Verbundene Risikolebensversicherung
Die Risiko-LV auf Gegenseitigkeit im Check

Hohe Nachfrage nach verbundenen Lebensversicherungen

Risiko-LV auf Gegenseitigkeit dient Schutz des Hinterbliebenen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung werden zwei Personen in einem Vertrag abgesichert.
  • Die Versicherung dient dem Schutz des Hinterbliebenen. Denn sie leistet, wenn eine der beiden versicherten Personen verstirbt.
  • Die Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit leistet immer nur einmal. Versterben beide Partner, wird die Todesfallsumme nicht doppelt an die Erben ausbezahlt.

Die verbundene Risikolebensversicherung zur Absicherung auf Gegenseitigkeit

Ein Wunsch, der in den meisten Beziehungen konsequent verfolgt wird, ist der Schutz und die Absicherung des geliebten Partners. Dazu gehört es auch, sich darüber Gedanken zu machen, was passiert, wenn einer von beiden versterben sollte. Und spätestens, wenn ein teures Darlehen wie ein Immobilienkredit aufgenommen wird, steht diese Frage im Raum. Doch auch ohne hohe Schulden sorgen sich viele Menschen um ihre finanzielle Situation oder die des Partners, wenn einer von beiden versterben sollte. Gerade dann, wenn einer als Hauptverdiener den größten Anteil zum gemeinsamen Leben beiträgt und auch noch Kinder im Haushalt sind.

An diesem Punkt knüpft die Risikolebensversicherung an. Denn sie dient dazu, die Hinterbliebene finanziell abzusichern, wenn die versicherte Person versterben sollte. Dabei stellt die verbundene Risikolebensversicherung eine Besonderheit dar. Denn bei dieser Variante ist nicht nur ein Partner abgesichert, sondern beide gemeinsam in einem Vertrag. Dadurch schützen sich Ehepaare und Lebenspartner gegenseitig, wenn einer von ihnen beiden versterben sollte.

So funktioniert die Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit

Bei einer Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit oder auch als verbundene Lebensversicherung bekannt, sind zwei Personen über einen Vertrag abgesichert. Das bedeutet, es gibt sowohl zwei Versicherungsnehmer als auch zwei versicherte Personen, Bezugsberechtigte und Beitragszahler. Somit gilt der Beitrag für die Absicherung beider Personen. Außerdem gelten für sie auch dieselben Vereinbarungen in Bezug auf die Laufzeit und die Versicherungssumme.

Sollte einer von beiden nun versterben, erhält die andere Person die im Vertrag vereinbarte Todesfallleistung ausbezahlt. Wenn hingegen beide zeitgleich versterben sollten, erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung an die gesetzlichen oder testamentarischen Erben. Allerdings nur einmalig und nicht in doppelter Höhe.

Partner 1 Partner 2
Versicherungsnehmer
Versicherte Person
Bezugsberechtigt
Versicherungsnehmer
Versicherte Person
Bezugsberechtigt
Erhält die Todesfallleistung, wenn Person 2 verstirbt Erhält die Todesfallleistung, wenn Person 1 verstirbt

Das sind die Vorteile einer verbundenen Risiko-LV

Meist ist eine verbundene Risikoabsicherung preiswerter als der Abschluss zweier Einzelverträge.

Es werden zwei Personen mit nur einem Vertrag abgesichert.

Wenn die Beiträge je zur Hälfte von beiden Partnern bezahlt wurden, fällt im Regelfall auch nur die Hälfte der Leistung unter die Erbschaftssteuer.

Sowohl die Laufzeit als auch die Todesfallsumme lassen sich individuell und bedarfsgerecht festlegen.

Das sind die Nachteile einer Risiko-LV auf Gegenseitigkeit

Die Leistung wird nur einmalig ausbezahlt, auch wenn beide Versicherten versterben. Zudem erlischt der Vertrag nach Leistungszahlung.

Für Anpassungen oder die Kündigung der Risikolebensversicherung müssen beide Versicherten ihr Einverständnis geben.

Die Auszahlungssumme gilt für beide Partner. Sie lässt sich nicht für einen Versicherten erhöhen, wenn dieser beispielsweise ein höheres Einkommen erzielt.

Es gibt keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen. Bei einer verbundenen Absicherung müssen beide Antragsteller die Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Das kostet die verbundene Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit ist meist preiswerter als zwei separate Verträge. Dennoch bemessen auch hierbei die Versicherer die Kosten anhand der Versicherungssumme und der Laufzeit. Außerdem spielen persönliche Risikomerkmale wie gefährliche Hobbys, Risikoberufe und auch das Rauchen eine Rolle. Bei der verbundenen Lebensversicherung ist zu beachten, dass sich Beitragszuschläge auf die Gesamtprämie auswirken. Ist nur einer der Versicherten Raucher, erhöht sich die Prämie dennoch für beide. In diesen Fällen kann es daher sinnvoller sein, zwei getrennte Verträge abzuschließen.

Kostenbeispiel

Die Kosten sind immer individuell, vom Leistungsumfang und den persönlichen Umständen abhängig. Daher lassen sich keine allgemeinen Aussagen zu den Kosten treffen. Das nachfolgende Beispiel kann allerdings einen ersten Einblick über die mögliche Beitragshöhe liefern.

