Wenn Ihr Pferd Schäden verursacht hilft die Pferdehaftpflicht

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Für diese Schäden kommt eine Pferdehaftpflicht auf

Versicherungsriese zeigt auf ein informatives Diagramm.

Mietsachschäden

Fahrradsturz verursachen

Schäden am Hausrat

Kratz- & Bissverletzungen

Schäden am KFZ

Verletzung eines anderen Haustiers

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pferdehaftpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn das Pferd einen Schaden verursacht
  • Die Pferdehaftpflichtversicherung ist keine Pflicht, wird jedoch jedem Pferdehalter zwingend empfohlen
  • Die Pferdehalterhaftpflicht kommt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf

Was ist eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Pferde sind majestätische Tiere, die sehr viel Kraft haben. Sie können schwere Maschinen oder Kutschen ziehen und ihren Reiter Hunderte Kilometer weit tragen. Doch Pferde sind von Natur aus auch scheue Tiere, die über einen stark ausgeprägten Fluchtinstinkt verfügen. Droht vermeintliche Gefahr oder erschrecken sie, sind Pferde unberechenbar und selbst erfahrene Reiter können sie entgegen ihrer Instinkte nur schwer kontrollieren.

Reiter schützen sich, indem sie Helme und Westen tragen. Was aber, wenn das Pferd einen Passanten verletzt, möglicherweise einen Fußgänger? In diesem Fall sind die Besitzer zum Schadensersatz verpflichtet. Sie haften sowohl mit ihrem jetzigen als auch mit ihrem zukünftigen Vermögen. Da Personenschäden in ihrer Summe unbegrenzt sind, kann ein einziger Unfall die gesamte finanzielle Existenz eines Pferdebesitzers bedrohen.

Weniger drastisch, jedoch nicht zu unterschätzen sind auch Sachschäden, die ein Pferd verursachen kann. Denn wenn ein Tier fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, sind seine Besitzer zum Schadensersatz verpflichtet. Auch dann, wenn dabei ein anderes Tier verletzt oder gar getötet wird.

Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt Pferdehalter vor den finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Die Versicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen gegen die Besitzer und kommt für Schadensersatzansprüche auf.

Ist die Pferdehalterhaftpflicht Pflicht?

Seitens des Gesetzgebers besteht für Pferdehalter keine Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dennoch gehört die Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen, die eine Person haben sollte. Menschen sichern sich im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ab, Hunde über eine Hundehaftpflicht und Pferde entsprechend mit einer Pferdehaftpflicht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass Tierbesitzer im Rahmen der Gefährdungshaftung für Schäden haften, die ihr Tier verursacht. Sie selbst müssen nicht einmal an dem Schadenvorgang beteiligt gewesen sein. Bricht das Pferd beispielsweise aus seiner Koppel aus und verletzt dabei eine Person, müssen die Halter für Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld und medizinische Behandlungen aufkommen, auch wenn die Koppel ordnungsgemäß eingezäunt war.

Vorteile einer Haftpflichtversicherung für das Pferd

Die Haftpflichtversicherung für Pferde schützt ihre Halter vor Schadensersatzansprüchen, wenn das Tier eine Person verletzt oder fremdes Eigentum zerstört oder beschädigt.

Die Pferdehaftpflichtversicherung prüft, ob die Versicherten tatsächlich für den Schaden haftbar gemacht werden können. Ist eine Haftbarkeit nicht gegeben, wehrt sie unberechtigte Schadensersatzansprüche für ihre Kunden ab.

Die Aufwendungen für eine Haftpflichtversicherung lassen sich im Rahmen der Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen.

Versicherungsschutz besteht sofort bei Vertragsbeginn, spätestens mit Zahlung der ersten Prämie.

Mit einer Pferdehaftpflichtversicherung kann jedes Pferd, unabhängig von seiner Rasse oder dem Alter, versichert werden.

