Die Betriebsrente -
Eine wichtige Säule der Altersvorsorge

Lukrative Vorsorgeform für Arbeitnehmer

Vor- und Nachteile im Überblick

Finanzielle Absicherung im Alter

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Fakten auf einen Blick

  • Die Betriebsrente stellt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen der Altersvorsorge dar.
  • Arbeitnehmer profitieren von staatlichen Förderungen, denn durch die Entgeltumwandlung sparen sie Steuern und Sozialabgaben.
  • Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge – welche infrage kommt, entscheidet der Arbeitgeber.

Wie funktioniert die Betriebsrente?

Für eine Betriebsrente oder auch betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) gibt es verschiedene Durchführungswege. Wesentlich ist immer, dass die Verträge vom Arbeitgeber geschlossen werden. Außerdem entscheidet das Unternehmen, welche Form der Betriebsrente abgeschlossen wird – nicht die Angestellten.

Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Das Unternehmen fungiert dabei als Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Angestellte als versicherte Person und Bezugsberechtigter. Dementsprechend bezahlt das Unternehmen die Beiträge, zieht diese jedoch vom Bruttolohn der Arbeitnehmer ab. Da sich dadurch die Steuern und Sozialabgaben reduzieren, handelt es sich bei diesem Vorgehen um eine Entgeltumwandlung. Die Höhe der Altersrente bemisst sich an den bezahlten Beiträgen. Wie viel die Angestellten für ihre Altersvorsorge aufwenden möchten, entscheiden sie selbst. Zudem beteiligen sich meist die Arbeitgeber an der Rente, indem sie diese bezuschussen.

Direkte Pensionszusage

Bei der direkten Pensionszusage schließt das Unternehmen keine Verträge mit einer Versicherungsgesellschaft. Es verpflichtet sich hingegen, mit eigenen finanziellen Mitteln für die Altersrente der Angestellten aufzukommen. Denn der Betrieb sichert seinen Angestellten rechtlich bindend eine Leistung zu. Für Unternehmer entsteht bei diesem Durchführungsweg der Vorteil, dass sie die Beiträge nicht abführen müssen, sondern damit wirtschaften können. Dadurch erhöht sich die Liquidität des Betriebes. Dem entgegengestellt entstehen dadurch auch Risiken. Denn der Betrieb muss die zugesicherte Rente bezahlen. Unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation. In welcher Höhe die Arbeitnehmer eine Betriebsrente erhalten, ist mitunter von der Beschäftigungsdauer im Unternehmen abhängig.

Pensionskasse und Pensionsfonds

Pensionskassen und Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gegründet werden. Auch bei dieser Betriebsrente erwerben die Angestellten durch ihre Beitragszahlung ein Anrecht auf eine Leistung. Kassen und Fonds unterscheiden sich in Bezug auf ihre Anlagestrategie. Pensionskassen bieten Sicherheit, da das Geld fest verzinst wird. Allerdings fällt die Rendite aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung geringer aus. Bei Pensionsfonds findet die Geldanlage an der Börse statt, wodurch sich höhere Gewinne erwirtschaften lassen. Jedoch birgt dieses Vorgehen auch Risiken. Außerdem lässt sich keine garantierte Aussage über die Höhe der Betriebsrente treffen.

Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die bei Vertragsabschluss ein Leistungsversprechen eingeht. Demzufolge muss sie das Kapital möglichst gewinnbringend anlegen, um eine Betriebsrente garantieren zu können. Im Vergleich zu Pensionskassen und Pensionsfonds können die Arbeitgeber mitentscheiden, in welcher Form das Kapital angelegt wird.

Lukrative Altersvorsorge mit dem Sozialpartnermodell

Das 2018 verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz brachte eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge hervor. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern mit dem Sozialpartnermodell keine feste Rentenhöhe mehr garantieren, sondern eine Beitragszusage treffen. Dies bedeutet, dass Betriebe, die durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen, sich finanziell an der bAV beteiligen müssen. Und zwar pauschal mit 15 Prozent des Umwandlungsbetrages.

Durchführungswege der Betriebsrente in Deutschland

Die Direktversicherung sowie die Versorgungsträger des Öffentlichen Dienstes stellen in Deutschland den häufigsten Durchführungsweg der Betriebsrente dar. Doch auch für Pensionskassen wurden seit 2001 zunehmend mehr Anwartschaften geschlossen. Die Statistik zeigt zudem, dass Verbraucher bis 2013 vermehrt auf sicherere Produkte mit garantierten Werten, als auch Fondsanlagen setzten.

Deckungsmittel der betrieblichen Altersvorsorge nach Durchführungswegen

  • Direktzusagen

    0%
  • Pensionskassen

    0%
  • Direktversicherungen

    0%
  • Unterstützungskassen

    0%
  • Pensionsfonds

    0%

Deckungsmittel gerundet auf volle Prozent | Quelle: Schwind (2013), S. 436 f.

Vorteile und Nachteile

Da die Beiträge zur Betriebsrente aus dem Bruttolohn erbracht werden, reduzieren sich die Sozialabgaben und Steuern. Demzufolge fällt die tatsächliche finanzielle Belastung für Angestellte geringer aus.

Die gesetzlichen Rentenansprüche sind nicht ausreichend, um den Bedarf im Alter zu decken. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge lassen sich Versorgungslücken schließen.

Die meisten Betriebe beteiligen sich finanziell an der Betriebsrente ihrer Mitarbeiter. Dadurch erhöht sich der zukünftige Rentenanspruch.

Unternehmen können für ihre Mitarbeiter einheitliche Kollektivverträge abschließen. Die Versicherungsgesellschaften bieten bei mehreren Versicherten bessere Konditionen als für einzelne Personen.

Einige Betriebsrenten sehen zusätzlich zur Altersrente weitere Leistungen vor. Beispielsweise eine Hinterbliebenenabsicherung bei Tod der Versicherten.

Bei klassischen Anlageformen, der Direktzusage, Unterstützungskassen und Pensionskassen, erhalten die Angestellten eine garantierte Rentenzusage. Auch bei fondsgebundenen Betriebsrenten besteht eine Garantieleistung, allerdings fällt diese deutlich geringer aus.

Angestellte können nicht selbst entscheiden, in welche Betriebsrente sie ihr Kapital investieren möchten. Denn den Unternehmen steht es frei, sowohl die Rentenform als auch den Anbieter zu wählen.

Die Leistungen aus einer Betriebsrente sind von den Empfängern zu versteuern. In welcher Höhe ist von dem Anlageprodukt und der Auszahlungsform abhängig.

Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich der Beitrag für die Rentenkasse. Demzufolge verringern sich auch die Ansprüche an die gesetzliche Rente.

Grundsätzlich können Verbraucher bei einem Arbeitgeberwechsel einen bestehenden Vertrag vom neuen Unternehmen fortführen lassen. Allerdings ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diesen zu übernehmen.

Bei finanziellen Engpässen oder dem Erwerb einer Immobilie besteht nicht die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig ausbezahlen zu lassen. Die Leistung ist erst zum festgesetzten Termin – meist im Rentenalter fällig.

Wie viel Betriebsrente bekomme ich?

Der Anspruch an die Betriebsrente ist im Wesentlichen von den einbezahlten Beiträgen abhängig. Denn umso mehr die Arbeitnehmer während der Ansparphase für ihre Altersvorsorge investieren, desto höher fallen die Leistungen aus. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei der Auszahlung der Betriebsrente sowohl Steuern als auch Sozialabgaben wie der Krankenkassenbeitrag fällig sind.

Abzüge: Besteuerung der Betriebsrente

Erfolgt die Auszahlung der Betriebsrente als monatliche Rentenzahlung, ist diese nach dem Einkommenssteuergesetz zu versteuern. Demzufolge bemessen sich die Steuern nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz der Leistungsempfänger. Aktuell sieht der Staat noch einen Versorgungsfreibetrag vor, der die Steuerlast senkt. Allerdings soll der Freibetrag bis 2040 stufenweise auf null Euro reduziert werden.

Bei einer Auszahlung der Betriebsrente als Einmalzahlung findet gleichermaßen der eigene Einkommenssteuersatz Anwendung. Abhängig von der Vorsorgeform lässt sich jedoch die Fünftelregelung anwenden. Dabei wird die einmalige Auszahlung so behandelt, als wäre diese auf fünf Jahre verteilt ausbezahlt worden. Dennoch müssen Verbraucher die Steuern als Gesamtbetrag abführen. Sie haben nicht die Möglichkeit, die Last auf mehrere Teilzahlungen zu verteilen.

Wichtig: Abweichende Steuerregelungen

Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds unterliegen einer anderen Besteuerungsregelung als Unterstützungskasse und Direktzusage. Aus diesem Grund kann es zu Abweichungen in Bezug auf die Steuerlast kommen. Verbraucher sollten daher die steuerliche Behandlung ihrer gewählten Betriebsrente mit einem Steuerrechner prüfen.

