Wenn Ihre Katze Schäden verursacht hilft die Katzenhaftpflicht

Finanzielle Absicherung bei Haftpflichtschäden

Alle Katzenarten können versichert werden

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Für diese Schäden kommt eine Katzenhaftpflicht auf

Versicherungsriese zeigt auf ein informatives Diagramm.

Mietsachschäden

Fahrradsturz verursachen

Schäden am Hausrat

Kratz- & Bissverletzungen

Schäden am KFZ

Verletzung eines anderen Haustiers

Das Wichtigste in Kürze

  • Katzenhalter haften im Rahmen der Gefährdungshaftung für Schäden, die ihr Tier verursacht.
  • Katzen sind in der Privathaftpflicht ohne Mehrbeitrag mitversichert.
  • Die Haftpflicht für Katzen leistet, wenn das Tier eine Person verletzt, eine Sache beschädigt oder zerstört.

Was ist eine Katzenhaftpflichtversicherung?

Fast 14 Millionen Katzen leben in unseren Haushalten - damit gehört die Katze zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Doch viele Halter unterschätzen, welche Schäden ihr Tier anrichten kann. Denn Katzen haben scharfe Krallen, mit denen sie Gegenstände stark beschädigen können. Und schlimmer noch: Ein Katzenbiss ist nicht nur schmerzhaft, sondern auch sehr gefährlich und immer wieder kommt es zu behandlungsnotwendigen Infektionen.

Zerstört oder beschädigt die Katze eine Sache oder verletzt eine Person, sind ihre Besitzer zum Schadenersatz verpflichtet. Bei einem Sachschaden müssen sie für die Reparatur aufkommen oder den Verlust finanziell entschädigen. Kommt eine Person durch das Tier zu schaden, beispielsweise nach einem Katzenbiss, können die Schadensersatzforderungen unter Umständen die finanzielle Existenz der Tierhalter bedrohen. Denn im Falle von Personenschäden haften diese in unbegrenzter Höhe mit ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen.

Eine Katzenhaftpflichtversicherung schützt die Tierhalter vor den finanziellen Folgen bei Schadensersatzansprüchen. Von Vorteil ist, dass es die „Katzenhaftpflicht“ im eigenständigen Sinne nicht gibt, sondern die Katze über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Besitzer mitversichert ist. Mit dieser schützen sich Katzenhalter also nicht nur vor Schäden, die ihr Tier anrichtet, sondern auch vor selbst verursachten Haftpflichtschäden.

Rund 17 Prozent der deutschen Haushalte besitzen keine Privathaftpflichtversicherung. Damit gehen sie ein großes Risiko ein, denn ein Haftpflichtschaden kann zur lebenslangen Schadensersatzzahlung führen und die gesamte finanzielle Existenz bedrohen. Ob Katzenhalter oder nicht - jede Person sollte sich vor Schadensersatzansprüchen schützen und entsprechend vorsorgen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Ist die Katzenhaftpflicht Pflicht?

Eine Haftpflichtversicherung für Katzen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Privathaftpflicht stellt keine Pflichtversicherung dar und jede Person kann selbst entscheiden, ob sie sich gegen die Risiken von Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern möchte.

Auch wenn in Deutschland kein Bürger zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung verpflichtet ist, sollte niemand auf diese Absicherung verzichten. Stiftung Warentest nennt die Privathaftpflicht sogar „die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt“. Dies gilt sowohl für Katzenbesitzer als auch für Verbraucher ohne Haustiere.

Quelle: https://www.test.de/thema/haftpflichtversicherung/

Vorteile einer Katzenhaftpflicht

Verursacht die Katze einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, kommt die Haftpflichtversicherung bei berechtigten Schadensersatzansprüchen für diese auf.

Die Haftpflichtversicherung prüft, inwiefern die Katze beziehungsweise ihr Besitzer für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Sind die Schadensersatzansprüche unberechtigt, wehrt sie die Forderungen für die Versicherungsnehmer ab.

Die Versicherungssummen einer Haftpflichtversicherung im Komforttarif sind sehr hoch, im Vergleich zu einer geringen Prämie, die für Singles unter 100 Euro im Jahr beträgt.

Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Katzen, unabhängig davon, ob diese nur in der Wohnung gehalten werden oder Freigänger sind.

Zerstört oder beschädigt die Katze die Mietswohnung oder mitgemietetes Inventar, sind die Schäden, sofern nicht anders vereinbart, über die Privathaftpflicht versichert.

