Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte auf Lebenszeit können im Gegensatz zu Angestellten nicht nur berufs- sondern auch dienstunfähig werden.
  • Auch Beamte (einschließlich Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf) sind durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert, haben jedoch keinen Versicherungsschutz bei einer Dienstunfähigkeit.
  • Eine Dienstunfähigkeitsklausel erweitert eine Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Beamte.
  • Wir zeigen Ihnen, welche Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) für Sie am besten ist.

Was versteht man unter Dienstunfähigkeit?

Jeder Beamte kann sich heutzutage gegen Dienstunfähigkeit privat versichern. Viele Versicherer bieten dieser Berufsgruppe die so genannten Dienstunfähigkeitsklauseln (Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte) als erweiterten Versicherungsschutz an.

Dies bedeutet für den versicherten Beamten, dass er die im Vertrag vereinbarte BU Rente ausgezahlt bekommt, sofern er wegen Dienstunfähigkeit von seinem Dienstherrn aus dem Dienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden muss.

Die Einstufung und Bewertung der Dienstunfähigkeit von Beamten unterliegt einem äußerst komplizierten Verfahren. Neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden auch subjektive Kriterien berücksichtigt.

Beamte sollen daher bei der privaten BU-Versicherung die Dienstunfähigkeitsklauseln vereinbaren, die genau auf ihre Tätigkeit abgestimmt sind. Nur auf dieser Weise kann eine dauerhafte und zuverlässige BU Rente garantiert werden.

Ob Beamte auf Lebenszeit aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig sind, entscheidet der Amtsarzt. Eine allgemeine Dienstunfähigkeit ist erst gegeben, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Versicherte intern versetzt werden und eine andere Tätigkeit ausüben kann.

Ein verbeamteter Lehrer, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Ist er jedoch in der Lage, beispielsweise an einer Privatschule weiterhin zu unterrichten, ist er dienstunfähig.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Beamte können nicht nur berufsunfähig, sondern auch dienstunfähig werden. Der Unterschied: Dienstunfähig ist derjenige, der seinem Beruf nicht mehr als Beamter nachgehen kann, berufsunfähig ist der, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Prinzipiell könnte ein Kriminalbeamter, der wegen einer Erkrankung für dienstunfähig erklärt wurde, zum Beispiel als Berater in einer privaten Sicherheitsfirma weiterhin arbeiten. In diesem Falle ist er nur dienst- nicht aber berufsunfähig und finanzielle Einbußen nicht durch eine BU abgesichert.

Während eine Berufsunfähigkeit ausschließlich vom Arzt attestiert werden kann, entscheidet bei Beamten der Dienstherr über die Unfähigkeit zur weiteren Ausübung des Dienstes. Beispiel: Während der Privatisierung der Post und Telekom wurden tausende Beamte für dienstunfähig erklärt. Da sie in der Privatwirtschaft weiter arbeiten konnten, galten sie jedoch nicht als berufsunfähig.

Häufig sind vor allem Berufseinsteiger im Falle einer Dienstunfähigkeit kaum oder unzureichend abgesichert. Selbst bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit ist eine ausreichende Absicherung erst nach einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren bzw. Dienstzeit vorhanden, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Beamte sollten daher bei der Wahl von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) auf die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel achten. Denn die normale BU greift bei der Dienstunfähigkeit von Beamten nicht.

Der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel für Beamte oder Beamtenanwärter und einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich muss man eine spezielle DU für Beamte und eine allgemeine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel unterscheiden. Reine DUs werden nur von relativ wenigen Versicherern angeboten – bei den meisten handelt es sich um BU-Policen mit speziellen Klauseln für Beamte. Diese Variante ist für Beamte im höheren Dienst sinnvoll, da - vor allem in den ersten Dienstjahren - die maximal versicherbare DU-Rente oftmals bedeutend höher ist, als das Nettoeinkommen. Für Beamte, die später eventuell zu einem Job in der freien Wirtschaft wechseln möchten, eignet sich eine BU mit einer Klausel für Beamte besser.

