Risikolebensversicherung kündigen
Alles Wissenswerte zur Kündigung der RLV

Kündigung der Risikolebensversicherung unter Einhaltung von Kündigungsfristen ohne Weiteres möglich

Die Kündigung sollte wohl überlegt sein

Vor Anbieterwechsel ist ein Versicherungsvergleich empfehlenswert

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch ohne Angaben von Gründen können Verbraucher ihre Risikolebensversicherung kündigen. Allerdings müssen sie sich dabei an Fristen halten, die meist von der Zahlweise abhängig sind.
  • Es gibt verschiedene Alternativen zur Kündigung, auch um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
  • Bei einem Anbieterwechsel sollte die bestehende Versicherung erst gekündigt werden, wenn der neue Versicherer den Antrag ohne Einschränkungen angenommen hat.

Die Risikolebensversicherung: Ein preiswerter Hinterbliebenenschutz

Eine Risikolebensversicherung soll für viele Jahre die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen im Todesfall sicherstellen. Doch können sich die Lebensumstände ändern. Ein Kredit ist abbezahlt, die Familie finanziell nicht mehr abhängig oder eine Trennung macht den Versicherungsschutz überflüssig. Auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter kann ein Grund dafür sein, eine Risikolebensversicherung kündigen zu wollen. Doch in jedem Fall gilt es bei der Kündigung einer Hinterbliebenenabsicherung so einiges zu beachten.

Kann ich eine Risikolebensversicherung kündigen?

Ja, es ist möglich, eine Risikolebensversicherung zu kündigen. Und zwar auch ohne Angaben von Gründen. Allerdings können sich die Kündigungsfristen bei den Anbietern unterscheiden.

Einige Gesellschaften sehen eine Kündigung zu einem bestimmten Stichtag vor. Beispielsweise zum neuen Kalenderjahr oder zum neuen Versicherungsjahr. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Stichtag beim Versicherer eingehen.

Verbreiteter ist hingegen eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende der Versicherungsperiode – dem Zahlungszeitraum. Dabei ist die Kündigungsfrist also davon abhängig, wie die Versicherten den Beitrag begleichen.

Kündigungsfrist: Zum Ende der Versicherungsperiode

Bei dieser Form der Kündigungsfrist lässt sich die Risikolebensversicherung abhängig von der Zahlweise kündigen:

Zahlweise Kündigungsmöglichkeit Beispiel: Kündigung zum 20.02
Monatlich Zum Ende des nächsten Monatsersten Ab April sind keine Beiträge mehr zu leisten
Vierteljährlich Zum nächsten Quartal Wirksam zum Ende des Quartals, keine Zahlungspflicht mehr ab April
Halbjährlich Zum nächsten Halbjahr Bei kalendarischer Vertragslaufzeit entfällt die Zahlung zum 01. Juli
Jährlich Zum Ablauf des Versicherungsjahres Der nächste Jahresbeitrag (bei kalendarischer Laufzeit 01.01. des Folgejahres) muss nicht mehr bezahlt werden

In diesen Fällen ist eine Kündigung nicht möglich

Nicht immer ist es ohne Probleme möglich, dass Versicherte ihre Risikolebensversicherung kündigen. Unter anderem dann, wenn in dem Vertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht hinterlegt ist. Dann bedarf es nämlich der Zustimmung des Bezugsberechtigten, um die Versicherung kündigen zu können. Dies kann der Fall sein, wenn die Lebensversicherung zur Kreditsicherung hinterlegt ist und die Bank als Empfänger gilt.

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung lässt sich der Vertrag nur kündigen, wenn beide Versicherungsnehmer dieser zustimmen. Bei der Partner Risikolebensversicherung hingegen ist die Zustimmung nur notwendig, wenn es sich um ein besagtes unwiderrufliches Bezugsrecht handelt.

Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz fungiert der Versicherungsnehmer selbst als Bezugsberechtigter. Versichert ist hingegen das Leben einer anderen Person, meist das des Partners. Auch bei dieser Konstellation kann es, je nach Anbieter, für die Kündigung notwendig sein, die Zustimmung der versicherten Person einzuholen.

Wann ist es sinnvoll, die Versicherung zu kündigen?

Es gibt verschiedene Gründe, die aus Verbrauchersicht für die Kündigung einer Risikolebensversicherung sprechen können:

  • Die Hinterbliebenen benötigen keine Absicherung mehr
  • Das abzusichernde Darlehen ist getilgt
  • Ein anderer Anbieter bietet bessere Konditionen oder niedrigere Beiträge
  • Die Beiträge zur Absicherung sind finanziell nicht mehr tragbar

Die Kündigung der Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn diese nicht mehr benötigt wird. Beispielsweise weil das Darlehen abbezahlt oder die Familie finanziell unabhängig ist. Allerdings ist es wichtig, vor der Kündigung sicherzustellen, dass die Absicherung auch tatsächlich nicht mehr benötigt wird. Denn ein Neuabschluss kann erhebliche Nachteile haben. Nicht nur der Beitrag ist teurer, da das Eintrittsalter höher ausfällt. Auch müssen die Antragsteller erneut Gesundheitsfragen beantworten. Und da es keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt, können schwere Vorerkrankungen dazu führen, dass keine erneute Absicherung möglich ist.

Eine Hinterbliebenenabsicherung stellt einen dauerhaften und preiswerten Schutz für die Familie dar. Vor Kündigung ist also sicherzustellen, dass sie Absicherung auch wirklich nicht mehr benötigt wird.

In diesen Fällen ist eine Kündigung nicht sinnvoll

Der entscheidende Nachteil bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung ist, dass der Versicherungsschutz verloren geht. Folglich sind die Hinterbliebenen nicht mehr finanziell abgesichert. Verbraucher müssen also dafür Sorge tragen, dass ihre Familie, ihr Partner oder Geschäftspartner nicht mehr von ihrem Einkommen abhängig sind.

In einigen Fällen dient die Kündigung einem Versichererwechsel. Dabei ist zu beachten, dass beim Neuabschluss eine Gesundheitsprüfung vorgesehen ist. Und sollten zwischenzeitlich Vorerkrankungen bestehen, können diese dazu führen, dass auf den Antrag eine Ablehnung folgt. Somit ist es nicht sinnvoll, die Risikolebensversicherung zu kündigen, wenn Krankheiten bestehen, die den Versicherungsschutz beeinflussen können.

Zudem haben die Antragsteller bei einem Versichererwechsel meist ein höheres Eintrittsalter. Auch dies hat Einfluss auf den Beitrag und die Antragsannahme. Wer den Anbieter wechseln möchte muss also zuerst sicherstellen, dass der neue Antrag ohne Ausschlüsse bei der Gesellschaft angenommen wurde und dann erst die bestehende Risikolebensversicherung kündigen.

Die Kündigung der Hinterbliebenenabsicherung ist nicht sinnvoll, wenn.

  • Die Familie / der Partner / der Geschäftspartner nach wie vor vom Versicherten finanziell abhängig ist
  • Vorerkrankungen oder das erhöhte Eintrittsalter bei einem Versichererwechsel zu Schwierigkeiten führen

Alternativen zur Kündigung

Teilkündigung / Reduzierung

Wenn die Versicherten ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können oder sich ihr Bedarf reduziert hat, besteht die Möglichkeit einer Teilkündigung. Dabei setzen sie die Versicherungssumme herab, wodurch sich auch der Beitrag reduziert. Sofern Zusatzbausteine in den Vertrag eingeschlossen sind, besteht die Alternative zunächst diese auszuschließen. Einschlüsse wie eine Beitragsfreistellung bei Erwerbsunfähigkeit oder die Verdoppelung der Leistung bei Unfalltod können sich maßgeblich auf die Prämie auswirken. Allerdings sind, sowohl der erneute Einschuss der Zusatzleistung wie auch die Erhöhung der Versicherungssummen mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Bevor dieser Schritt in Erwägung gezogen wird, ist also sicherzustellen, dass die Leistungen nicht mehr benötigt werden beziehungsweise die reduzierte Versicherungssumme ausreichend ist.