Die meisten Tarife bieten nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland Versicherungsschutz für Pferd und Halter.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Haftpflichtversicherung für das Pferd

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Die Gesellschaften sind nicht zur Annahme verpflichtet und dürfen Anträge ablehnen. Ihnen steht es zudem frei, bei einer Risikoerhöhung oder aufgrund des Schadensaufkommens einen Vertrag zu kündigen.

Wird der Versicherungsnehmer von seinem Tier verletzt oder sein Eigentum beschädigt, besteht kein Versicherungsschutz. Die Pferdehaftpflicht leistet nicht bei Eigenschäden.

Pferdehalter sollten ihre Haftpflichtversicherung immer auf Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen prüfen. Vor allem die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit ist nicht bei jedem Tarif gegeben.

Eine Haftpflichtversicherung erstattet immer den Zeitwert einer beschädigten oder zerstörten Sache. Dies kann zu kostspieligen Nachteilen für die Geschädigten führen.

Damit eine Reitbeteiligung über die Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert ist, muss diese bei den meisten Verträgen aufgeführt sein. Durch die Gefahrerhöhung steigt auch der Beitrag.

Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Verletzt ein Pferd eine Person oder zerstört beziehungsweise beschädigt eine Sache, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe. Vor allem bei einem Personenschaden können die Haftpflichtansprüche gegen den Pferdebesitzer Tausende von Euro kosten – manchmal sogar Millionen betragen. Denn wenn eine Person aufgrund des Schadens nicht mehr arbeitsfähig ist, womöglich sogar eine Pflegebetreuung benötigt, muss der Halter lebenslang für die dadurch verursachten Kosten oder für eine Rente aufkommen.

Verbraucherzentralen raten Tierbesitzern zwingend dazu, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dementsprechend ist die Pferdehaftpflicht nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Denn nur so mit der richtigen Absicherung können Pferdehalter sich und ihre finanzielle Existenz im Schadensfall schützen.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/haftpflichtversicherung-fuer-haustiere-33442

Beispiele: In diesen Fällen greift eine Pferdehaftpflichtversicherung

  • Bei einem Ausritt geht das Pferd durch und verletzt einen Fahrradfahrer. Dieser fordert Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro.
  • Das Pferd tritt den Hufschmied und verletzt seinen Arm so schwer, dass er diesen nicht mehr bewegen kann. Der Hufschmied ist nicht mehr in der Lage seinem Beruf nachzugehen und fordern zum Ausgleich seiner Einkommensverluste eine monatliche Zahlung in Höhe von 1.700 Euro.

Welche Pferdehaftpflicht ist zu empfehlen?

Empfehlenswert ist immer die Pferdehalterhaftpflicht, die den eigenen Bedarf abdeckt und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Um herauszufinden, welche Versicherung geeignet ist, sollten Verbraucher auf die allgemeinen Bedingungen achten. Diese geben Aufschluss darüber, in welchen Fällen die Pferdehaftpflicht leistet und welche Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen der Tarif vorsieht. In der Regel sind Tarife im „Basisschutz“ nicht ausreichend. Verbraucher sollte daher eine Haftpflichtversicherung für ihr Pferd in einem sogenannten Komfort-, Top- oder Premiumtarif wählen.

Um die beste Pferdehaftpflichtversicherung zu finden, empfiehlt es sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Denn nicht immer beinhaltet das teuerste Angebot auch den umfangreichsten Versicherungsschutz. Ein Vergleich hilft dabei, herauszufinden, welche Pferdehalterhaftpflicht das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet.

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Pferdehaftpflichtversicherung Schaden melden

Damit die Gesellschaft den Schadenshergang genau nachvollziehen kann, muss der Schaden genau dokumentiert werden. Bei einem Sachschaden werden dafür Fotos des beschädigten Gegenstands gemacht und genauere Informationen darüber eingeholt, wie der Zeitpunkt der Anschaffung. Am besten eignet sich ein Kaufbeleg. Außerdem sind die Kontaktdaten der geschädigten Person zu notieren.

