Reiserücktrittsversicherung
Vergleich & Test der Tarife am Markt

Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Versicherte ihre Reise nicht antreten können

Policen unterscheiden sich erheblich in Ihren Leistungen (Gründe des Reiserücktritts)

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Erfahren Sie hier, welche Reiserücktrittsversicherung zu Ihnen passt.

 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn die Versicherten aus unerwarteten Gründen ihre Reise nicht antreten können. Zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung oder einem Todesfall in der Familie.
  • Bei welchen Gründen Versicherungsschutz besteht, ist von dem gewählten Tarif abhängig. Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern.
  • Die Reiserücktrittsversicherung gibt es einmalig und als Jahresvertrag.

Die Reiserücktrittsversicherung

Wer im Urlaub erkrankt, kann sich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vor teuren Behandlungskosten und einem notwendigen medizinischen Rücktransport schützen. Doch was passiert, wenn die Urlauber noch vor der Reise krank werden? Oder wenn sie aufgrund eines Todesfalls in der Familie ihren geplanten Urlaub nicht mehr antreten möchten? In diesem Fall hilft eine Reiserücktrittsversicherung. Denn diese zahlt, wenn der Urlaub aus bestimmten Gründen abgesagt werden muss.

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Diese Reiseversicherung schützt Urlauber vor hohen Stornierungsgebühren, wenn sie ihre Reise nicht antreten können. Unter Umständen kann dies sogar die gesamten Kosten für den Urlaub ausmachen. Dabei erstattet die Versicherung je nach gewählten Tarif die Kosten für Flug, Mietwagen und Hotel. Aber auch für bereits bezahlte Ausflüge und Aktivitäten.

Einige Tarife kommen alternativ für die Umbuchungskosten auf, wenn die Reise lediglich verschoben wird. Doch nicht alle Tarife sehen diese Option vor. Zudem kann je nach Anbieter eine Selbstbeteiligung im Vertrag enthalten sein.

Versicherte Gründe für die Reiserücktrittsversicherung

Die Versicherung leistet nicht, wenn die Versicherten lediglich kein Interesse mehr an der Reise haben. Sie bezahlt, wenn sie ihren Urlaub aus bestimmten Ursachen nicht antreten können oder möchten.

Die folgenden Gründe sind meist bei der Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen:

  • Unerwartet, schwere Erkrankung
  • Todesfall eines Familienmitglieds
  • Unfall
  • Verlust des Arbeitsplatzes und/oder Arbeitsplatzwechsel
  • Schaden am Eigentum (z.B. am Eigenheim)
  • Impfunverträglichkeit

Je nach Tarif können auch erweiterte Gründe versichert sein:

  • Unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden, chronischen Erkrankung
  • Scheidung
  • Schwangerschaft und/oder Schwangerschaftskomplikationen
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Wiederholung einer Prüfung
  • Adoption eines Kindes
  • Ausfall eines Herzschrittmachers
  • Bruch von Prothesen
  • Gerichtliche Ladung z.B. als Zeuge
  • Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweis, wenn das Dokument für die Reise notwendig ist

Bei allen Gründen müssen üblicherweise zwei Eigenschaften erfüllt sein: Sie müssen als schwerwiegend gelten und unerwartet auftreten.

Bei welchen Gründen die Reiserücktrittsversicherung leistet, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Auch welche Krankheiten als „schwer“ gelten und bei welchen Angehörigen ein Leistungsanspruch besteht, ist bei jedem Tarif verschieden. Daher ist es wichtig, die Vertragsinhalte genau zu überprüfen.

Die Reiserücktrittsversicherung bei Corona

Die Reiserücktrittsversicherung bezahlt nicht, wenn Versicherte aus Angst vor dem Coronavirus ihre Reise nicht antreten möchten. Sie leistet abhängig vom Tarif allerdings, wenn sie zuvor an dem Virus erkranken und deshalb nicht reisen können. Einige Versicherungen sehen auch einen Leistungsanspruch vor, wenn die Kunden als Kontaktperson in Quarantäne müssen, in Kurzarbeit sind oder betriebsbedingt gekündigt wurden. Zudem gibt es Anbieter, die Versicherungsschutz bieten, wenn für das Urlaubsdomizil eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Vorsicht: Einige Versicherungen beinhalten eine Klausel, die eine Leistung bei Pandemien ausschließen.

