssen Antragsteller versichern, unabhängig von ihrem Alter. Zudem ist es ihnen untersagt, gesundheitsbedingte Ausschlüsse zu vereinbaren.

Die Leistungen der Pflegeversicherung für Privatversicherte entsprechen mindestens dem Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte.

Umso mehr Hilfe und Unterstützung eine Person benötigt, desto höher fallen die Zahlungen aus. So soll eine bedarfsgerechte Leistung für alle Versicherte garantiert werden.

Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten bilden Privatversicherte Altersrückstellungen. Dadurch finanzieren sie nicht aktuell Pflegebedürftige, sondern beugen für ihr eigenes Risiko vor.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile der Pflegepflichtversicherung

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherer sind im Schadensfall nicht ausreichend. Vor allem die Kosten für eine stationäre Pflege lassen sich mit den Zahlungen nicht decken.

Versicherte können ihren Versicherungsschutz nicht individuell anpassen. Der Umfang orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen.

Aufgrund von Vorerkrankungen dürfen die privaten Krankenversicherer für die Pflegeabsicherung Risikozuschläge vereinbaren.

Die meisten Personen werden in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft. Denn die Anforderungen für eine fortgeschrittene Einstufung mit höheren Zahlungen sind nur schwer zu erfüllen.

Wer braucht eine private Pflegeversicherung?

Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, braucht jede privatversicherte Person eine Pflegeversicherung. Diese funktioniert nach dem Prinzip „Pflege folgt Kranken“. Das bedeutet, dort wo die private Krankenversicherung besteht, wird zeitgleich auch die Pflegeversicherung abgeschlossen.

Eine private Pflegepflichtversicherung benötigt, wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt. Diese Personen können zwischen einer gesetzlichen Absicherung und der privaten Krankenversicherung wählen. Wer nicht von der Versicherungspflicht befreit ist, muss Mitglied einer Krankenkasse sein. Über diese besteht dann auch die Absicherung bei einer gesetzlichen Pflegekasse.

Wer ist über die private Pflegeversicherung versichert?

Folgende Personengruppen sind von der Versicherungspflicht befreit und können eine private Pflegepflichtversicherung abschließen:

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich privat absichern. 2019 liegt die Grenze bei 60.750 Euro im Jahr.

Selbstständige und Freiberufler sind von der Versicherungspflicht befreit. Somit können sie freiwillig gesetzlich oder privat abgesichert sein.

Die Pflegepflichtversicherung sieht für Beamte, Soldaten und Mitarbeiter der Bundeswehr eine Besonderheit vor: Da sie Beihilfe beziehen, müssen sie lediglich die Restkosten absichern. Dementsprechend hält die private Pflegeversicherung für Beamte andere Tarife bereit als für Arbeitnehmer und Selbstständige. Auch Soldaten können wie Beamte beim Abschluss einer Pflegepflichtversicherung von vergünstigen Tarifen profitieren.

Auch diese Personengruppen erhalten in der Regel Beihilfe beziehungsweise freie Heilfürsorge. Dementsprechend gilt die private Pflegepflichtversicherung für Zeitsoldaten und Mitarbeiter der Polizei.

Rentner sind privat pflegeversichert, wenn sie während ihres Berufslebens bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert waren. Sie können nur unter erschwerten Bedingungen von der GKV in die PKV wechseln.

Studierende können sich mit Aufnahme ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Demzufolge haben sie die Möglichkeit, als Student eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Kinder sind bis zu einem bestimmten Endalter über ihre Eltern versichert. Demzufolge können sie Mitglied einer GKV oder über ein Elternteil privat abgesichert sein. Letzteres bedeutet, dass die Kinder in der privaten Pflegepflichtversicherung eingeschlossen sind.

Die private Pflegeversicherung ist in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Es ist nicht möglich, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und privat pflegeversichert zu sein. Hiervon ausgenommen sind Pflegezusatzversicherung: Diese können sowohl Gesetzlich- als auch Privatversicherte ergänzend abschließen.

Wie sinnvoll ist eine private Pflegeversicherung?

Viele Menschen fragen sich, für was sollten sie eine private Pflegeversicherung abschließen und was bringt ihnen diese? Grundsätzlich lässt sich diese Frage im Hinblick auf die Zahl der steigenden Pflegebedürftigkeit in Deutschland beantworten. Der Fortschritt der modernen Medizin sorgt dafür, dass die Lebenserwartung steigt. Dies führt dazu, dass immer mehr Menschen im Alter auf Pflege angewiesen sind. Doch auch in jungen Jahren kann eine Erkrankung oder ein Unfall für Pflegebedürftigkeit verantwortlich sein.

Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland - Basisüberlegung zur privaten Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung
Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von 1999 bis 2017
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2722/umfrage/pflegebeduerftige-in-deutschland-seit-1999/

Die Praxis zeigt, dass finanzielle Rücklagen und Renten meist nicht ausreichend sind, um die Pflegekosten zu decken. Denn die Unterbringung in einem Pflegeheim kostet zwischen 3.000 und 5.000 Euro im Monat. Die Pflegepflichtversicherung trägt anteilig zur Deckung der Kosten bei. Allerdings nicht in ausreichender Höhe. Daher lässt sich sagen, dass die private Pflegeversicherung sinnvoll, aber nicht ausreichend ist.

Versorgungslücken schließen mit einer Pflegezusatzversicherung

Um sich vor den Kosten der Pflegebedürftigkeit umfassend zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung und Erweiterung der Pflichtabsicherung. Die Pflegezusatz schließt Versorgungslücken. Dadurch sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörige im Ernstfall finanziell abgesichert sein.

Doch der ergänzende Zusatzschutz zur privaten Pflegeversicherung ist nicht für jeden sinnvoll, so Stiftung Warentest. Die Zusatzversicherung lohnt nur, wenn die Versicherungsnehmer die Beiträge dauerhaft bezahlen können. Das bedeutet, wer heute ein hohes Einkommen hat, sollte berücksichtigen, dass dieses in Zukunft geringer ausfallen kann. Außerdem gibt es Tarife, bei denen der Beitrag mit zunehmendem Alter ansteigt.

Wer die private Pflegezusatzversicherung kündigen muss, verliert nicht nur den Versicherungsschutz. Auch die einbezahlten Beiträge werden nicht rückerstattet.

Quelle: https://www.test.de/presse/pressemitteilungen/Private-Pflegeversicherung-Nicht-fuer-alle-sinnvoll-5240070-0/

Wer seine private Pflegeversicherung mit einer Zusatzversicherung ergänzen möchte, sollte einen Vergleich durchführen. Ein Vergleichsrechner hilft dabei, verschiedene Anbieter und ihre Angebote zu überprüfen. Auf diese Weise können Verbraucher eine leistungsstarke Pflegezusatzversicherung mit einem günstigen Beitrag finden.

Was kostet eine private Pflegeversicherung?

Was eine private Pflegeversicherung kostet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Denn im Vergleich zur gesetzlichen Pflegekasse ist nicht das Einkommen relevant, sondern persönliche Merkmale. Wie teuer der Beitrag für die private Pflegeversicherung ist, hängt also vom Alter und dem Gesundheitszustand der versicherten Person ab. Dementsprechend müssen ältere Versicherte einen höheren Beitrag bezahlen.

Für Bestandskunden sieht die Pflegepflichtversicherung einen Höchstbeitrag vor. Dieses richtet sich nach den Vorgaben für die gesetzlichen Pflegekassen. 2019 beträgt dieser 138,40 Euro im Monat.

Kinder sind in der Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.

Der Höchstbeitrag gilt nur für Bestandskunden, nicht für neue Antragsteller. Unter Umständen müssen Neukunde innerhalb der ersten fünf Jahre eine höhere Prämie bezahlen. Doch nach dieser Frist muss der Beitrag auf den Höchstsatz angepasst werden.

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Wer bezahlt den Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung?

Arbeitnehmer

Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden bei Arbeitnehmern geteilt. So zahlen der Arbeitgeber und die Versicherten je die Hälfte der Kosten. Doch bei einer privaten Absicherung gibt es eine Ausnahme: Sowohl bei der PKV als auch der Pflegeabsicherung müssen die Arbeitgeber nicht mehr bezahlen, als der gesetzliche Höchstbetrag. Sobald dieser ausgeschöpft wurde, müssen die Versicherten alleine für die Differenz aufkommen.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler müssen in voller Höhe selbst für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung aufkommen. Mitglieder der Künstlersozialkasse zahlen ihre Beiträge nur zur Hälfte. Auch hier gilt die Regelung, dass sich die KSK maximal bis zum gesetzlichen Höchstbetrag beteiligt.

Beamte und Beihilfeempfänger

Da Beamte Beihilfe erhalten, benötigen sie keine private Pflegeversicherung, sondern eine Restkostenversicherung. Diese wird von ihnen selbst bezahlt. Allerdings liegt die Höhe der Beiträge deutlich unter einer Absicherung für Angestellte und Selbstständige.

Rentner

Rentner müssen in voller Höhe selbst für ihre Beiträge zur Pflegepflichtversicherung aufkommen. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters steigen auch die Prämien für die Krankenabsicherung. Dies kann bei Betroffenen zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Altersrückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben.

