Neuwert

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Der Neuwert bezeichnet im Gegensatz zum Zeitwert den Wert einer Versicherungssache ohne Verlustrisiko. Das bedeutet: Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage des Neuanschaffungspreises des versicherten Gegenstands. Dabei werden Vergleiche mit Produkten gleicher Art und Güteangestellt.

Da vor allem bei der Hausratversicherung Schäden auf Basis des Neuwerts reguliert werden, bezeichnet man diese auch als „Neuwertversicherung“. Mitunter werden Neuwertversicherungen aber auch im Bereich der Gebäudeversicherungen angeboten. Dort geht die Ermittlung des Neuwerts etwas anders vonstatten.

Ausschlaggebend sind hier folgende Faktoren:

  • Ortsüblicher Neubauwert
  • Architektengebühren
  • Planungs- und Konstruktionskosten

Der Neuwert einer Immobilie ist dabei nicht mit dem Verkehrswert bzw. Wiederverkaufswert gleichzusetzen. Denn Je nach Lage, Alter und Ausstattung können sich diese beiden wertestark voneinander unterscheiden. Eine Versicherungssumme auf Basis des Verkehrswertes würde daher für viele versicherte bedeuten, dass sie unterversichert wären.

Ist Neuwert gleich Originalpreis?

Entsprechend der rasanten Entwicklung unserer Zeit gestaltet sich auch der Markt. Deshalb Können die Güterpreise zuweilen stark schwanken und sich innerhalb kurzer Zeit verändern. Demzufolge kommt es je nach Art des Produkts zu mehr oder weniger starken Abweichungen vom gezahlten Kaufpreis. Somit gestaltet er sich beispielsweise bei Elektrogeräten oft niedriger als bei Produkten von Antiquarischem Wert.

Folgende Beispiele sollen diese Aussage verdeutlichen:

Beispiel 1: Der PC eines Versicherten wurde durch einen Brand irreparabel beschädigt. Die Versicherung ermittelt den Neuwert. Dabei stellt sich heraus, dass dieser sich in den letzten Jahren rapide verringert hat. Grund ist der unaufhaltbare technische Fortschritt, der den Preis des betroffenen Modells gedrückt hat. Denn mittlerweile gibt es leistungsstärkere und modernere Geräte gleicher Art. Leistungsschwächere werden daher billiger. Das bedeutet: Der versicherte bekommt nicht mehr so viel von seiner Versicherung ausgezahlt wie er einst investiert hat.

Beispiel 2: In die Wohnung des versicherten wurde eingebrochen. Die Täter ließen allerhand Wertsachen wie auch eine antiquarische Uhr mitgehen. Die Versicherung ermittelt einen höheren Neuwert als die Summe, welche der Urgroßvater des Versicherten seinerzeit für den Erwerb des Schmuckstücks aufbringen musste. In diesem Falle hat das Alter den Regulator zu einer wertvollen Antiquität gemacht. Die Entschädigungssumme für den Versicherten fällt dementsprechend hoch aus.

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