Sozialabgaben: Pflege- und Krankenkassenbeitrag auf die Betriebsrente

Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Rentner müssen bei der Auszahlung ihrer Betriebsrente einen Pflege- und Krankenkassenbeitrag entrichten. 2019 beträgt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung durchschnittlich 15,5 Prozent. Außerdem ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen einzukalkulieren. Ein Beitrag an die Krankenkasse ist auch dann zu entrichten, wenn die Betriebsrente als Einmalzahlung ausbezahlt wird.

Neben dem Kassenbeitrag fallen für die Rentenempfänger Aufwendungen für die gesetzliche Pflegeversicherung an. Bei kinderlosen Rentnern beträgt der Beitrag 3,3 Prozent. Mit Kindern reduziert sich der Pflegebeitrag auf 3,05 Prozent.

Privat Krankenversicherte (bei der PKV) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Information: Betriebsrente und Krankenversicherung: Grenze für geringe Versorgungsbezüge

Wer nur eine kleine Betriebsrente erwartet, muss nach aktuellem Stand keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten. 2019 liegt der Freibetrag zur Krankenversicherung bei einer Betriebsrente von 155,75 Euro. Allerdings gilt dieser Betrag für alle Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis. Dazu gehören mitunter auch Erwerbsminderungsrenten.

Ist eine Betriebsrente sinnvoll?

Da auf die Betriebsrente Sozialabgaben und Steuern fällig sind, stellen sich viele Verbraucher die Frage, wie sinnvoll die bAV ist. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die gesetzlichen Ansprüche an die Rentenkasse nicht ausreichend sind. Daher ist es zwingend notwendig, eine zusätzliche Vorsorge für die finanzielle Absicherung im Alter zu treffen. Allerdings gibt es neben der Betriebsrente weitere Vorsorgemöglichkeiten. Beispielsweise eine staatlich geförderte Riester Rente sowie klassische private Rentenversicherungen.

Ob eine Betriebsrente sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Jedoch ist es in den meisten Fällen rentabel, die Altersvorsorge zu beanspruchen, wenn sich der Arbeitgeber finanziell beteiligt. Denn viele Betriebe bezuschussen eine betriebliche Altersvorsorge. In diesen Fällen müssen die Arbeitnehmer keinen oder nur einen geringen Eigenbeitrag zur bAV leisten. Dadurch reduziert sich der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung kaum. Dementsprechend fällt die staatliche Altersrente deutlich höher aus, als bei einer komplett arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrente. Der Zuschuss des Arbeitgebers mindert also die Nachteile, die durch eine betriebliche Altersvorsorge entstehen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/altersvorsorge/bav-altersvorsorge-ueber-den-betrieb-7675

Liegt die Höhe der Betriebsrente unter dem Freibetrag zur Krankenkasse (155,75 Euro, Stand 2019), ist die bAV meist sinnvoll. Denn es entfällt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Beteiligt sich zusätzlich der Arbeitgeber an der Altersvorsorge oder übernimmt diese in voller Höhe, ist Angestellten zum Abschluss der Betriebsrente anzuraten.

Information: Private Vorsorge oder Betriebsrente?

Verbraucher haben die Möglichkeit, über den Betrieb oder privat vorzusorgen. Es gibt staatlich geförderte Produkte wie die Riester Rente oder die Basisrente für Selbstständige. Auch klassische Rentenversicherungen und fondsgebundene Altersvorsorgen können die Versorgungslücke im Alter schließen. Da die bAV gut durchdacht sein sollte, gilt es, auch Alternativen zu prüfen. Mit einem Brutto-Netto-Rechner lassen sich beispielsweise die steuerlichen Vorteile der Betriebsrente ermitteln. Diese sind jedoch den späteren Steuerlasten und Sozialabgaben gegenüberzustellen. Denn in einigen Fällen ist eine private Absicherung ohne Steuervorteile finanziell lukrativer.

Wann ist eine Betriebsrente nicht sinnvoll?

Eine Betriebsrente ist nur selten sinnvoll, wenn Verbraucher häufig den Arbeitgeber wechseln. Denn ein neuer Betrieb ist nicht dazu verpflichtet, denn bestehenden Vertrag fortzuführen. Schließt das Unternehmen eine eigene bAV ab, lässt sich das bereits angesparte Kapital grundsätzlich übertragen. Allerdings entstehen dadurch finanzielle Nachteile, da dieses Vorgehen mit Gebühren verbunden ist. Hinzukommt, dass durch den Abschluss eines neuen Vertrages erneut Abschlusskosten entstehen.

Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen und selbst zu bezahlen. Jedoch entfallen dabei die Steuervorteile der Betriebsrente. Denn die Beiträge werden nicht mehr aus dem Bruttolohn, sondern aus dem Nettoeinkommen entrichtet.

Wer darf eine Betriebsrente abschließen?

Laut Gesetzgeber hat jeder Angestellte recht auf eine Entgeltumwandlung. Dies umfasst sowohl Arbeitnehmer wie auch Auszubildende. Demzufolge dürfen alle Angestellten eine Betriebsrente abschließen. Allerdings muss sich das Unternehmen nicht an der Altersvorsorge beteiligen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn geltende Tarifverträge eine entsprechende Beteiligung vorsehen.

Was kostet eine betriebliche Altersvorsorge?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer selbst entscheiden, wie viel sie für in betriebliche Altersvorsorge investieren möchten. Jedoch sind die Steuervorteile nur begrenzt. Für finanzielle Aufwendungen, welche die Beitragsgrenzen überschreiten, entfallen die steuerlichen Ermäßigungen.

  • Bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen sind Beiträge bis maximal acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (6.432 Euro, Stand 2019) sowie bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei (3.216 Euro, Stand 2019)
  • Bei der Direktzusage und Unterstützungskasse sind alle Beiträge steuerfrei und bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei (3.216 Euro, Stand 2019)

Quelle: bundderversicherten.de

Bis zu diesen Beitragsgrenzen profitieren Arbeitnehmer von den steuerlichen Vorteilen der Betriebsrente. Dies bedeutet, ihre finanzielle Belastung fällt geringer aus, als der für die Altersvorsorge tatsächlich aufgewendete Betrag. Denn durch die Entgeltumwandlung sparen sie Steuer- und Sozialabgaben. Wie viel die Betriebsrente kostet, muss daher individuell mit einem Brutto-Netto-Rechner ermittelt werden.

25-jähriger Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, kinderlos, Steuerklasse 1
Brutto: 3.000,00 Euro bAV-Beitrag: 200 Euro
Brutto abzgl. Altersvorsorge: 2.800 Euro
Steuern
Solidaritätszuschlag: 22,91 Euro
Kirchensteuer: 33,32 Euro
Lohnsteuer: 416,58 Euro
Steuern gesamt: 472,81 Euro
Steuern
Solidaritätszuschlag: 20,15 Euro
Kirchensteuer: 29,32 Euro
Lohnsteuer: 366,50 Euro
Steuern gesamt: 415,97 Euro
Sozialabgaben
Rentenversicherung: 279,00 Euro
Arbeitslosenversicherung: 37,50 Euro
Krankenversicherung: 232,50 Euro
Pflegeversicherung: 53,25 Euro
Sozialabgaben gesamt: 602,25 Euro
Sozialabgaben
Rentenversicherung: 260,40 Euro
Arbeitslosenversicherung: 35,00 Euro
Krankenversicherung: 217,00 Euro
Pflegeversicherung: 49,70 Euro
Sozialabgaben gesamt: 562,10 Euro
Nettolohn ohne Betriebsrente: 1.924,94 Euro Netto mit Betriebsrente: 1.821,93 Euro

Berechnet mit brutto-netto-rechner.info

Wie das Beispiel zeigt, fällt die tatsächliche Belastung durch eine Betriebsrente deutlich geringer aus. Denn sowohl die Steueraufwendungen als auch die Sozialabgaben reduzieren sich bei einer Entgeltumwandlung. Bei einem Rentenbeitrag von 200 Euro beträgt der Verzicht bei dieser Beispielperson lediglich 103,01 Euro im Monat.

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Das gilt es bei einer Betriebsrente zu beachten

Betriebsrente als Einmalzahlung oder monatliche Rente?

Abhängig von dem gewählten Produkt lässt sich eine Betriebsrente als Einmalbeitrag oder monatlich als Rente ausbezahlen. Dies ist im Wesentlichen von den Vertragsinhalten abhängig. In einigen Fällen besteht für die Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Das bedeutet, sie können vor Vertragsablauf wählen, in welcher Form sie das Kapital beziehen möchten.