Wie sinnvoll ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Beamte auf Probe sowie Beamte auf Widerruf haben keinerlei Anspruch auf ein Ruhegehalt oder eine andere Form staatlicher Unterstützung. Für verbeamtete Personen in den ersten fünf Jahren der Dienstzeit greift die Mindestversorgung erst nach fünf Jahren und steigert sich dann mit zunehmenden Dienstjahren. Das maximale Ruhegehalt der Dienstunfähigkeitsrente nach 40 oder mehr Jahren liegt - je nach Bundesland - bei 72,2 bis 72,6 Prozent vom letzten Gehalt.

Das Risiko sollte nicht unterschätzt werden: Statistisch gesehen ist jeder vierte Beamte während seiner Laufbahn von einer DU betroffen. Das Risiko des Verlusts der Dienstfähigkeit hängt dabei natürlich auch von den Berufsgruppen ab. Beamte in der städtischen Verwaltung benötigen seltener eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Beamte der Polizei. Lehrerinnen und Lehrer leiden häufig unter psychischen Erkrankungen während Zollbeamte eher durch Unfälle beeinträchtigt werden.

Besondere Risiko-Berufsgruppen für die Absicherung im Fall einer Dienstunfähigkeit

Für Soldaten ist es nahezu unabdingbar, sich privat durch eine Rentenversicherung abzusichern. Soldaten sind überdurchschnittlichen Gefahren ausgesetzt, wie z.B. durch Unfälle, physische oder psychische Erkrankungen.

Für Polizisten, Zollbeamte, Justizbeamte und auch für Feuerwehrleute gilt wegen des körperlichen Einsatzes das Gleiche wie für Soldaten: Sie sind berufsbedingt häufigeren Gefahren ausgesetzt, egal ob Verkehrspolizei oder Bereitschaft. Auch die psychische Belastung ist bei der Polizei oft sehr hoch. Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten absolut ratsam.

Während der Vorbereitung auf die Beamtenlaufbahn gibt es keinen staatlichen Schutz. Auch müssen mindestens fünf Dienstjahre absolviert werden, um die Mindestzuwendung zu bekommen, die allerdings kaum zum Leben reichen dürfte. Darum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare dringend zu empfehlen, damit sie in den Genuß einer monatlichen Rente kommen, wenn sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Man mag es kaum glauben: Referendare und Lehrer sowie Lehrerinnen gehören zu den Berufsgruppen mit den häufigsten Fällen von Dienstunfähigkeit. Vor allem die ständig wachsende psychische Belastung aber auch körperliche Erkrankungen kommen bei Lehrern immer häufiger vor. Der häufigste Grund für eine DU von Lehrerinnen und Lehrern sind Depressionen. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer besonders sinnvoll. Sie sorgar für ein ausreichendes Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. 

Ab wann gilt man als gesundheitlich dienstunfähig?

Laut Gesetzgeber kann der Dienstherr die Unfähigkeit erklären, wenn der Beamte im Zeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnte, aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist und wenn auch für die kommenden sechs Monate nicht erwartet werden kann, dass die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden und der Betreffende seine Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Auch kann eine Unfähigkeit erklärt werden, wenn der zuvor staatliche Arbeitgeber in ein privates Unternehmen umgewandelt wird. In bestimmten Fällen kann vom Dienstherren auch eine Teilunfähigkeit festgestellt werden. Der Beamte erhält von seinem Dienstherren eine entsprechende Bescheinigung. Ob und wieviel Ruhegeld dieser bekommt, regelt das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).

Die staatliche Zuwendung bei der Dienstunfähigkeit lässt sich wie folgt ausrechnen: Anzahl der Dienstjahre x 1,79375. (Abweichungen möglich)

Die Dienstunfähigkeitsklausel

Fachleute unterscheiden zwischen einer "echten" und "unechten" Klausel. Bei der echten Klausel berücksichtigt der Versicherer die Besonderheiten von Beamten und verzichtet auf eine gesonderte Einzelfallprüfung. Bei der unechten Klausel behält sich der Versicherer vor, zusätzlich zur Dienstunfähigkeit auch die Berufsunfähigkeit zu prüfen.

