Haftpflichtversicherung kündigen
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Haftpflichtversicherung kündigen - So geht's

Um eine Haftpflichtversicherung zu kündigen, gibt es zwei Möglichkeiten: eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung.

Haftpflichtversicherung ordentlich kündigen

Eine ordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung ist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. In den meisten Fällen werden die Verträge auf drei Jahre abgeschlossen, manchmal sogar auf fünf. Grundsätzlich können Verbraucher einen Vertrag immer nach einer dreijährigen Laufzeit kündigen, auch wenn der Versicherer eine Dauer von fünf Jahren festgesetzt hat.

Um den Vertrag zu kündigen, muss die schriftliche Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsablauf beim Versicherer vorliegen.

Sollte die Kündigung aufgrund des Versterbens des Versicherungsnehmers ausgesprochen werden, ist es ausreichend, wenn die Erben der Gesellschaft eine Mitteilung über das Ableben des Versicherten zukommen lassen. Handelt es sich um einen Vertrag mit mehreren Versicherungsnehmern, wird der Tarif entsprechend umgewandelt.

Haftpflichtversicherung außerordentlich kündigen

Eine außerordentliche Kündigung ist immer an verschiedene Situationen gebunden. Versicherungsnehmer dürfen in folgenden Fällen ihren Vertrag unabhängig von der Vertragslaufzeit kündigen:

  • Die Gesellschaft erhöht die Prämie, ohne dafür die Leistungen zu verbessern
  • Wenn ein Schaden reguliert oder abgelehnt wurde
  • Wenn das Risiko wegfällt

In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat, nach Eingang der Mitteilung beziehungsweise nach der Schadenregulierung oder -ablehnung. Wenn das Risiko wegfällt, muss der Gesellschaft ein entsprechender Nachweis erbracht werden, beispielsweise die Gewerbeabmeldung.

Kündigung der Kfz-Haftpflicht

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sieht eine Vertragslaufzeit von einem Jahr sowie eine Kündigungsfrist von einem Monat vor. Für die meisten Versicherungsnehmer ist der 30. November der Stichtag, zu dem sie ihren Vertrag spätestens kündigen müssen.

Allerdings müssen die Versicherten bei der Kündigung ihrer Kfz-Haftpflicht eine nahtlose Anschlussversicherung gewährleisten können. Kündigen sie ihren Vertrag und haben keinen Nachversicherer, ist die Vertragsaufhebung aufgrund der Versicherungspflicht unwirksam.

 Wird ein Fahrzeug abgemeldet, endet der Kfz-Vertrag zum Zeitpunkt der Abmeldung, da das Risiko entfällt.

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