Zusätzliche Absicherungen durch die bAV

Einige Verträge sehen zusätzliche Absicherungen für die Versicherten vor. Dabei kann es sich um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder um einen Todesfallschutz handeln. Grundsätzlich sind diese Zusatzeinschlüsse nur bedingt sinnvoll. Denn durch die Kosten für die Absicherungen reduziert sich der Anspruch bezüglich der Rentenleistung. Außerdem sind die Summen in vielen Fällen nicht ausreichend oder die Leistungsvoraussetzungen nur erschwert erfüllbar. Daher empfiehlt es sich, mit einer eigenständigen Versicherung diesen Risiken vorzubeugen.

Höhe des Beitrags und der Rentenleistung

Die Rentenansprüche sind im Wesentlichen von den einbezahlen Beiträgen abhängig. Denn umso mehr Arbeitnehmer für ihre Altersvorsorge aufbringen, desto höher fällt die Altersvorsorge aus. Allerdings ist es nicht immer sinnvoll, einen zu hohen Beitrag zu bezahlen. Denn maximal vier beziehungsweise acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rente sind staatlich gefördert. Darüberhinausgehend entfallen die Steuervorteile der bAV. Hinzukommt, dass ein zu hoher Beitrag zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Um dies zu verhindern, sollte der Monatsbetrag nicht zu hoch angesetzt sein. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft dabei, einen angemessenen Beitrag für die Betriebsrente zu ermitteln.

Anbieter vergleichen

Bei einer Betriebsrente entscheidet der Arbeitgeber nicht nur, welche Form der Altersvorsorge infrage kommt, das Unternehmen ist außerdem für die Wahl des Anbieters verantwortlich. Dennoch sollten Arbeitnehmer nicht alleinig auf die Entscheidung des Betriebes vertrauen, sondern eigenständig Anbieter vergleichen. Möglicherweise bieten andere Versicherungsunternehmen Altersvorsorgeverträge mit besseren Konditionen und geringeren Gebühren.

Betriebsrente beantragen: So funktioniert's

In 4 Schritten zur Betriebsrente

Zunächst müssen Angestellte überprüfen, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge der Betrieb vorsieht. Für große Unternehmen bestehen meist Kollektivverträge mit Versorgungsträgern. Auch können tarifliche Vereinbarungen bindende Vorgaben enthalten. Bei klein- und mittelständischen Unternehmen haben Arbeitnehmer in vielen Fällen ein bedingtes Mitspracherecht. Genau Informationen über die Möglichkeiten sowie die Zuschüsse des Arbeitgebers sind bei der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung einzuholen.

Eine betriebliche Altersvorsorge hält viele Vorteile, aber auch Nachteile bereit. Die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben ist momentan lukrativ, sorgt jedoch dafür, dass bei Rentenbezug hohe Abgaben fällig sind. Aus diesem Grund sind die jeweiligen Vor- und Nachteile individuell zu prüfen. Vor allem, wenn sich der Arbeitgeber nicht an der Betriebsrente beteiligt, kann eine private Absicherung ratsamer sein.

Mit einem Brutto-Netto-Rechner lässt sich ermitteln, wie hoch der spürbare Beitrag für eine Betriebsrente ist. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollte daher geprüft werden, welche monatlichen Ausgaben möglich sind.

Arbeitnehmer sollten mit ihrem Arbeitgeber stets über mögliche Zuschüsse verhandeln. Denn auch das Unternehmen genießt steuerliche Vorteile, wenn es sich an einer Betriebsrente beteiligt. Sobald alle wichtigen Aspekte geklärt sind, schließt der Arbeitgeber einen Vertrag für seinen Angestellten ab. Letztendlich entscheidet der Betrieb, welche Altersvorsorgeform und welcher Anbieter gewählt werden. Dennoch ist es ratsam, verschiedene Versorgungswerke und ihre Konditionen zu prüfen.

Versicherung Schaden melden

Wichtigen: Alternativen zur Betriebsrente

Für viele Verbraucher stellt die Betriebsrente eine lukrative Form der Altersvorsorge dar. Sie profitieren von der Entgeltumwandlung und erhalten Zuschüsse seitens des Arbeitgebers. Dennoch können auch private Rentenversicherungen wie die geförderte Riester Rente zum Vermögensaufbau für das Alter beitragen. Daher sollten Arbeitnehmer wie auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts Alternativen zur Betriebsrente prüfen. Vor allem dann, wenn sich das Unternehmen nicht oder nur mit einem geringen Betrag an der bAV beteiligt.

FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen