Vermögensschadenhaftpflicht Vergleich 2024
Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen finanzielle Schäden versichert

Vermögensschäden führen durch große finanzielle Folgen schnell zu einer existentiellen Bedrohung

Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bietet einen wichtigen Schutz

Durch einen Versicherungsvergleich zum idealen Versicherungstarif mit dem optimalen Versicherungsschutz

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Fakten auf einen Blick

  • Im Versicherungswesen wird als Vermögensschaden ein geldwerter Nachteil bezeichnet, der natürlichen oder juristischen Personen zugefügt wird.
  • Das Versicherungsrecht unterscheidet echte Vermögensschäden und unechte Vermögensschäden.
  • Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die für bestimmte Berufsgruppen unverzichtbar ist, bei denen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Schadensfälle in Form eines Vermögensschadens auftreten können.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung?

Diese Art von Versicherung gehört zur großen Gruppe der Haftpflichtversicherungen. Sie übernimmt den Schutz des Versicherungsnehmers gegen Schadenersatzforderungen dritter Personen. Im Gegensatz zu einer privaten Haftpflichtversicherung, die für Personen- und Sachschäden aufkommt, beschränkt sich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf finanzielle Schäden. Das unterscheidet sie von der Betriebshaftpflichtversicherung, die zwar ebenfalls einen echten Vermögensschaden versichert, aber nur, wenn der Schadenfall im Zusammenhang mit einem Sachschaden oder Personenschaden auftritt. Zwar ist auch in der Privathaftpflicht ein Schutz gegen Vermögensschäden enthalten, dieser bezieht sich jedoch fast ausnahmslos auf unechte Vermögensschäden.

Privatpersonen haben ebenfalls eine Verpflichtung zum Schadensersatz. Die Privathaftpflichtversicherung deckt fast ausschließlich Schäden am Vermögen, die als indirekte Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten. Ein charakteristisches Merkmal der Spezialversicherung stellt die hohe Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, dar. Das liegt daran, dass für gewerbliche Versicherungsnehmer ein Verstoß gegen die Haftpflicht meistens wesentlich größere Folgen hat als für Privatpersonen.

"Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein Vermögensschaden schnell zu einer existentiellen Bedrohung werden kann.“

Welche Berufsgruppen sollten mit einer Vermögenshaftpflicht abgesichert sein?

Der Abschluss einer Versicherung ist für alle Berufe zu empfehlen, die selbstständig, als Freiberufler oder beratend tätig sind. Im Prinzip sind das alle Personen, die Kunden oder Mandanten (Dritten) eine Dienstleistung erbringen oder beratend tätig sind.

In folgenden Fällen ist der Abschluss einer Versicherungspolice nicht nur empfehlenswert, sondern unerlässlich, weil dadurch ein existenzielles Risiko abgedeckt wird:

  • Alle beruflichen Tätigkeiten, bei denen eine Beratung oder ein Gutachten erstellt wird (z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Sachverständige).
  • Personen oder Organisationen, die eine hohe Haftungsbeschränkung haben (z.B. bei Banken, Vermögensverwaltern, Investmentfonds).
  • Bei Personen oder Organisationen, die eine hohe finanzielle Verantwortung tragen (z.B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen).
  • Immobilienmakler, Versicherungsmakler, allgemeine Verwalter und Hausverwalter

Warum müssen diese Berufe gegen Vermögensschaden versichert sein?

Schuld daran ist das veraltete Haftpflichtgesetz, dessen Originalfassung aus dem Jahr 1871 stammt und das bis 1978 Reichshaftpflichtgesetz hieß. Per Gesetz haften Unternehmer und Freiberufler im Prinzip mit ihrem gesamten Vermögen für berufliche Versehen. Versäumt es ein Unternehmer oder Freiberufler seinen Mandant bzw. Auftraggeber korrekt zu informieren oder machen sie im Auftrag ihres Kunden einen Fehler und diese erleiden einen finanziellen Schaden, ist der Schädiger verantwortlich. Ergibt die Prüfung der Haftungsfrage, dass er die Schuld trägt, muss er den Schaden notfalls aus eigener Tasche begleichen.

