Heilpraktikerversicherung Vergleich
Zusatzversicherung für Heilpraktiker, Osteopathie & Homöopathie

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Fakten auf einen Blick

  • Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung leistet bei Naturheilverfahren wie Osteopathie, Homöopathie und Akupunktur.
  • Die Heilpraktikerversicherung ist meist als ambulante Krankenzusatzversicherung erhältlich, die auch für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen eine Leistung vorsieht.
  • Viele Gesellschaften bieten eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker ohne Gesundheitsfragen oder ohne Wartezeiten.

Was ist eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

Ein Heilpraktiker betrachtet den Patienten ganzheitlich und nutzt für seine Therapie die Kräfte der Natur. Dabei versucht er nicht nur die Leiden der Betroffenen zu lindern, sondern trägt zu ihrer allgemeinen Gesundheit bei. Somit kann er akute Beschwerden heilen und auch die Lebensqualität chronisch Erkrankter verbessern. Denn, wenn ein chronisches Leiden als „austherapiert“ gilt, vertrauen viele Betroffene der Unterstützung eines Heilpraktikers.

Wofür gehen die Deutschen zum Heilpraktiker?

  • Kopfschmerzen & Migräne

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  • Rückenschmerzen

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  • Magen-Darm-Beschwerden

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  • Hautprobleme

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  • Rauchen abgewöhnen

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  • Psychische Erkrankungen

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  • Schwere Erkrankungen (z.B. Herzerkrankungen, Krebs, etc.)

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Quelle: YouGov | Basis: 910 Befragte ab 18 Jahren aus Deutschland | Stand: Juli 2017

Naturheilverfahren als Ergänzung oder alternative zur Schulmedizin werden zunehmend beliebter. Rund 46 Prozent der Deutschen haben bereits alternative Heilmethoden ausprobiert. Als häufigste Anlässe gelten die Migräne und Rückenleiden. Doch auch bei Magen-Darm-Beschwerden, Hautproblemen und psychischen Leiden vertrauen Betroffene der Alternativmedizin.

Obgleich Heilpraktiker bereits viele Beschwerden lindern oder heilen konnten, wird die Alternativmedizin nur begrenzt oder gar nicht von den Krankenkassen bezahlt. Denn Naturheilverfahren, Homöopathie und Co. sind nicht im gesetzlichen Versicherungsschutz enthalten. Auch sind Heilpraktiker keine Vertragsärzte der Kassen. Somit müssen die meisten Patienten in voller Höhe oder zu einem großen Anteil selbst für die Heilpraktikerkosten aufkommen. Lediglich für pflanzliche Heilmittel, Akupunktur oder Osteopathie sehen einige Krankenkassen eine Leistung vor.

Abhilfe schafft eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder auch Heilpraktikerversicherung genannt. Diese gehört zur privaten Krankenzusatzversicherung und stellt eine Ergänzung der gesetzlichen Leistungen dar. Auf diese Weise können Verbraucher ihre eigenen Kosten senken oder komplett davon befreit werden.

Leistungen der Zusatzversicherung für Heilpraktiker

Die Leistungen der Heilpraktikerversicherung sind vom gewählten Tarif abhängig. Im Regelfall knüpfen die Gesellschaften an die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie im Hufelandverzeichnis enthaltenen Verfahren an. Dabei kann es sich um Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin und Bioenergetik handeln. Die häufigsten Leistungsbausteine der Heilpraktiker-Zusatzversicherung sind jedoch die Osteopathie, die Homöopathie sowie die allgemeinen Naturheilverfahren.

Zusatzversicherung – Allgemeine Naturheilverfahren

Naturheilverfahren sind Therapieformen, die auf natürliche Ressourcen zurückgreifen. Dabei werden die Sonne, die Umwelt, Pflanzen, Wasser, sowie Kälte und Wärme genutzt. Im Wesentlichen orientieren sich Naturheilverfahren an den fünf Säulen einer Definition des Pfarrers Sebastian Kneipp. Nach Kneipp bilden Bewegung, Lebensführung, Ernährung, Wasser und Heilpflanzen die Grundlagen der Gesundheit. Beispielsweise sollen durch Entspannung, Achtsamkeit und Meditationen gesundheitsschädliche Stressfaktoren reduziert werden. Ziel der Naturheilverfahren ist, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren und die Gesundheit des Menschen im gesamten zu behandeln.

