Ferienhausversicherung Vergleich
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Ferienhausversicherung Vergleich 2024

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Fakten zur Ferienhaus-Versicherung auf einen Blick

  • Eine Ferienhausversicherung besteht im Regelfall aus dem Baustein Gebäude- und Hausratversicherung sowie einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
  • Ferien- und Wochenendhäuser sind nicht dauerhaft bewohnt. Dies führt zu einem höheren Schadensrisiko, was sich auf den Beitrag auswirkt.
  • Nicht jeder Anbieter versichert Ferienhäuser, die sich im Ausland befinden.

Absicherung von Ferienhäusern: Die Gebäudeversicherung

Wer sich den Traum von einem eigenen Häuschen als Feriendomizil oder Einnahmequelle erfüllt, möchte dieses auch gut versichert wissen. Doch lässt sich ein Ferienhaus in Deutschland nicht einfach über eine Wohngebäudeversicherung absichern. Ferien- und Wochenendhäuser sind nicht dauerhaft bewohnt, was ein höheres Risiko für Schäden darstellt. Beispielsweise werden geplatzte Leitungen häufig erst spät entdeckt. Bei einem Brand ist niemand da, der umgehend die Feuerwehr ruft. Allerdings gibt es für diese Immobilien eine Absicherung mit speziellen Versicherungsbedingungen: Die Ferienhausversicherung.

Die Leistungen der Ferienhausversicherung

Der Versicherungsschutz für ein Ferienhaus gleicht im Wesentlichen der Gebäudeversicherung. Diese deckt Schäden an der Immobilie sowie an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen ab. Zu den versicherten Gefahren gehören je nach gewähltem Tarif:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Blitzschläge
  • Vandalismus
  • Elementargefahren (z.B Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch etc.)

Wichtig ist zu beachten, dass die Elementarversicherung nicht automatisch im Tarif enthalten ist. Diese muss gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Bei der Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus sind zudem Schäden durch Leitungswasser nicht obligatorisch mitversichert. Auch in diesem Fall ist das Risiko explizit einzuschließen.

Neben dem Gebäude selbst können zudem An- und Zubauten versichert sein. Auch auf dem Grundstück befindliche Gartenhütten und Carports lassen sich über die Wohngebäudeversicherung für das Ferienhaus absichern.

Die Hausratversicherung für die Ferienimmobilie 

Zusätzlich zur Gebäudeabsicherung besteht die Möglichkeit, den Hausrat innerhalb des Feriendomizils abzusichern. Auch diese deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl sowie wahlweise Elementargefahren ab.

Bei einer Hausratversicherung für das Ferienhaus können allerdings Einschränkungen gelten. So sind Wertsachen nicht immer mitversichert. Häufig ist auch die Versicherungssumme im Vergleich zu einer Absicherung für eine ständig bewohnte Immobilie geringer. Je nach Anbieter müssen die Versicherten besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Es ist ratsam, die Hausratversicherung mit einer Glasversicherung zu kombinieren. Diese kostet nur wenige Euro mehr und leistet bei Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzer haften für Schäden, die auf oder im Zusammenhang mit ihrem Eigenheim oder dem Grundstück passieren. Gerade bei Ferienhäusern, die nur unregelmäßig gewartet werden, ist das Risiko für Schäden groß. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigenheimbesitzer vor Schadensersatzansprüchen Dritter infolge eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Sollte sich im Ferienhaus ein Heizöltank befinden, kann es zudem für den Versicherungsnehmer sinnvoll sein, eine Gewässerschadenhaftpflicht abzuschließen. Allerdings kann das Risiko eines Gewässerschadens bei kleinen Tanks auch über die Privathaftpflicht versichert sein. Sofern die private Haftpflicht eine Leistung bei diesen Schäden vorsieht ist aber noch zu prüfen, ob der Versicherungsschutz Ferienhäuser einschließt.

Besonderheiten für vermietete Ferienhäuser

Durch die Vermietung eines Ferienhauses steigt das Risiko, dass die Immobilien zu Schaden kommen. So versichert nicht jede Gesellschaft Objekte, die vermietet werden oder die Versicherer verlangen einen Beitragszuschlag.

Unter Umständen betrachtet die Gesellschaft das vermietete Objekt nach deutschem Recht auch als Gewerbe. Dann ist es notwendig, eine gewerbliche Gebäudeversicherung abzuschließen. Es gilt Versicherungsschutz nach deutschem Gesetz mit Vertragsunterlagen auf Deutsch sowie den üblichen Konditionen, solange es nicht explizit anders vereinbart wird. In diesem Fall können die Eigentümer auch keine Hausratversicherung hinzu wählen, sondern müssen ihr Hab und Gut mit einer Inhaltsversicherung absichern.

Die Ferienhausversicherung im Komplettpaket

Wie auch bei der Wochenendhausversicherung gibt es den Versicherungsschutz für das Ferienhaus als Komplettpaket. Die Kombipakete bestehen in der Regel aus der Wohngebäude-, Hausrat- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auf diese Weise lassen sich alle relevanten Gefahren mit nur einer Police abdecken.