Formulierungsbeispiele echte/unechte DU-Klauseln

Beispiel der Formulierung einer echten DU-Klausel

"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“ echte DU-Klausel

Beispiel der Formulierung einer unechten DU-Klausel

"Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist." unechte DU-Klausel

Kosten und Besonderheiten der Versicherung 

Da mit zunehmendem Alter und Dienstjahren auch das Ruhegeld zunimmt, kann im Gegensatz zur reinen BU bei der DU angepasst werden, wie viel dem Beamten im Laufe der Jahre die Dienstunfähigkeitsversicherung kosten wird. Sprich: Der Beamte kann mit dem Versicherer eine Versicherungssumme vereinbaren, die mit zunehmendem Alter sinkt. Diese Anpassung ist in einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll, wenn sie mit zunehmendem Alter und somit steigendem Anspruch auf Ruhegeld weniger bezahlen möchten.
Wie hoch die monatlichen Beiträge dabei sind, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Hier aber zwei Beispiele:

  • Lehrer am Gymnasium (30 Jahre alt, 1.000 Euro Rente bis 65. Lebensjahr):
    Monatlicher Beitrag: 60 Euro
  • Finanzfachwirt im Finanzamt (30 Jahre alt, 1.000 Euro Rente bis 65. Lebensjahr):
    Monatlicher Beitrag: 44,09 Euro

Man kann jederzeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen, sowohl ganz als auch teilweise. Bei monatlicher Zahlweise ist eine monatliche Kündigung ohne Fristen möglich.

Tarife der Dienstunfähigkeitsversicherungen im Test

Um die für Beamte eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden, hat die Stiftung Warentest Dienstunfähigkeitsversicherungen unter die Lupe genommen:

Versicherer Tarif Testergebnis
Condor SBU C80 sehr gut (0,9)
R+V BUZ BR sehr gut (0,9)
AXA SBU ALVSBV sehr gut (1,1)
AXA BUZ ALVT2 sehr gut (1,1)
Bayerische SBU Protect Prestige 15809 sehr gut (0,9)
AachenMünchener SBU sehr gut (1,3)
Bayerische SBU Protect Komfort 15709 sehr gut (1,3)

Die besten Versicherungen gegen Dienstunfähigkeit getestet von Stiftung Warentest | Quelle: Finanztest 08/2015

Was sollte man in einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbaren?

Am wichtigsten ist es, überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn die staatliche Versorgung ist unzureichend. Das gilt in besonderem Maß für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe. Aufgrund ihrer geringen Dienstzeit und niedrigen Bezüge erhalten Beamte auf Probe oder auf Widerruf kaum ein nennenswertes Ruhegehalt bei einer Dienstunfähigkeit. Um die bestmögliche Versorgung zu erhalten, die es bei Dienstunfähigkeit gibt, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

Beamtenklausel

Das ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die "echte" Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Verträgen mit der Beamtenklausel genügt es, der Versicherungsgesellschaft eine amtliche Entlassungs- oder Ruhestandsurkunde vorzulegen, um als dienstunfähig anerkannt zu werden. Diese Entlassungsurkunde reicht aus, um als berufsunfähig eingestuft zu werden. Bei einer gewöhnlichen Berufsunfähigkeitsversicherung sind dagegen in der Regel mehrere ärztliche Gutachten erforderlich, um den Status berufsunfähig zu erhalten.

Höhe der Rente

Die Höhe der Rente muss individuell vereinbart werden. Sie richtet sich nach der Versorgungslücke, die entstehen würde, wenn der Fall der Dienstunfähigkeit eintritt. Als Berechnungsgrundlage dient dabei das zu erwartende Ruhegehalt. Aus dieser Aussage geht eindeutig hervor, dass für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf eine ausreichende Höhe der DU-Rente besonders wichtig ist, da sie nicht berechtigt sind, ein Ruhegehalt zu beziehen. Selbst Beamte auf Lebenszeit erwerben erst nach fünf Dienstjahren den Anspruch auf das Mindest-Ruhegehalt. Die vollen Bezüge werden erst nach40 Dienstjahren erreicht.

