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Privathaftpflicht

KFZ-Haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht

Wassersporthaftpflicht

Jagdhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Haftpflichtversicherungen für private Risiken

Fakten auf einen Blick

  • Die Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter
  • § 823 BGB besagt, dass jeder, der einen Schaden verursacht, finanziell dafür aufzukommen muss
  • Einige Haftpflichtversicherungen sind für bestimmte Personen oder Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

823 Bürgerliches Gesetzbuch - Schadensersatzpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (…)

Haftpflicht“ bedeutet vereinfacht ausgedrückt, wer anderen einen Schaden zufügt, ist dazu verpflichtet, finanziell dafür aufzukommen und einen Ausgleich zu schaffen. Die Schadensersatzansprüche sind unbegrenzt in ihrer Höhe. Daher können vor allem Personenschäden den Verursacher teuer zu stehen kommen.

Wichtig: Bei einem Schaden müssen die Schadensverursacher Ersatz leisten – im Ernstfall mit ihrem gesamten Vermögen. Zum Ausgleich dürfen auf das Haus, den Grundbesitz und auf Bankkonten zugegriffen werden. Auch Löhne können gepfändet und spätere Erbschaften oder Gewinne für die Ersatzleistung genutzt werden.

Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, die Versicherten vor den finanziellen Ansprüchen zu schützen. Bei begründeten Schadensersatzansprüchen stellen die Gesellschaften ihre Versicherten von der Leistungspflicht frei, indem sie für die finanzielle Entschädigung aufkommen. Bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen wehren die Gesellschaften die Ansprüche gegen die Versicherungsnehmer ab, weshalb die Haftpflicht wie eine Ergänzung zum Rechtsschutz betrachtet werden kann.

Welche Schäden übernimmt eine Haftpflicht?

Eine Haftpflicht kommt für die finanziellen Folgen im Falle eines berechtigten Schadens auf, die ihr Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person verursacht hat. Hauptsächlich bietet die Versicherung in folgenden Fällen Schutz:

Wird eine Person geschädigt, verletzt oder stirbt, kommt die Haftpflicht für die durch den Schaden entstandenen Kosten auf. Da Personenschäden in ihrer Summe unbegrenzt sind, kann es zu einer erheblichen finanziellen Belastung kommen. Denn neben Behandlungs- und Krankenhauskosten kann auch Schmerzensgeld oder der Arbeitsausfall geltend gemacht werden.

Unter Sachschäden fällt die Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen. Dabei kann es sich um Fahrzeuge, Gebäude, Inventar, Kleidung, Werkzeuge und vieles mehr handeln. Doch Vorsicht: Die meisten Gesellschaften schließen Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen aus. Eine Ausnahme hiervon sind Schäden an Mietswohnungen.

Vermögensschäden beziehen sich nicht auf eine Person oder eine Sache. Sie resultieren aus einem Schaden heraus, wenn der Geschädigte einen finanziellen Verlust erleidet. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen verpassten Flug handeln, wenn es die geschädigte Person nach einem Verkehrsunfall nicht rechtzeitig zum Flughafen geschafft hat. Wird ein Unternehmer geschädigt, kann es zu Vermögensschäden aufgrund des Arbeitsausfalls kommen.

Wichtig: Ist eine Person infolge eines Schadens lebenslang arbeitsunfähig oder pflegebedürftig, muss der Schadenverursacher finanziellen Ausgleich leisten. Die Kosten können abhängig von dem früheren Einkommen oder dem medizinischen Aufwand mehr als eine Millionen Euro betragen. Die Verursacher müssen unter Umständen lebenslang die Leistung bezahlen.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es?

Haftpflichtversicherungen werden bestimmten Risikogruppen zugeordnet. Daher gibt es keine allgemeine Versicherung, sondern verschiedene Verträge, die individuelle Risiken absichern.

Welche Haftpflichtversicherungen sind Pflicht?

Während für einige Haftpflichtversicherungen wie die Privathaftpflicht oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht keine Absicherungspflicht besteht, ist für manche Risiken und Berufsgruppen die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz ist der Versicherungsschutz für alle Risiken sinnvoll, mit denen die jeweiligen Personen konfrontiert sind, auch wenn keine Pflicht zur Absicherung besteht. Dies betrifft vor allem die Privathaftpflichtversicherung.

Wer ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Wird diese gekündigt und es erfolgt keine Weiterversicherung, muss das Fahrzeug abgemeldet werden. Kommen die Fahrzeughalter dieser Pflicht nicht nach, droht eine kostspielige Zwangsabmeldung.

Nahezu jedes motorbetriebene Fahrzeug unterliegt der Versicherungspflicht. Davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von sechs Stundenkilometern, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern und nicht zulassungspflichtige Anhänger.

Personen, die hauptberuflich als Betreuer tätig sind, müssen mit einer Haftpflichtversicherung für Betreuungsvereine abgesichert werden. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, dass Betreuungsbedürftige bei Personen- oder Sachschäden eine Schadenersatzleistung erhalten. Würde keine entsprechende Haftpflichtversicherung bestehen, müsste der Betreuungsverein mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen haften.

Rechtsanwälte sind tagtäglich mit dem Risiko einer Fehlberatung konfrontiert. Um eine Zulassung zu erhalten, schreibt der Gesetzgeber daher eine Haftpflichtversicherung für diese Berufsgruppe vor. Abgesichert sind die Versicherungsnehmer bei Vermögensschäden, die sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben.

Um die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO als Versicherungsberater oder Versicherungsvermittler zu erhalten, müssen die Antragsteller eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Voraussetzung ist zudem, dass die Absicherung eine Mindestdeckungssumme von 1.276.000 Euro je Schadensfall und mindestens 1.919.000 Euro im Jahr umfasst.

Quelle: IHK

Ärzte und Zahnärzte in Deutschland benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, um eine Zulassung als Arzt zu erhalten. Kündigen sie diese oder werden durch die Gesellschaft gekündigt und es erfolgt keine Weiterversicherung, kann die Ärztekammer den Betroffenen ihre Zulassung entziehen.

Über die bereits genannten Haftpflichtversicherungen hinausgehend, besteht auch in den folgenden Fällen eine Versicherungspflicht:

  • Jäger müssen eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen
  • Für manche Hunde besteht Versicherungspflicht, darunter Kampfhunde
  • Bei der Benutzung von Drohnen
  • Architekten, Ingenieure, Notare, Übersetzer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen

Die Versicherungspflicht betrifft vor allem Berufe, bei deren Ausübungen leicht Vermögensschäden entstehen können. Dazu gehören verwaltende, beratende und begutachtende Tätigkeiten.

Welche Haftpflichtversicherungen für private Risiken gibt es?

Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich insofern, dass sie Versicherungsschutz für Risiken bieten, die mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verbunden sind oder Privatpersonen gegen die Risiken des alltäglichen Lebens absichern. Denn im Schadensfall haftet jede Person mit ihrem gesamten Vermögen.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Privatpersonen vor Schadensersatzansprüchen Dritter nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie bietet Schutz bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die im privaten Bereich entstanden sind. In der Regel deckt die Privathaftpflichtversicherung auch Schäden an gemieteten Wohnungen ab.

Empfohlen für: Jede Person, die sich und ihr Vermögen im alltäglichen Leben absichern möchte

Besitzern einer Immobilie werden verschiedene Pflichten auferlegt, wie die Räumung der Gehwege und die Instandhaltung einer ausreichenden Beleuchtung. Unabhängig davon, ob sie das Gebäude selbst bewohnen oder dieses vermieten. Kommt es aufgrund einer Pflichtverletzung zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, sind die Eigentümer nach § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Schadensersatz verpflichtet.

Empfohlen für: alle Haus- und Grundbesitzer

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter verpflichtend. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt. Abgesichert sind Schäden am Fahrzeug des Geschädigten, Personen- und Vermögensschäden sowie weitere Sachschäden, beispielsweise an einem Gebäude.

Empfohlen für: Jede Person, die ein versicherungspflichtiges Fahrzeug nutzt (Auto, Roller, Motorrad, Quad, Lastkraftwagen …) und dieses für den Straßenverkehr zulassen möchte

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Eigenheimbesitzer, die einen Heizöltank nutzen. Denn bereits ein Liter Heizöl kann Tausende Liter Grundwasser verunreinigen, was zu einem teuren Schaden führt. Außerdem müssen die Schadenverursacher finanziell für aufwendige und kostspielige Schutzmaßnahmen aufkommen. Mit der Gewässerschadenhaftpflicht sichern sich Besitzer eines Heizöltanks gegen das Risiko von austretendem Heizöl und der Verunreinigung des Grundwassers ab.

Empfohlen für: Eigenheimbesitzer, die über einen Heizöltank verfügen

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung dient der Absicherung der Risiken, die bei der Tierhaltung entstehen (§ 833 Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei bezieht sich der Versicherungsumfang speziell auf Hunde und Pferde. Letzteres schließt in der Regel das Risiko einer Reitbeteiligung ein. Die Tierhalterhaftpflicht schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier entstanden sind.

Empfohlen für: Halter von Hunden und Pferden. Kleintiere sind über die Privathaftpflicht versichert

Die Wassersporthaftpflicht wird auch Bootshaftpflichtversicherungen genannt. Sie schützt vor Forderungen Dritter, wenn ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden bei der Ausübung des versicherten Wassersports entstanden ist.

Einige Privathaftpflichtversicherungen sehen einen Versicherungsschutz bei der Benutzung von Booten vor, wenn diese einige Voraussetzungen (beispielsweise kein Motorbetrieb, Höchstgeschwindigkeit) erfüllen.

Empfohlen für: Bootsbesitzer und Personen, die Wassersport betreiben und keine Absicherung über ihre Privathaftpflicht haben

 

Die Jagd ist mit sehr vielen Risiken verbunden und es kann zu lebensbedrohlichen Unfällen kommen. Daher muss jeder Jäger eine Jagdhaftpflicht vorweisen können, die ihn bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichert.  Bei der Beantragung oder Verlängerung des Jagdscheins muss ein Nachweis über den Versicherungsschutz erbracht werden.

Meist beinhaltet eine Jagdhaftpflichtversicherung auch eine Tierhalterhaftpflicht für die Jagdhunde.

Empfohlen für: Jäger

Besitzer eines Baugrundstücks und Bauherren müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Baustelle jederzeit alle Bauvorschriften erfüllt und ordnungsgemäß abgesichert ist. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, können sie im Schadensfall haftbar gemacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf der Baustelle oder aufgrund baulicher Maßnahmen entstanden sind. Letzteres schließt auch Unfälle ein, die freiwilligen Helfern oder Bauarbeitern auf der Baustelle zustoßen.

Viele Privathaftpflichtversicherung schließen das Bauherrenrisiko ein, allerdings bis zu einer geringen Bausumme.

Empfohlen für: Besitzer von Baugrundstücken, Bauherren und Eigenheimbesitzern, wenn größere Umbaumaßnahmen geplant sind

Besitzer einer Drohne müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, unabhängig vom Gewicht des Geräts. Meist sind diese, sofern sie nicht gewerblich genutzt werden, in der eigenen Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Doch spätestens, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt oder die Gesellschaft keinen oder nur unzureichend Versicherungsschutz bietet, muss eine eigene Drohnenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Empfohlen für: Personen, die privat oder gewerblich eine Drohne nutzen

Die Wohnungshaftpflicht ist ein Bestandteil der Privathaftpflicht. Mieter sollten daher darauf achten, dass ihre Versicherung die Klausel für gemietete Wohnräume beinhaltet. Mit dieser sind vor Forderungen ihres Vermieters bei Mietsachschäden geschützt.

Versichert ist festverbautes Inventar, dass dem Mieter zur Nutzung überlassen wird, zum Beispiel Türen, Böden, Sanitäranlagen und Einbauschränke. Nicht versichert sind Schäden, die durch Verschleiß entstehen.

Empfohlen für: Mieter einer Wohnung oder eines Hauses

Welche Haftpflichtversicherungen für Arbeit & Betrieb gibt es??

Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützen die Versicherungsnehmer während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beziehungsweise decken daraus resultierende Schäden ab.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Absicherung bestimmter Berufsgruppen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Die Versicherung leistet, wenn aus einer beruflichen Tätigkeit heraus ein Dritter einen Vermögensschaden erleidet. Sie hängt im Regelfall mit beratenden, verwaltenden und begutachtenden Berufen zusammen. Häufige Schadensursachen sind Fehlberatungen, Bewertungs- und Analysefehler, Messfehler oder Verluste von Dokumenten und Unterlagen.

Die Diensthaftpflichtversicherung richtet sich an Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst. Sollten sie einen Schaden verursachen, haftet nicht zwangsweise ihr Dienstherr für sie, sondern unter Umständen sie selbst, mit ihrem eigenen Vermögen. Denn der Dienstherr kann den Schadenverursacher in Regress nehmen, wenn dieser ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann. Mit einer Diensthaftpflicht schützen sich Personen im Öffentlichen Dienst vor Schäden, die aus Unachtsamkeit entstanden sind.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Berufshaftpflicht für Personen und Unternehmer, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Risiko haben, einen Vermögensschaden zu verursachen. Dabei handelt es sich um das reine Risiko des Vermögensschadens, denn Personen- oder Sachschäden sind nicht mitversichert.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Gewerbetreibende, Unternehmer, Freiberufler und Handwerker vor Schadensersatzansprüchen, die durch ihr Unternehmen entstanden sind. Sie bietet nicht nur gegen Vermögensschäden Versicherungsschutz, sondern auch bei Personen- und Sachschäden. Sie ist damit beispielsweise für handwerkliche Betriebe geeignet, die bei ihren Kunden zu Hause tätig sind. Denn dabei kann es zu Schäden am Mobiliar oder dem Gebäude kommen. Auch könnte eine Fehlkonstruktion einen schwerwiegenden Personenschaden verursachen.

Mit der Gewerbe- und Industriehaftpflicht schützen sich Firmen und Industriebetriebe vor den finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Im Regelfall gibt es für jede Branche spezielle Tarife, die individuell auf den jeweiligen Bedarf angepasst sind. Auch für Unternehmen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, ist die Absicherung gegen Haftpflichtrisiken empfohlen.

Die Directors-and-Officers-Versicherung schützt Organe (Vorstände, Geschäftsführer o.ä.) Manager und leitende Angestellte im Schadensfall. Sie bietet diesen Personen im Rahmen der Berufshaftpflicht Versicherungsschutz bei Vermögensschäden. Die Absicherung ist auf die versicherten Personen begrenzt und gilt nicht für das Unternehmen selbst.

Die Umwelthaftpflicht können Unternehmer ergänzend zur Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Sie sichern sich damit gegen Umweltschäden ab, da diese regulär nicht in der Betriebshaftpflicht mitversichert sind. Versichert sind beispielsweise die Schäden und daraus resultierenden finanziellen Folgen, wenn Böden oder Gewässer mit Chemikalien verseucht wurden.

Unterschied zwischen Berufs- und Betriebshaftpflicht

Viele Unternehmer und Selbstständige sind sich unsicher darüber, ob sie eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung benötigen. Grundsätzlich sollten sie sich bei der Wahl die Frage stellen: Kann ich meinem Kunden „lediglich“ einen Vermögensschaden zufügen, oder besteht zusätzlich das Risiko von Sach- und Personenschäden? Ein Anwalt beispielsweise ist aufgrund seiner beratenden Tätigkeit dem Risiko ausgesetzt, seinem Mandanten einen Vermögensschaden zuzufügen. Handwerker hingegen könnten das Inventar ihres Kunden schädigen, was zu einem Sachschaden führt.

Für wen ist welche Haftpflichtversicherung sinnvoll??

Grundsätzlich sollte jeder eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn er oder sie mit den versicherten Risiken konfrontiert ist. Abhängig ist dies von den beruflichen und persönlichen Umständen.

Doch eine Haftpflicht ist für jede Person, unabhängig von ihrem Beruf oder ihren persönlichen Umständen sinnvoll: die Privathaftpflicht. Denn ein Missgeschick ist im alltäglichen Leben schnell passiert, woraus hohe finanzielle Folgen entstehen können. Nur mit einer Privathaftpflicht können Verbraucher sich selbst und ihre Vermögen bei Schadensersatzansprüchen absichern.

Welche Haftpflicht für wen sinnvoll ist, hängt von privaten und beruflichen Gegebenheiten ab. Jeder sollte selbst überprüfen, mit welchen Risiken er tagtäglich konfrontiert wird.

Eine Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer benötigen die wenigsten Angestellten, da sie über die Betriebshaftpflicht ihres Arbeitgebers versichert sind. Allerdings nur während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, für private Risiken benötigen sie eine Privathaftpflichtversicherung.

Eine Absicherung gegen Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen, ist für Angestellte im Öffentlichen Dienst notwendig. Sie können sich mit einer Dienst- beziehungsweise Amtshaftpflicht gegen grob fahrlässige Schäden absichern, für die ihr Dienstherr keine Sorge trägt.

Beamte des Öffentlichen Diensts benötigen wie Angestellte in dieser Position eine Dienst- beziehungsweise Amtshaftpflichtversicherung. Grundsätzlich haftet ihr Dienstherr für Schäden, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen. Allerdings nicht für Schadensersatzansprüche, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

Darüber hinaus sollte jeder Beamte eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Die Haftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit entstehen. Unternehmern wird empfohlen, sich gegen ihre individuellen, beruflichen Risiken abzusichern. Dafür stehen spezielle Tarife zur Verfügung, die auf den Bedarf der jeweiligen Branche zugeschnitten sind.

Studenten sind über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert, sofern sie sich im Erststudium befinden, das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, unverheiratet sind und im Haushalt ihrer Eltern gemeldet sind. Da diese Bedingungen der jeweiligen Versicherer abweichen können, sollten sich Studierende über die Voraussetzungen bei ihrer Gesellschaft erkundigen.

Studenten, die nicht bei ihren Eltern mitversichert sind, benötigen eine eigene Privathaftpflichtversicherung und eine KFZ-Versicherung, sofern sie ein versicherungspflichtiges Fahrzeug für den Weg zur Universität nutzen.

Familien sollten sich im Rahmen der Privathaftpflicht gegen die Risiken des alltäglichen Lebens versichern. Der Beitrag für eine Familienabsicherung ist verhältnismäßig gering, denn beide Ehepartner, sowie Kinder und unter Umständen sogar im Haushalt lebende Elternteile, können in einem Vertrag abgesichert werden.

Für das Familienfahrzeug ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig, die alle Fahrer (Ehepartner und Kinder) berücksichtigt.

Auch im Seniorenheim kann es passieren, dass eine Sache versehentlich zerstört oder eine Person verletzt wird. Um die bereits knapp bemessene Rente nicht auch noch für Schadensersatzleistungen aufbringen zu müssen, sollten Heimbewohner mit einer Privathaftpflichtversicherung geschützt werden.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Einige Seniorenheime versichern alle ihre Bewohner über einen Kollektivvertrag. Wer seine eigene Privathaftpflichtversicherung behalten möchte, sollte nachfragen, welche Regelungen für den Heimaufenthalt vorgesehen sind. Einige Gesellschaften bieten in diesem Fall sogar eine beitragsfreie Absicherung für Bestandskunden an.

Kleinunternehmer benötigen, wie Selbstständige und Freiberufler, eine risikospezifische Betriebshaftpflicht. Denn auch wenn der Betrieb noch am Anfang steht, wurde meist bereits viel Kapital investiert, auf das im Schadensfall zurückgegriffen werden würde. Bei einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann das die gesamte Existenz bedrohen.

Darüber hinaus sollte sich jeder Kleinunternehmer mit einer Privathaftpflicht vor den Risiken des alltäglichen Lebens schützen.

Ehepaare und Lebenspartner benötigen keine eigenständigen Privathaftpflichtversicherungen, sondern können sich zu einem günstigeren Beitrag gemeinsam absichern. Wenn sie Eigentum besitzen, benötigen sie außerdem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und, sofern ein Heizöltank vorhanden ist, eine Gewässerschadenhaftpflicht.

Bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist in der Regel der Ehe- oder Lebenspartner ohne Mehrbeitrag bei der Nutzung des Fahrzeugs mitversichert.

Kinder werden über einen Familientarif bei ihren Eltern oder bei einem Elternteil, Privathaftpflicht versichert. Eltern müssen darauf achten, dass ihre Gesellschaft „deliktunfähige Kinder“ einschließt. Damit sind auch Schäden versichert, die vor dem 7. Geburtstag entstehen.
Da es beim Spielen, Entdecken und Toben schnell zu einem Missgeschick kommen kann, ist eine Privathaftpflicht für Kinder sehr wichtig.

Ab dem 23. Lebensjahr (25 Jahre bei Ausbildung oder Studium), bei der Heirat oder dem Auszug, benötigen Kinder eine eigene Privathaftpflicht.

Jeder sollte sich gegen die Risiken des alltäglichen Lebens absichern, daher empfiehlt sich auch eine Haftpflichtversicherung für Ausländer in Deutschland. Sie sollten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen und benötigen, wie auch jeder deutsche Staatsbürger, eine Kfz-Haftpflicht, um ein Fahrzeug zulassen zu können.

Um eine Versicherung abschließen zu können, müssen die Antragsteller einen Wohnsitz in Deutschland sowie ein deutsches Bankkonto vorweisen können.

Mieter benötigen eine Privathaftpflichtversicherung. Diese sollte die Klausel „Mietsachschäden“ enthalten, wodurch die gemieteten Räumlichkeiten sowie das gemietete Inventar versichert sind. Wichtig ist, dass kein Versicherungsschutz für Verschleiß besteht.

Eine Vereinshaftpflicht fungiert wie eine Betriebshaftpflicht und ist für jeden Verein unumgänglich. Denn im Falle eines Schadens, beispielsweise wenn ein Gast sich während eines Turniers aufgrund eines Aufbaufehlers verletzt, würden die Vorstände und die Vereinsmitglieder mit ihrem privaten Vermögen haften.

Für Vereine, die überwiegend Veranstaltungen ausrichten, gibt es zudem eine Veranstalterhaftpflicht.

Der Verbraucherschutz bezeichnet die Privathaftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Absicherungen - auch für Flüchtlinge. Mit dieser kann ein Neuanfang in Deutschland sicher und ohne Risiken gelingen. Für manche Flüchtlinge besteht bereits eine kommunale Haftpflichtversicherung über die Kommunen. Doch wenn kein Kollektivvertrag vorhanden ist oder eine eigene Wohnung bezogen wird, ist eine eigenständige Absicherung notwendig.

Vermieter müssen sich gegen verschiedene Risiken absichern, auch wenn sie selbst das Gebäude nicht bewohnen. Als Eigentümer ist für sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unumgänglich, die sie bei einer Pflichtverletzung vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf dem eigenen Grundstück schützt. Sofern sie einen Heizöltank besitzen, empfiehlt sich außerdem eine Gewässerschadenhaftpflicht.

Jedem Vermieter ist angeraten, darauf zu achten, dass zukünftige Mieter eine Privathaftpflicht besitzen, die Mietsachschäden absichert.

Leistungen, Beiträge und Schaden-Kosten-Quoten

Jahr Beiträge Leistungen Schaden-Kosten-Quote
2014 7.442 Mio. EUR 4.814 Mio. EUR 94,2 %
2015 7.523 Mio. EUR 4.905 Mio. EUR 93,2 %
2016 7.667 Mio. EUR 5.046 Mio. EUR 90,9 %
2017 7.746 Mio. EUR 5.136 Mio. EUR 91,0 %

Quelle: www.GDV.de

Ausschlüsse des Versicherungsschutzes

Innerhalb der Vertragsbedingungen legen die Versicherungsgesellschaften fest, welche Risiken mitversichert sind. Um bestmöglich abgesichert zu sein, sollten Verbraucher grundsätzlich auf sogenannte Basistarife verzichten und den höchstmöglichen Versicherungsschutz wählen. Die Preisunterschiede sind im Regelfall sehr gering. Dennoch gibt es auch bei umfangreichen Tarifen Leistungsausschlüsse. Daher stellt sich die Frage: Wann zahlt die Haftpflicht nicht?

