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Erfahren Sie hier, welche Inhaber-Ausfallversicherung für Ihr Unternehmen ideal ist!
Was ist eine Inhaber-Ausfallversicherung?
Kann eine Arztpraxis ohne den Arzt, eine Steuerkanzlei ohne den Steuerberater oder eine Bäckerei ohne den Bäckermeister funktionieren? Natürlich nicht. Der Inhaber ist der Dreh- und Angelpunkt des Unternehmens. Was aber, wenn ihm etwas passiert und er für längere Zeit ausfällt? Ausfälle wegen eines Unfalls oder einer Krankheit passieren schnell. Der Inhaber oder Geschäftsführer erleidet ein gebrochenes Bein beim Skifahren in der Freizeit oder ein Handwerksmeister fällt bei der Arbeit von der Leiter und bricht sich ungünstig den Arm, sodass er für längere Zeit ausfällt. Woher kommen dann die Mittel für Gehälter sowie Kosten für Strom und andere laufende Ausgaben? Genau dafür ist die Ausfallversicherung da. Sie begleicht die Kosten für den unfall- oder krankheitsbedingten Ausfall des Inhabers oder Geschäftsführers. Die maximale Leistungsdauer beträgt bei der Signal Iduna 365 Tage.
Bei welcher Art von Ausfall greift die Ausfallversicherung?
Die Versicherung greift bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Geschäftsinhabers oder Geschäftsführers der Firma. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Freizeitunfall, beispielsweise bei der Ausübung eines Hobbys oder bei der Gartenarbeit, handelt. In den meisten Policen wird auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Grund anerkannt, um eine Leistung aus der Inhaber-Ausfallversicherung zu beziehen. Psychische Erkrankungen können optional in den Leistungsumfang inkludiert werden. Konkret leistet die Versicherung der Signal Iduna bei folgenden Gründen:
- Unfall, gleich ob Arbeits- oder Freizeitunfall
- Krankheit, zum Beispiel Lungenentzündung, Herzinfarkt, Bandscheibenvorfall, Rückenleiden
- psychische Krankheiten, darunter zum Beispiel Depressionen und Burn-out
Welche Fälle im Betrieb sind nicht versichert?
Vom Versicherungsschutz sind eine Reihe von Fällen ausgenommen. Dazu gehören unter anderem:
- selbst herbeigeführte Verletzungen oder Erkrankungen
- Arbeitsunfähigkeit, die als Folge der aktiven Teilnahme an Straftaten entstand
- Arbeitsausfall aufgrund der Teilnahme an Entziehungskuren (Alkohol, Drogen, Medikamente)
- Arbeitsausfall wegen der Teilnahme an einem Rennen oder anderen hochriskanten Freizeitaktivitäten
Wie sehen die Leistungen der Inhaber-Ausfallversicherung aus?
Im Leistungsfall bezahlt die Versicherung einen Tagessatz, der sich am jährlichen Rohertrag Ihres Betriebes orientiert. Dieser Tagessatz wird im Leistungsfall für eine vertraglich vereinbarte Maximaldauer (oft 365 Tage) gezahlt. Die Zahlungen erfolgen jedoch erst nach Ablauf der Karenzzeit. Diese kann verschieden lang vereinbart werden. Üblich sind 21, 42 oder 90 Tage. Erfolgt eine unfallbedingte stationäre Einweisung ins Krankenhaus von mehr als 10 Tagen, entfällt die Karenzzeit. Die Leistung erfolgt, wenn aufgrund einer Krankheit oder psychischen Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit mindestens 60 Prozent beträgt. Den genauen Grad der Arbeitsunfähigkeit legt im Regelfall der Arzt fest. Unter Umständen können Sachverständige der Signal Iduna hinzugezogen werden.
Im Leistungsfall bezahlt die Inhaber-Ausfallversicherung der Signal Iduna eine pauschale Erstattung auf Tagesbasis. Dieses Tagegeld soll die finanziellen Einbußen bei einem Ausfall aufgrund von Unfall oder Krankheit kompensieren, sodass die laufenden Ausgaben weiterhin bezahlt werden können. Versicherungsnehmer erhalten für jeden Tag eines unfall- oder krankheitsbedingten Ausfalls nach Ablauf der Karenzzeit einen Tagessatz. Je länger der Arbeitsausfall währt, desto höher steigt der Tagessatz. Bei 2 Geschäftsführern erhalten beide zu gleichen Teilen den Tagessatz.
Vorteile der Inhaber-Ausfallversicherung
Die Versicherung bietet eine ganze Anzahl von Vorteilen. Dazu gehört zum Beispiel:
- Die Leistung erfolgt bereits ab 60 Prozent Arbeitsunfähigkeit.
- Zwei Leistungen in einem Vertrag: Deckung bei Unfall und Krankheit
- Unkomplizierte Inanspruchnahme der Leistung.
- Innungsmitglieder erhalten zusätzlich 50.000 Euro bei Todesfall.
- Tagesgeld kann frei verwendet werden.
- Versicherungssumme von 10.000 bis 400.000 Euro.
- Die Versicherungssumme orientiert sich an der realen Situation des Unternehmens.
- Die Leistung steigt mit wachsender Dauer des Arbeitsausfalls.
- Automatische Erhöhung der Summe durch Dynamisierung, keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
Fragen und Antworten zum Thema Inhaber-Ausfallversicherung
Dieses Versicherungsprodukt ist für Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe geeignet, speziell für Inhaberinnen und Inhaber sowie geschäftsführende Angestellte. Mit der Versicherung sichern sie ihren Betrieb im Fall von länger dauernden Arbeitsausfalls und müssen keine Gedanken an mögliche Verluste verschwenden. Die Versicherung ist empfehlenswert für:
- kleine Handwerksbetriebe
- Ärzte
- Bäcker, Metzger, Floristen und andere Geschäfte
- Anwaltskanzleien
- Steuerberater
und eine lange Liste weiterer Kleinbetriebe.
Für die Basis der Berechnungen berücksichtigen wir den jährlichen Rohertrag der Firma. Dieser Betrag wird als Deckungssumme verwendet. Seine Teilung durch 365 ergibt den Tagessatz, der an die berechtigten Personen ausgezahlt wird. Die Deckungssumme beginnt bei 10.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 400.000 Euro. Der volle Satz wird bei einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit für 365 Tage gezahlt.
Als Versicherungsnehmer qualifizieren sich Inhaber, Geschäftsführer und Selbstständige im Alter von 18 bis 60 Jahre. Bestehende Verträge können bis zum 65. Lebensjahr weitergeführt werden. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Firma müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Geleistet wird zwar weltweit, aber nur bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland.