Die Pflegelücke schließen mit einer
Pflegezusatzversicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind im Pflegefall nicht ausreichend.
  • Mit einer Pflegezusatzversicherung lassen sich Versorgungslücken schließen.
  • Diese Zusatzversicherung schützt nicht nur das Vermögen der Versicherten, sondern auch ihrer Angehörigen.

Was ist die Pflegezusatzversicherung?

Zunehmend mehr Menschen sind im Alter auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Doch auch Krankheiten können dafür verantwortlich sein, dass einer Person zum Pflegefall wird. Der Staat sieht für dieses Risiko die Pflegepflichtversicherung vor. Diese leistet, wenn ein Mensch nicht mehr eigenständig und ohne Hilfe den Alltag bestreiten kann.

Doch die Praxis zeigt, dass sie Leistungen des Gesetzgebers nicht ausreichen. Weder die gesetzliche noch die private Pflegepflichtversicherung sehen genügend Geldmittel vor. Bei Pflegebedürftigkeit droht daher vielen Betroffenen die Armut. Auch Familienmitglieder können finanziell belangt werden.

Versorgungslücke für verschiedene Pflegegrade verdeutlicht die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung
Beispiele für Versorgungslücken | Die monatlichen Kosten beruhen auf Schätzungen | Quelle: www.dkv.com

Die Pflegezusatzversicherung soll die Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Absicherung und tatsächlichen Bedarf schließen. Auf diese Weise schützt sie die finanzielle Existenz Pflegebedürftiger und ihren Angehörigen. Dafür sehen die Gesellschaften verschiedene Zusatzversicherungen vor, die individuell und bedarfsgerecht abgeschlossen werden können.

Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?

Pflegebedürftig ist, wer für mindestens sechs Monate nicht ohne fremde Hilfe und Unterstützung seinen Alltag bestreiten kann. Beispielsweise, wenn die Person nicht mehr alleine essen oder sich anziehen kann. Doch auch Hilfe beim Verrichten alltäglicher Dinge oder bei der Einnahme von Medikamenten ist der Pflegebedürftigkeit zuzuordnen.

Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung vereinbaren die Antragsteller mit der Gesellschaft eine feste Summe pro Tag. Im Falle von Pflegebedürftigkeit zahlt die Versicherung also für jeden Tag einen Betrag. Dabei kann die Höhe individuell vereinbart werden. Die Versicherten können frei über das Geld verfügen. Dadurch entsteht der Vorteil, dass sie keine Belege als Nachweis einreichen müssen.

Die Höhe des Pflegetagegeldes ist gestaffelt. Das bedeutet, den Satz, den die Versicherten vereinbaren, erhalten sie bei Pflegegrad 5. Entsprechend fällt die Zahlung bei niedrigeren Pflegegraden geringer aus. Dies ist zwingend zu berücksichtigen, da die Anforderungen für eine Einstufung in Pflegegrad 5 sehr hoch sind. Ein Beispiel:

Ein Versicherungsnehmer möchte bei höchster Pflegebedürftigkeit 1.500 Euro absichern. Dafür muss er einen Tagessatz von 50 Euro wählen (50 Euro x 30 Tage = 1.500 Euro). Abhängig von der Gesellschaft kann diese 60 Prozent der Summe bei Pflegegrad 3 vorsehen. In diesem Fall erhält er 30 Euro am Tag. Dies entspricht 900 Euro im Monat.

Hinweis:  Viele Gesellschaften zahlen bei stationärer Pflege 100 Prozent der vereinbarten Summe. Auch bereits bei Pflegestufe 3.

Pflegetagegeld mit Pflege-Bahr Förderung

Um Verbraucher zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu bewegen, hat der Gesetzgeber die Förderung durch Pflege-Bahr eingeführt. Seit 2013 erhalten Versicherungsnehmer, die dieses Modell wählen, einen Zuschuss zu ihrer privaten Pflegeversicherung. Als Voraussetzung gilt, dass die Versicherten mindestens zehn Euro im Monat für den Beitrag aufbringen. Dann beteiligt sich der Staat mit weiteren fünf Euro.

Die Leistungen der Pflege-Bahr sind seitens des Gesetzgebers gedeckelt. Daher dürfen sie maximal den gesetzlichen Leistungen entsprechen. Dennoch gibt es auch Mindestbeträge: Bei Pflegegrad 1 erhalten die Versicherten Minimum 60 Euro. 600 Euro sind es bei Pflegegrad 5.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung funktioniert nach dem Modell der klassischen Rente. Das bedeutet, die Versicherten erhalten bei Pflegebedürftigkeit einen monatlich festen Beitrag. Allerdings ist dieser wie auch beim Tagegeld gestaffelt. Dementsprechend fällt die Rente bei einer niedrigen Pflegebedürftigkeit gering aus. Problematisch ist vor allem, dass viele Versicherer bei Pflegegrad 1 und 2 keine Leistung vorsehen. Daher steht Versicherte in diesen Fällen keine Zahlung zu.

Die Pflegerentenversicherung gilt als das teuerste Modell. Versicherungsnehmer zahlen über die gesamte Laufzeit hinweg einen vergleichsweise hohen Beitrag. Wer diese Versicherung abschließen möchte, muss zwingend darauf achten, dass die Gesellschaft auch bei niedrigen Pflegegraden eine Leistung vorsieht.

Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung beteiligt sich die Gesellschaft an den Kosten für den Pflegeaufwand. Dafür sehen die Versicherungen unterschiedliche Tarife vor. Beispielsweise verdoppelt sie die Zahlungen der gesetzlichen Absicherung. Oder sie erstatten einen bestimmten Prozentbetrag.

Bei Pflegebedürftigen, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden, fallen kaum Leistungen an. Da sie nur einen geringen finanziellen Aufwand haben, lohnt sich diese Absicherung nur in seltenen Fällen. Denn ein Lohnausfall von Familienmitgliedern fällt nicht in den Bereich der Pflegekosten.

Um Leistungen aus der Pflegekostenversicherung zu beziehen, müssen die Versicherten Belege einreichen. Das bedeutet, sie sind in der Pflicht, ihre Kosten nachzuweisen. Im Regelfall beteiligt sich die Versicherung nur an den Aufwendungen, die auch vom Gesetzgeber anteilig erstattet werden.

Hinweis: Die Höhe der Leistungen ist auch bei der Pflegekostenversicherung meist gestaffelt. Dementsprechend fällt der Höchstbetrag nur bei Pflegegrad 5 an.

Weitere Pflegeabsicherungen

Neben der klassischen privaten Pflegeversicherung können sich Verbraucher auch durch andere Versicherung bei Pflegebedürftigkeit absichern. So gibt es beispielsweise Renten, die eine Zahlung im Pflegefall vorsehen. Auch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann eine Pflegerente enthalten.

Meist handelt es sich bei diesen Zusatzbausteinen um eine preiswerte Ergänzung. Allerdings sind die Leistungen in vielen Fällen nicht ausreichend. Auch sehen einige dieser Bausteine erst eine Zahlung ab Pflegegrad 3 und höher vor. Daher reicht der ergänzende Einschluss einer Pflegeoption nicht als Absicherung aus.

Vorteile einer Zusatzversicherung bei Pflegebedürftigkeit

Die Gesellschaften sehen eine Leistung vor, wenn Versicherte zum Pflegefall werden. Die Höhe der Zahlung ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind nicht ausreichend. Mit einer Zusatzversicherung können Verbraucher Versorgungslücken schließen.

Die Rente oder Tagessätze bei Pflegebedürftigkeit lassen sich individuell vereinbaren. Somit können Verbraucher einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz abschließen.

