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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kajak-Versicherung richtet sich speziell an Besitzer von Kajaks und Kanus.
  • Im Regelfall besteht bei Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit der Benutzung des Kajaks Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung.
  • Mit einer Kaskoabsicherung lassen sich Schäden am eigenen Wasserfahrzeug absichern.

Die Kajak-Versicherung

Wer mit einem Auto oder einem Motorrad auf den Straßen unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Versicherung. Nicht nur, um sich selbst zu schützen, sondern um überhaupt eine Straßenzulassung zu erhalten. Wie aber verhält es sich mit Wasserfahrzeugen? Seitens des Gesetzgebers gibt es weder eine Versicherungspflicht für Kajak und Kanu, noch für schnelle Motorboote und Segelyachten. Und obwohl keine Versicherungspflicht besteht, sollte sich jeder Bootsbesitzer mindestens gegen Haftpflichtschäden absichern. Unabhängig davon, ob er mit einem 50 PS schnellen Motorboot die Küste unsicher macht oder mit einem Kajak unberührte Ufer an deutschen Seen entdeckt. Denn Haftpflichtschäden sind schnell passiert, ein Moment der Unachtsamkeit reicht schon aus. Und diese können Schadensersatzforderungen in immenser Höhe fordern, vor allem dann, wenn dabei Personen verletzt werden. Doch welche Versicherung gibt es für ein Kajak überhaupt?

Versicherungsschutz für Kajakfahrer bei Haftpflichtschäden

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Bootsversicherungen. So gibt es die spezielle Motorbootversicherung, die Yachtversicherung und sogar die Jetski-Versicherung. Kajaks werden aber nur selten explizit aufgeführt. Der Grund dafür ist einfach: Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch die Nutzung und dem Gebrauche eines Kajaks besteht in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung.

In den allgemeinen Bedingungen der Privathaftpflicht heißt es wie folgt:

„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:

  • eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze“

Quelle:  Musterbedingungen des GDV

Da ein Kajak oder ein Kanu durch Muskelkraft betrieben wird, besteht somit über die Privathaftpflicht Versicherungsschutz. Sicherheitshalber sollten sich Kajakfahrer eine schriftliche Bestätigung von ihrem Versicherer aushändigen lassen. Diese kann auch notwendig sein, wenn fremde Kajaks gemietet werden.

Wird das Kajak zu gewerblichen Zwecken oder zum Ausüben von Wettkämpfen genutzt, kann möglicherweise kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht bestehen. In diesem Fall sollte der Versicherer schriftlich kontaktiert und über die Umstände in Kenntnis gesetzt werden. Lehnt er eine Absicherung ab, muss eine Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz bei Schäden am Kajak

Ein Kajak ist in der Regel über die Hausratversicherung abgesichert. Allerdings nur solange, wie es sich im Haushalt befindet. Wird das Wasserfahrzeug im Keller gelagert und ist dieser im Vertrag aufgenommen, besteht Versicherungsschutz. Und zwar gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und wahlweise Elementargefahren.

Allerdings können Schäden nicht nur im eigenen Haushalt entstehen. Häufiger kommt es zu einem Schaden oder sogar dem Totalverlust während der Nutzung. Beispielsweise durch Kollision. In diesem Fall leistet nur eine Kajak-Versicherung. Es gibt einige Anbieter auf dem Markt, die eine Vollkasko für das Wasserfahrzeug anbieten. Diese sollte nicht nur Beschädigung durch Naturgefahren abdecken, sondern auch selbst verursachte Schäden.

Eine Versicherung für das Kajak oder ein Kanu leistet bei Schäden an dem Wasserfahrzeug und bei einigen Tarifen auch bei Beschädigung der Ausrüstung. Bei welchen Gefahren Versicherungsschutz besteht, lässt sich den Tarifbedingungen entnehmen. Zudem ist darauf zu achten, wo der Versicherungsschutz gilt. Denn im Regelfall wird ein Geltungsbereich vereinbart. Dieser kann nur in Deutschland, in Europa oder auch weltweit gelten.