Welche Formen von Reiserücktrittsversicherungen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Formen von Reiserücktrittsversicherungen: Den einmaligen und den Jahresvertrag. Der Einmalschutz wird üblicherweise direkt mit der Reisebuchung oder kurz danach abgeschlossen. Er gilt nur für den versicherten Urlaub und erlischt anschließend wieder. Somit zahlen die Versicherten einen Einmalbeitrag.

Der Jahresvertrag hingegen deckt alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres ab. Dieser bietet einige Vorteile: So müssen keine Fristen beachtet werden, die Versicherten können bedenkenlos Urlaub buchen und er lohnt sich meist bereits ab der zweiten Reise. Außerdem gibt es Tarife, die für alle Familienmitglieder gelten. Somit auch für (minderjährige) Kinder, solange diese noch im selben Haushalt leben.

Jahresverträge lassen sich als reine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Es gibt sie aber auch als sogenannte Reiseschutzversicherung. Dabei handelt es sich um eine Art Schutzbrief, bei dem mehrere wichtige Absicherungen für das Reisen inkludiert sind. Beispielsweise eine Reisekrankenversicherung, eine Reisegepäckversicherung, eine Reiseabbruchversicherung und die Reiserücktrittsversicherung.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Reisegruppe in einer einzigen Police zu versichern. Ein Beispiel dafür ist die Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen.

Der Einmalschutz lässt sich bei einigen Fluggesellschaften und Buchungsportalen direkt mit der Buchung zusammen abschließen. Doch sind diese Angebote häufig teurer. Daher lohnt es sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen.

Reiserücktritts- vs. Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn die Versicherten aus Gründen, die vor der Reise eingetreten sind, ihren Urlaub nicht antreten. Die Reiseabbruchversicherung hingegen bietet während der Reise Versicherungsschutz. Sie übernimmt mitunter die Kosten für eine vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub. Auch hierbei müssen bestimmte Ursachen wie der Tod eines Familienmitglieds oder die schwere Beschädigung des Eigentums vorangehen.

Welche Personen sind versichert?

Für welche Personen der Versicherungsschutz gilt, ist vom gewählten Tarif abhängig. Möglich sind Tarife für Singles, Singles mit Kindern, Paare und Familien.

  • Singles: Der Versicherungsschutz gilt nur für den Versicherungsnehmer.
  • Singles mit Kindern: Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer und seine (minderjährigen) im Haushalt lebenden Kinder. Die Anzahl der mitversicherten Kinder kann begrenzt sein.
  • Paare: Der Tarif gilt für den Versicherungsnehmer und seinen Ehe- oder Lebenspartner.
  • Familien: Der Tarif gilt für den Versicherungsnehmer, seinen Ehe- oder Lebenspartner und die (minderjährigen) im Haushalt lebenden Kinder.

Einige Tarife versichern Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit. Andere auch darüber hinaus bis zum 21. oder 25. Lebensjahr.

Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden?

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte mindestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Einige wenige Anbieter versichern Last-minute-Reisen bis zu 14 Tage vor Beginn der Reise.

Zusätzlich muss der Versicherungsschutz bei den meisten Versicherern innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nach der Buchung beantragt werden:

  • Nach Buchung der Reise: Die meisten Gesellschaften setzen eine Frist von 30 Tagen voraus. Demzufolge müssen die Urlauber spätestens 30 Tage nach Buchung der Reise den Versicherungsschutz beantragen.
  • Vor Buchung der Reise: Ein Jahresvertrag lässt sich auch vor der Reisebuchung abschließen. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Versicherungssumme dem Wert des Urlaubs entspricht.
  • Nach Reiseantritt: Nachdem die Reise angetreten wurde, lässt sich die Reiserücktrittsversicherung weder abschließen noch ist sie sinnvoll. Wenn der Urlaub unerwartet abgebrochen werden muss, leistet die Reiseabbruchversicherung.

Sollte der Grund für die Stornierung der Reise eingetreten sein, bevor der Vertrag abgeschlossen wurde, besteht kein Leistungsanspruch. Denn die Versicherung schützt nur bei zukünftig eintretenden Gründen und nicht, wenn diese bereits vorliegen.

Kosten: Das kostet die Reiserücktrittsversicherung

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung sind im Wesentlichen von dem zu versichernden Wert abhängig. Also bei einem Einmalschutz der Gesamtpreis der Reise. Bei Jahresverträgen lässt sich bei Antragstellung eine Entschädigungsgrenze festlegen. Bis zu dieser Summe leistet der Versicherer maximal. Hier finden Sie weitere Informationen zur günstigen Reiserücktrittsversicherung.

Beispiel: Kosten einer Reiserücktrittsversicherung einmalig und Jahresvertrag

Einmalige Absicherung Jahresvertrag
  • Für eine Person
  • Wert der Reise: 5.000 Euro
  • Reiseregion: Australien
  • Für eine Person
  • Versicherungssumme pro Reise: 5.000 Euro
  • Reiseregion: Weltweit
Ab 89 Euro Ab 109 Euro im Jahr

Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung

Bei einigen Kreditkarten ist eine Reiserücktrittsversicherung inkludiert. Diese leistet, wenn die mit der Karte bezahlte Reise nicht angetreten werden kann. Zudem ist die Prämie häufig bereits in der Jahresgebühr für die Kreditkarte enthalten. Allerdings sind die Gründe für einen Leistungsanspruch weniger umfangreich als bei einer klassischen Reisestornoversicherung.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist in verschiedenen Situationen sinnvoll. Vor allem dann, wenn der Urlaub mehrere Tausend Euro gekostet hat. Denn mit dem Reiseschutz können sich Verbraucher vor den finanziellen Folgen schützen, wenn sie die Reise nicht antreten können.

Auch wer Kinder und Familienmitglieder zu Hause hat, die erkranken könnten, kann sich mit der Absicherung schützen. Ratsam ist die Reisestornoversicherung auch dann, wenn ein Jobwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes bevorstehen kann. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der Vertrag diese Eventualität mitversichern muss.

In diesen Fällen ist die Reiserücktrittsversicherung nicht sinnvoll

Weniger notwendig ist die Reiserücktrittsversicherung, wenn der Urlaub nur sehr wenig gekostet hat und der Verlust des Geldes für die Buchenden verschmerzbar ist. Auch wenn Hotel, Flug und Mietwagen kostenlos storniert werden können, benötigen Verbraucher diese Absicherung nicht unbedingt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass je nach Anbieter die Stornierung Wochen im Voraus erfolgen muss, um die volle Erstattung zu erhalten. Lassen sich die Buchungen hingegen bis einen Tag vor Reisebeginn kostenlos stornieren, ist die Reiserücktrittsversicherung nicht unbedingt notwendig.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Darauf müssen Sie bei Vertragsabschluss achten

Damit die Reisestornoversicherung ausreichend Schutz bietet, müssen die folgenden Leistungsbausteine und Vertragsinhalte berücksichtigt werden:

Beim Vertragsabschluss beachten

Die Entschädigungsgrenze beziehungsweise Versicherungssumme entspricht dem maximal versicherten Wert der Reise. Zu berücksichtigen sind bei der Reiserücktrittsversicherung der Flug wie auch die Unterkünfte, Mietwagen und sofern mitversichert, Ausflüge und weitere Leistungen. In ihrer Summen müssen die Reisekomponenten maximal der Entschädigungsgrenze entsprechen.

Je nach Tarif besteht Versicherungsschutz nur für Reisen innerhalb Europas oder weltweit. Einige Gesellschaften unterscheiden zudem, ob die USA und Kanada mitversichert sind. Gerade bei Jahresverträgen ist darauf zu achten, dass das Reiseland in dem vorhandenen Versicherungsschutz inkludiert ist.

