Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Regeln für Versicherer und Versicherungsnehmer

Kommt es zu Streifällen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten, ist das Versicherungsrecht zuständig. Es soll Rechtsstreite klären. 

Definition des Begriffs Versicherungsrecht

Mit dem Begriff wird ein unselbstständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts bezeichnet, das für die Rechte und Pflichten der Versicherung und der Versicherten zuständig ist. Es wird in die Rechtsgebiete Sozialversicherungsrecht und Privatversicherungsrecht unterteilt.

Das Sozialversicherungsrecht interessiert im Zusammenhang dieses Artikel nicht weiter, weil es öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist. Zu diesem Bereich gehört zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung, während Mitglieder einen privaten Krankenversicherung unter das Privatversicherungsrecht fallen.

Die rechtlichen Grundlagen des Versicherungsrechts sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Einen gewissen Bezug zum Versicherungsrecht stellt auch § 328 BGB dar (Vertrag zugunsten Dritter). Der Paragraph findet jedoch nur auf wenige Bereiche Anwendung, beispielsweise auf eine Lebensversicherung.

Worum geht es im Versicherungsrecht?

Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien werden in einem Versicherungsvertrag festgelegt, dessen Akzeptanz durch beide Seiten das Versicherungsverhältnis begründet.

Zu den typischen Versicherungsbedingungen gehört die Regelung, dass der Versicherte Beiträge, Prämien genannt, an die Versicherung zahlt. Diese verpflichtet sich in einem Schadensfall den Schaden zu regulieren. Das Rechtsprinzip wird Umlageverfahren genannt.

Zu den typischen Bestimmungen im Versicherungsvertragsrecht gehört auch das Prinzip der begrenzten Übernahme von Schadensfällen, Solidarprinzip genannt. Das Solidarprinzip dient dazu, Schadensfälle zu begrenzen und deren leichtsinnige oder absichtliche Herbeiführung zu erschweren.

Werden Schäden durch Kollusion oder Missbrauch herbeigeführt, stellt das einen Bruch des Versicherungsvertrags dar und führt auf Seiten der Versicherung zu einem Ausschluss der Leistungspflicht oder sogar zur Kündigung des Versicherungsvertrags.

Absichtlich herbeigeführte Schadensfälle führen nicht nur dazu, dass der Versicherungsschutz verloren geht, sondern können als Versicherungsmissbrauch oder Versicherungsbetrug laut §§ 263 und 265 StGB auch strafbar sein.

Den allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Bereichen des Rechts entsprechen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Bereich Versicherungsrecht. In den AVB sind Risikoausschlüsse und besondere Verpflichtungen des Versicherten enthalten.

Zudem enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zusätzliche Bestimmungen, die an den jeweiligen Versicherungszweig angepasst sind. Dazu gehören zum Beispiel die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung.

Die AVB unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem AGB Recht (§§ 365 ff BGB).

Rechtsgebiete im Versicherungsrecht

Das Privatversicherungsrecht gliedert sich in verschiedene Teilgebiete. Dazu gehören u.a:

Was sind die Grundsätze des Versicherungsvertrages?

Versicherungsverträge dienen der Regulierung der Rechtsbeziehung der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers. Der Vertrag wird Versicherungspolice genannt. Sie wird nicht per Gesetz rechtskräftig, sondern durch die Willenserklärung der Vertragsparteien.

Folgende Grundsätze gelten beim Abschluss:

  • Recht auf Widerruf: Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen
  • Informationspflicht: Die Versicherungsgesellschaft hat die Pflicht, den Verbraucher vor Vertragsabschluss umfassend zu beraten.
  • Anzeigepflicht: Der Versicherungsnehmer ist nur zu Angaben verpflichtet, zu denen er durch die Versicherung in schriftlicher Form aufgefordert wurde.
  • Offenlegungspflicht: Die Versicherung muss alle Konditionen des Versicherungsvertrags rechtzeitig vor dessen Unterzeichnung offen legen.
  • Klagefrist: Die Frist zur Klage gegen die Versicherung wurde durch die Rechtsreform 2008 abgeschafft. Früher betrug sie 6 Monate.
  • Fahrlässigkeit: Vor der Reform des Versicherungsrechts war das Alles-oder-nichts-Prinzip üblich. Konnte der versicherten Person Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, führte das zur vollständigen Streichung der Versicherungsleistungen. Aktuelle erfolgt eine Leistungskürzung, deren Ausmaß gestaffelt nach der Schwere des Vorgangs festgesetzt wird.
  • Lebensversicherung: Der Versicherer ist verpflichtet, den Inhabern von Lebensversicherungen mit Hilfe einer Modellrechnung zu zeigen, welche Auszahlungen möglich wären. Der Rückkaufwert der Versicherung muss außerdem über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert werden. Bei der Bestimmung des Rückkaufswerts sind die Abschlusskosten in den ersten 5 Jahren besonders zu berücksichtigen.
  • Vertragslaufzeit: wird individuell vertraglich geregelt

Wie verhalten Sie sich im Schadensfall?

