Selbstbeteiligung

« Zurück zum Glossar

Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden Tarife mit Selbstbeteiligung an. Es handelt sich hierbei um eine Verpflichtung zur Beteiligung an Versicherungskosten. Der Versicherungsnehmer reguliert Schäden bis zu einem gewissen Kostenlimit aus eigener Tasche. Die Versicherung zahlt erst, wenn dieses nicht mehr ausreicht.

In der Versicherungsbranche wird diese Regelung auch als Selbstbehalt, Eigenbeteiligung, Kostenbeteiligung oder Franchise bezeichnet. In vielen Bereichen des Versicherungswesens sind solche Tarife schon wegen der Günstigen Prämien sehr begehrt.

Wo werden Versicherungen mit Selbstbehalt angeboten?

Üblich sind sie vor allem im KFZ Bereich. In Deutschland beschränkt sich das allerdings auf Kasko-Versicherungen. Auch im Bereich „Krankenversicherungen“ sind solche Modelle gefragt. Besonders wer sich privat versichern möchte, kommt unter gewissen Voraussetzungen günstiger weg als bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung.

Andere Gebiete für Versicherungen mit Selbstbehalt sind:

  • Haftpflichtversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Gebäudeversicherungen
  • Handyversicherungen

Wie sieht ein Tarif mit Selbstbeteiligung aus?

Der Versicherungsnehmer beteiligt sich mit einer bestimmten Summe an den Kosten einer Schadensregulierung. Die Abbuchung erfolgt meist im Zusammenhang mit einem Schadensfall. Unterschieden wird zwischen zwei Modellen: Der prozentualen- und der fixen Selbstbeteiligung. Diese bezeichnet man auch als „absolute Selbstbeteiligung“.

Beim prozentualen Selbstbehalt beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit einem bestimmten Prozentsatz an der Schadensregulierung. Beispiel: 10 Prozent. Bei der fixen Variante wird ein Festbetrag für die Kostenbeteiligung vereinbart: Beispiel: 500 Euro.

Manchmal werden diese beiden Regelungen auch miteinander kombiniert. Beispiel: Der Vertrag enthält eine zehnprozentige Selbstbeteiligung. Diese müssen aber mindestens 500 Euro ausmachen.

Versicherungen mit Selbstbeteiligung: Wo liegen die Vorteile?

Ein Tarif mit Selbstbehalt kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Für den Versicherer halten sich die Schadensregulierungskosten bzw. Bearbeitungskosten in Grenzen. Denn durch die Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers muss die Versicherung bei kleinen Schäden oder in Bagatellfällen nicht zahlen. Deshalb können die Prämien günstiger ausfallen.

Der Versicherungsnehmer wird zu mehr Umsicht und Verantwortungsbewusstsein angehalten. Da Kleine Schäden auf seine Kosten gehen, sieht er sich mehr vor. Es wird darauf Wert gelegt, dass ein Schaden am versicherten Objekt möglichst nicht auftritt. Geschieht es doch, kann er die Schadensregelung oft allein in die Hand nehmen. Sofern die Kosten im Rahmen seines Selbstbehalts bleiben, muss er die Versicherung nicht einschalten.

Ein weiterer Vorteil: Wer einen Tarif mit Selbstbehalt wählt, kann seine Versicherung zu günstigen Preisen und Konditionen abschließen. Der Beitrag fällt niedriger aus als bei Versicherungen ohne Selbstbehalt. Kommt der Versicherte nicht zu Schaden, kann er mit einer Franchise Versicherung richtig sparen.

Einige Versicherungsagenturen belohnen ihre Kunden sogar mit einem Bonbon für besondere Umsichtigkeit und Aufmerksamkeit. Sie gewähren ihnen einen sogenannten Schadensfrei-Burnus. Dieser kommt zum Einsatz, wenn der Versicherungsnehmer in einem längeren Zeitraum keine Schäden verursacht hat. Er bekommt einen Teil seiner Prämie zurück.

Es gibt noch einen Grund, Versicherungen mit Selbstbehalt abzuschließen: Den damit verbundenen Kündigungsschutz. Die Versicherungsnehmer müssen keine Kündigung seitens des Versicherers befürchten. Würde der Vertrag keine Selbstbeteiligung beinhalten, bestünde die Gefahr. Denn versicherte die sich nicht selbst an den Schadensregulierungskosten beteiligen müssen, machen eher einen Anspruch geltend.

Wo lohnt sich ein Tarif mit Selbstbeteiligung?

