
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Unfallversicherung ist die Pflichtversicherung über die Berufsgenossenschaft.
- Sie schützt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.
- In der Freizeit und im Haushalt besteht kein Schutz.
- Diese Lücke schließt nur die private Unfallversicherung.
Gesetzliche Unfallversicherung Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Die gesetzliche Unfallversicherung ist die Basis, deckt aber nur einen Teil des Lebens ab. Beim Blick auf die gesetzliche Unfallversicherung geht es darum, die große Freizeitlücke mit privater Vorsorge zu schließen.

Achten Sie beim Gesetzliche Unfallversicherung Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Invaliditätssumme & Progression | hohe Leistung bei schwerer Invalidität |
| Gliedertaxe | Bewertung der einzelnen Körperteile |
| Unfallrente | monatliche Rente ab hoher Invalidität |
| Zusatzleistungen | Bergungskosten, kosmetische OP, Reha |
| Mitwirkungsanteil | Anrechnung von Vorerkrankungen |
Wichtig ist beim Gesetzliche Unfallversicherung Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.
Nur die halbe Miete
Die gesetzliche Unfallversicherung ist wichtig, deckt aber nur Arbeit und Arbeitsweg – also einen Bruchteil des Tages. Rund zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit und sind nicht abgesichert. Wer umfassend geschützt sein will, ergänzt sie um eine private Unfall- oder besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Träger nach dem SGB VII
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung und wird über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen organisiert. Versichert sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studierende und Kinder in Betreuung. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. Sie leistet bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten.
Welche Leistungen sie bietet
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation.
- Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit.
- Verletztenrente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit.
- Leistungen zur Teilhabe und an Hinterbliebene.
Wegeunfall mitversichert
Auch der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist versichert. Umwege – etwa private Erledigungen – können den Schutz jedoch unterbrechen.
Tarife vergleichen
Vergleichen Sie Leistungen, Bedingungen und Beitrag.
Die große Freizeitlücke
Der entscheidende Punkt: In der Freizeit, im Haushalt und im Urlaub besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Da rund zwei Drittel aller Unfälle dort passieren, klafft eine erhebliche Lücke. Sie lässt sich mit einer privaten Unfallversicherung schließen – noch umfassender schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch bei Krankheit zahlt.
Beiträge und Versicherte
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt allein der Arbeitgeber; für Arbeitnehmer ist sie beitragsfrei. Selbstständige können sich je nach Branche freiwillig versichern. Die Höhe richtet sich nach Entgelt und Gefahrklasse des Betriebs.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften der gewerblichen Wirtschaft, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) und die landwirtschaftliche Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist ihr Spitzenverband. Welche gewerblichen Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt von der Branche des Betriebs ab; bei Behörden greift der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Rechtsgrundlage ist das SGB VII. Jeder Träger sorgt für Prävention, Heilbehandlung und Entschädigung.
Was zahlt die Unfallversicherung? Von der ärztlichen Heilbehandlung bis zur Teilhabe
Nach einem Arbeitsunfall oder bei anerkannten Berufskrankheiten zahlt die Unfallversicherung umfassend: die ärztliche Heilbehandlung, das Verletztengeld, die Verletztenrente bei dauerhafter Erwerbsminderung sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha) und Leistungen zur sozialen Teilhabe. Hinzu kommen die sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, etwa bei Pflegebedürftigkeit. Bei einem tödlichen Unfall gibt es Leistungen an Hinterbliebene – Renten an Hinterbliebene wie Witwen- und Waisenrente. So bleibt der Versicherungsschutz auch im schweren Fall bestehen.
Prävention: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Ein zentraler Auftrag ist die Prävention: Die Unfallversicherungsträger sorgen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, beraten Betriebe und überwachen den Arbeitsschutz, um die Gesundheit bei der Arbeit zu erhalten. Doch der Schutz endet am Werkstor – für die Freizeit braucht es eine private Unfallversicherung.
Anspruch auf Leistungen nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch
Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Einen Anspruch auf Leistungen hat jede versicherte Person, die bei einer versicherten Tätigkeit einen Gesundheitsschaden erleidet – also im Zusammenhang mit der Arbeit. Welche Krankheiten als Berufskrankheit gelten, regelt die Berufskrankheiten-Verordnung. Der zuständige Träger der Unfallversicherung erbringt dann Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die ärztliche Behandlung und im Todesfall ein Sterbegeld.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung (SVLFG)
Für die Landwirtschaft gibt es einen eigenen Zweig: Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft – Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – versichert Landwirte und ihre Familien. Auch hier gilt: Versichert ist die versicherten Tätigkeit im Betrieb, nicht die private Freizeit.
Wann die gesetzliche Unfallversicherung leistet
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland leistet, sobald ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt: Dann greift die gesetzliche Unfallversicherung mit Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – also einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Nach § 1 SGB VII umfasst der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen bei Tod. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent besteht ein Anspruch auf eine Rente. Über die Anerkennung neuer Berufskrankheiten berät der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten.
Versichertenkreis und Leistungen an Hinterbliebene
Versichert sind nicht nur Beschäftigte: Auch im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie behinderte Menschen in Werkstätten genießen Schutz. Versicherte können im Rahmen der Unfallversicherung an Präventionsmaßnahmen teilnehmen. Bei Leistungen bei Tod erhalten Hinterbliebene und Verwandte der aufsteigenden Linie Renten; der zuständige Unfallversicherungsträger zahlt zudem ein Sterbegeld.
Die Verletztenrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist; ihre Höhe des Vomhundertsatzes der Vollrente wird als Vomhundertsatzes der Vollrente festgesetzt nach dem Grad der Minderung. Für Unfälle in der Freizeit besteht dagegen kein Schutz. Aufsicht führt das des Bundesamtes für Soziale Sicherung; die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Versicherungsfall, Prävention und Rechtsform der Träger
Aufgabe der Träger ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts; die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht ergänzend. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Gesundheitsschaden infolge der versicherten Tätigkeit – also im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit – entsteht, etwa infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.
Wer infolge des Versicherungsfalls arbeitsunfähig und mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, erhält Verletztengeld; bei Tod infolge eines Versicherungsfalls zahlt die Unfallversicherung an Hinterbliebene. Hat der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, kann die Leistung entfallen. Geschützt sind auch Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, sofern der Schaden infolge einer versicherten Tätigkeit eintritt.
Fazit: gesetzliche Unfallversicherung und private Vorsorge
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt zuverlässig bei einem Arbeitsunfall, bei Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten – getragen von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse. Ihre Leistungen reichen von der Heilbehandlung über die Verletztenrente bis zu Leistungen an Hinterbliebene. Doch die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur die versicherte Tätigkeit ab; Unfälle in der Freizeit bleiben offen. Wer diese Lücke schließen will, ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung um eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung – so ist der Versicherungsschutz rund um die Uhr sichergestellt.
Häufige Fragen zur Gesetzliche Unfallversicherung
Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab?
Bin ich in der Freizeit versichert?
Wer zahlt die Beiträge?
Sind Kinder gesetzlich unfallversichert?
Reicht der gesetzliche Schutz?
Können sich Selbstständige versichern?
Passend dazu: Unfallrente.
Behalten Sie den Überblick – kostenlos
Alle Versicherungen in einer App: Wir überwachen Ihre Verträge und melden uns, sobald es einen günstigeren oder besseren Tarif gibt – die Formalitäten übernehmen wir.
- Alle Verträge & Dokumente an einem Ort
- Automatischer Schutz vor Beitragserhöhungen
- Wechselvorschläge inklusive Formalitäten – wir kümmern uns