Wenn es zu einem Schaden kommt und sich das Versicherungsunternehmen weigert, die Regulierung zu übernehmen, geben viele dem Unternehmen die Schuld, wenn ihr Anspruch abgewiesen wird. Das kann zwar möglich sein, oft genug liegt jedoch zumindest eine Teilschuld beim Versicherten

Sie müssen kein Rechtsanwalt sein, um viele Probleme zu vermeiden. Zur Vorbeugung dienen folgende Maßnahmen:

  • Lesen Sie die Police aufmerksam durch, um den genauen Umfang der Deckung zu kennen.
  • Passen Sie die Verträge regelmäßig der aktuellen Entwicklung an. Beispiele sind Schäden, die durch Unfälle mit Drohnen verursacht werden. In älteren Verträgen sind sie noch nicht enthalten. Entweder erweitern Sie die bestehende Police oder Sie schließen einen gesonderten Versicherungsvertrag ab. Der Hausrat gewinnt ebenfalls an Wert, so dass die Hausratsversicherung angepasst werden muss.
  • Wollen Sie die versicherten Gegenstände korrekt absichern, sollten Sie entsprechende Dokumentationen anlegen. Heben Sie Kaufbelege, Quittungen und Rechnungen gut auf. Fotografieren Sie das Typenschild mit Modellbezeichnung und Seriennummer.

Kommt es zu einem Schaden, müssen Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Im Versicherungsrecht steht, dass die Versicherten eine Schadensminderungspflicht haben. Das bedeutet, Sie müssen alles in Ihren Kräften Stehende tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Brand sind Sie beispielsweise verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren und selbst mit der Brandbekämpfung zu beginnen, falls Sie körperlich dazu in der Lage sind und es nicht gefährlich ist.
  • So bald es Ihnen möglich ist, müssen Sie den Schaden an die Versicherungsfirma melden. Die Meldung muss sogar dann erfolgen, wenn es noch gar nicht feststeht, dass es sich versicherungsrechtlich um einen Schaden handelt.
  • Die Versicherungsfirma sendet Ihnen nach Eingang der Schadensmeldung ein Schadensformular zu. Das enthält eine Bearbeitungsnummer. Füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus.
  • Unterstützen Sie die Schadensmeldung durch Beweise. Dazu gehören eine genaue Beschreibung, wie es zum Schaden kam, Fotos oder Videos, eine Skizze des Unfalls und/oder Zeugenaussagen. Handelt es sich um Diebstahl oder Raub, legen Sie eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.
  • Nehmen Sie keine eigenmächtigen Reparaturversuche vor, sondern warten Sie die Entscheidung des Versicherungsunternehmens ab.

Was tun, wenn die Übernahme des Schadens verweigert wird?

Obwohl das Versicherungsrecht zugunsten der Verbraucher reformiert wurde, kommt das immer wieder vor. Viele Unternehmen begründen beispielsweise ihre Weigerung mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.

Die Versicherungsfirmen behaupten, der Antragsteller hätte wichtige Angaben entweder nicht gemacht oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Besonders bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder privaten Krankenversicherungen führt das zur Leistungsverweigerung .

Das kann unter Umständen existenzbedrohend werden.

Unter diesen Umständen sollten Sie Rechtsanwälte konsultieren, die auf Versicherungsrecht spezialisiert sind. Suchen Sie eine Kanzlei auf und lassen sich durch einen Fachanwalt beraten und vertreten.

Mit seiner Expertise können Sie einen Rechtsstreit eher zu Ihren Gunsten wenden als wenn Sie es allein mit einer großen Firma aufnehmen. In solchen Fällen zahlt es sich aus, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, da diese die Kosten übernimmt.

Schließen Sie einen Versicherungsvertrag über einen Versicherungsmakler ab, ist es hilfreich, sich vorher an einen Anwalt für Versicherungsrecht zu wenden. Der Jurist sieht sich das Dokument an und stellt sicher, dass versicherungsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.

Zusammenfassung

Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Versicherungsfirmen und den Versicherten. Rechtsquelle ist das Individualversicherungsrecht. Die vertraglichen Beziehungen werden in der Versicherungspolice festgehalten.

Diese wird durch eine Willenserklärung beider Vertragsparteien (Unterschrift) rechtskräftig. Im Versicherungsrecht gilt das Solidarprinzip.

Das bedeutet, die Versicherten sind zur Schadensbegrenzung verpflichtet und müssen alles tun, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Werden Schäden in missbräuchlicher oder betrügerischer Absicht herbeigeführt oder gemeldet, stellt das eine Straftat dar.

Weigert sich die Insurance, einen Schaden zu übernehmen, stecken häufig Fehler oder Versäumnisse des Versicherten dahinter. Mitunter ist es auch eine Frage der Auslegung bestimmter Klauseln. Ein Fachanwalt kann helfen.

Nehmen Sie mit ihm Kontakt auf, um Ihre Ansprüche zu prüfen.

Tobias Friedrich

Über Tobias Friedrich

Tobias Friedrich, 37, begann seine Karriere mit einem Maschinenbaustudium und arbeitete bei einem Automobilhersteller in Stuttgart. Nach einer Umschulung in der Versicherungsbranche ist er seit Januar 2021 geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung. Er bildet sich ständig weiter und schreibt fundierte Versicherungsfachtexte für Versicherungsriese.de. Seine technische Expertise und analytischen Fähigkeiten machen ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner in der Versicherungswelt.

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