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Erwerbsminderungsrente – ein Überblick
Aktuell beziehen laut Stiftung Warentest in Deutschland etwa 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese Menschen können nicht mehr oder nur noch eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen. Dabei erkennt die gesetzliche Rentenversicherung die volle Erwerbsminderung an, wenn Betroffene nicht einmal mehr drei Stunden täglich einen Beruf ausüben können. Als teilweise erwerbsgemindert gilt, wer höchstens drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Hierbei änderte der Gesetzgeber zum 01. Januar 2001 die gesetzliche Grundlage. Und zwar dahingehen, dass die Erwerbsminderung nicht nur auf den ursprünglich erlernten beziehungsweise ausgeübten Beruf bezogen wird. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Umschulungsmaßnahmen vorgehen. Damit erhält die Erwerbsminderungsrente nur, wer in gar keinem Beruf mehr arbeiten kann.
Dieser Artikel geht auf die Voraussetzungen ein, die erfüllt sein müssen, um eine verfrühte Rente aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beantragen zu können. Hierzu zählen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente. Genauso wie die medizinischen Gründe, die überhaupt zur Beantragung des verfrühten Renteneintritts führen.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Die staatliche Unterstützung für den krankheitsbedingten Lohnausfall kann nicht jeder beantragen. Schließlich finanziert sich der monatliche Gehaltsersatz aus den Beiträgen in die staatliche Rentenversicherung. Entsprechend gilt auch, dass Antragsteller eine bestimmte Anzahl von Beiträgen selbst geleistet haben müssen.
- Erwerbsgeminderte müssen mindestens fünf Jahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein.
- In dieser Zeit müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein.
Dennoch lässt der Gesetzgeber hier Ausnahmen zu. Schließlich gibt es verschiedene Personengruppen, denen es nicht möglich war, die Wartezeit zu erfüllen. Aus diesem Grund gibt es Sonderregelungen.
Sonderregeln für die Wartezeiten
Als Wartezeiten zählen laut Rentenversicherung:
- Kindererziehungszeiten
- Pflegezeiten
- Zeiten der freiwilligen Beitragsleistung
- je nach Fall Krankengeld- und Arbeitslosengeld oder vergleichbare Sozialleistungen
- Versorgungsausgleich (Scheidung)
- Zeiten, in denen der Versicherte versicherungsfrei beschäftigt war
Das bedeutet, wenn die oben genannten Zeiten nachgewiesen werden können, verlängern sich die fünf Jahre Wartezeit in die Zeit vor der Verhinderung. Dementsprechend lassen sich die drei Jahre Mitgliedsbeitrag dann meist erfüllen.
Sonderregeln für Berufseinsteiger
Das Risiko einer Erkrankung oder eines Unfalls trifft nicht nur erfahrene Arbeitnehmer. Auch Auszubildende oder Berufsanfänger können betroffen sein. In diesen Fällen gelten ebenfalls Sonderregeln, was die Wartezeiten und Beitragszahlungen angeht.
- Bei Unfällen oder Erkrankungen aufgrund der beruflichen Tätigkeit reicht bereits ein gezahlter Beitrag aus.
- Passiert der Unfall außerhalb der Beschäftigungszeit oder ist die Erkrankung nicht auf den Beruf zurückzuführen, setzt die Rentenversicherung zwölf Monatsbeiträge voraus, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen zu können.
Sonderregeln nach Ausbildungsende oder Studium
In den ersten sechs Berufsjahren nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums lässt sich die volle Erwerbsminderungsrente auch beantragen, wenn noch keine fünf Jahre gesetzliche Rentenversicherung vorzuweisen sind. Mit anderen Worten, erwerbsgeminderte Berufsanfänger müssen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung zwei Jahre versichert gewesen sein. In diesen zwei Jahren sind zwölf Monate Beitragszeit Voraussetzung.
Medizinische Voraussetzung
Verschiedene Gründe führen dazu, dass Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Dazu gehören Unfälle, welche die körperliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen oder zu einer Behinderung führen. Aber auch medizinische Gründe können eine Teilnahme am Erwerbsleben unmöglich machen. Hier gehören physische und psychische Diagnosen zu den Ursachen.
Eine genaue Einschätzung der Situation überlässt die Rentenversicherung den ärztlichen Gutachtern. Entsprechend können Betroffene davon ausgehen, dass ihre gesundheitliche Situation zuerst von den zuständigen Ärzten (Hausärzte, Fachärzte) beurteilt und eingeschätzt wird. Für die Rentenversicherung müssen verschiedene Antragsformulare ausgefüllt werden, welche den Gesundheitszustand schildern. Dabei befindet sich auch ein Fragebogen zur Selbsteinschätzung der persönlichen Verfassung.
Hier finden Sie die Antragsformulare der Rentenversicherung.
Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?
Die Deutsche Rentenversicherung verlässt sich bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit auf die Gutachten ihrer beauftragten Ärzte und Mediziner. Diese sind für die Bewertung der Arztberichte zuständig. Zusätzlich dürfen sie eigene Untersuchungen durchführen. Aufgrund der Fachkenntnisse ihrer Gutachter fällen die Sachbearbeiter dann die Entscheidung, ob ein Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Für die Versicherten häufig ein Spießrutenlauf. Wobei nicht selten das Gefühl einer gewissen Willkürlichkeit aufkommt. Schließlich werden mehr als die Hälfte der Anträge auf Erwerbsunfähigkeitsrente im ersten Anlauf abgelehnt.
Erwerbsminderungsrente wegen Depressionen
Laut dem statistischen Bericht der Deutschen Rentenversicherung war auch im Jahr 2017 der häufigste Grund für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente eine Depression. Allein 2017 erfasste die Versicherung etwa 40 Prozent an neu Erwerbsgeminderten aufgrund einer Depression.