Viele Versicherer sehen im Leistungsfall einen Selbstbehalt vor. Häufig beträgt dieser 20 Prozent der Gesamtsumme. Bei Reisekosten von 3.500 Euro entspricht dies 700 Euro, die bei einer Stornierung selbst bezahlt werden müssen. Besser sind Tarife ohne Selbstbeteiligung. Diese sind allerdings teurer.

Wesentlich für den Leistungsanspruch sind die Gründe, bei denen Versicherungsschutz besteht. Ein Todesfall oder schwere Erkrankungen sind in jedem Tarif versichert. Doch leistet beispielsweise nicht jede Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft oder Jobverlust.

Zu beachten ist außerdem, dass nur Versicherungsschutz besteht, wenn die Gründe unerwartet vor der Reise eingetreten sind. Bei einem Todesfall in der Familie während des Urlaubs, zahlt nur die Reiseabbruchversicherung.

Es gibt die Reiserücktrittsversicherung einmalig oder als Jahresvertrag. Häufig ist die Jahresabsicherung günstiger, vor allem bei mehr als einer Reise. Doch handelt es sich dabei nicht um einen Einmalbeitrag. Die Prämie wird jedes Jahr fällig, bis der Tarif gekündigt wird.

Wer ein günstiges Angebot zusammen mit der Buchung abschließt, muss darauf achten, ob es sich um eine einmalige Reiserücktrittsversicherung oder eine Jahrespolice mit langer Laufzeit handelt.

„Schwere Erkrankungen“ sind meist nicht definiert. Es ist somit Auslegungssache, welche Krankheiten als schwer einzustufen sind. Daher kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherten. Sofern die Gesellschaft in ihrem Tarif das „Ombudsmann-Verfahren“ vereinbart, wird der Streitfall an einen unabhängigen Versicherungsombudsmann weitergegeben. Dieser spricht im Rahmen eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens eine Empfehlung aus. Diese ist für den Versicherer gültig, wenn der Streitwert unter 10.000 Euro liegt.

Vor allem Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen, sollten darauf achten, dass der Versicherer am „Ombudsmann-Verfahren“ teilnimmt.

Die Reiserücktrittsversicherung im Test

Im Dezember 2020 unterzog Stiftung Warentest 132 Tarife der Reiserücktrittsversicherung einem Test. Das Ergebnis: 2 Tarife sind sehr gut, 61 gut und 9 mangelhaft.

Der Fokus bei der Untersuchung lag wesentlich auf der Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“, da es bei diesem Punkt immer wieder zu Streitigkeiten kommt.

  • In der Kategorie Reiserücktrittsversicherung einmalige Reise überzeugte die Würzburger mit „TravelSecure“.
  • In der Kategorie Jahres-Reiserücktrittsversicherung überzeugte ebenfalls „TravelSecure“ der Würzburger und zusätzlich die Europ Assistance.

Quelle: Stiftung Warentest

Der Reiserücktrittsversicherung Vergleich: Anbieter vergleichen und sparen

Die Reisestornoversicherung schützt die Versicherten vor hohen Kosten, wenn sie ihre Reise nicht antreten können. Damit diese aber auch ausreichend Versicherungsschutz bietet, ist ein Vergleich der Reiserücktrittsversicherung unerlässlich. Denn mit dem Vergleichsrechner lassen sich eine Vielzahl an Anbieter genau unter die Lupe nehmen. Dabei erkennen die Nutzer nicht nur, was die Absicherung kostet. Sie können auch die einzelnen Leistungsbausteine überprüfen und sicherstellen, dass alle gewünschten Leistungen im Tarif enthalten sind.

Der Rechner für den Vergleich der Reiserücktrittsversicherung ist kostenlos. Zudem funktioniert er schnell, einfach und übersichtlich. So findet jeder die passende Absicherung für seinen persönlichen Bedarf.

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