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Erfahren Sie hier, welche Garagenversicherung für Ihren Fall am besten geeignet ist.
Die verschiedenen Formen der Garagenversicherung
Im Wesentlichen gibt es zwei Formen der Garagenversicherung:
- Die Absicherung kann eine Erweiterung der Hausratversicherung sein. In diesem Fall wird das Inventar, das sich in der Garage befindet, abgesichert. Da einige Tarife der Hausrat nur beschränkt oder keinen Versicherungsschutz in Garagen anbieten, wird die Garagenversicherung in diesem Fall als Ergänzung abgeschlossen.
- Die Versicherung für Garagen kann auch ein Zusatz der Kfz-Versicherung sein. Und zwar dann, wenn ein nicht angemeldetes Fahrzeug über längere Zeit hinweg in einer Garage untergestellt wird. Denn die Kaskoabsicherung lässt sich nur für Fahrzeuge abschließen, die zugelassen sind.
Zusätzlich kann die Thematik der Garagenversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auftreten. Nämlich dann, wenn eine Garage über die Gebäudeversicherung abgesichert werden soll. Dabei kommt allerdings kein gesonderter Vertrag zum Einsatz. Im Regelfall können Antragsteller bei Vertragsabschluss ihre Garage als Nebengebäude oder Anbau in den Versicherungsschutz einschließen lassen.
Die Garagenversicherung als Erweiterung der Hausrat
Die Hausratversicherung sieht in der Regel Versicherungsschutz für Hausrat vor, der sich in einer Garage befindet. Somit sind Gegenstände wie Werkzeuge oder Gartengeräte versichert, sofern es sich um eine verschlossene Einzelgarage handelt. Nicht versichert sind allerdings zulassungspflichtige Fahrzeuge wie Autos.
Hausratversicherungen können allerdings Einschränkungen vorsehen. So gibt es Tarife, die Inventar in Garagen nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze versichern. Problematisch wird es auch dann, wenn sich die Garage nicht in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus, sondern einige Kilometer entfernt befindet. Soll der Versicherungsschutz für die Garage erweitert werden, kann eine Garagenversicherung im Rahmen der Hausrat sinnvoll sein. In diesem Fall wird das Inventar in dem Raum bis zu einer höheren Summe abgesichert.
Lohnt sich eine Erweiterung?
Ob eine Versicherung für Garagen sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Wünschen ab. So kann eine Erweiterung der Hausratversicherung mit einer höheren Versicherungssumme für das Inventar in der Garage ratsam sein, wenn dort teure Gegenstände gelagert sind. Allerdings nur dann, wenn der eigene Tarif auch tatsächlich Einschränkungen vorsieht. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Hausratversicherung Vergleich durchzuführen und zu einem Anbieter zu wechseln, der die Garage uneingeschränkt mitversichert.
Die Versicherung von Garagen über die Gebäudeabsicherung
Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus befinden, lassen sich problemlos über die Gebäudeabsicherung mitversichern. In diesem Fall werden sie als Nebengebäude oder auch Anbauten berücksichtigt. Sie sind dann im selben Umfang abgesichert wie das Wohngebäude.
Ist eine Versicherung für Garagen sinnvoll?
Im Rahmen der Gebäudeversicherung ist es ratsam, eine Garage in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Denn auch Schäden an dem Nebengebäude können sehr kostspielig sein. Durch den entsprechenden Einschluss besteht für die Garage derselbe Versicherungsschutz wie für das Wohngebäude.
Die Garagenversicherung als Kfz-Versicherung
Im Rahmen der Kfz-Absicherung stellt die Garagenversicherung einen Versicherungsschutz für Fahrzeuge dar, die nicht zugelassen und in einer Garage abgestellt sind. Sie lässt sich mit einer Kaskoabsicherung vergleichen. Zu ihrem Leistungsumfang gehört, je nach Tarif, die Erstattung von Schäden durch:
- Brand, Explosion und Implosion
- Sturm und Hagel
- Überschwemmung
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Entwendung
- Kurzschluss
Alternativ zur Garagenversicherung gibt es die sogenannte Ruheversicherung für stillgelegte Fahrzeuge. Diese allerdings bietet für maximal 18 Monate Versicherungsschutz.
Wer benötigt die Garagenversicherung?
Eine Garagenversicherung für nicht zugelassene Autos ist sinnvoll, wenn das Fahrzeug voraussichtlich länger als 18 Monate stillgelegt ist. Dann reicht die Ruheversicherung nämlich nicht mehr aus. Sie kann auch ratsam sein, wenn es sich um ein Saisonfahrzeug handelt. Denn Versicherungsschutz besteht nur in den Monaten, in denen das Fahrzeug zugelassen ist. Mit einer Garagenversicherung können die Eigentümer sicherstellen, dass ihr Auto auch während der Stilllegung abgesichert ist.