Kaskoversicherung Vergleich 2024
Teilkasko und Vollkasko in der Kfz-Kaskoversicherung

Kfz-Halter haben die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko

Kaskoversicherung besonders bei wertvollen Fahrzeugen sinnvoll

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Fakten auf einen Blick

  • Die mehr als 48 Millionen zugelassenen Autos in Deutschland haben alle einen mehr oder weniger umfassenden Versicherungsschutz.
  • Die Versicherung kommt für Schäden am eigenen Auto auf, deckt aber weitere Schäden, wie zum Beispiel Personenschäden.
  • Während die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, die jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug haben muss, sind Teilkasko und Vollkasko freiwillig.

Kaskoversicherung: Was bedeutet der Begriff in der Versicherungsbranche?

Ursprünglich kommt der Begriff aus der Seefahrt, genauer gesagt aus der spanischen Sprache. Dort bezeichnet das Wort Casco oder Kasko einen Schiffsrumpf. Die Kaskoversicherung war ein spezielles Versicherungsprodukt, das den Versicherungsnehmer gegen Schäden am Schiffsrumpf versicherte. Da Spanien am Ende des Mittelalters eine Weltmacht war und die Meere beherrschte, zog dieser Begriff in den allgemein üblichen Wortschatz des Versicherungswesens ein. Dort hat er sich bis heute gehalten. Noch heute gibt es Kaskoversicherungen für Schiffe, Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge. Im Rahmen dieses Artikels interessiert jedoch nur die Kfz-Kaskoversicherung mit den beiden Varianten Teil- und Vollkaskoversicherung. Beide gehören zur Kategorie der Kfz-Versicherung, ebenso wie die Kfz-Haftpflicht. Die beiden Versicherungsprodukte haben viele Gemeinsamkeiten, es existieren aber auch beträchtliche Unterschiede.

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko schützt gegen die finanziellen Folgen eines Schadens am eigenen Fahrzeug. Der Versicherungsschutz ist jedoch weniger umfangreich als bei der Vollkasko. In der Regel sind nur solche Schäden versichert, die auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind, auf die der Fahrer keinen Einfluss hat. Typische Beispiele für versicherte Risiken sind Glasbruch oder ein Unfall mit Haarwild. Zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung gehört auch Marderschäden (Marderbisse), Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm und Blitzschlag, Diebstahl und Raub sowie ein Totalschaden durch ein versichertes Ereignis. Kosten für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle sind jedoch vom Teilkaskoschutz ausgeschlossen. Aufgrund dieses Umstands gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse. Experten empfehlen für die Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Die Vollkaskoversicherung

Bei dieser Variante bietet der Versicherer einen wesentlich umfangreicheren Schutz an. Deshalb schließt eine Vollkaskoversicherung immer auch eine Teilkasko mit ein. Die Vollkasko deckt auch Schäden ab, die durch Vandalismus entstanden. Ein typisches Beispiel ist das mutwillige Zerkratzen des Lacks oder das Abbrechen von Außenspiegeln. Auch bei einem selbst verschuldeten Unfall ersetzt die Versicherung den Schaden. Ein typisches Beispiel ist ein Fall, in dem der Autofahrer grob fahrlässig handelt, eine rote Ampel überfährt und dabei sein eigens Fahrzeug beschädigt. Für die Vollkasko wird eine Selbstbeteiligung von 300 Euro empfohlen. Mithilfe des Schadenfreiheitsrabattes können Versicherte viel Geld sparen, da die Versicherer umsichtiges, unfallfreies Fahren durch Nachlässe auf die Prämie belohnen.

Wann leistet die Kfz-Kaskoversicherung nicht?

Bei einem kleineren Schadensfall hängt das von der Versicherungsgesellschaft, dem Versicherungsprodukt, den Versicherungsbedingungen und dem Tarif ab. Manche Versicherungsgesellschaften sind kulanter als andere. Die Kulanz hat aber irgendwann ihre Grenzen. Die sind bei einem Versicherungsfall erreicht, bei dem die am Fahrzeug entstandenen Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstanden sind.  Auch bei Fahrerflucht oder Unfallflucht sind Unfälle und Vandalismus nicht versichert. Liegen die beim Alkoholtest gemessenen Promille im Blut über den gesetzlich zulässigen Werten, ist das mehr als nur Fahrlässigkeit und die Versicherung kommt für den verursachten Unfall nicht auf.