In einer Police können sowohl die Katze als auch ihr Besitzer und dessen Familienangehörige versichert werden.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Katzenhaftpflicht

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Versicherer müssen, anders als bei der Kfz-Haftpflicht, keinen Antragsteller annehmen. Sie dürfen Anträge ohne Begründung ablehnen oder nur einen begrenzten Versicherungsschutz anbieten.

Ist das Schadenaufkommen eines Versicherten zu hoch, darf die Gesellschaft den Vertrag unter Einhaltung von Fristen kündigen.

Verursacht die Katze einen Sachschaden, regulieren die Gesellschaften den Schaden entsprechend des Zeitwerts des Gegenstandes. Dieser kann stark vom Neuwert abweichen, auch wenn die Anschaffung noch nicht lange zurückliegt.

Schäden, welche die Katze den Versicherungsnehmern zufügt, sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung nicht mitversichert.

Schadensersatzansprüche von Angehörigen, die im selben Haushalt wie die Versicherungsnehmer leben, werden nicht von der Versicherung übernommen.

Ist eine Katzenhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Tierhalter haften laut Gesetzgeber für die Schäden, die ihre Tiere verursachen. Auch dann, wenn sie bei dem Schadenhergang nicht involviert waren. Ein Beispiel hierfür ist eine Freigängerkatze, die im Haus der Nachbarn die Wände und Möbel zerkratzt. Die Tierhalter tragen keine direkte Schuld für das Handeln des Tieres. Allerdings liegt hier eine sogenannte Gefährdungshaftung vor: Die Haftung für Schäden, die auch ohne Verschulden des Haftenden eingetreten sind.

Tierhalter müssen Schadensersatz leisten, auch wenn sie selbst keine Schuld an dem Schaden tragen. Sie müssen sowohl für Sachschäden sowie für Personen- und Vermögensschäden aufkommen. Dabei haften sie mit ihrem derzeitigen und ihren zukünftigen Vermögen. Die Summen, die vor allem bei einem Personenschaden entstehen, können sich bis zur Millionenhöhe belaufen.

Eine eigene Haftpflichtversicherung für die Katze ist nicht notwendig. Allerdings ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, welche die durch Katzen verursachten Schäden einschließt, durchaus sinnvoll und für jede Person zu empfehlen.

In Bielefeld wurde ein Fall vor Gericht verhandelt, bei dem eine Frau nach einem Katzenbiss gegen die Besitzer des Tieres klagte. Die Frau benötigte aufgrund der Bissverletzung eine ambulante und stationäre Versorgung. Sie forderte von den Katzenhaltern eine Schadensersatzleistung und Schmerzensgeld in Höhe von 1.250 Euro.

Das Landgericht Bielefeld stimmte der Forderung zu und die Katzenbesitzer mussten Schadenersatz leisten.

(Aktenzeichen 21 S 38/11)

Katzenhaftpflichtversicherung Schaden melden

Damit die Versicherung den Schaden schnellstmöglich regulieren kann, sollte dieser ausführlich dokumentiert werden. Dafür werden die Kontaktdaten der geschädigten Person und der genaue Schadenhergang notiert. Bei einem Sachschaden sind außerdem Fotos des beschädigten Gegenstandes zu machen und weitere Informationen über die Sache einzuholen.

Die Haftpflichtversicherung wird prüfen, ob tatsächlich eine Haftung vorliegt. Daher sollten im Voraus keine Zusagen zur Kostenübernahme getroffen werden. Bei einem Sachschaden darf der Gegenstand nicht entsorgt werden, da die Gesellschaft unter Umständen einen Gutachter beauftragen wird.

Ein Haftpflichtschaden sollte umgehend, spätestens innerhalb einer Woche gemeldet werden. Abhängig vom Versicherer erfolgt die Meldung per Telefon, E-Mail oder auch online.

Der Versicherer wird dem Versicherungsnehmer einen Schadenmeldebogen zukommen lassen. Auf diesem sind alle Informationen zum Schadenhergang, dem Schadenausmaß und zum Anspruchsteller einzutragen. Um die Regulierung zu beschleunigen, sollten Fotos und, falls vorhanden, ein Kaufbeleg beigefügt werden.

Die Regulierung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit sollten sich Versicherungsnehmer und Anspruchsteller für mögliche Rückfragen bereithalten. Bis zur vollständigen Prüfung sollten keine weiteren Schritte eingeleitet werden.

Versicherung Schaden melden

Bei welchen Schäden zahlt die Katzenhaftpflicht?

Die Katzenhaftpflichtversicherung beziehungsweise Privathaftpflicht kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, für die ihr Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden kann. Die Versicherung leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Darüber hinaus gibt es bei der Haftpflichtversicherung für Katzen und ihre Halter weitere Leistungsbausteine, die abhängig von der Gesellschaft mitversichert sind.