Zusatzversicherung – Osteopathie

Bei der Osteopathie werden nicht die Krankheiten selbst behandelt, sondern ihre Auslöser. Dafür kommen jedoch keine Medikamente zum Einsatz, denn der Osteopath nutzt seine Hände. Durch das gezielte Drücken kann er Blockaden im Körper lösen und Funktionsstörungen beheben. Ein Osteopath befasst sich nicht nur mit dem Bewegungsapparat, sondern auch mit dem zentralen Nervensystem und den inneren Organen.

Zunehmend mehr Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der Osteopathie. Allerdings nur begrenzt. Somit müssen die Patienten immer einen Eigenanteil leisten. Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker können sie ihre Selbstkosten für die Osteopathie reduzieren oder decken.

Zusatzversicherung – Homöopathie

Die Homöopathie gilt als sanfte Heilmethode. Dafür macht sich dieses Naturheilverfahren das Ähnlichkeitsprinzip zunutze: Symptome werden mit Wirkstoffen therapiert, die im Körper eine ähnliche Wirkung auslösen. Im Wesentlichen werden also die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert.

Die Grundlage der Homöopathie ist, das Heilmittel an den Patienten anzupassen und nicht umgekehrt, wie es in der Schulmedizin der Fall ist. Diese schonende und gut verträgliche Behandlungsform findet zunehmend Anklang. Und auch einige Krankenkassen unterstützen diese Therapie. Allerdings nicht in ausreichender Höhe. Daher müssen Betroffene meist einen hohen Eigenanteil leisten oder die Heilmittel selbst bezahlen. Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung deckt anteilig oder gesamt die Kosten für Homöopathie.

Eine Heilpraktikerversicherung wird meist im Rahmen einer ambulanten Krankenzusatzversicherung angeboten. Diese Absicherung beinhaltet weitere Leistungen. Dazu können Zuzahlungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen gehören. Auch Reiseschutzimpfungen sind häufig in einer ambulanten Zusatzversicherung vorgesehen.

Welche Kosten erstattet die Heilpraktikerversicherung?

Die Krankenzusatzversicherung erstattet die Heilpraktikerleistungen sowie Aufwendungen für Therapien und Heilmittel. Dabei bilden die Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie das Hufelandverzeichnis die Grundlage. Die Kostenerstattung kann auf einen Höchstsatz begrenzt sein. Rechnet der Heilpraktiker darüber hinaus ab, müssen die Patienten die Mehrkosten unter Umständen selbst tragen.

In vielen Fällen ist die Zusatzversicherung für Heilpraktiker auf einen Höchsterstattungsbetrag begrenzt. Das bedeutet, die Versicherung erstattet nur einen maximalen Betrag innerhalb eines Kalenderjahres. Möglich ist auch eine prozentuale Kostenbeteiligung. In diesem Fall übernimmt die Gesellschaft die Kosten anteilig. Sofern sich die gesetzliche Krankenversicherung an den Heilpraktikerkosten beteiligt, wird der prozentuale Anteile im Regelfall am Eigenanteil des Patienten bemessen.

Ein Beispiel:

Für die homöopathische Behandlung einer Allergie verlangt ein Heilpraktiker 300 Euro. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Globuli, die sich auf 60 Euro belaufen. Damit muss der Patient einen Eigenanteil von 240 Euro tragen.

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet 80 Prozent der Kosten. Somit reduziert sich der Eigenanteil des Versicherten auf 48 Euro.

Einige Gesellschaften bieten eine Heilpraktikerversicherung mit 100 Prozent Erstattung an. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Manche Tarife leisten nur in vollem Umfang, wenn eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse stattfindet. Leistet die GKV nicht, reduziert sich die prozentuale Beteiligung.

Ist eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker sinnvoll?

Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker ist nur dann sinnvoll, wenn die Versicherten häufig Naturheilverfahren in Anspruch nehmen. Wer hingegen die klassische Schulmedizin bevorzugt, profitiert nicht von dieser Krankenzusatzversicherung.

Der Abschluss einer Heilpraktikversicherung lohnt sich vor allem für Kinder und junge Personen. Denn sie haben aufgrund eines niedrigen Einstiegalters einen geringen Beitrag. Außerdem sehen die Gesellschaften bei einer solchen Zusatzversicherung häufig Gesundheitsfragen vor. In jungen Jahren sind die Antragsteller meist noch gesund, womit sich Ausschlüsse oder Risikozuschläge vermeiden lassen.

Welche Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist die beste?