Für einige Berufe mit besonders hohen Risiko ist der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung reguliert und gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die Beurkundung des Versicherungsvertrags erhalten sie keine Zulassung. Diese Versicherungspflicht trifft zum Beispiel auf Berufsgruppen wie Rechtsanwälte zu. Auch Hausverwalter müssen die Spezialversicherung abschließen.

Wie funktioniert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie jede andere Versicherung auch. Der Versicherungsnehmer zahlt eine Prämie an den Versicherer, der im Gegenzug für Schäden aufkommt, die durch den Versicherungsnehmer verursacht werden. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Risiko (das unter anderem vom ausgeübten Beruf abhängt) und den je nach Tarif vertraglich vereinbarten Leistungen.

Erleidet eine Person einen Vermögensschaden, wendet sie sich zur Geltendmachung des Schadens an den Schädiger. Der wiederum nimmt so schnell wie möglich Kontakt zu seiner Versicherungsgesellschaft auf und meldet den Schaden. Dabei muss der Schadensverursacher unbedingt die Frist zur Schadensmeldung beachten. Sie ist bei jeder Gesellschaft anders und steht in den Versicherungsbedingungen. Nach Eingang der Schadensmeldung wird von den Versicherern eine Prüfung der Haftungsfrage durchgeführt. Dabei ist es unerheblich, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt oder unberechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen (notfalls auch vor Gericht). Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Versicherungsnehmer vor berechtigten Ansprüchen auf Schadenersatz und veranlasst den Ausgleich der Forderung. Als Höchstgrenze gelten die vereinbarten Deckungssummen. Üblich sind zum Beispiel 250.000 Euro pro Schadensfall. Der Versicherungsnehmer ist nur für den vereinbarten Selbstbehalt verantwortlich.

Welche Leistungen im Schadensfall umfasst die Vermögensschadenhaftpflicht?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst in der Regel folgende Leistungen:

  • Kostenerstattung für die Regulierung von Vermögensschäden
  • Prozess- und Gerichtskosten, unter anderem für Anwälte, Zeugen, Gutachter oder Sachverständige
  • Übernahme der Kosten für Schadenersatz

Je nach Anbieter und Tarif werden auch Leistungen im Ausland erbracht.

Wie können Sie die Tarife der Vermögensschadenhaftpflicht vergleichen und abschließen?

Wir empfehlen unseren Online Vergleichsrechner auf dem Vergleichsportal. Dort finden Sie den besten Tarif mit einem minimalen Aufwand an Zeit. Sie müssen lediglich ein paar notwendige Angaben in das Formular eingeben (beispielsweise ausgeübter Beruf und Jahresumsatz, mitversicherte Risiken und andere) und erhalten die Angaben in Form einer Liste. Auf der Liste sind die wichtigsten Anbieter aufgeführt, von A wie AXA bis Z wie Zürich Versicherung. In der Ergebnisliste werden wichtige Informationen unter Einschluss der Kosten und der Konditionen angezeigt. Durch das Klicken auf einen Button gelangen Sie auf die Homepage des Versicherers und können dort in den meisten Fällen den Vertrag online abschließen.

Ein Online Versicherungsvergleich dient lediglich zur ersten Orientierung. Sie sollten sich unbedingt von einem erfahrenen Versicherungsmakler beraten lassen. Gewerbliche Produkte wie die Vermögenshaftpflichtversicherung sind immer maßgeschneidert. Der Makler empfiehlt Ihnen Anbieter und Tarifmodelle, die den für Ihre Sicherheitsbedürfnisse optimalen Schutz bieten. Für ein Beratungsgespräch müssen Sie den Makler nicht unbedingt persönlich aufsuchen. Es kann auch per Videocall, Chat oder E-Mail erfolgen. 

FAQ zum Thema Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Diese Frage kann nicht in allgemeiner Form beantwortet werden, da diese Art von Gewerbeversicherung ein individuelles Produkt ist. Die Kosten fallen für jeden Antragsteller unterschiedlich aus und hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • ausgeübter Beruf 
  • gewünschter Leistungsumfang
  • Deckungssumme 
  • persönliches Risiko des Antragstellers 

Auf der Basis der Angaben kalkuliert der Versicherer ein unverbindliches Angebot für das erste Versicherungsjahr. Verändern sich die Kostenfaktoren, kann es im Versicherungsverlauf zu Anpassungen nach unten oder oben kommen. 