Leistungsausschlüsse der häufigsten Haftpflichtversicherungen

Im Folgenden sind die allgemeinen Leistungsausschlüsse der am häufigsten abgeschlossenen Haftpflichtversicherung aufgelistet. Abhängig von den Versicherungsgesellschaften kann es zu Abweichungen kommen, wenn diese weitere Leistungen einschränken oder grundsätzliche Ausschlüsse mitversichern.

Allgemeine Leistungsausschlüsse der Privathaftpflichtversicherung

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Eigene Schäden
  • Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Versicherten einer Gefälligkeit oder einem Freundschaftsdienst nachgekommen sind
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen (mit Ausnahme von sind Mietsachschäden)
  • Ansprüche gegenüber mitversicherten oder im Haushalt lebenden Personen
  • Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
  • Schäden durch den Gebrauch von Luft- und Wasserfahrzeugen

Deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflicht

Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktunfähig, unter 10 Jahren bei Schäden und Unfällen im Straßenverkehr. Das bedeutet, im Schadensfall sind sie nicht schuldfähig, da sie die Konsequenzen ihres Handelns noch nicht verstehen können und einem besonderen Schutz bedürfen. Daher besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Gesellschaft „deliktunfähige Kinder“ nicht explizit einschließt.

Eine Ausnahme davon ist, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In diesem Fall werden sie haftbar gemacht und die Privathaftpflichtversicherung kommt für einen berechtigten Schaden auf.

828 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Allgemeine Leistungsausschlüsse der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Eigene Schäden am Fahrzeug
  • Schäden, die durch (illegale) Rennen und Wettbewerbe entstanden sind
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Vertrag mitversicherter Personen
  • Schäden an beförderten Sachen
  • Schäden an Anhängern und Aufliegern
  • Vermögensschäden durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden, die durch die Verletzung vertraglicher Pflichten beziehungsweise Obliegenheitspflichten entstanden sind

Schäden unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Verursacht ein Versicherungsnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Schaden, wird die Versicherung diesen zunächst bezahlt. Anschließend nimmt sie aufgrund der Obliegenheitspflichtverletzung Regress an dem Versicherten und er muss nachträglich finanziell für den Schaden aufkommen.

Allgemeine Leistungsausschlüsse der Tierhalterhaftpflicht

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (Ausnahme: Mietsachschäden bei einigen Gesellschaften)
  • Schadensansprüche von Personen und Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt leben

Neben diesen allgemeinen Ausschlüssen gibt es anhängig von der Versicherungsgesellschaft möglicherweise weitere Leistungseinschränkungen. Beispielsweise übernimmt der Versicherer keine Deckschäden oder setzt eine Leinenpflicht bei Hunden voraus.

Allgemeine Leistungsausschlüsse der Bauherrenhaftpflicht

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Angehörige erleiden
  • Schäden am eigenen Bauwerk
  • Schäden an geliehenen, gepachteten und gemieteten Gegenständen
  • Schäden, die aus Entwässerungsleitungen entstehen

Allgemeine Leistungsausschlüsse der Gewässerschadenhaftpflicht

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden, an der Anlage oder am Gebäude selbst
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person beziehungsweise im Haushalt lebender Angehöriger erleidet
  • Schäden, die daraus resultieren, dass gesetzliche Vorschriften zur Wartung und Kontrolle nicht eingehalten wurden

Allgemeine Leistungsausschlüsse der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst erleiden sowie Eigenschäden am Grundstück oder Gebäude
  • Schäden, die bei der Nutzung von Fahrzeugen entstanden sind
  • Allmählichkeitsschäden, sofern nicht mitversichert

Haftpflichversicherung kündigen - So geht's

Die Haftpflicht schützt die finanzielle Existenz der Versicherungsnehmer. Eine Kündigung sollte daher nur in Erwägung gezogen werden, wenn das entsprechende Risiko wegfällt oder ein Nachversicherer gefunden wurde, der mindestens dieselben oder bessere Leistungen anbietet.

Eine Detaillierte Anleitung zur Kündigung der Haftpflichtversicherung finden Sie in unserem Ratgeber:

Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben

Eine gute Nachricht für alle Verbraucher: Sie können die Haftpflicht von der Steuer absetzen. Interessant ist dies nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatpersonen. Wichtig ist zu wissen, dass bei einer Kfz-Versicherung lediglich der Haftpflichtanteil abgesetzt werden kann und nicht die Prämie für die Kaskoabsicherung.

Welche Haftpflichtversicherung Sie von den Steuern absetzen können und wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber:

Haftpflichtversicherung Test: Die besten Tarife

Nachfolgend finden sich einige Tarife und Gesellschaften, die bei verschiedenen Tests mit guten Leistungen und angemessenen Beiträgen überzeugen konnten:

  • Im Bereich der Privathaftpflichtversicherung überzeugte Stiftung Warentest der Tarif „Klassik-Garant Exklusiv“ der VHV. Der Vertrag beinhaltet eine Best-Leistungs-Garantie und bietet überdurchschnittlich hohe Versicherungssummen. Finanztip untersuchte darüber hinausgehend weitere Tarife, die zuvor von Stiftung Warentest als „sehr gut“ ausgezeichnet wurden. Empfohlen werden zusätzlich die Bayerische Prestige und „Einfach Komplett“ sowie „Einfach Besser Plus“ der Haftpflichtkasse.
    Quelle: https://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/haftpflicht-test/
  • Im Herbst 2018 untersuchte Stiftung Warentest 70 verschiedene Kfz-Versicherungen. Berücksichtigt wurden nur Tarife, die verschiedene Mindestleistungen wie eine erweiterte Kfz-Haftpflicht im Ausland und eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro vorsehen. Als Testsieger im Bereich Haftpflicht und Kasko gingen die BGV, AXA, CosmosDirekt, Europa, DA, R+V24, Rheinland und WGV hervor.
  • Im Bereich der Tierhalterhaftpflicht unterscheidet Stiftung Warentest zwischen der Hunde- und der Pferdehaftpflicht. Für Hunde- und Pferdehalter wurden die günstigsten Absicherungen entsprechend einiger Mindestleistungen wie dem Schutz bei Verstoß von Halterpflichten, Mietsachschäden bis 250.000 Euro und Deckschäden gesucht. Die kostengünstigsten Tarife, die diese Kriterien erfüllen, sind der Premiumtarif der NV, der Comforttarif der Ammerländer und Bavaria Direkt. Für Pferdehalter empfiehlt Stiftung Warentest die GVO Versicherung, die NV, die VHG und die ÖVB Versicherung.