Wann lohnt sich eine Vollkasko und wann eine Teilkaskoversicherung?

Zur Beantwortung dieser Frage müssen die Autofahrer mehr erfahren. Ob jemand Vollkasko abschließen oder sich lieber für eine Teilkaskoversicherung entscheidet, hängt vom Alter und Wert des Autos ab. Die Prämien für die jeweilige Kaskoversicherung sind unterschiedlich hoch. Eine Teilkasko ist deutlich günstiger als eine Vollkasko, bietet aber bei weitem nicht so umfangreichen Schutz. Deshalb raten Versicherungsexperten das Folgende:

Teilkasko

Diese Variante der Kfz-Versicherung empfiehlt sich für Autos, die älter als 5 Jahre sind oder deren Wert unter 4.000 Euro liegt. Bei so einem relativ geringem Restwert lohnt sich nach einer größeren Beschädigung eine Reparatur oft nicht mehr. Ab einer bestimmten Schadenhöhe ist es das beste, den kaputten Wagen in Zahlung zu geben. Autohändler locken Kunden immer wieder mit Angeboten, bei denen sie selbst alte Autos zu einem Festpreis in Zahlung nehmen.

Bei sehr alten Fahrzeugen lohnt sich weder eine Teilkasko- noch eine Vollkaskoversicherung. In solchen Fällen genügt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. 

Vollkasko

Mit Vollkasko sollten Fahrzeughalter das eigene Fahrzeug versichern, wenn es sich um einen Neuwagen handelt oder die Erstzulassung des Wagens noch nicht lange zurückliegt. Versicherungsexperten geben hier 2 Grenzwerte an.  Solange das Fahrzeug noch nicht älter als 5 Jahre ist oder der Zeitwert noch nicht unter 5.000 Euro gefallen ist, stellt die Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko die bessere Option dar, weil sie hilft, den Wert des Fahrzeugs zu erhalten. Bei fortschreitendem Fahrzeugalter und Wertverlust ist es jedoch angesichts der Höhe des Beitrags besser, von der Voll- zur Teilkasko zu wechseln. Letztendlich muss jeder Fahrzeughalter selbst entscheiden, welche der beiden Kfz-Versicherungen für ihn die richtige ist.

Worauf sollte beim Abschluss der Kasko geachtet werden?

Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Kaskoversicherung, gleich ob Teilkasko oder Vollkasko, ist eine bereits existierende Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne sie kann keine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Dinge, auf die Versicherungsnehmer achten sollten.

Wildunfälle

Das Risiko ist sowohl in der Vollkasko- als auch in der Teilkaskoversicherung abgesichert. Wie das Sprichwort aber so schön sagt, liegt der Teufel oft im Detail. Zwar sind Wildunfälle versichert, in vielen Verträgen steht aber lediglich, dass die Versicherung Schäden abdeckt, die durch Haarwild verursacht wurden. Haarwild sind jagdbare Wildtiere wie Hasen, Rehe, Wildschweine oder Hirsche. Bei Fahrzeugen, die durch Vögel oder Haus- bzw. Nutztiere wie Hunde, Schafe oder Kühe beschädigt wurden, geht der Fahrzeughalter oft leer aus. Um das zu vermeiden, sollten sie im Abschnitt Wildunfälle unbedingt vereinbaren, dass sich die Deckung auf alle Tiere bezieht.

Grobe Fahrlässigkeit

Die Einrede der groben Fahrlässigkeit wird von vielen Versicherungsgesellschaften genutzt, um bei einem Unfall den entstanden Schaden nicht oder bestenfalls anteilig zu übernehmen. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise das Missachten der Vorfahrt oder das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschilds. Steht jedoch im Vertrag, dass die Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, wird der entstandene Schaden trotzdem ersetzt. Das kostet dann jedoch in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt.

