Skipperversicherung
Leistungen der Skipperhaftpflicht im Check

Versicherungsschutz beim Chartern fremder Boote

Skipperhaftpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Skipperversicherung bietet Versicherungsschutz beim Chartern fremder Boote.
  • Die wichtigste Absicherung stellt die Skipperhaftpflicht dar. Denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
  • Wer als Skipper eine eigene Versicherung abschließt, bleibt unabhängig und muss sich nicht auf den Versicherungsschutz des Vercharterers verlassen.

Die Skipperversicherung

Ob Skipper, Schiffer oder Kapitän - der Schiffsführer an Bord hat viele Bezeichnungen und doch immer dieselbe Aufgabe: Er trägt die Verantwortung für das Boot, seine Crew und Gäste. Pflichtbewusstsein ist daher äußerst wichtig. Und dazu gehört auch, sich umfassend über die richtige Absicherung zu informieren.

Eine Skipperversicherung richtet sich speziell an Personen, die regelmäßig fremde Boote chartern. Zwar sollten diese durch den Vercharterer versichert sein, doch was, wenn nicht? Skipper haften dann mit ihrem gesamten Vermögen. Und auch mit ihrem Zukünftigen.

Die finanziellen Folgen im Schadensfall können ohne passende Absicherung immens sein und ein nicht kalkulierbares Ausmaß annehmen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Chartern fremder Boote ausführlich über den notwendigen Versicherungsschutz zu informieren. Denn nur so lassen sich die Risiken minimieren und die finanzielle Existenz im Schadensfall schützen.

Schadenbeispiel

  • Ein Skipper verliert die Kontrolle über das Segelboot und prallt gegen einen Felsen. Dabei wird nicht nur das Boot stark beschädigt, auch Personen werden verletzt. Die Skipperversicherung springt ein, wenn durch den Vercharterer kein oder ein unzureichender Versicherungsschutz besteht.

Skipperhaftpflicht: Die wichtigste Versicherung für Skipper

Ein Skipper ist verantwortlich für das Boot und seine Besatzung. Ein herausfordernder Job, auch wenn die Fahrten zum Freizeitvergnügen stattfinden. Dabei trägt der Kapitän alle wichtigen Entscheidungen und ist für die Sicherheit an Bord zuständig. Dabei gehört es nicht nur dazu, dass er das Boot durch sichere Gewässer leitet. Sondern auch, dass er für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgt, wenn doch mal etwas passieren sollte.

Die Skipperhaftpflicht oder einfach nur Skipperversicherung bietet beim Chartern fremder Boote Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche auf und wehrt gleichermaßen aber auch unberechtigte Ansprüche gegen ihren Versicherungsnehmer ab. Sie gehört damit nicht nur zur wichtigsten Absicherung für Skipper. Sondern ist ein elementarer Baustein jeder Boots- und Schiffsversicherung.

Die Leistungen der Skipperversicherung

Die Skipperversicherung bietet, abhängig vom jeweiligen Tarif, Versicherungsschutz in folgenden Fällen:

  • Bei Personen- und Vermögensschäden an Crewmitgliedern, Gästen oder Dritten
  • Sachschäden am gecharterten Boot und dem Eigentum Dritter
  • Gewässerschäden

Verbraucher sollten darauf achten, dass die Versicherung auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließt.

Die Leistungen der Skipperhaftpflicht sind immer vom gewählten Vertrag abhängig. Einige Gesellschaften erweitern ihren Versicherungsschutz um verschiedene Zusatzbausteine. Auch kann die Absicherung selbst ein Zusatzbaustein der Bootshaftpflichtversicherung sein.

Versicherungssummen

Die Versicherungssummen einer Haftpflichtversicherung sollten mindestens fünf Millionen Euro betragen. Besser sind höhere Summen von bis zu 15 Millionen Euro. Denn ein Personenschaden mit Folgeschäden kann Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld im sechsstelligen Bereich und höher verursachen.

Einige Leistungen können bei der Skipperhaftpflichtversicherung begrenzt sein. Beispielsweise leisten die meisten Gesellschaften bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nur bis zu einer maximalen Summe. Die Leistungsbegrenzungen sind bei Vertragsabschluss zwingend zu berücksichtigen. Ratsam sind Tarife, die möglichst wenige Einschränkungen vorsehen.

Geltungsbereich

Versicherungen für Boote und Skipper können einem Geltungsbereich unterliegen. Das bedeutet, Versicherungsschutz besteht nur in den tariflich genannten Gewässern. Beispielsweise nur innerhalb Europas. Oder sie schließt bestimmte Länder und Regionen aus.

Zu beachten sind zudem mögliche zeitliche Begrenzungen. Stellt die Skipperabsicherung ein Baustein der Bootsversicherung dar, kann die Dauer des Versicherungsschutzes begrenzt sein. Bei einigen Gesellschaften auf maximal 30 Tage im Jahr. Möglicherweise ist dieser Zeitraum nicht ausreichend. In diesem Fall sollte zwingend eine eigenständige Skipperversicherung abgeschlossen werden.

Die Skipper-Kautions-Versicherung

Neben der Haftpflicht gibt es eine weitere Form der Skipperversicherung: Die Kautions-Versicherung.