Die Depression ist eine definierte psychische Krankheit. Allerdings sind die Symptome besonders vielfältig, sodass die Erkrankung teilweise schwer einzusortieren ist. Die deutsche Depressionshilfe definiert die Erkrankung wie folgt:
Die Symptome äußern sich in einer länger andauernden schlechten Stimmung. Dabei sind sowohl die Gedanken als auch die Motivationsfähigkeit gehemmt. Betroffene verlieren das Interesse an ihrer Umwelt. Zusätzlich geht die Depression mit körperlichen Symptomen einher. Dazu gehören Appetitstörungen, Schlafstörungen und verschiedene Schmerzzustände. Auch Selbstmordgedanken gehören im Verlauf einer schweren Depression zum Krankheitsbild. Aufgrund dieser persönlichen Belastungen sind Betroffene mit besonders tiefgreifenden Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage am Erwerbsleben teilzunehmen.
In einem weiteren Kapitel finden Sie Hinweise, wie Sie mit einer Ablehnung der Erwerbsminderungsrente bei Depressionen umgehen.
Erwerbsminderungsrente aufgrund eines eingeschränkten Bewegungsapparates
Mit einer körperlichen Einschränkung beantragten im Jahr 2017 knapp 15 Prozent eine Rente aufgrund ihrer verminderten Erwerbsfähigkeit. Hierzu gehören Bandscheibenvorfälle oder andere Rückenprobleme. Genauso wie Osteoporose, Arthrose und Arthritis.
Anstatt dass diese Erkrankungen generell als erwerbsmindernd anerkannt werden, setzt die Rentenversicherung zuerst einmal auf Reha-Maßnahmen. Grundsätzlich gilt der Merksatz „Reha vor Rente“. Die medizinische Rehabilitation lässt sich ambulant in Wohnortnähe durchführen. Alternativ gehören auch Anschlussrehabilitationen und Entwöhnungsbehandlungen auf dem Reha-Plan. Führt die berufliche Rehabilitation nicht zum Erfolg, bewilligt die Rentenversicherung in der Folge schließlich doch die vorzeitige Rente.
Erwerbsminderungsrente aufgrund einer Krebserkrankung
Ebenfalls etwa 15 Prozent der 2017 neu erwerbsgeminderten leiden an einer Krebserkrankung. Andauernde Therapien und Medikamenteneinnahme sorgen für die verminderte Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus leidet verständlicherweise auch die Psyche unter der Erkrankung.
Dennoch sollte die Anerkennung einer Erwerbsminderung nicht oberstes Ziel sein. Schließlich kann bei einem behandelbaren Tumor die Berufstätigkeit auch die Alltagsstruktur erhalten und somit eine Stütze für den Patienten sein.
Erwerbsminderungsrente für schwerbehinderte Menschen
Ältere Menschen mit einer schweren Behinderung oder dauerhaft behinderte Menschen erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent gelten als voll erwerbsgemindert. Mit einem Behindertenausweis lässt sich die Erwerbsminderung nachweisen.
Was tun, wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?
Eine Zahl, die rund um die Erwerbsminderungsrente kursiert, sind die 50 Prozent der abgelehnten Anträge. Mit anderen Worten, die Ablehnung eines Rentenantrages gehört zur Normalität und stellt erst einmal keinen Angriff auf die persönliche Glaubwürdigkeit dar.
Grundsätzlich empfehlen Experten, die Erwerbsminderungsrente gemeinsam mit einem Rentenberater zu beantragen. Schließlich sind zahlreiche Anträge auszufüllen. Darüber hinaus sorgen in manchen Fällen Fangfragen der Gutachter für Verwirrung. Jedenfalls wissen die Rentenberater genau, worauf sie achten müssen und können dadurch effektiv unterstützen.
Ablehnung der Erwerbsminderungsrente bei Depressionen
Leider bestehen bei der Diagnose Depression große Unsicherheiten, was die Erwerbsfähigkeit betrifft. Die Symptome dieser psychischen Erkrankung sind sehr vielfältig und individuell. Das heißt, auch wenn gleiche Symptome bei zwei verschiedenen Patienten festgestellt werden, kommt es auf die jeweilige persönliche Verfassung an. Und darauf, wie sie sich beim Einzelnen auswirken.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Rentenversicherung eine mittelschwere Depression nicht als Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente anerkennt. Auch hier gilt für den Versicherungsträger der Grundsatz Reha vor Rente. Das bedeutet bei Depressionen häufig eine Therapie. Allerdings stellt das Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW) fest, dass bei verfestigten Depressionen eine Therapie selten wirklich hilft. Die betroffene Person kann die Erwartungen des Arbeitsmarktes gar nicht mehr erfüllen.
Personen, die sich den Anforderungen des Arbeitsmarktes gar nicht mehr gewachsen fühlen, müssen sich auf einen steinigen Weg gefasst machen. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollte grundsätzlich erst gestellt werden, wenn die behandelnden Ärzte und Therapeuten der Meinung sind, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Therapien, Reha-Maßnahmen und eventuell Medikamenteneinnahmen sind pflichtbewusst zu dokumentieren. Dadurch erhöht sich die Chance, selbst bei einer Ablehnung, mit einem Widerspruch noch recht zu bekommen.
Übrigens lässt sich auch eine Erwerbsminderungsrente wegen Depressionen verlängern. Allerdings fürchten viele Betroffenen die erneute Genehmigung. Schließlich ist nach drei Jahren der Spießrutenlauf zwischen Ärzten, Therapeuten und den Gutachtern der Rentenversicherung noch nicht vergessen.