Leistungen bei der privaten Pflegeversicherung beantragen

Besondere Merkmale

Um Leistungen bei der Pflegepflichtversicherung zu beantragen, müssen Versicherte Kontakt mit ihrer Krankenversicherung aufnehmen. Ein Antrag sollte immer schriftlich eingereicht werden. Denn Pflegeversicherer zahlen die Leistungen nicht rückwirkend zum Beginn der Pflegebedürftigkeit. Nach der Prüfung wird eine Zahlung frühestens zum Monat der Antragstellung erfolgen.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, nimmt eine Begutachtung der betroffenen Person vor. Dies erfolgt mittels eines Fragenkatalogs. Durch die Berücksichtigung verschiedener Kriterien, können die Spezialisten den Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmten. Dabei achten sie auf unterschiedlichen Faktoren. Beispielsweise die Mobilität oder kognitive Fähigkeiten.

Das Gutachten durch den MDK findet bei den Versicherten zu Hause statt.

Innerhalb von fünf Wochen muss der Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt werden. Dafür teilt der Gutachter der Krankenversicherung seine Einstufung mit. Anhand der Einstufung legt diese die entsprechenden Leistungen fest. Versicherungsnehmer und Angehörige werden schriftlich von der Krankenversicherung informiert.

Versicherung Schaden melden

Sind die Versicherten oder Angehörigen nicht mit der Einstufung einverstanden, können sie einen Einspruch einlegen. Allerdings innerhalb der dafür festlegten Frist. In der Regel beträgt diese vier Wochen. Da es jedoch zu Abweichungen bei den Gesellschaften kommen kann, ist die Frist auf dem Informationsschreiben zu beachten.

Sollte es zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Gesellschaft kommen, wird ein Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung einberufen. Dieser ist damit beauftragt, eine außergerichtliche Einigung beider Parteien zu ermöglichen.

Wie werden die Pflegegrade festgelegt?

Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung gleich. Allerdings gibt es bei Pflegezusatzversicherungen Abweichungen. Denn einige Gesellschaften sehen eine verbesserte Einstufung vor und leisten bereits in einem höheren Maß, wenn die Versicherten bestimmte Kriterien erfüllen.

Um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bemessen, achten die Gutachter des MDK auf die folgenden Kriterien:

  • Mobilität: Kann die versicherte Person sich mitunter ohne Schwierigkeiten fortbewegen und drehen?
  • Selbstversorgung: Ist die versicherte Person fähig, für sich selbst zu sorgen? Beispielsweise kochen und essen ohne fremde Hilfe?
  • Gestaltung des Alltags: Inwiefern kann die versicherte Person ihren Alltag eigenständig gestalten?
  • Kommunikative und kognitive Fähigkeiten: Wie gut ist die Erinnerungsfähigkeit der versicherten Person? Und ist sie in der Lage, Gefahrensituationen zu erkennen?
  • Psychische Faktoren: Zeigt die versicherte Person ein auffälliges Verhalten? Zum Beispiel Aggressionen oder Depressionen?
  • Umgang mit der Erkrankung: Kann sich die versicherte Person medizinisch selbst versorgen? Ist es ihr beispielsweise möglich, Medikamente einzunehmen und Ärzte aufzusuchen?

Was ist bei der privaten Pflegeversicherung zu beachten?

Steigende Beiträge im Alter

Die Pflegeversicherung für Privatversicherte unterscheidet sich in wenigen Punkten von der gesetzlichen Absicherung. Grundsätzlich sollten Versicherte berücksichtigen, dass der Beitrag nicht einkommensabhängig berechnet wird. Dementsprechend steigen die Kosten für die Pflegeversicherung mit dem Alter. Durch die Bildung von Altersrückstellungen möchte die Versicherung den Beitrag zukünftig stabilisieren. Doch steigende Gesundheitskosten können dafür sorgen, dass das Kapital der Gesellschaften nicht ausreicht. Da Privatversicherte ab einem bestimmten Endalter nur erschwert in die GKV wechseln können, kann der Beitrag im Alter für finanzielle Schwierigkeiten sorgen.

Unzureichende Leistungen

Des Weiteren sollten Versicherte bedenken, dass sowohl bei der gesetzliche als auch der privaten Pflegeversicherung eine Versorgungslücke besteht. Die Leistungen der Versicherer sind nicht ausreichend, um bei Pflegebedürftigkeit zuverlässig abgesichert zu sein. Um die eigene und die finanzielle Existenz der Angehörigen zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung.

Verbraucherportale führen regelmäßig einen Test durch, bei denen sie verschiedene private Pflegeversicherungen überprüfen. So lässt sich ein guter Tarif zur Ergänzung des bestehenden Versicherungsschutzes finden. Auch ein Rechner, um einen Vergleich der privaten Pflegeversicherung durchzuführen, ist hilfreich.

FAQ - Häufig gestellte Fragen