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Die Risikolebensversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine gute Möglichkeit, um die Familie für den Fall der Fälle abzusichern. Denn sie zahlt, wenn die versicherte Person versterben sollte, eine vertragliche vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Noch dazu ist diese Versicherung sehr flexibel und lässt sich auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Außerdem können mit dem entsprechenden Vertrag nicht nur die Familie, sondern auch Nicht-Verwandte abgesichert werden. Beispielsweise Geschäftspartner.
Die Risikolebensversicherung hat allerdings einen Haken: Sie setzt bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung voraus. Und diese ist meist auch noch äußerst ausführlich. Daher stellen sich nicht zu Unrecht viele die Frage: Gibt es auch eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen – gibt es das?
Die Gesundheitsfragen einer Risikolebensversicherung sind sehr umfangreich. Sie decken schwere Krankheiten wie Krebs oder Multiple Sklerose, aber auch Risiken durch psychische Erkrankungen ab. Noch dazu reichen sie viele Jahre zurück – mindestens fünf manchmal auch bis zu zehn Jahren.
Eine klassische Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nach dem derzeitigen Stand nicht. Der Grund dafür ist einfach: Mit der Gesundheitsprüfung kalkulieren die Versicherer das Risiko jeder einzelnen Person. Dadurch können sie im Gesamten Tarife anbieten, die für alle bezahlbar sind und fair bleiben. Würden sie die Risikokalkulation nicht durchführen, müssten die Gesellschaften deutlich höhere Beiträge verlangen, um das Risiko auf die einzelnen Versicherten zu verteilen. Und dadurch wäre diese Versicherung für einige Verbraucher auch nicht mehr (gut) bezahlbar.
Hinzukommt, dass eine klassische Risikoabsicherung keine Wartezeiten vorsieht. So besteht bereits ab dem ersten Tag Versicherungsschutz. Würden die Anbieter die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbieten, würden sie im Umkehrschluss auch Wartezeiten voraussetzen. Und diese betragen bei solchen Versicherungen meist drei bis fünf Jahre. Dies wäre sehr zum Nachteil der Versicherten. Mitunter auch für diejenigen, die diese Versicherung zur Kreditsicherung nutzen.
Die Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsfragen einer Risikolebensversicherung werden meist mit einer umfangreichen Gesundheitsprüfung beim Arzt assoziieren. Allerdings sind die meisten Fragen sogar relativ leicht zu beantworten. Außerdem führt auch nicht jede Vorerkrankung automatisch zu einer Ablehnung. So können weitaus mehr Menschen eine Risikoabsicherung trotz Gesundheitsprüfung abschließen, als gemeinhin angenommen wird.
Generell unterscheiden sich die Gesundheitsfragen je nach Anbieter. Allerdings zielen sie alle darauf ab, das individuelle Risiko einer einzelnen Person zu ermitteln. Dabei können folgende Fragen im Katalog auftauchen:
- Leiden Sie an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung?
- Wurde bei Ihnen eine Autoimmunerkrankungen diagnostiziert?
- Bestehen Erkrankungen der Atmungs-, Verdauung- oder Geschlechtsorgane?
- Leiden oder litten Sie in den letzten fünf Jahren an Infektionen wie Tuberkulose oder HIV?
- Wurden Sie in den letzten fünf Jahren aufgrund psychischer Erkrankungen behandelt?
- Bestehen bei Ihnen bekannte Allergien?
Neben den Gesundheitsfragen führen die Versicherungen eine weitere Risikokalkulation durch. Diese bezieht sich allerdings nicht gezielt auf Krankheiten. Dabei wird beispielsweise nach risikoreichen Sportarten gefragt. Außerdem, ob die Versicherten rauchen. Diese Faktoren führen zu teuren Risikozuschlägen.
Alternative zur Gesundheitsprüfung: Der vereinfachte Fragenkatalog
Es gibt einige wenige Versicherer auf dem Markt, die auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung verzichten. Sie bieten somit keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen an, aber eine Absicherung mit einem verkürzten Fragenkatalog. Also werden beispielsweise anstatt 25 nur fünf Fragen gestellt. Und erst wenn eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet wird, erfolgt eine umfangreichere Prüfung.
Der vermeintliche Vorteil birgt aber auch erhebliche Nachteile. So sind diese Verträge teurer, um das höhere Risiko auszugleichen. Außerdem sind diese Tarife häufig an enge Fristen, Bedingungen und Voraussetzungen gebunden. In den meisten Fällen ist außerdem die Versicherungssumme nur begrenzt und es können bei Vertragsabschluss Wartezeiten gelten.
Weitere Alternativen zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Wenn es die Gesundheitsfragen nicht zulassen oder ein zu hohes Alter für horrende Beiträge sorgt, stellt eine Risikolebensversicherung keine Option zur Hinterbliebenenabsicherung dar. Es gibt allerdings noch einige Alternativen, um die Angehörigen im Todesfall finanziell abzusichern.
Die Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung dient dazu, im Todesfall die Kosten für die Beerdigung abzusichern. Dadurch sollen die Hinterbliebenen finanziell entlastet werden, indem sie nicht für die Bestattungskosten aufkommen müssen. Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere Sterbegeldversicherungen abzuschließen. Dadurch kann die Gesamtsumme der Hinterbliebenenabsicherung erhöht werden. Und noch dazu gibt es einige Anbieter auf dem Markt, die eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Auch für Menschen im vorangeschrittenen Alter, für die eine Risikolebensversicherung besonders teuer ist, können mit dieser Absicherung ihre Hinterbliebenen zumindest teilweise finanziell absichern.
Die Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung wird in erster Linie als Sparanlage betrachtet. Denn die Versicherten zahlen konstant einen fixen Betrag, der verzinst oder in Fonds investiert wird. Zum vereinbarten Termin erhalten sie dann ihren Sparanteil und die erwirtschafteten Überschüsse, Zinsen oder Gewinne ausbezahlt.
Die Kapitallebensversicherung lässt sich auch mit einem Todesfallschutz kombinieren. Meist handelt es sich dabei um einen Zusatzbaustein, der sich optional in den Vertrag aufnehmen lässt. Dadurch fließt ein Anteil des Beitrags in die Hinterbliebenenabsicherung und der andere in die Kapitalanlage.
Die Unfallversicherung
Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen (plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis). Dabei bildet die Invaliditätsleistung den Grundbaustein jeder Unfallabsicherung. Doch können die Antragsteller auch eine Todesfallleistung einschließen. Und meist sogar bis zu mehreren Hundert-Tausend Euro. Doch müssen sie beachten, dass nur Versicherungsschutz besteht, wenn die Versicherten infolge eines Unfalls versterben. Und meist muss der Tod innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfalltag eintreten. Verstirbt die Person erst Jahre später oder infolge einer Krankheit und nicht aufgrund eines Unfalls, erhalten die Hinterbliebenen keine Leistung von der Versicherung.
Das klassische Sparkonto
Zu guter Letzt besteht auch noch die Möglichkeit, für eine Hinterbliebenenabsicherung in Form eines klassischen Sparkontos zu sorgen. Tagesgeldkonten oder Sparkonten bieten den Vorteil, dass jeder beliebige Betrag zurückgelegt werden kann. Dadurch bestehen keine finanziellen Verpflichtungen. Allerdings kann es lange Zeit dauern, bis ausreichend Kapital zur Absicherung der Familie angespart ist. Zu Berücksichtigen ist außerdem, dass sich mit Sparbüchern und Tagesgeldkonten kaum mehr Zinsen erwirtschaften lassen.