Die Pferdehaftpflichtversicherung wird prüfen, ob der Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden kann. Bis dies feststeht, sollte die Pferdehalter keine Zusage zur Kostenübernahme machen. Außerdem darf bei einem Sachschaden der beschädigte Gegenstand nicht ohne Zustimmung der Gesellschaft entsorgt oder repariert werden.

Ein Haftpflichtschaden sollte umgehend, spätestens innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Dies können Versicherte abhängig von der Gesellschaft telefonisch, schriftlich oder auch online tun.

Der Versicherer wird seinem Kunden einen Schadensmeldebogen zukommen lassen. In diesem ist der genaue Schadenshergang zu erläutern und Informationen über den Schaden selbst sowie die Kontaktdaten des Anspruchstellers festzuhalten. Umso detaillierter das Formular ausgefüllt wird, desto schneller kann die Gesellschaft den Schaden regulieren.

Sobald das Formular an den Versicherer zurückgesandt wurde, sollten sich sowohl Versicherungsnehmer als auch Anspruchsteller für Rückfragen bereithalten. Die Prüfung selbst kann einige Tage in Anspruch nehmen, während dieser Zeit sollten ohne Rücksprache mit dem Versicherer keine weiteren Schritte eingeleitet werden.

Versicherung Schaden melden

Bei welchen Schäden zahlt die Pferdehaftpflicht?

Definition „Gefährdungshaftung“

Gefährdungshaftung bedeutet, dass eine Person zum Schadenersatz verpflichtet ist, auch wenn sie selbst keine direkte Schuld trifft, sondern eine erlaubte Tätigkeit (Pferdehaltung) eine Gefährdung für die Umgebung herbeiführt.

Pferdehalter sind im Rahmen der Gefährdungshaftung und nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (Haftung des Tierhalters) dazu verpflichtet, Ersatz zu leisten, wenn ihr Pferd einen Schaden verursacht. Die Pferdehalterhaftpflicht schützt vor den Forderungen, indem sie zunächst die Haftungsfrage prüft. Sollte der Versicherungsnehmer nicht haftbar gemacht werden können, wehrt die Versicherung den Schaden für ihren Kunden ab, auch vor Gericht. Liegt eine Haftung jedoch vor, kommt die Pferdehaftpflichtversicherung in folgenden Fällen auf:

  • Personenschäden: Wenn eine Person verletzt wurde oder verstirbt, kommt die Haftpflichtversicherung für die entstandenen finanziellen Forderungen auf, wie Schmerzensgeld oder medizinische Behandlungen.
  • Vermögensschäden: Erleidet eine Person infolge des Schadens einen Vermögensschaden, ist dieser über die Pferdehaftpflicht versichert. Ein Vermögensschaden liegt beispielsweise vor, wenn ein Selbstständiger aufgrund des Schadens vorübergehend nicht arbeitsfähig ist und sein entfallendes Einkommen geltend macht.
  • Sachschäden: Beschädigt oder zerstört das Pferd fremdes Eigentum, kommt die Versicherung dafür auf, um gleichwertigen Ersatz zu schaffen.

Darüber hinaus können folgende Schäden bei einer Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sein:

  • Mietsachschäden
  • Ungewollter Deckakt
  • Flurschäden
  • Schäden durch Fremd- oder Gastreiter

Wann zahlt die Haftpflicht nicht?

Die Ausschlüsse der Pferdehaftpflicht können sich je nach Anbieter unterscheiden. Für Verbraucher ist es daher sehr wichtig, einen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen und den Leistungskatalog zu überprüfen.

Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt nicht bei Eigenschäden. Beschädigt das Tier das Eigentum des Halters oder fügt ihm oder einer mitversicherten Person einen Schaden zu, besteht kein Versicherungsschutz. Weitere häufige Ausschlüsse sind zudem:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, sofern nicht mitversichert
  • Flurschäden, sofern nicht mitversichert
  • Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
  • Aufwendungen für Strafen und Bußgelder

Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht aus, um einen kostspieligen Schaden zu verursachen. Grobe Fahrlässigkeit kann Besitzer teuer zu stehen kommen, vor allem, wenn diese nicht mitversichert ist. Vor Vertragsabschluss sollten Verbraucher daher immer prüfen, ob ihr gewählter Tarif die Klausel „Grobe Fahrlässigkeit“ beinhaltet und eine Leistung vorsieht.

