Gebäudehaftpflichtversicherung
Gebäudehaftpflicht für Haus- und Grundbesitzer im Versicherungsvergleich

Gebäudehaftpflicht schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Unterschiedliche Zielgruppen: Einfamilienhausbesitzer vs. Vermieter

Versicherungsleistungen variieren je nach Tarif und Anbieter

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Fakten auf einen Blick

  • Die Gebäudehaftpflicht stellt einen unverzichtbaren Versicherungsschutz für Hausbesitzer dar. Sie darf nicht mit der Wohngebäudeversicherung bzw. Gebäudeversicherung verwechselt werden.
  • Durch die Versicherung ist der Hauseigentümer abgesichert, wenn durch Mängel am Gebäude Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden entstehen. Die Gebäudeversicherung kommt dagegen für Schäden am Haus auf.
  • Da Eigentümer einer allgemeinen Haftpflicht (Verkehrssicherungspflicht und Instandhaltungspflicht) unterliegen, ist diese Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer notwendig.  Sie haften laut Gesetz in unbegrenzter Höhe für Schäden, die von ihrem Gebäude ausgehen.

Was genau ist die Gebäudehaftpflichtversicherung und was unterscheidet sie von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

In beiden Fällen handelt es sich um eine private Haftpflichtversicherung. Der Leistungsumfang ist ähnlich, richtet sich aber an unterschiedliche Zielgruppen. Die Gebäudehaftpflicht ist das richtige Produkt für Versicherungsnehmer, die im eigenen Einfamilienhaus wohnen, während die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Versicherungsnehmer bestimmt ist, deren Haus durch Mieter genutzt wird oder die ihr Grundstück vermieten oder verpachten.

Für beide Gruppen gilt der Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet. Sie sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihre Immobilie keine Gefahr für Dritte ausgeht. Sollte das doch geschehen, können sie auf Schadenersatz verklagt werden.  Während die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als Einzelpolice separat für jedes vermietete Objekt abgeschlossen werden muss, ist die Gebäudehaftpflicht im Vergleich dazu häufig bereits in der vorhandenen Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Diese Aussage trifft nicht in jedem Fall zu. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen im Vertrag genau zu prüfen, um zu sehen, was sie zum Thema aussagen. Im Zweifel ist es am besten, sich an den Versicherer zu wenden und um Auskunft zu bitten, bevor es im Schadensfall zu hohen Forderungen nach Schadensersatz kommt. 

Welchen Leistungsumfang bietet die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht für alle Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, in deren Tarif der Privathaftpflicht dieser Baustein nicht bereits enthalten ist. Die sogenannte Haushaftpflicht gewährt Deckung für alle Gefahren, die vom Gebäude für Dritte ausgehen. Dazu gehören Haftpflichtschäden, die durch die Immobilie entstehen, wie zum Beispiel Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden.

  • Schäden, die Dritte auf der Immobilie erleiden. Mitversichert ist auch der angrenzende Gehweg.
  • Schäden, die durch Wartungs- und Reparaturarbeiten verursacht werden
  • Schäden, die durch Personen verursacht werden, die vom Eigentümer mit Pflege- und Instandhaltungsarbeiten beauftragt wurden.
  • Rechtsschutz: Die Versicherungsgesellschaft prüft bei allen Schadensersatzansprüchen, ob sie berechtigt oder unberechtigt sind und übernimmt die Prozesskosten.

Im Schadensfall leistet Gebäudehaftpflichtversicherungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie übernehmen zum Beispiel die Behandlungskosten, zahlen den Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Im Extremfall können diese Leistungen lebenslange Rentenzahlungen an die geschädigte Person sein.

Art und Umfang der Leistungen hängen von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab. 

Immer wieder passiert es auch, dass sich bei einem heftigen Sturm Dachziegel oder andere Teile der Dachkonstruktion lösen und auf den Gehweg oder die Straße fallen. Nicht selten werden dabei parkende Autos beschädigt. Die Gebäudehaftpflichtversicherung kommt für die Kosten auf.