  • 000 Euro Versicherungssumme mit einer Laufzeit von 15 Jahren
  • 30-jähriger Einzelhandelskaufmann und 30-jährige Büroangestellte ohne Vorerkrankungen, beide Nichtraucher
  • Ab 12 Euro monatlich

Ist eine verbundene Risikolebensversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll, um Hinterbliebene vor den finanziellen Folgen zu schützen, wenn die versicherte Person verstirbt. Vor allem dann, wenn bei Banken teure Kreditschulden bestehen, die von einem Partner alleine nicht getragen werden können. Außerdem fordern einige Banken sogar den Abschluss eines Todesfallschutzes, um das Darlehen abzusichern.

Sinnvoll ist die Absicherung auch dann, wenn die Familie finanziell auf das Einkommen angewiesen ist. Verstirbt ein Partner, kann dies zu großen Problemen und Geldnot führen. Hierbei lohnt sich die verbundene Risikolebensversicherung allerdings nur dann, wenn beide Partner einen erheblichen Anteil zum gemeinsamen Leben beitragen. Gilt nur eine Person als Hauptverdiener der Familie, kann es unter Umständen ausreichend sein, nur eine Risikoversicherung abzuschließen. In diesem Fall ist es wichtig abzuwägen, ob dies ausreicht.

Die verbundene Risikolebensversicherung ist somit sinnvoll, wenn beide Partner in gleichem Maß abgesichert werden sollen, wenn einer von ihnen verstirbt. Doch gibt es Anbieter, die sich nur an Verheiratete und eingetragene Lebenspartner richten. Außerdem bestehen einige Alternativen zur verbundenen Absicherung, die unter Umständen vorteilhafter sein können.

Alternativen zur Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit

Zwei separate Einzelverträge

Bei dieser Form der Risikoabsicherung schließen die Verbraucher zwei einzelne Verträge ab. In jedem Vertrag wird das Leben einer Person abgesichert und der andere Partner als Bezugsberechtigter hinterlegt. Von Vorteil ist dabei, dass sich die Vertragsgestaltung individuell anpassen lässt. So kann beispielsweise beim Besserverdienenden die Todesfallsumme höher ausfallen. Außerdem lässt sich auch problemlos eine Absicherung kündigen, während die andere fortbesteht.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gesundheitsprüfung einzeln erfolgt. Sollte der Versicherer einen Risikozuschlag vorsehen, zum Beispiel für Raucher, erhöht sich die Summe nur in diesem Tarif. Bei einer verbundenen Absicherung würde der Beitrag für beide steigen, auch wenn nur einer von ihnen Raucher ist.

Nachteilig ist hingegen, dass die Leistung im Todesfall in voller Höhe der Erbschaft anzurechnen ist. Dadurch kann, gerade bei Unverheirateten, der Freibetrag schnell überschritten sein.

Zwei getrennte Verträge sind besser, wenn:

  • Verschiedene Versicherungssummen oder Laufzeiten gewünscht sind
  • Risikozuschläge zu einem erhöhten Beitrag für beide führen würden
  • Gesundheitliche Probleme bei einer Person bestehen, die möglicherweise zu Ausschlüssen oder einer Ablehnung bei einem gemeinsamen Vertrag führen können

Über-Kreuz-Versicherung

Gerade für Unverheiratete stellt die Risikolebensversicherung über Kreuz meist die beste Option dar. Dabei werden auch zwei separate Verträge abgeschlossen, die sich allerdings deutlich von der klassischen Absicherung unterscheiden. Denn in einem Vertrag wird nicht das eigene Leben versichert, sondern das des Partners. Somit fungiert ein Partner als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler, während der andere die versicherte Person ist. Dadurch erhalten die Versicherungsnehmer, wenn ihr Partner verstirbt, eine Leistung aus ihrem eigenen Vertrag.

Bei dieser Variante entsteht der Vorteil, dass keine Erbschaftssteuer anfällt. Denn die Todesfallleistung beziehen die Empfänger aus ihrer eigenen Versicherung. Und gerade bei Unverheirateten, bei denen der Freibetrag von 20.000 Euro schnell überschritten ist, lohnt sich diese Form der Absicherung.

Ein Beispiel

Mark und Anna schließen zwei Über-Kreuz-Versicherungen ab. Sollte Mark versterben, erhält Anna eine Leistung aus ihrem eigenen Vertrag. Mark hingegen erhält, wenn Anna stirbt, Geld von seiner Versicherung ausbezahlt. Da es sich dabei nicht um eine Erbschaft handelt, fällt auch keine Erbschaftssteuer an. Vorausgesetzt: Sie haben beide jeweils selbst den Beitrag für ihre eigene Versicherung, aus der sie Leistung erhalten, bezahlt.

Die Über-Kreuz-Versicherung ist besser, wenn:

  • Unverheiratete die steuerlichen Nachteile einer klassischen Absicherung umgehen möchten
  • Bei Verheirateten einer oder beide Partner mehr als den Freibetrag (000 Euro, Stand 2020) vererben würden

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