Welche Heilpraktiker-Zusatzversicherung die beste ist, hängt vom eigenen Bedarf ab. Personen, die nur Naturheilverfahren absichern möchten, profitieren von einer Absicherung, die lediglich bei Heilpraktikerleistungen bezahlt. Wer hingegen einen umfangreicheren Versicherungsschutz wünscht, sollte eine ambulante Zusatzversicherung wählen. Diese beinhaltet auch Leistungen für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen.

Grundsätzlich gilt die Heilpraktikerversicherung als die beste, die ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Ein zu hoher Beitrag ist nicht rentabel, wenn die Krankenzusatzversicherung nur ein- oder zweimal im Jahr in Anspruch genommen wird. Hingegen kann ein zu niedriger Beitrag auf geringe Erstattungssummen hindeuten. Daher sollten Verbraucher die Tarifbedingungen und die Erstattungsgrenzen genau überprüfen. Dabei kann es auch hilfreich sein, Verbraucherportale und Stiftung Warentest zurate zu ziehen. Beim Betrachten der Testergebnisse lässt sich schnell ausmachen, welche Tarife der Zusatzversicherung für Heilpraktiker als gut befunden wurden und als Testsieger hervorgingen.

Das Magazin Finanztest überprüfte 59 Krankenzusatzversicherungen. Mehr als 50 Prozent der Heilpraktikerversicherungen überzeugten im Test mit guten Leistungen bei Naturheilverfahren. Als Testsieger gingen Debeka und uniVersa

Die Zusatzversicherung für Heilpraktiker im Vergleich

Vor dem Abschluss einer Heilpraktikerversicherung empfiehlt sich ein Vergleich der Anbieter. Auf diese Weise können Verbraucher verschiedene Tarife und ihre Leistungen überprüfen. Mit unserem Vergleichsrechner erhalten sie schnell und übersichtlich einen Überblick über die Angebote. So kann jeder einen bedarfsgerechten Tarif finden, der zu einem angemessenen Preis einen guten Versicherungsschutz findet.

Leistungsausschlüsse und Wartezeiten prüfen

Einige Gesellschaften bieten eine Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsfragen. Bei diesen Tarifen ist es jedoch möglich, dass Vorerkrankungen ausgeschlossen werden. Daher sind die Tarifbedingungen dahingehend und auf weitere mögliche Ausschlüsse vor Vertragsabschluss zu prüfen.

Eine Heilpraktikerversicherung ohne Wartezeiten sieht meist eine Gesundheitsprüfung vor. Dabei kann es sich jedoch um vereinfachte Fragen handeln. Meist beziehen sich diese auf chronische Erkrankungen und Beschwerden innerhalb der letzten drei bis fünf Jahre.

Die beliebtesten Versicherer im Überblick

AXA

Die Axa bietet zwei Zusatzversicherungen für Heilpraktiker und weitere ambulante Leistungen. Beide Tarife leisten 80 Prozent für Naturheilverfahren. Die Erstattungshöhe der AXA Heilpraktikerversicherung ist auf 500 Euro im Jahr (Tarif EG 080) beziehungsweise 2.000 im Jahr (Tarif Komfort) begrenzt.

AOK / Allianz

Die AOK bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Dafür kooperiert die Krankenkasse mit der Allianz. AOK-Mitglieder erhalten die Heilpraktikerversicherung zu einem ermäßigten Beitrag.

Barmenia

Die Barmenia bietet eine Heilpraktikversicherung im Bereich der ambulanten Krankenzusatzversicherung an. Die Erstattungshöhe beträgt 80 Prozent für Naturheilverfahren. Die Barmenia Zusatzversicherung für Heilpraktiker ist auf 1.000 Euro im Jahr begrenzt. Einschließlich verordneter Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.

Barmer / HUK Coburg

Die Barmer bietet für Mitglieder in Kooperation mit der HUK Coburg eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker an. Neben Erstattungen für Sehhilfen und einer Auslandsreisekrankenversicherung sieht die Absicherung 80 Prozent Kostenübernahme für Naturheilverfahren vor. Die Höchsterstattungsgrenze beträgt 800 Euro im Jahr. Bei der HUK Coburg gibt es außerdem eine preiswerte Heilpraktikerversicherung mit reduzierten Leistungen.

Continentale

Bei der Continentale können Verbraucher eine Heilpraktikerversicherung im Basis- oder im Komfortschutz abschließen. Beide Tarife sehen für Naturheilverfahren eine Kostenerstattung von 100 Prozent bei GKV-Vorleistung vor. Der Basistarif leistet 50 Prozent ohne Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse, der Komforttarif 80 Prozent.