Ein häufiges Problem bei Häusern in dicht bebauten Gegenden sind Eiszapfen, die sich im Winter an defekten Dachrinnen bilden. Schlägt das Wetter um und es fängt an zu tauen, fallen sie irgendwann herunter und können Fußgänger verletzen.

Zu den oft vorkommenden Gefahrenquellen gehören auch große Bäume, die auf dem Privatgrundstück stehen, aber deren Äste auf öffentlichen Grund ragen. Die Bäume oder große Äste können von innen morsch werden, ohne dass es äußerlich sichtbar ist. Ein Ast kann plötzlich abbrechen und Sachschäden verursachen oder eine Person verletzt sich dabei. Oftmals stürzt sogar der gesamte Baum um.

Für welche Schäden kommen die Versicherer bei der Privathaftpflicht nicht auf?

Grundsätzlich sind Eigenschäden von der Haftung ausgeschlossen. Damit sind alle Ansprüche gemeint, die von Personen gestellt werden, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben. Mieter sind ebenfalls nur in begrenztem Umfang haftbar.

Erteilt der Hauseigner einen Winterdienst den Auftrag, dass der Gehweg geräumt werden soll und bei der Arbeit werden Dritte verletzt, haftet nicht der Hauseigentümer, sondern das Unternehmen mit seiner Betriebshaftpflichtversicherung

Bei einem Bauvorhaben muss während der Bauphase eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden, wenn der Wert des Bauvorhabens die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Schäden, die durch für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge verursacht werden, sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei Elementarschäden durch Hagel, Blitzschlag oder Sturm ist die Elementarversicherung zuständig.

Schäden im Inneren des Hauses sind nicht versichert. Hier greift die private Haftpflicht oder eventuell die Hausratversicherung.

Die Übertragung der Aufgabe an eine andere Person entlässt den Hauseigentümer nicht aus seiner Sorgfaltspflicht!

Gebäudehaftpflicht im Vergleich: Worauf Hauseigentümer achten sollten

Art des Gebäudes

Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist das richtige Produkt für alle, die Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind, in dem sie selbst wohnen. Besitzer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, eine Police für jede Immobilie, die ihnen gehört. Wer dagegen in seiner Eigentumswohnung lebt, ist meistens über die Privathaftpflicht geschützt.

Deckungssumme

Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Besonders bei Personenschäden werden Gebäudebesitzer nicht selten mit Schadenersatzansprüchen in großer Höhe konfrontiert.

Viele Tarifangebote listen die Deckung nicht als einen Gesamtbetrag auf, sondern die entsprechende Versicherung weist eine separate Deckung für die einzelnen Kategorien auf, darunter Vermögens- und Personenschäden sowie Sachschäden.

Bauvorhaben

Sie sollten unbedingt in den Versicherungsleistungen enthalten sein. Jedes Haus muss schließlich ab und zu renoviert oder modernisiert werden. Bauarbeiten bedeuten immer ein erhöhtes Risiko. Daher sollten sie, der Meinung von Experten zufolge, mit einer Summe von mindestens 50.000 Euro, besser 100.000 Euro, im Versicherungsvertrag enthalten sein. Bei umfangreicheren Maßnahmen, beispielsweise einer Sanierung, muss eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Allmählichkeitsschäden

Sie werden in der Versicherungsbranche auch als Folgeschäden bezeichnet. Ein typisches Beispiel ist Leitungswasser, das aus einer undichten Leitung allmählich austritt und in das Mauerwerk oder Fundament eindringt. Dort kann es zu strukturellen Schäden führen, die zu gefährlichen Baumängel führen.