Im Chartervertrag wird in der Regel eine Kaution hinterlegt, die bar oder mit der Kreditkarte zu begleichen ist. Die Kaution entspricht auch dem Eigenanteil im Schadensfall. Verursachen die Charterer einen Schaden am Boot, behält der Vercharterer einen Teil oder die gesamte Kaution ein, um die Kosten für den Schaden zu decken.

Die Skipper-Kautions-Versicherung erstattet dem Versicherten im Schadensfall die einbehaltene Kaution.

Weitere Versicherungen für Skipper

Die Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Skipper. Auch die Kautions-Versicherung wird häufig zusammen mit einem Chartervertrag angeboten. Zudem gibt es einige weitere Absicherungen, die beim Chartern von Booten sinnvoll sein können:

  • Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn nach einem Unfall bleibende Schäden auftreten sollten. Sie kann beispielsweise eine Invaliditätsleistung, eine Invalidenrente oder auch eine Todesfallleistung vorsehen. Es gibt Tarife speziell für Skipper und Bootseigner. Ratsamer ist allerdings eine allgemeine Unfallversicherung, die nicht nur im Zusammenhang mit dem Wassersport Versicherungsschutz bietet. Allerdings ist darauf zu achten, dass Sportarten wie Hochseesegeln mitversichert sind.
  • Rechtsschutz: Bei Problemen mit dem Chartervertrag oder im Schadensfall kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
  • Rücktritts-Versicherung: Die Charter-Rücktritts-Versicherung wird auch häufig in Kombination mit dem Chartervertrag angeboten. Sie ersetzt die Kosten, wenn die Charterer aufgrund von Krankheit oder auch bei einem Todesfall in der Familie ihren Törn nicht antreten können.

Das sind die Vorteile einer Skipperversicherung

Die Skipperhaftpflicht schützt sowohl bei Sachschäden, wie auch bei Personen- und Vermögensschäden.

Im Schadensfall haften die Verursacher mit ihrem derzeitigen und zukünftigen vermögen. Die Skipperhaftpflicht schützt die finanzielle Existenz ihrer Versicherten.

Wer ein Boot chartert und keine eigene Absicherung besitzt, muss sich auf den Versicherungsschutz des Vercharterers verlassen. Und dieser kann Leistungslücken oder zu geringe Deckungssummen haben.

Die Skipperhaftpflicht ist im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr preiswert.

Es gibt eine breite Palette an Versicherungen für Skipper. Somit können sie sich gegen viele Eventualitäten wie Rechtsstreitigkeiten, Unfälle und Folgeschäden absichern.

Das sind die Nachteile einer Skipperversicherung

Einschränkungen und Lücken im Versicherungsschutz können im Schadensfall die finanzielle Existenz bedrohen.

Der Schutz kann auf bestimmte Gebiete und für eine maximale Dauer begrenzt sein.

Das kostet die Versicherung für Skipper

Die Kosten für eine Skipperhaftpflicht sind vom jeweiligen Anbieter und dem gewünschten Versicherungsumfang abhängig. Dabei ist elementar, wie hoch die Versicherungssummen festgelegt werden, welcher Geltungsbereich vereinbart wird und unter Umständen auch die Art der Boote, die gecharterter werden.

Kostenbeispiel

  • Weltweit gültige Skipperhaftpflicht mit unbegrenzter Dauer und 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden (250.000 Euro für Vermögensschäden): 155 Euro im Jahr für Yachten und Motorboote ohne Begrenzung

Ist eine Skipperhaftpflicht sinnvoll?

Der Abschluss einer Skipperhaftpflicht ist nicht nur sinnvoll, sondern elementar wichtig. Denn Privatpersonen haften bei einem Schaden immer mit ihrem gesamten Vermögen. Und Haftpflichtschäden können, vor allem wenn Personen verletzt werden, ein hohes Ausmaß annehmen. Um vor diesem Risiko geschützt zu sein, ist die Skipperversicherung eine entscheidende Absicherung.

Eine Versicherung empfiehlt sich für Skipper, die regelmäßig fremde Boote chartern. Wer selbst ein Boot besitzt, hat eventuell bereits Versicherungsschutz über eine bestehende Bootshaftpflicht. Hierbei ist allerdings zu prüfen, ob diese in dem Aufenthaltsland gültig ist und ob eine zeitliche Begrenzung gilt.

Gegen eine Skipperversicherung spricht, dass viele Vercharterer bereits einen Versicherungsschutz in den Mietbedingungen vorsehen. Allerdings kann dieser nicht ausreichend sein oder Leistungslücken aufweisen. Die Charterer müssten sich dann ausführlich über die bestehende Versicherung informieren. Mit einer Skipperhaftpflicht könne sie sicherstellen, dass die eigene Absicherung aufkommt, wenn der Versicherungsschutz der Vercharterers nicht ausreichend ist.

Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung

Die meisten Tarife der Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz beim Führen und Bedienen von Booten. Allerdings fallen darunter nur Boote, die mit eigener Kraft angetrieben werden. Also Ruder-, Paddel- und Tretboote. Einige Versicherer erweitern den Schutz auf Motorboote mit einer maximalen PS-Leistung.

In den meisten Fällen ist der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung nicht ausreichend, da sie nicht für das gecharterter Boot gilt. Verbraucher sollten daher überprüfen, ob ihre Haftpflicht das gewünschte Boot einschließt und ob die Deckung ausreichend ist. Wenn nicht, empfiehlt sich der Abschluss einer separaten Skipperversicherung.

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