Absicherung des Transports

Wird das Kajak auf dem Dach eines Autos transportiert, besteht im Regelfall Versicherungsschutz über die Kfz-Versicherung, wenn es zu einem Haftpflichtschaden kommt. Allerdings ist vorauszusetzen, dass die Ladung ordentlich gesichert wurde. Die Praxis zeigt, dass einige Anbieter bei diesen Schäden die Leistung verweigern. Daher sollten sich Verbraucher von ihrem Kfz-Versicherer eine schriftliche Bestätigung aushändigen lassen, dass ihr Kajak während des Transports mit dem Fahrzeug versichert ist.

Der Versicherungsschutz gilt nur bei Schäden, die Dritten zugefügt wurden. Die Kfz-Haftpflicht leistet nicht bei Schäden durch das Kajak am eigenen Fahrzeug.

Wird das Wasserfahrzeug mit einem Bootstrailer transportiert, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Sofern es sich um einen nicht-versicherungspflichtigen Anhänger handelt, leistet im Schadensfall die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs. Doch nur solange, wie der Anhänger angekuppelt ist. Verselbstständigt sich der Bootstrailer oder kommt es beim Rangieren von Hand zu einem Schaden, besteht kein Versicherungsschutz. Allerdings bieten die Gesellschaften eine sogenannte Trailerversicherung. Diese leistet bei Schäden, wenn kein Schutz mehr über die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs besteht.

Das kostet eine Versicherung für das Kajak

Die Kosten für eine Kajak-Versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie davon, welcher Versicherungsschutz gewünscht ist. Da bei Haftpflichtschäden im Regelfall die private Haftpflichtversicherung einspringt, sind die Kosten von personenbezogenen Merkmalen und nicht vom Wasserfahrzeug abhängig. Bootsversicherer hingegen kalkulieren die Prämie anhand des Versicherungsumfangs und risikospezifischen Merkmalen, die sich je nach Bootstyp unterscheiden.

Die Prämie mit einem Selbstbehalt reduzieren

Während bei einer Haftpflichtversicherung ein Selbstbehalt heutzutage kaum mehr vereinbart wird, kann sich der Eigenanteil bei einem Kaskoschutz lohnen. Denn durch den Einschluss eines Selbstbehalts lassen sich die Kosten für die Kajak-Versicherung senken. Allerdings sollte der Eigenanteil nicht zu hoch sein, um im Schadensfall in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Kostenbeispiele

  • Die Privathaftpflichtversicherung für eine Einzelperson ist bereits ab 30 Euro im Jahr erhältlich. Familientarife kosten etwa 40 Euro jährlich.
  • Kasko-Versicherung für ein 1-Jahr altes Kajak mit einem Wert von 3.000 Euro und 10 Prozent Selbstbehalt im Schadensfall: Ab 50 Euro im Jahr für eine europaweite Deckung

Ist eine Versicherung für Kajaks sinnvoll?

Ja, eine Versicherung für das Kajak ist durchaus sinnvoll. Vor allem für Haftpflichtschäden. Denn Schadensersatzansprüche können nicht nur immense Summen fordern, sondern auch die gesamte finanzielle Existenz bedrohen. Und die Verursacher haften dabei uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Ein Vorteil ist, dass bei der Benutzung eines Kajaks im Regelfall Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht besteht. Dabei handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherungen für jede Person. Somit ist es nicht zwingend notwendig, zusätzlich eine Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz und die Deckungssummen ausreichend sind. Bestenfalls lassen sich die Versicherten eine schriftliche Bestätigung seitens der Gesellschaft aushändigen. Probleme kann es nämlich dann geben, wenn der Sport zu gewerblichen Zwecken oder bei Wettkämpfen ausgeübt wird. In diesem Fall kann eine separate Haftpflichtversicherung notwendig sein.

Ob sich die Bootkaskoversicherung lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Bei teuren Kajas kann es durchaus sinnvoll sein, diese gegen Schäden abzusichern. Allerdings ist der Nutzen dieser Absicherung immer vom eigenen Sicherheitsbedürfnis, den finanziellen Mitteln und nicht zuletzt auch vom Wert des Kajaks abhängig.

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