Versicherungsanbieter im Überblick

Bei der Wahl eines geeigneten Anbieters sollten Verbraucher auf hohe Deckungssummen und zusätzliche Einschlüsse achten. Es kann sich sowohl in Bezug auf die Leistungen wie auch finanziell betrachtet lohnen, verschiedene Gesellschaften und ihre Tarife miteinander zu vergleichen. Nachfolgend haben wir einen Überblick erstellt, über einige bekannte Versicherer und ihre Alleinstellungsmerkmale beziehungsweise Sonderleistungen.

ADAC

Der ADAC bietet eine Kfz-Haftpflicht und eine Privathaftpflicht. Letzteres sieht zwei Tarifstufen vor: Basis und Exklusiv. Nur der Exklusivtarif beinhaltet die Absicherung deliktunfähiger Kinder, eine Forderungsausfalldeckung, Schlüsselverlust und ehrenamtliche Tätigkeiten. Im Vergleich zu den meisten anderen Gesellschaften schließt die Privathaftpflicht im besseren Tarif des ADAC Schäden mit ein, die durch das Be- und Entladen von Fahrzeugen entstanden sind.

Allianz

Die Produktpalette der Allianz umfasst die Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Jagdhaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht. Für jede Versicherung sieht die Gesellschaft verschiedene Tarifmodelle vor, die sich in puncto Leistung und Beitragshohe stark unterscheiden. Im Bereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet die Allianz die Mitversicherung von Umbaumaßnahmen mit einer unbegrenzten Bausumme, sofern die festgelegte Eigenschaft des Gebäudes bestehen bleibt oder durch die Maßnahme erreicht wird.

AXA

Die AXA bietet eine Haftpflichtversicherung ohne feste Vertragslaufzeit an, sie ist damit täglich kündbar. Außerdem beherbergt die Produktpalette des Versicherers drei verschiedene Tarife für die Privathaftpflicht, die sich in ihren Summen und Einschlüssen stark unterscheiden. Nur der Toptarif beinhaltet Schäden an geliehenen Sachen und die Forderungsausfalldeckung. Neben der privaten Absicherung sind bei der AXA alle relevanten Haftpflichtversicherungen zu finden.

Debeka

Bei der Debeka sind die Privathaftpflicht, eine Berufshaftpflicht für den Öffentlichen Dienst, Tierhalterhaftpflicht, Kfz-, Haus- und Grundbesitzer- sowie die Gewässerschadenhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Wassersportler- und Jägerhaftpflicht zu finden. Innerhalb der EU besteht bei der Tierhalterhaftpflicht ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz.

DEVK

Die DEVK bietet eine breite Palette an Haftpflichtversicherungen, darunter auch die Dienst- und Berufshaftpflicht. Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst erhalten Schutz bei Regressansprüchen ihres Dienstherrn bis zu einem Jahresgehalt, maximal 150.000 Euro. Bei der Privathaftpflicht der Gesellschaft sind im Premiumschutz Drohnen bis zu 5 Kilogramm mitversichert.

Ergo

Die Haftpflichtversicherungen der Ergo lassen sich in den besseren Tarifen nach dem Bausteinsystem flexibel zusammenstellen. So können Versicherte selbst entscheiden, welche Zusatzbausteine sie wirklich benötigen, und wie sie ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht ergänzen können. Das Unternehmen bietet zudem keine allgemeine Tierhalterhaftpflicht, sondern spezielle Haftpflichtversicherungen je für Hunde- und Pferdehalter.

Generali

Die Generali bietet alle relevanten Haftpflichtversicherungen an. In Bezug auf die Privathaftpflicht zeichnet sie sich dadurch aus, dass Schäden an geliehenen und gemietet Sachen mitversichert sind, mit Ausnahme von elektronischen Geräten. Außerdem sind nicht nur deliktunfähige Kinder, sondern auch deliktunfähige Enkelkinder abgesichert.

Gothaer

Die Gothaer bietet unter anderem eine Privathaftpflicht in drei verschiedenen Tarifstufen. Alle Tarife sehen eine Forderungsausfalldeckung vor. Sie unterscheiden sich jedoch insofern, dass für die Leistung eine Mindestschadenhöhe festgelegt wird. Diese entfällt lediglich im Premiumtarif. Wenn der Verursacher einen Schaden nicht bezahlen kann, erhalten die Versicherungsnehmer erst eine Leistung ihrer PHV, wenn die Schadenhöhe 1.000 Euro im Plustarif oder 10.000 Euro im Basistarif beträgt.

Haftpflichtkasse

Die Haftpflichtkasse legte früher ihren Fokus speziell auf die Haftpflichtabsicherung. Heute finden sich auch weitere Personen- und Sachversicherungen bei dem Versicherungsverein. Die Tarife der Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse wurden mehrfach ausgezeichnet und überzeugen mit guten Leistungen zu angemessenen Preisen. Sie beinhalten zudem einen Opferschutz bei körperlicher Schädigung des Versicherungsnehmers nach Gewalttaten, wenn der Täter nicht ermittelbar ist.