Der Vorteil eines Kombiprodukts ist nicht nur, dass alle wichtigen Absicherungen in einem Vertrag enthalten sind. Meist sind Versicherungspakete auch günstiger als Einzelverträge. Dennoch lohnt es sich, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen.

Vorteile einer Versicherung für Ferienhaus oder Ferienwohnung

Die Gebäudeversicherung für das Ferienhaus leistet, wenn es infolge eines versicherten Risikos zu Schäden am Gebäude kommt, ähnlich wie bei einem Wohnhaus.

Die Hausratversicherung übernimmt im Schadenfall die Kosten bei versicherten Schäden am Hausrat.

Über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Versicherte vor Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt. Zudem wehrt der Versicherer unberechtigte Schadensersatzforderungen für seine Kunden ab.

Die Ferienhausversicherung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen lässt sich einzeln oder im Komplettpaket abschließen, vielfach direkt online.

Je nach Versicherer werden die Mietausfälle erstattet, wenn das gewerblich genutzte Ferienhaus aufgrund eines Schadens nicht bewohnbar ist.

Nachteile einer Ferienhausversicherung

Der Leistungsumfang und die Versicherungssummen sind bei einer Ferienhausversicherung häufig stark begrenzt.

Nicht alle Versicherungsgesellschaften für eine Ferienhausabsicherung versichern auch Ferienimmobilien im Ausland. 

Da ein Ferien- oder Wochenendhaus nicht immer bewohnt ist (und dadurch Schäden durch Einbrecher oder Glasschäden oft nicht sofort entdeckt werden), sind die Kosten für die Absicherung im Verhältnis deutlich höher als für dauerhaft bewohnte Immobilien.

Was kostet es, die Immobilie zu versichern?

Die Kosten für eine Ferienhausversicherung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie sind von verschiedenen individuellen Merkmalen abhängig. Dazu gehören:

  • Standort (Region, Land)
  • Lage (innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften, Nähe zu Gewässern, beispielsweise an Nord- und Ostsee)
  • Nutzungsdauer (Häufigkeit der Bewohnung)
  • Art der Nutzung und Vermietungsdauer
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche und Beschaffenheit des Gebäudes
  • Baujahr
  • Besondere Sicherungen (Tresor, Schließanlage)
  • Vorschäden

Zusätzlich sind die leistungsspezifischen Faktoren relevant: Welcher Versicherungsschutz ist gewünscht, wie hoch ist die Deckungssumme und weitere Leistungsbausteine. Auch die Zahlweise wirkt sich auf die Kosten aus. So ist eine jährliche Zahlung günstiger als monatliche Beiträge.

Auf Basis dieser Kriterien berechnen die Versicherer, u.a Hiscox, den individuellen Beitrag für das Risiko.

Versicherungsschutz für einen Bungalow

Ein Bungalow, der nicht ständig bewohnt wird, ist einem Ferienhaus oder Wochenendhaus gleichgestellt. Allerdings können die Besitzer unter Umständen eine günstige Absicherung nutzen. Nämlich dann, wenn der Bungalow in einer Anlage mit weiteren Bungalows steht. Der Besitzer des Wohnparks kann dann günstige Kollektivverträge für alle Bewohner abschließen.

Ferienhäuser im Ausland sind teuer

Eine Ferienhausversicherung ist im Vergleich zur Immobilienversicherung für ständig bewohnte Gebäude bereits kostspielig. Noch teurer ist die Ferienhausversicherung, wenn es sich um eine Auslandsimmobilie handelt. Dann steigt das Risiko für unentdeckte Schäden extrem an. Aus diesem Grund bieten auch nicht alle Versicherer die Ferienhausversicherung für Immobilien im Ausland an.

Darauf müssen Sie beim Abschluss einer Versicherung für das Ferienhaus achten

Wer ein Ferienhaus besitzt, möchte dieses gut versichert wissen, erst recht, wenn Sie ein Ferienhaus im Ausland besitzen. Daher sollten vor Vertragsabschluss einige wichtige Tarifinhalte überprüft werden. Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E-Mail.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme entspricht der maximalen Erstattung bei einem Totalschaden. Dabei ist in der Regel der Neuwert des Gebäudes versichert. Also die Summe, die nötig wäre, um die Immobilie in selber Art und Größe wiederaufzubauen.

Um die Versicherungssumme zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten. Beim gleitenden Neuwert passt sich die Summe der Wertentwicklung des Hauses an. Dafür greift der Versicherer auf den Baupreisindex zurück, der jedes Jahr, auch 2023, neu festgelegt wird. Eine Alternative ist der Wohnflächentarif. Dabei wird die Versicherungssumme anhand der Quadratmeterfläche des Hauses ermittelt. Bei einer Hausratversicherung ist dieses Vorgehen sinnvoll, für die Wohngebäudeversicherung eines Ferienhauses aber weniger, weil eine Wertsteigerung keine Berücksichtigung. findet

Bei Vertragsabschluss ist somit darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entspricht und bei einer Hausrat dem Wert des Inventars.  Außerdem ist darauf zu achten, dass für bestimmte Schäden abweichende Erstattungsgrenzen gelten können. Dies betrifft vor allem Schäden durch Elementargefahren, grobe Fahrlässigkeit und Blitzschlag.