Pferdehaftpflicht Kosten - Damit müssen Sie rechnen

Die Kosten für die Pferdehaftpflicht sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Einige Anbieter berücksichtigen, ob es sich dabei um ein Pferd, ein Pony oder ein Fohlen handelt. Turnierpferde können außerdem den Beitrag erhöhen, wie auch eine Reitbeteiligung.

Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, erhalten häufig einen Nachlass. Die Absicherung mehrerer Tiere beim selben Versicherer ist zudem günstiger, als unterschiedliche Gesellschaften zu wählen.

Beispiele: Was kostet eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Tarifmerkmal Tarifmerkmal Deckungssummen Beitrag
Pferd Nein 10 Millionen Euro Ab 95 Euro im Jahr
Pferd 125 Euro 10 Millionen Euro Ab 77 Euro im Jahr
Pony Nein 10 Millionen Euro Ab 80 Euro im Jahr
Pony 100 Euro 10 Millionen Euro Ab 58 Euro im Jahr
Fohlen Nein 10 Millionen Euro Ab 78 Euro im Jahr
Fohlen 150 Euro 10 Millionen Euro Ab 72 Euro im Jahr

Darauf ist bei einer Pferdehaftpflichtversicherung zu achten

Eine Selbstbeteiligung reduziert den Beitrag. Im Regelfall sollte jedoch ein maximaler Selbstbehalt von 150 Euro je Schadensfall vereinbart werden. Da die Prämiendifferenz zwischen einer Pferdehaftpflicht mit Selbstbeteiligung und ohne jedoch sehr gering ist, empfiehlt es sich, eine Versicherung ohne Eigenanteil zu wählen.

Personenschäden sind in ihrer Höhe unbegrenzt. In besonders schweren Fällen können die Schadensersatzansprüche bis zu einer Millionen Euro und mehr betragen. Um gut abgesichert zu sein, sollte die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 10 Millionen Euro entsprechen.

Mietsachschäden sind nicht bei jeder Gesellschaft automatisch mitversichert. Der Einschluss dieses Zusatzbausteins ist jedoch sinnvoll, um abgesichert zu sein, wenn das Pferd zum Beispiel einen Schaden an der gemieteten Box verursacht.

Wird der Versicherungsnehmer oder sein Pferd durch eine dritte Person verletzt, entsteht ein Haftpflichtanspruch gegen den Verursacher. Sofern dieser nicht versichert ist und nicht über die finanziellen Mittel zum Forderungsausgleich verfügt, springt die eigene Haftpflichtversicherung für die Schadensersatzleistung ein. Die Forderungsausfalldeckung ist ein nützlicher Zusatzbaustein der Pferdeversicherung, der die finanzielle Existenz der Versicherten bei Haftansprüchen gegen Dritte schützt.

Kommt es zu einem ungewollten Deckakt durch das eigene Pferd, müssen die Halter des Hengstes die daraus resultierenden Kosten tragen. Sofern mitversichert, übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung den finanziellen Aufwand.

Bei den meisten Gesellschaften sind Fohlen bis zu einem bestimmten Alter über die Pferdehaftpflicht der Stute mitversichert. In vielen Fällen benötigen sie erst ab dem sechsten Monat eine eigene Haftpflichtversicherung.

Eine Reitbeteiligung stellt eine Gefahrenerhöhung dar, die gesondert mitversichert werden muss. Es gibt die Möglichkeit, Fremdschäden abzusichern, welche durch die Reitbeteiligung verursacht werden. Pferdehalter können auch Eigenschäden der Reitbeteiligung mitversichern. In diesem Fall leistet die Gesellschaft, wenn das Pferd beispielsweise die Reitbeteiligung verletzt oder ihr Eigentum beschädigt.