Photovoltaikanlagen

Auf immer mehr Häusern entstehen Photovoltaikanlagen. Sie haben viele Vorteile, stellen aber auch eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Gelegentlich kann es vorkommen, dass sich Teile durch Unwetter lösen, auf die Straße fallen und dort Schäden verursachen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Haushaftpflicht

Auf jeden Fall ist der Abschluss der Versicherung allen Menschen zu empfehlen, die im eigenen Haus wohnen. Durch die Verkehrssicherheitspflicht haften sie für Schäden, die vom Gebäude ausgehen. Wenn Personen geschädigt werden, entstehen enorme Kosten, die den finanziellen Ruin des Hauseigners bedeuten können. Dem steht der Beitrag des Versicherungsnehmers gegenüber, der durchschnittlich gerade einmal 100 Euro im Jahr kostet. Bei der Gebäudehaftpflichtversicherung für Vermieter können die Kosten sogar auf die Mieter umgelegt werden. Selbst bei einem unbebauten Grundstück ist die Versicherung ratsam, weil dessen Besitz automatisch mit Verkehrssicherungspflichten verbunden ist.

Fachleute empfehlen den zusätzlichen Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Sie schützt vor den Schäden, die durch Abwässer oder Schadstoffe verursacht werden und die Gewässerschäden oder Grundwasserschäden verursachen. Schäden können durch allmähliche Einwirkung, beispielsweise durch undichte Abwasserleitungen oder durch katastrophale Ereignisse, wie zum Beispiel ein Leck in einem Heizöltank, entstehen. 

Am besten ist es, auf einem namhaften Vergleichsportal im Internet nach dem passenden Versicherungsprodukt zu suchen. Dort besteht die Möglichkeit, die Angebote vieler Versicherungsgesellschaften auf einen Blick miteinander zu vergleichen. Fast alle Portale bieten den Nutzern einen Tarifrechner an. Dort werden die gewünschten Leistungen und Deckungssummen eingetragen und die Höhe des Beitrags angezeigt. Wenn das Angebot zusagt, kann der Kunde es in der Regel online abschließen. 

Expertentipp: Verträge, die online geschlossen wurden, können innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Abschlusses widerrufen werden. Dieses Widerrufsrecht ist vom Gesetzgeber garantiert. Der Kunde muss für seine Entscheidung keine Begründung abgeben. 

Wird eine Person verletzt, sind Menschen in der Nähe der Unfallstelle zur Ersten Hilfe verpflichtet. Neben der Erstversorgung müssen die Rettungskräfte alarmiert werden. Zu den Pflichten des Hauseigners gehört es, die Unfallstelle so gut wie möglich zu sichern und alles in seinen Kräften Stehende zu unternehmen, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern (oder das weitere Personen zu Schaden kommen). Zur selben Zeit muss er den Schaden für die Versicherungsgesellschaft dokumentieren. Dazu eignen sich Fotos oder Videoaufnahmen mit dem Smartphone am besten. Sollte es Zeugen des Vorfalls geben, ist es ratsam, ihre Kontaktdaten aufzunehmen und der Versicherung zur Verfügung zu stellen. Diese muss auf dem schnellsten Weg über den Vorfall informiert werden. Die meisten Gesellschaften betreiben dafür eine telefonische Hotline. Bis zum Eintreffen eines Vertreters der Gesellschaft darf die Schadenstelle nicht verändert, nur gesichert werden. Der Versicherungsnehmer ist zur vollen Kooperation mit der Versicherungsgesellschaft verpflichtet.

Nach dem Eingang der Schadensmeldung leitet die Versicherungsgesellschaft eine umfassende Untersuchung ein. Jeder Fall wird individuell behandelt.  Die Versicherungsgesellschaft untersucht zum Beispiel, ob der Hauseigner gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat und ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Je nach der Lage wird entschieden, ob es für den Geschädigten eine Entschädigung oder Ersatz gibt und welchen Umfang sie besitzt. So kann zum Beispiel der Neuwert, aber auch nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet werden oder die Versicherungsfirma trägt die Kosten der Wiederbeschaffung. Die Prüfung nimmt häufig sehr viel Zeit in Anspruch.