Wie sinnvoll derartige Verträge für jeden einzelnen sind, ist oft von mehreren Faktoren abhängig. Nicht jeder kann einen Nutzen daraus ziehen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, Beitragsersparnis und Beteiligungssumme einander gegenzurechnen. Damit finden die Antragsteller heraus, ob sich so ein Tarif für sie wirklich lohnt. Zum besseren Verständnis folgen nun einige Informationen über die Versicherungen, welche mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden können:

KFZ Versicherungen:

Wie bereits erwähnt, werden hierzulande vorrangig Kaskoversicherungen mit Selbstbehalt abgeschlossen. Statistiken haben gezeigt, dass die Abschlussrate bei Vollkaskoversicherungen derzeit etwa 99%, bei Teilkaskoversicherungen um die 87% liegt. Für den versicherten bedeutet das oft eine Ersparnis von mehreren hundert Euro. Vor allem bei Vollkaskoversicherungen, welche den versicherten im Allgemeinen verhältnismäßig hohe Beiträge abverlangen.

Auch bei einer Mietwagenversicherung fahren Kunden oft günstiger, wenn sie diese mit Selbstbeteiligung abschließen. Wer seinen Selbstbehalt etwas höher ansetzen kann, hat möglicherweise einen recht ordentlichen Kostenvorteil bei der Miete.

Haftpflichtversicherungen:

Wer eine Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung abschließt, kann ebenfalls von den Vorteilen eines Vertrags mit Selbstbehalt profitieren. Kommt er für kleine Schäden allein auf, kann mitunter eine Beitragsreduzierung bis zu 50 Prozent möglich sein. Beispiel: Ein versicherter verursacht einen Haftpflichtschaden von 300 Euro. Entsprechend seines Vertrags übernimmt er diesen selbst. Im Gegenzug ist die Prämie niedriger. Sie beträgt nur die Hälfte von dem, was bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung angefallen wäre.

Für den Privatbereich haben nur wenige Versicherungsgesellschaften eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung im Programm. Nach neuesten Statistiken werden rund 90 Prozent aller Haftpflichtversicherungen ohne Eigenbeteiligung angeboten. Begründung: Das Schadensrisiko ist vor allem in Familien mit halbwüchsigen Kindern recht groß. Die 10 Prozent bilden meist Single-Haushalte oder Paare ohne Kinder.

Rechtsschutzversicherungen:

Hier kommt es auf das Risiko jedes einzelnen an, ob sich eine Franchise Versicherung lohnt. Denn der vereinbarte Eigenanteil ist für jeden Versicherungsfall separat zu leisten. Mit anderen Worten: Gerät der versicherte häufig in Rechtsstreitigkeiten, bekommt er womöglich irgendwann finanzielle Probleme. Zum Beispiel wenn er einen Beruf in einer risikoreichen Branche ausübt.

Auch wenn eine Kündigung mit großer Wahrscheinlichkeit rechtliche Schritte zur Folge hat, ist eine Versicherung ohne Selbstbehalt die bessere Wahl. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer unter Kündigungsschutz steht.

Bewegen sich die Schadensrisiken im Normalbereich, kann bei einer Rechtsschutzversicherung mit Kostenbeteiligung viel Geld gespart werden. Beispiel: Eine Familie hat einen Versicherungsvertrag mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro abgeschlossen. Es errechnet sich daraus eine Jahresprämie von 210 Euro. Ohne Selbstbehalt hätte diese etwa 300 Euro betragen.

Es gibt auch Versicherungsagenturen, welche Policen mit einer sogenannten „fallenden Selbstbeteiligung“ anbieten. Mit jedem schadensfreien Versicherungsjahr verringert sich die Beteiligungssumme. Erst wenn ein Streitfall eintritt und die Versicherung in Anspruch genommen werden muss, wird diese wieder in voller Höhe fällig.

Krankenversicherungen:

Tarife mit Selbstbehalt werden vorrangig für private Krankenversicherungen angeboten. Besonders Selbstständige und Freiberufler profitieren davon. Denn ständige Beitragserhöhungen machen den versicherten oft das Leben schwer. Als Grund für die Erhöhungen wird von den Privatversicherungen meist ein umfangreicheres Leistungspotential angegeben. Beinhaltet der Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung, bedeutet dies für den versicherten einige Vergünstigungen.

Die Versicherungsbeiträge bleiben in einem zumutbaren Rahmen. Dafür verpflichtet sich der Kunde, einen Teil der Leistungen über seinen Selbstbehalt zu finanzieren. Dies können beispielsweise ambulante Behandlungen oder Medikamente sein. Es besteht die Möglichkeit einer prozentualen oder absoluten Kostenbeteiligung.

Für angestellte lohnt sich eine private Krankenversicherung mit Selbstbehalt auch. Doch wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, sollte beim Vertragsabschluss Vorsicht walten lassen. Denn der Arbeitgeber profitiert davon. Dieser zahlt 50 Prozent der Prämie. Der volle Selbstbehalt bleibt aber am Arbeitnehmer hängen.