Beitragsfreistellung

Bei einer Beitragsfreistellung müssen die Versicherten keine Beiträge mehr entrichten. Dennoch bleibt ihr Versicherungsschutz bestehen, allerdings deutlich reduziert. In den meisten Fällen ist die herabgesetzte Versicherungssumme nicht ausreichend, um die Hinterbliebenen optimal abzusichern. Außerdem besteht nicht bei jedem Tarif die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Beiträge stunden

Wurden die Beiträge über einen längeren Zeitraum hinweg nicht bezahlt, bestehen Schulden bei dem Versicherer. Dieser wird, sofern die Versicherung nicht an einen Kredit gekoppelt ist, den Vertrag kündigen. Um dies zu verhindern und die Schulden zu begleichen, besteht die Möglichkeit einer Stundung. Dabei werden die offenen Forderungen in Raten abbezahlt, sodass der Versicherungsschutz fortbestehen kann. Je nach Anbieter kann der Vertrag bis zur vollständigen Stundung ruhen. Wichtig: Während der Tarif ruht, besteht kein Versicherungsschutz.

Umwandlung einer Über-Kreuz-Versicherung

Mit einer Über-Kreuz-Versicherung können sich Paare gegenseitig absichern. Dabei fungieren sie bei ihrer eigenen Versicherung als Vertragspartner, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Versichert ist hingegen das Leben des Partners.

Bei einer Trennung besteht bei vielen Tarifen die Möglichkeit, den Vertrag umzuwandeln. Somit wird zukünftig nicht mehr das Leben des Partners, sondern das eigene versichert. Ob und wie dies möglich ist, müssen die Versicherungsnehmer mit ihrem jeweiligen Anbieter besprechen.

Anbieterwechsel

Ein Anbieterwechsel ist nicht immer ratsam. Wenn die Versicherten jedoch gesund sind und das Eintrittsalter nicht deutlich höher, kann ein Vergleich der Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Sollte ein anderer Anbieter auf dem Markt ein preiswerteres Angebot mit denselben oder besseren Konditionen bereithalten, kann sich ein Wechsel lohnen. Ein unverbindlicher Vergleich hilft dabei, sich einen Überblick über die Tarife auf dem Markt zu verschaffen und ein passendes Angebot einzuholen.

Bei einem Anbieterwechsel sollte die bestehende Risikolebensversicherung erst gekündigt werden, wenn die neue Gesellschaft den Antrag ohne Ausschlüsse und Einschränkungen angenommen hat.

So kündigen Sie Ihre Risikolebensversicherung

Die Kündigung einer Lebensversicherung muss immer schriftlich erfolgen. Bestenfalls sogar per Einschreiben. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen wie eine Teilkündigung oder eine Beitragsfreistellung gewünscht sind.

Das Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben muss die Versicherungsnummer, das aktuelle Datum sowie die Unterschrift des Versicherungsnehmers enthalten. Zudem sollte der gewünschte Kündigungstermin vermerkt sein. Bestehen Unklarheiten, zu welchem Zeitpunkt die Vertragsauflösung erfolgen kann, ist der Vermerk „zum nächstmöglichen Termin“ ausreichend. Zudem sollten die Versicherten eine schriftliche Bestätigung ihres Schreibens anfordern.

Bei einer verbundenen Lebensversicherung muss die Kündigung die Unterschrift beider Versicherten enthalten.

Die Bestätigung

Nach der Bearbeitung des Schreibens versendet die Gesellschaft eine Bestätigung der Kündigung. Diese beinhaltet zusätzlich den Kündigungstermin und etwaige Rückkaufswerte. Bis zum Ablauf des Vertrages besteht weiterhin Versicherungsschutz.

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