Personenschäden

Wird eine Person verletzt oder stirbt an den Folgen eines Haftpflichtschadens, kommt die Versicherung für daraus resultierende Schadensersatzansprüche wie Behandlungskosten und Schmerzensgeld auf.

Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden resultiert im Regelfall aus einem Personenschaden. Erleiden die geschädigten Personen einen finanziellen Schaden, beispielsweise wenn Selbstständige nach einem Katzenbiss arbeitsunfähig sind, können sie die entgangenen Einnahmen geltend machen.

Sachschaden

Beschädigt oder zerstört die Katze eine Sache, zum Beispiel Kleidung, ein Fahrzeug oder Möbel, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen des Zeitwerts.

Darüber hinaus können die folgenden Schäden in der Haftpflicht für Katzen und ihre Halter versichert sein:

  • Mietsachschäden
  • Forderungsausfalldeckung
  • Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel
  • Gefälligkeitsschäden

Einschluss von Gefälligkeitsschäden

Verbraucher müssen darauf achten, dass ihre Privathaftpflicht Gefälligkeitsschäden mitversichert. Dabei handelt es sich um jede Art von Haftpflichtschäden, die während oder infolge einer Gefälligkeitshandlung entstehen. Kümmert sich beispielsweise der Nachbar vorübergehend um die Katze, und das Tier richtet einen Schaden in dessen Wohnung an, ist dieser nur mitversichert, wenn die Katzenhaftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden einschließt.

Haftpflichtversicherung fungiert als Rechtsschutz

Die Haftpflichtversicherung übernimmt für Versicherte die Aufgaben eines Rechtsschutzes. Sie prüft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen, ob ihre Versicherungsnehmer für den Schaden haftbar gemacht werden können. Ist eine Haftung nicht gegeben, wehrt die Gesellschaft die Schadensersatzansprüche für ihre Kunden ab.

Wann zahlt die Katzenhaftpflicht nicht?

Welche Leistungen die Haftpflichtversicherung für Katzen nicht übernimmt, sind in den allgemeinen Vertragsbedingungen der Anbieter geregelt. Da jede Gesellschaft individuell Leistungen in ihren Versicherungsschutz aufnehmen kann, kommt es zu Abweichungen in Bezug auf die versicherten Risiken.

Die meisten Versicherer schließen mitunter die folgenden Leistungen in ihrer Haftpflicht aus:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Eigenschäden
  • Gefälligkeitsschäden
  • Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen (mit Ausnahme von Mietsachschäden)
  • Schadensersatzansprüche von mitversicherten Personen oder von Angehörigen, die mit dem Versicherten im selben Haushalt leben

Katzenhaftpflicht Kosten - Damit müssen Sie rechnen

Die Privathaftpflichtversicherung sieht für die Mitversicherung von Katzen keinen Mehrbeitrag vor. Wird eine Haftpflicht für Verbraucher abgeschlossen, ist das Haustier also automatisch mitversichert. Lediglich Pferde und Hunde benötigen eine eigene Absicherung.

Was die Haftpflicht für Katzen kostet, ist also davon abhängig, welcher Beitrag für die Privathaftpflicht fällig ist. Versicherungsgesellschaften kalkulieren ihre Prämien anhand des versicherten Risikos (Anzahl der Personen), des Versicherungsumfangs, der Laufzeit und der Zahlweise.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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Grundsätzlich kostet eine Haftpflichtversicherung für Singles zwischen 40 und 90 Euro im Jahr. Familien zahlen einen Jahresbeitrag ab 75 Euro. 

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Darauf ist bei einer Katzenhaftpflichtversicherung zu achten

Personenschäden sind in ihrer Höhe unbegrenzt. Somit kann der Schadensersatzanspruch unter Umständen bis in die Millionenhöhe gehen. Daher sollte die Versicherungssumme einer Haftpflicht immer mindestens zehn Millionen Euro betragen, besser ist eine unbegrenzte Summe.

Auch wenn durch Katzen verursachte Schäden meist eher gering ausfallen, lassen sich teure Schadensersatzansprüche nicht gänzlich ausschließen. Auch sind es ihre Halter, die sich gegen hohe Forderungen absichern müssen.

Eine Forderungsausfalldeckung leistet, wenn die Versicherten geschädigt werden und der Schadenverursacher nicht versichert ist oder finanziell nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.

Mit einem Selbstbehalt können Versicherungsnehmer die Höhe der Prämie reduzieren. Grundsätzlich empfiehlt es sich, von einer Selbstbeteiligung abzusehen. Wird diese dennoch vereinbart, sollte der Eigenanteil 150 Euro je Schadenfall nicht überschreiten.