Laufzeit

Wird eine Dienstunfähigkeit festgestellt, erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall die vereinbarte Rente ausgezahlt. Die Zahlung endet mit dem Erreichen einer festgelegten Altersgrenze. Die liegt in der Regel bei 65 Jahren. Bei der Altersgrenze und somit der Laufzeit spielt jedoch die berufliche Tätigkeit eine Rolle. Einige Versicherer bieten zum Beispiel für Verwaltungsbeamte Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr an, während bei anderen eine Absicherung nur bis zum 55. Lebensjahr möglich ist. Polizisten können bis zum 63. Lebensjahr und Lehrer bis zum 65. Lebensjahr einen Versicherungsvertrag abschließen.

Eintrittsalter

Grundsätzlich gilt, dass Sie die Versicherung so zeitig wie möglich abschließen sollten. Der Beamte zahlt jeden Monat seine Beiträge in die Versicherung ein. Daraus wird das Kapital gebildet, aus dem später die Rente gezahlt wird. Je niedriger das Eintrittsalter, desto höher fällt die Rente aus, weil mehr Kapital akkumuliert wird. Deshalb legen einige Versicherer ein Höchstalter fest, bis zu dem der Versicherungsbeginn möglich ist. Bei der DBV liegt das höchstmögliche Eintrittsalter bei 40 Jahren.

Beitragsrückgewähr

In der Regel werden Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zurückerstattet, wenn der Leistungsfall nicht eintritt und der Versicherungsnehmer bis zur Pensionierung seine Dienstpflichten erfüllt. Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch Tarifmodelle mit Beitragsrückgewähr an. Der Anbieter investiert einen Teil der Beiträge auf dem Markt und legt sie möglichst gewinnbringend an. Am Ende der Laufzeit winkt er mit einer hohen Auszahlung, die den Start als Pensionär versüßt.

Versicherungsexperten raten von Tarifmodellen mit Beitragsrückgewähr ab. Die Prämien sind erheblich höher. Ob es am Ende der Laufzeit überhaupt zu einer Rückerstattung kommt und wie hoch diese ausfällt, ist ungewiss. Das hängt in der Hauptsache davon ab, welche Rendite der Anleger erzielen konnte. Alles in allem ist das Risiko in den meisten Fällen höher als der mögliche Gewinn.

 

Wie finden Sie die optimale Dienstunfähigkeitsversicherung?

Wir empfehlen Ihnen ein zweistufiges Vorgehen. In der ersten Stufe sollten Sie gründlich im Internet recherchieren und sich auf mehreren namhaften Vergleichsportalen nach passenden Angeboten umsehen. Seien Sie dabei besonders gewissenhaft. Es geht schließlich um die Absicherung Ihrer finanziellen Existenz, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig werden sollten. Auf unserer Webseite erfahren Sie zum Beispiel alle Details zu unserer Dienstunfähigkeitsversicherung. Achten Sei nicht nur auf die Höhe der Prämie, sondern eher auf die Versicherungskonditionen und die Leistungen.

Suchen Sie sich mehrere Tarifmodell heraus, die für Sie interessant sind. Haben Sie die engere Wahl getroffen, lassen Sie sich durch einen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Makler persönlich beraten. Dazu müssen Sie nicht in sein Büro kommen. Persönliche Beratung wird auch am Telefon, per E-Mail oder Live Chat angeboten. Legen Sie ihm unbedingt den Vertrag vor, bevor Sie die Vereinbarung unterschreiben. Das Thema echte oder unechte Dienstunfähigkeitsklausel ist sehr kompliziert. Die Versicherungsgesellschaften verstecken häufig ihre Absichten hinter Formulierungen, die von Laien nur schwer zu durchschauen sind. Der Rat eines erfahrenen Versicherungsmaklers kann Ihnen eine (oder sogar mehrere) Gesundheitsprüfungen ersparen, wenn Sie eine Rente wegen Dienstunfähigkeit beantragen wollen.

Dienstunfähigkeitsversicherung Versicherer Vergleich - das sind die Besten

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Fazit

Welche Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie die beste ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und auch davon, was Sie noch beruflich vorhaben. Eines gilt jedoch für fast jeden Beamten: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine gute, günstige und notwendige Absicherung für den Fall einer ernsthaften Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit. Gerade Beamte sollten unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Vorsorge abschließen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienstpflichten nachzukommen.