Folgeschaden

In keinen Versicherungsvertrag sollte der Passus fehlen, dass die Versicherungsgesellschaft auch für Folgeschäden aufkommt. Das sind größere Schäden, die erst als das Resultat einer scheinbar belanglosen Beschädigung entstehen. Ein typisches Beispiel sind Schäden durch Marder. Sie zerbeißen gern Kühlwasserschläuche oder gar Bremsleitungen. Der ursprüngliche Schaden ist nur geringfügig, da ein neuer Schlauch nur ein paar Euro kostet. Wird er aber zu spät entdeckt, kann es einen Totalschaden oder im Extremfall sogar einen tödlichen Unfall geben.

Neuwagenwert

Diese Klausel ist besonders wichtig für Fahrzeughalter, die sich einen neuen Wagen gekauft haben. Der verliert in den beiden Jahren nach der Erstzulassung besonders schnell an Wert. Die Versicherung zahlt aber nur den Wiederbeschaffungswert, der weit unter dem Neupreis liegt, außer es wurde vereinbart, dass für 24 Monate nach der Erstzulassung bzw. dem Versicherungsbeginn (wenn beides identisch ist), der Neuwagenwert bezahlt wird.

Vollkasko und Teilkasko der Kfz-Kasko

Wie können Fahrzeughalter bei Kaskoversicherungen sparen?

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Höhe der Prämie hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die einer mehr oder weniger starken Einfluss haben. Manchmal werden in diesem Zusammenhang zum Beispiel Wohnort und Fahrzeugtyp genannt. Deren Einfluss ist aber vergleichsweise gering oder zumindest kaum beeinflussbar. Wer würde schon wegen einer günstigen Versicherungsprämie umziehen? Selbst der Fahrzeugtyp spielt höchstens beim Kauf eine Rolle.

Versicherungsvergleich und Wechsel des Versicherers

Das meiste, aber noch immer unterschätzte, Sparpotenzial, bietet ein Versicherungsvergleich und Wechsel des Anbieters. Aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks auf dem Versicherungsmarkt werden Neukunden umworben und können beachtliche Rabatte erhalten. Versicherungsfachleute raten aus diesem Grund, mindestens einmal pro Jahr einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Der erfolgt am besten auf einem Online-Vergleichsportal. Es bietet einen guten Überblick über die auf dem Markt befindlichen Angebote. Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist in der Regel ohne Probleme möglich. Stichtag für den Eingang der Kündigung ist bei der Mehrzahl der Verträge der 30 November.

Wahl der Selbstbeteiligung

Die zweite Möglichkeit ist eine angemessene Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird die Versicherungsprämie. Allerdings muss in diesem Zusammenhang bedacht werden, dass im Schadenfall der Eigenanteil aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Fahrzeughalter sollten sich für eine Selbstbeteiligung eintscheiden, die sie im Fall der Fälle finanziell tragen können.

Auswirkungen der Schadenfreiheitsklasse

Für Vollkasko und die Kfz-Haftpflicht ist die sogenannte SF-Klasse ein wichtiger Sparfaktor. Damit ist der Begriff Schadenfreiheitsklasse gemeint. Die Versicherungsgesellschaften belohnen umsichtiges, rücksichtsvolles und unfallfreies Fahren mit beachtlichen Rabatten auf die Grundprämie. Fahrzeughalter mit einer hohen SF-Klasse bezahlen oft nur 30 Prozent, manchmal sogar noch weniger, der Grundprämie. Für Personen, die sich bereits eine hohe SF-Klasse erarbeitet haben, kann es sich deshalb bei kleineren Ereignissen durchaus lohnen, die Reparatur aus eigenen Mitteln zu bezahlen, um den Rabatt nicht zu verlieren.

Weitere Optimierungsmöglichkeiten

Darüber gibt es noch andere Möglichkeiten, mit denen mehr oder weniger große Einsparungen erzielt werden können. Dazu gehört zum Beispiel, die Prämie jährlich statt monatlich zu zahlen. Es kann sich aus auszahlen, den Wagen in einer Garage anstatt auf der Straße zu parken. Bei Garagenwagen ist die Gefahr eines Diebstahls oder von Schäden durch Vandalismus wesentlich geringer. Einen gewissen Rabatt bringt auch die Beschränkung der Zahl der Fahrer. Wird der Wagen nur von wenigen Personen gefahren, sinkt das Unfallrisiko und somit die Prämie. In der Regel handelt es sich bei den registrierten Fahrern um die beiden Ehe- oder Lebenspartner.

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