Gebäudeversicherung Pflicht?
Ist ein Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben?

Gebäudeversicherung seit 1994 keine Pflicht

Bei Aufnahme eines Immobilienkredits muss oftmals eine Feuerversicherung vorgewiesen werden können

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Fakten auf einen Blick

  • Die Gebäudeversicherung stellt seit 1994 keine Pflicht mehr dar.
  • Dennoch wird Eigenheimbesitzern dazu geraten, ihre Immobilie gegen Feuer und weitere Gefahren abzusichern.
  • Eine Ausnahme besteht: Wer ein Haus bauen und einen Kredit aufnehmen möchte, muss häufig eine Feuerversicherung vorweisen können.

Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

Die Frage, ist eine Gebäudeversicherung Pflicht, lässt sich einfach beantworten: Nein, es besteht keine Pflicht zur Absicherung. Doch das war nicht immer so. Noch bis 1994 mussten Eigentümer von Immobilien eine Feuerversicherung abschließen. Allerdings stellt es heutzutage keine Norm mehr dar, die Brandgefahr als Einzelvertrag zu versichern. Stattdessen bieten die Versicherungsgesellschaften umfangreiche Gebäudeversicherungen, die bei Feuer und weiteren Gefahren Versicherungsschutz bieten. So sinnvoll diese Absicherung ist, steht es Eigentümern dennoch frei, selbst zu entscheiden, ob sie eine Gebäudeversicherung abschließen oder nicht. Eine Ausnahme gibt es jedoch.

Die Gebäudeversicherung-Pflicht in Deutschland

In weiten Teilen Deutschlands war die Gebäudeversicherung jahrelang Pflicht. Denn die früher verwendeten Baumaterialien waren schnell entflammbar und es bestand bei einem Brand stets das Risiko, dass die Flammen auf danebenliegende Gebäude übergriffen. Ein Beispiel dafür ist der Brand in London 1666, bei dem ein Großteil der Stadt unter Schutt und Asche begraben wurde.

Im Laufe der Zeit hob der Gesetzgeber diese Regelung jedoch auf. Damit endete auch der Ära der Gebäudemonopolversicherer, wie es beispielsweise die Badische Feuerversicherung war. Ab 1994 konnte nun jeder Hauseigentümer selbst entscheiden, ob und bei welcher Gesellschaft er seine Immobilien gegen Feuer absicherte.

In diesem Fall ist eine Gebäudeversicherung Pflicht

Wer ein Haus bauen möchte, legt die Grundsteine seiner Existenz. Mit diesem Entschluss gehen auch hohe Kosten einher, die viele Menschen nur über ein Darlehen decken können. Doch auf einer Baustelle lauern erhebliche Gefahren, die das zukünftige Eigenheim bedrohen. So kann ein Kabelbrand, menschliches Fehlverhalten oder ein Blitzschlag dafür verantwortlich sein, dass der Rohbau Feuer fängt. In besonders schweren Fällen platzt damit nicht nur der Traum vom Eigenheim, die Bauherren stehen auch vor den Trümmern ihrer Existenz.

Während Bauherren sich über diese Gefahr bewusst sein sollten, sehen sich Banken mit dem Risiko konfrontiert. Daher setzen viele Kreditgeber für die Darlehenszusage voraus, dass die Kunden entsprechend ihren Rohbau absichern. Dies können sie mit einer Feuerrohbauversicherung oder einer Immobilienversicherung tun. Letzteres bietet den Vorteil, dass dich die Absicherung nach Fertigstellung des Baus in einen umfangreichen Vertrag umwandelt und somit das Wohngebäude bereits beim Einzug abgesichert ist. Somit ist eine Gebäudeversicherung Pflicht, wenn Verbraucher den Bau ihres Eigenheims über eine Bank finanzieren möchten.

Wieso die Absicherung der Immobilie dennoch sinnvoll ist

Auch wenn der Abschluss einer Gebäudeversicherung keine Pflicht ist, wird sie Eigenheimbesitzern eingehend empfohlen. Denn mit einer Immobilie ist immer die Existenz verbunden. Unabhängig davon, ob diese bereits bezahlt ist oder es einen Kredit zu tilgen gilt.

Die Gebäudeversicherung trägt die Kosten für Reparaturen und Wiederaufbau infolge eines versicherten Schadens. Dabei ist nicht nur das Wohngebäude selbst versichert, sondern auch seine fest damit verbundenen Gebäudebestandteile. Dazu gehören mitunter Markisen. Außerdem lassen sich Nebengebäude wie Garagen und Carports in den Vertrag einschließen.

Bei diesen Gefahren besteht Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Vandalismus. Optional lassen sich auch Naturgefahren absichern. Die Elementarschadenversicherung schließt Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbruch, Lawinen, Schneedruck, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsch und Erdsenkung ein.

Gute Tarife bieten zudem Versicherungsschutz bei Schäden durch Rauch und Ruß, Blitzschlag, Explosion und Implosion, An- oder Aufprall eines Luftfahrzeugs oder seiner Teile sowie bei Sengschäden. Verbraucher sollten außerdem darauf achten, dass der Vertrag eine Leistung bei grober Fahrlässigkeit vorsieht.

Das leistet die Gebäudeabsicherung

Grundsätzlich leistet die Gebäudeversicherung bei Schäden am Wohngebäude, seinen mitversicherten Bestandteilen und Nebengebäuden infolge eines versicherten Risikos. Dabei trägt die Versicherung die Kosten für die Sicherung des Gebäudes, den Abriss, die Reparaturen und Wiederherstellung. Außerdem können Wertminderungskosten mitversichert sein. Die Gesellschaft übernimmt auch die Kosten für einen Gutachter, sofern dieser vom Versicherer gestellt ist.

Umfangreiche Tarife bieten einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz, indem sie weitere Kosten übernehmen:

  • Aufwendungen für die Unterbringung in einem Hotel bei Unbewohnbarkeit der Immobilie
  • Erstattung der Kosten für die Schadensminderung
  • Kostenübernahme der Folgeschäden von Löscharbeiten

Kommt es infolge eines versicherten Risikos zu einem Totalschaden an der Immobilie, kommt die Versicherung für die Abriss- und Wiederaufbaukosten auf. Und zwar zum Neubauwert eines gleichwertigen Gebäudes, gemessen am aktuellen Marktwert. Während dieser Zeit übernehmen gute Tarife die Kosten für die Unterbringung der Bewohner in einem Hotel. Allerdings ist die Höhe sowie die Dauer der Erstattung begrenzt.

Fazit: Die Gebäudeversicherung ist keine Pflicht, aber ein Muss

Die Zahl der Unwetterschäden in Deutschland steigt. Sturm Kyrill sorgte 2007 für einen Schaden von mehr als zwei Milliarden Euro. Und auch die Gefahr von Hochwasser wird bei einem Blick auf die Schadenstatistik zunehmend deutlicher. Dabei müssen es nicht einmal schwere Unwetterkatastrophen sein, die Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro an einer Immobilie verursachen können. Eine ernst zu nehmende Gefahr verbirgt sich beispielsweise in den Wänden: Leitungswasser. Als häufigste Schadensursache kann die Reparatur der Immobilie nach einem Rohrbruch Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich verursachen. Ohne eine entsprechende Absicherung wird dies zur hohen finanziellen Belastung für die Betroffenen.

Auch wenn eine Gebäudeversicherung keine Pflicht ist, stellt sie dennoch ein Muss für jeden Eigenheimbesitzer dar. Denn nur mit einer umfangreichen Absicherung der Immobilien lassen sich das Eigenheim und die finanzielle Existenz schützen.

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