HDI

Die Produktpalette der HDI sieht alle relevanten Haftpflichtversicherungen vor. Die Tierhalterhaftpflicht der Gesellschaft sichert auch Tierhüter und Familienangehörige ab, die sich um den Hund oder um das Pferd kümmern. Die Besonderheit bei der HDI Haftpflicht ist zudem, dass die Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit für bis zu 12 Monate beitragsfrei gestellt werden kann.

HUK

Die HUK-Coburg und ihr Direktversicherer HUK24 bieten alle relevanten Haftpflichtversicherungen an. Im Bereich der Kfz-Haftpflicht gehört die Gesellschaft zu den fairsten Versicherern, die gute Leistungen, angemessene Preise und eine zuverlässige Schadensregulierung anbieten. Die Haftpflichtversicherung der HUK im privaten Bereich enthält zudem eine Forderungsausfalldeckung, Schlüsselverlust und schließt deliktunfähige Kinder ein.

SV Sparkasse

Die Versicherung der Sparkassen biete eine private Haftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Tierhalterhaftpflicht. Die Privathaftpflicht der Gesellschaft wird mit drei verschiedenen Tarifen angeboten, die alle den Schlüsselverlust und Gefälligkeitsschäden absichern.

VHV

Der Exklusivtarif der VHV Privathaftpflicht wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Grund dafür ist unter anderem die „Best-Leistungs-Garantie“ des Anbieters. Versicherte können, wenn eine andere deutsche Versicherung eine bessere Leistung als die VHV anbietet, eine Schadensregulierung nach dem besseren Angebot verlangen. Außerdem sind in der PHV nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro versichert.

WGV

Die WGV bieten neben der Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht und der Tierhalterhaftpflicht, auch eine Bauherren-, Haus- und Grundbesitzer- sowie eine Diensthaftpflichtversicherung an. Halter mehrerer Tiere erhalten ab dem zweiten Tier einen Rabatt von 15 Prozent bei ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Außerdem gibt es eine Forderungsausfalldeckung für das Tier sowie den Versicherungsnehmer. Bei der Privathaftpflicht können Verbraucher zwischen zwei Tarifen wählen, dem Basis- und dem Optimalschutz.

Vorteile einer Haftpflicht im Überblick

Eine Haftpflichtversicherung schützt vor den Schadensersatzansprüchen Dritter, die unter Umständen die gesamte finanzielle Existenz bedrohen können.

Eine Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche gegen ihre Versicherungsnehmer ab und fungiert damit wie eine Rechtsschutzversicherung.

Eine gute Haftpflichtversicherung bietet auch Versicherungsschutz im Ausland, bestenfalls für mindestens ein Jahr.

Ob Kfz-Haftpflicht, Tierhalter- oder Privathaftpflicht - mit einer Police können alle Familienmitglieder, auch Kindern solange sie zu Hause leben und das Höchstalter noch nicht erreicht haben, versichert werden.

Gute Tarife schließen einige Zusatzleistungen ein, darunter eine Forderungsausfalldeckung, der Verlust fremder Schlüssel und Gefälligkeitsschäden.

Die Prämien für eine Haftpflichtversicherung sind im Vergleich zu den möglichen Leistungen im Schadensfall sehr gering.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Haftpflicht im Überblick

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Bei einem Sachschaden ersetzt die Gesellschaft nicht den Neuwert einer Sache, sondern ihren jeweiligen Zeitwert.

Versicherer dürfen aufgrund eines zu hohen Schadenaufkommens die Haftpflichtversicherung kündigen, was es für Versicherte schwierig macht, eine neue Gesellschaft zu finden.

Eine Annahmepflicht besteht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Außerdem müssen Versicherer vorbelasteten Antragstellern keinen umfangreichen Versicherungsschutz anbieten, sondern dürfen auf die begrenzte Basisabsicherung ausweichen.

Für die Schadensregulierung ist meist eine umfassende Beweispflicht notwendig. Der Schaden muss dokumentiert, fotografiert und unter Umständen sogar begutachtet werden.

Bei Angehörigen, die im selben Haushalt leben oder im Vertrag mitversichert sind, kommen die Gesellschaften nicht für Schadensersatzansprüche auf.

Wo finden Sie die beste Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen, weshalb der Anbieter mit Bedacht gewählt werden sollte. Um das Angebot mit den besten Leistungen zu finden, empfiehlt es sich daher, verschiedene Versicherungen und ihre Tarife zu vergleichen. Auf diese Weise können Sie eine Haftpflicht finden, die zu Ihrem Bedarf passt und Ihre persönlichen oder beruflichen Risiken bestmöglich abdeckt.

Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner und finden Sie ein leistungsstarkes und preisgünstiges Angebot, das zu Ihnen passt:

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Haftpflichtversicherung Schaden melden

Bei einem Sachschaden sollte umgehend ein Foto gemacht werden. Handelt es sich um einen Personenschaden oder um einen Verkehrsunfall, ist zudem die Polizei zu benachrichtigen. Versicherungsnehmer sollten sich alle Daten des Geschädigten notieren, sowie seine Telefonnummer. Bei Sachschäden sollten außerdem Informationen über den beschädigten Gegenstand eingeholt werden, wie der Kaufpreis und der Zeitpunkt der Anschaffung. Am besten eignet sich die Rechnung.

Die Versicherung wird prüfen, ob der vermeintliche Schadenverursacher auch wirklich haftbar gemacht werden kann. Daher sollten keine Zusagen zur Kostenübernahme gemacht werden. Beschädigte Gegenstände dürfen nicht ohne Zustimmung des Versicherers repariert oder entsorgt werden, da unter Umständen ein Gutachten angefordert wird.

Ein Schaden sollte umgehend, spätestens innerhalb einer Woche gemeldet werden. Versicherer ermöglichen die Schadensmeldung online, telefonisch oder auch schriftlich. Grundsätzlich sollte ein Schaden auch dann gemeldet werden, wenn noch nicht klar ist, ob eine Regulierung notwendig ist.

Auf dem Postweg, online oder per E-Mail erhalten die Versicherungsnehmer einen Schadenmeldebogen. Dieser enthält wichtige Fragen zum Schadenshergang, der geschädigten Person oder Sache sowie dem Anspruchsteller. Der Schadensmeldung sind alle Dokumente der Beweispflicht beizufügen, beispielsweise Fotos und Kaufbelege. Für mögliche Rückfragen sind die Kontaktdaten des Versicherten sowie des Anspruchstellers zu notieren.