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall darf der Versicherer bei einem Schaden sogar die Leistung kürzen. Um dies zu verhindern, sollte nicht nur die Versicherungssumme regelmäßig überprüft werden. Auch ist es ratsam, einen Tarif zu wählen, der auf „Leistungskürzung bei Unterversicherung“ verzichtet.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang definiert, bei welchen Schäden Versicherungsschutz besteht. Die grundlegenden Gefahren sind Feuer, Sturm und Hagel, Blitzschlag, Leitungswasser, Vandalismus bei Gebäuden sowie beim Hausrat Einbruchdiebstahl. Zusätzlich lassen sich das Gebäude und das Inventar gegen Elementargefahren wie Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch und Erdsenkung, Hochwasser, Rückstau und Vulkanausbruch absichern.

Doch nicht nur die versicherten Gefahren sind zu beachten. Sondern auch die versicherten Kosten. So kann der Versicherer beispielsweise infolge eines Schadens die Kosten für die Zwischenlagerung des Inventars, Schlossaustausch oder den Ausfall von Mieteinnahmen übernehmen.

Leistungsausschlüsse und Einschränkungen

Jede Versicherung sieht Leistungsausschlüsse und Einschränkungen vor. Zum Beispiel werden Sturmschäden grundsätzlich erst ab Windstärke 8 bezahlt Bei der Hausratversicherung ist zwar das Mobiliar mitversichert, nicht unbeding aber  Wertsachen in Ferienhäusern. Die Ferienhausversicherung kommt dafür oft nicht auf. Vor Vertragsabschluss ist daher genau zu prüfen, bei welchen Schäden kein oder nur eine eingeschränkter Versicherungsschutz besteht.

Grobe Fahrlässigkeit

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind nicht immer in einer Ferienhausversicherung mitversichert. Doch stellen diese ein beträchtliches Risiko dar. Wenn die Versicherten vergessen eine Kerze zu löschen, woraus ein hoher Feuerschaden resultiert, leistet der Versicherer nicht, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit ist im Tarif versichert. Daher sollten Eigentümer darauf achten, dass sowohl die Hausrat- wie auch die Gebäudeversicherung für das Ferienhaus die Klausel „Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit“ beinhalten.

Selbstbeteiligung

Bei einer Ferienhausversicherung im In- und Ausland sehen die meisten Versicherer eine Selbstbeteiligung vor. Dieser Betrag beziffert die Summe, die Versicherte im Schadensfall selbst bezahlen müssen. Gegen einen Mehrbeitrag lässt sich der Eigenanteil ausschließen oder senken.

Reisekostenübernahme im Schadensfall

Wenn das Eigentum zerstört oder beschädigt wird, möchten die Besitzer vor Ort sein. Denn nur so können sie sich selbst darum kümmern, dass der Schaden behoben wird. Einige Tarife bieten für diese Fälle eine Reisekostenübernahme. Sie übernehmen somit die finanziellen Aufwendungen, damit die Besitzer zu ihrer Immobilie reisen können.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Ferienhaus im Ausland oder in Deutschland versichern

Ja, für Ferienhäuser gibt es eine Versicherung im Ausland, die man sogar direkt online abschließen kann. Allerdings bietet nicht jeder Versicherer die entsprechenden Tarife. Die meisten Gesellschaften versichern nur Immobilien, die sich in Deutschland befinden.

Wer ein Ferienhaus im Ausland absichern möchte, muss mit einem höheren Beitrag rechnen. Aufgrund der Entfernung und dem Mehraufwand bei einer Schadensregulierung steigen die Kosten an. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, die Anbieter in dem jeweiligen Land zu vergleichen. Doch Vorsicht: Im Ausland gelten andere Standards, was gegebenenfalls einer unzureichenden Absicherung entsprechen kann, wenn man nach örtlichem Recht versichert ist.

Nicht nur Ferienhäuser, auch Ferienwohnungen lassen sich versichern. In diesem Fall mit einer Hausratversicherung, bereits ab einem relativ geringfügigen Betrag. Die Absicherung des Gebäudes muss hingegen der Eigentümer der Immobilie übernehmen.

Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Ferienhausversicherung die beste ist. Denn den besten Versicherungsschutz bietet immer die Gesellschaft, die den eigenen Bedarf mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis abdeckt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter auf dem Markt zu vergleichen. Die Tarife unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf den Beitrag deutlich, sondern auch dahingehend, bei welchen Gefahren Versicherungsschutz besteht und welche Kosten mitversichert sind.

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