DKV

Die DKV bietet eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker im Baukastenprinzip an. Antragsteller können weitere Einschlüsse wie Erstattungen für Sehhilfen individuell auswählen oder ausschließen. Der Tarif KABN der DKV beispielsweise beinhaltet die Heilpraktikerversicherung und erstattet 80 Prozent der Kosten für Naturheilverfahren.

Debeka

Bei der Debeka kann eine Heilpraktikversicherung als ambulante Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Der Tarif EA leistet 80 Prozent für Naturheilverfahren, maximal 500 Euro im Jahr. Beim Tarif EAplus sieht die Gesellschaft eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent vor und erstattet damit 90 Prozent. Sobald die Versicherten 400 Euro im Jahr als Eigenanteil überschritten haben, werden die Kosten komplett übernommen.

Gothaer

Bei der Gothaer finden Verbraucher verschiedene ambulante Zusatzversicherungen. Leistungen für Heilpraktiker sind jedoch nur im Tarif MediAmbulant enthalten. Dieser sieht eine Erstattung von 80 Prozent für Heilpraktikerbehandlungen vor. Die Erstattungsgrenze der Gothaer Heilpraktikerversicherung beträgt 1.000 Euro je Kalenderjahr.

Inter

Die Inter Heilpraktikerversicherung ist im Kombipaket als ambulante Zusatzversicherung erhältlich. Sie leistet bis zu 2.500 Euro je Kalenderjahr für Alternativmedizin. Allerdings sind die Summen in den ersten drei Versicherungsjahren begrenzt. In den ersten 12 Monaten beträgt die Erstattungsgrenze 500 Euro, 1.000 Euro bis zum zweiten Jahr und 1.500 Euro im Dritten.

Münchener Verein

Beim Münchener Verein können Verbraucher eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker und weitere ambulante Leistungen nach dem Baukastenprinzip abschließen. Die Heilpraktikerversicherung ist im Baustein „Naturmedizin und heilende Hände“ enthalten und kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden.

Nürnberger

Die Heilpraktikerversicherung der Nürnberger deckt Alternativmedizin bis zu 800 Euro im Jahr ab. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Erstattung auf 400 Euro in 12 Monaten begrenzt. Der Tarif sieht eine Erstattung von 80 Prozent der Kosten vor und ist ohne Wartezeiten erhältlich.

R+V

Die R+V Heilpraktikerversicherung zahlt 80 Prozent der Behandlungskosten sowie Aufwendungen für Medikamente und Heilmittel. In den ersten zwei Jahren ist die Leistung auf 400 Euro begrenzt. Anschließend erhöht sich die Erstattungsgrenze auf 2.400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.

Signal Iduna

Die Zusatzversicherung für Heilpraktiker der Signal Iduna ist in den ambulanten Tarifen „Start“ und „Plus“ enthalten. Letzterer sieht eine Erstattungsgrenze von 750 Euro im Kalenderjahr vor. Im Start-Tarif können die Versicherten bis zu 250 Euro im Jahr geltend machen. Die Heilpraktikerversicherung der Signal Iduna beinhaltet außerdem eine Auslandsreisekrankenversicherung in allen drei Tarifen.

Techniker

In Kooperation mit der Envivas bietet die Techniker Krankenkassen eine Heilpraktikerversicherung für ihre Mitglieder an. Der Tarif „PraxisExtra“ bezahlt 80 Prozent der Kosten für Alternativmedizin, maximal 1.000 Euro im Jahr. Junge Versicherte bis 29 Jahren können bei der TK eine besonders preiswerte Zusatzversicherung für Heilpraktiker und weitere ambulante Leistungen abschließen.

UKV

Die UKV Heilpraktikerversicherung leistet 80 Prozent für Naturheilverfahren. Die Erstattungsgrenze beträgt 1.000 Euro, in den ersten beiden Jahren gelten jedoch niedrigere Grenzen. Mit dem Tarif NaturPRIVAT bietet die Gesellschaft eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker ohne Wartezeiten. 

uniVersa

Die uniVersa bietet verschiedene Krankenzusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen beinhaltet. Möglich ist eine Kostenerstattung für Naturheilverfahren von 50 bis 90 Prozent. Der leistungsstarke Tarif „uni-med A-Exklusiv“ bezahlt bis zu 1.800 Euro im Jahr, inklusive Osteopathie.

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