Eher ungünstig sieht es mit einer privaten Krankenversicherung für chronisch kranke Menschen und Familien mit Kindern aus. Eine Privatversicherung ist für diese Personenkreise nur unter besonders guten Lebensbedingungen finanzierbar. Entscheiden sich die versicherten für ein Modell mit Selbstbehalt, kommt dieser wahrscheinlich oft und regelmäßig zum Einsatz. Dieser Umstand ist für viele Familien auf Dauer nicht tragbar.

Handyversicherungen:

Wer sich ein Smartphone zulegt, kann mit einer Franchise Versicherung ebenfalls Geld sparen. Auch hier kann zwischen der prozentualen und der absoluten Selbstbeteiligung gewählt werden.
Doch es ist allgemein erwiesen, dass sich Handyversicherungen nur bei hochwertigen Smartphones lohnen. Dies gilt für Modelle mit- und ohne Selbstbeteiligung.

Gebäudeversicherungen:

Hauseigentümer werden von Versicherungsvertretern oft förmlich zum Abschluss einer Versicherung mit Eigenbeteiligung überredet. Der Grund: Viele Versicherer haben rote Zahlen zu verzeichnen. Doch letztendlich rechnet sich das für den Versicherungsnehmer. Denn eine Schadensfreiheit über mehrere Jahre bringt eine spürbare Senkung der Selbstbeteiligung mit sich.

Wie hoch sollte der Selbstbehalt sein?

Es kann an dieser Stelle keine einheitliche Beteiligungsquote genannt werden. Denn entsprechend der verschiedenen Versicherungsarten enthalten die Policen unterschiedliche Fakten und Bestimmungen. Oft können Versicherungsnehmer den Beteiligungssatz nach eigenem Ermessen festlegen. Es ist in jedem Falle wichtig, dass sich der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss diesbezüglich nicht überschätzt. Denn nur Tarife, welche den finanziellen Rahmen eines versicherten nicht sprengen, können für ihn tragbar sein.

Bei der KFZ Versicherung spielen verschiedene Faktoren wie Alter des versicherten oder Fahrzeugtyp eine Rolle. Gute Standards sind 300 Euro für Vollkasko- und 150 Euro für Teilkasko Versicherungen. Für die meisten Autofahrer erweist sich diese Beteiligungssumme als guter Durchschnittswert.

Bei privaten Krankenversicherungen sollte eine Selbstbeteiligungsquote von 300 bis 800 Euro im Jahr nicht überschritten werden. Diese ist im Allgemeinen für jeden vertretbar, der die Voraussetzungen für eine Privatversicherung erfüllen kann.

Für Haftpflichtversicherungen gibt es einen Richtwert, der etwa zwischen 150 und 200 Euro liegt. Eine Rechtsschutzversicherung ist mit einer Jahresbeteiligung von 150 bis 300 Euro gut abgedeckt.

Bei den anderen Versicherungen sind Versicherungsnehmer mit einem prozentualen Beteiligungssatz von 10% und einem fixen Betrag von 500 Euro gut eingestellt.

Grundsätzlich sollte jeder der eine Versicherung mit Selbstbehalt abschließt die Höhe seinen persönlichen Lebensumständen anpassen können. Eventuell entstehende Schäden müssen für den versicherten potenziell bezahlbar sein. Wird die Eigenbeteiligung mit zu hohen Beträgen bestimmt, entsteht daraus möglicherweise eine Risikoversicherung mit unüberschaubaren Folgen.

Tarif mit Selbstbeteiligung wählen: Worauf kommt es an?

Optimal ist ein hohes Leistungspotential zu günstigen Preisen. Gute und faire Lösungen sind anpassungsfähige Modelle wie die bereits erwähnten Rechtsschutzversicherungen, welche für jedes schadensfreie Jahr eine Reduzierung der Beteiligungssumme vorsehen. Seriöse Versicherungsgesellschaften erstellen ihre Konzepte zum Wohle ihrer Kunden. Deshalb stimmt bei ihnen auch das Preis-Leistungsverhältnis. Doch damit die Tarife stets den Wünschen des Kunden entsprechen wird empfohlen, vor Vertragsabschluss die Police genau zu studieren.

manchmal stellt sich aber erst später heraus, dass der Tarif nicht optimal ist. In solchen Fällen lohnt sich ein Versicherungsvergleich und gegebenenfalls ein Wechsel. Es ist ratsam, einmal im Jahr die Tarife zu vergleichen. Denn auch bei Versicherungen mit Selbstbeteiligung hat der Kunde mitunter das Recht auf jährliche Kündigung.

Synonyme:
Selbstbehalt
« Zurück zum Glossar