Der Versicherer wird nach Eingang der Schadensmeldung die Regulierung vornehmen und prüfen, ob sein Kunde haftbar gemacht werden kann. Bis zum endgültigen Ergebnis sollten sich die Versicherungsnehmer für mögliche Rückfragen bereithalten und eigenständig keine weiteren Schritte einleiten.

Versicherung Schaden melden

Haftpflichtversicherung Kosten - Damit müssen Sie rechnen

Die Prämie für eine Haftpflichtversicherung hängt von dem versicherten Risiko, den Leistungseinschlüssen wie auch der Gesellschaft ab. Grundsätzlich sollten Verbraucher daher verschiedene Angebote vergleichen, um einen Anbieter zu finden, der sowohl preisgünstig als auch leistungsstark ist.

Was kostet eine Haftpflicht? Durchschnittliche Kosten und Faktoren

Art der Haftpflicht Durchschnittskosten Beitragsfaktoren
Privathaftpflicht Zwischen 40 und 90 Euro für Single Tarife Anzahl versicherter Personen, Deckungssummen, zusätzliche Leistungseinschlüsse
Tierhalterhaftpflicht 100 bis 130 Euro im Jahr für ein Pferd, 60 bis 100 Euro im Jahr für einen Hund Tierhalterhaftpflicht 100 bis 130 Euro im Jahr für ein Pferd, 60 bis 100 Euro im Jahr für einen Hund Deckungssummen, Anzahl der versicherten Tiere, Gattung und Rasse, Risikofaktoren (bspw. bei Kampfhunden), Anzahl der Reitbeteiligungen
Kfz-Haftpflicht 257 Euro im Jahr für Autos, 25 bis 80 Euro Jahresbeitrag für Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern und einem Hubraum unter 50 ccm Fahreralter, Fahrerkreis, Erstzulassung und Datum des Erwerbs, schadenfreie Jahre, Beruf, jährliche Kilometerleistung, Nutzungszweck, Typ- und Regionalklasse
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Zwischen 30 und 180 Euro im Jahr für ein Zweifamilienhaus mit 200 Quadratmetern Wohnfläche und Jahresmieteinnahmen von 20.000 Euro Versicherungssumme, Grundstücksgröße und Wohnfläche, Bruttojahresmietwert, Gebäudeart
Gewässerschadenhaftpflicht Gewässerschadenhaftpflicht Fassungsvermögen des Tanks, Standort, Höhe der Deckungssumme
Dienst-/ Amtshaftpflicht Ab 30 Euro im Jahr Berufsgruppe, Versicherungssummen, zusätzliche Einschlüsse
Berufshaftpflicht Ab 200 Euro im Jahr für einen Zahnarzt, risikoreichere Berufe wie Rechtsanwälte deutlich höher Branche und damit verbundenes Haftungsrisiko, Deckungssummen, Leistungen, Umsätze, Kennzahlen des Unternehmens
Betriebshaftpflicht Ab 70 Euro im Jahr für risikoarme Berufe und Kleinunternehmer, deutlich mehr für handwerkliche und industrielle Betriebe mit vielen Mitarbeitern und höheren Umsätzen Branche und damit verbundenes Haftungsrisiko, Leistungen, Versicherungssummen, Anzahl der Mitarbeiter, Umsätze, Maschinen
Bauherrenhaftpflicht Ein Promille der Bausumme sowie Zuschläge für weitere Risiken (bspw. Eigenleistungen). Zwischen 100 und 200 Euro einmalig für ein Bauvorhaben von 100.000 Euro. Deckungssumme, Bausumme, Eigenleistungen und beauftragte Firmen

Neben den individuellen Risiken ist der Beitrag auch von der gewählten Selbstbeteiligung, Zahlweise und der Vertragslaufzeit abhängig. Im Regelfall bieten Versicherer einen Nachlass, wenn die Antragsteller eine Vertragsdauer von mindestens drei Jahren wählen (Ausnahme bei Kfz - hier beträgt die Laufzeit maximal ein Jahr). Außerdem verlangen sie Zuschläge, wenn die Versicherten ihre Prämie monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich bezahlen. Wer Kosten sparen möchte, sollte eine Vertragsdauer von drei Jahren und die jährliche Zahlweise wählen.

Haftpflichtversicherung - Worauf achten?

Viele Verbraucher legen beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung den Fokus vor allem auf die finanziellen Aspekte. Haftpflichtschäden können allerdings in die Millionenhöhe gehen, weshalb die Leistungen, Klauseln und Ausschlüssen der jeweiligen Gesellschaften eine größere Bedeutung haben sollten, als der Beitrag.

Vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten Sie Folgendes beachten:

Mann hält ein aufgeklapptes Notebook über seinen Kopf um damit den Versicherungsschutz zu präsentieren

Bei jeder Haftpflichtversicherung gibt es allgemeine Ausschlüsse, beispielsweise für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt oder durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden, allmählich entstanden sind, die eigene Person oder das eigene Inventar betreffen sowie von einer mitversicherten Person oder einem in Haushalt lebenden Angehörigen geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen geben Aufschluss über alle Ausschlüsse und Klauseln, die diese dennoch einschließen (Klausel zur Mitversicherung deliktunfähiger Kinder).

Haftpflichtschäden können, vor allem wenn Personen verletzt wurden, in die Millionenhöhe gehen. Die Versicherungssummen sollten mindestens zehn Millionen Euro betragen, besser ist eine unbegrenzte Höhe.

Um die Prämie zu senken, können Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Diese sollte 150 Euro je Schadensfall nicht übersteigen, ratsamer ist es, auf einen Selbstbehalt zu verzichten.

Umweltschäden können sehr kostspielig sein und sind nicht bei jeder Versicherung inkludiert. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist darauf zu achten, dass der Vertrag die Kostenübernahme bei einem Umweltschaden vorsieht.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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