Es gibt Fälle, in denen der Versicherer leistet, also die Regulierung des Schadens übernimmt. In anderen Fällen wird der Schaden nicht übernommen. 

Versicherte Schäden

  • Der Geschädigte wird falsch beraten und erleidet dadurch finanzielle Verluste.
  • Anträge werden verspätet gestellt oder Unterlagen zu spät eingereicht, wodurch dem Geschädigten finanzielle Nachteile entstehen. 
  • Neue oder geänderte Gesetze und Vorschriften werden nicht beachtet und der Kunde wird dadurch geschädigt.

Nicht versicherte Schäden

  • Der Kunde wird wissentlich falsch beraten. 
  • Vertraglich vereinbarte Leistungen werden nicht erbracht (sogenannte Erfüllungsschäden). 

Auf den ersten Blick scheint es kaum einen Unterschied zwischen den beiden Versicherungsarten zu geben, da es sich bei beiden um gewerbliche Versicherungen für Angehörige bestimmter Berufe handelt. Bei genauerer Betrachtung stellen sich jedoch erhebliche Unterschiede heraus. 

Berufshaftpflicht

Diese Versicherungsart eignet sich für Angehörige von Berufsgruppen, bei denen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Personen- und Sachschäden besteht. In der Berufshaftpflicht ist im Übrigen auch eine Absicherung gegen Vermögensschäden enthalten. Zu den typischen Tätigkeiten, bei denen eine Berufshaftpflicht erforderlich ist gehören:

  • Ärzte und Angehörige anderer medizinischer Berufe 
  • Architekten
  • Ingenieure 
  • Lehrer und Erzieher 

Vermögenshaftpflicht 

Diese Art der Absicherung wird von Personen benötigt, die in einer beratenden Position tätig sind. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Personen- oder Sachschäden eher unwahrscheinlich. Dafür sind sie einem erhöhten Risiko von Vermögensschäden, zum Beispiel durch Falschberatung, ausgesetzt. Zu den typischen Tätigkeiten, bei denen eine Vermögenshaftpflicht erforderlich ist, gehören:

  • Rechtsanwälte 
  • Notare
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer 
Zu den typischen Schadensfällen, die sich immer wieder ereignen, gehört die Fristversäumnis. Ein Steuerberater ist überlastet und versäumt es, die Steuererklärung seines Mandanten rechtzeitig einzureichen. Daraufhin erhebt das Finanzamt Strafzahlungen und berechnet Versäumniszuschläge. 
 
Häufig kommt es auch zu Falschberatungen. Ein Unternehmensberater rät einem Unternehmer zu einer bestimmten Marketingstrategie. Nach einiger Zeit stellt sich jedoch heraus, dass die Strategie nicht funktioniert und die Umsätze sinken, anstatt zu steigen. 

Fazit

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet einen wichtigen Schutz vor finanziellen Schäden, die durch eine Person oder Organisation verursacht werden. Sie ist sinnvoll für Personen oder Organisationen, die eine hohe finanzielle Verantwortung tragen oder eine hohe Haftungsbeschränkung haben bzw. in einer beratenden Position arbeiten. Für einige Berufsgruppen, die eine besonders hohe Verantwortung für ihre Klienten tragen, ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar eine Pflichtversicherung.

Bei der Wahl einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist es wichtig, sich vorab über die Leistungen, den Selbstbehalt und die Versicherungskonditionen zu informieren. Der Fokus sollte nicht auf dem Preis, sondern vielmehr auf dem Preis-Leistungsverhältnis liegen. Beim Abschluss der Versicherungspolice ist es möglich, auf mehrere Arten smart zu sparen. Das bedeutet, eine günstigere Prämie zu erhalten, ohne auf Versicherungsleistungen verzichten zu müssen. Es kann zum Beispiel sinnvoll sein, eine Kombi-Versicherung abzuschließen, um die Kosten zu senken. Versicherungspakete sind in vielen Fällen günstiger als Einzelpolicen. Zumindest ein paar Prozent Rabatt lassen sich auch durch den Abschluss von Verträgen mit längerer Laufzeit erzielen. Diese Option hat jedoch den Nachteil, dass Sie für mehrere Jahre an einen bestimmten Anbieter gebunden sind und günstigere Angebote während der Vertragslaufzeit nicht wahrnehmen können.

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