Durch Inanspruchnahme der Pflege-Bahr-Tarife erhalten Verbraucher eine staatliche Förderung. Der Staat bezuschusst Beiträge ab zehn Euro im Monat mit weiteren fünf Euro.

Versicherungsnehmer schützen nicht nur ihre eigene finanzielle Existenz mit einer Pflegezusatzversicherung. Sie sichern auch das Vermögen ihrer Angehörigen ab.

Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten bilden Privatversicherte Altersrückstellungen. Dadurch finanzieren sie nicht aktuell Pflegebedürftige, sondern beugen für ihr eigenes Risiko vor.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Zusatzversicherung bei Pflegebedürftigkeit

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Den vereinbarten Höchstsatz erhalten die Versicherten in der Regel erst bei Pflegegrad 5. Benötigen sie weniger Unterstützung im Alltag, fällt die Zahlung niedriger aus.

Einige Pflegezusatzversicherung wie die Pflegerente sind sehr teuer. Hohe Beiträge können im Alter zur finanziellen Belastung werden.

Vor allem bei der Pflegekostenversicherung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Versicherten. Grund dafür sind fehlende Kostennachweise oder abgelehnte Zahlungen.

Wie bei jeder Versicherung sehen auch die Pflegetarife Ausschlüsse vor. Diese können im Schadensfall zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

Wie sinnvoll ist eine Pflegezusatzversicherung?

Die meisten Menschen fragen sich, wann macht eine Pflegezusatzversicherung Sinn und wann lohnt sie sich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine solche Versicherung spätestens bei Pflegebedürftigkeit sinnvoll ist. Denn die Leistungen des Gesetzgebers reichen nicht aus, um die Kosten zu decken. Beispielsweise müssen Betroffene bei einer stationären Unterbringung mit 3.000 bis 5.000 Euro im Monat rechnen. Da die gesetzliche Absicherung bei Pflegegrad 5 lediglich 2.005 Euro vorsieht, entsteht eine große Versorgungslücke.

Was bringt eine Pflegezusatzversicherung also? Sie schließt die Lücke zwischen tatsächlichem Bedarf und gesetzlichen Leistungen. Außerdem schützt sie nicht nur die finanzielle Existenz der Betroffenen. Denn reichen deren Geldmittel nicht aus, dürfen Angehörige belangt werden. Dementsprechend gibt eine Pflegezusatzversicherung auch Familienmitgliedern Sicherheit.

Wie wichtig ist eine Pflegezusatzversicherung für die Eltern?

Wenn Eltern sich fragen, warum sollten sie eine solche Zusatzversicherung abschließen, müssen Kinder handeln. Denn diese sind in der Verantwortung, wenn ihre Eltern zum Pflegefall werden.

Nach § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Kinder ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Das bedeutet, reicht ihr Vermögen zur Deckung der Pflegekosten nicht aus, dürfen die Angehörigen belangt werden. Grundsätzlich kommt zunächst das Sozialamt für die Kosten auf. Doch diese fordert eine eingehende Prüfung an. Sofern die Kinder ausreichend finanzielle Mittel haben, sind sie anstelle des Sozialamts zur Zahlung verpflichtet.

Pflegezusatzversicherung für die Eltern: sinnvoll oder nicht?

Viele Eltern möchten sich nicht über die Möglichkeit der Pflegebedürftigkeit Gedanken machen. Doch das sollten sie, um ihre Angehörige zu entlasten. Auch Kinder sollten sich darum bemühen, dass ihre Eltern eine Absicherung abschließen. Denn es liegt in ihrem eigenen Interesse, ihr Vermögen zu schützen.

Wie viele Menschen haben eine Pflegezusatzversicherung?

Rund 2,7 Millionen Menschen hatten 2017 eine Zusatzversicherung. Davon 2,5 Millionen Pflegetagegeldversicherungen. Nur etwa 361.300 Personen besaßen eine Pflegekostenversicherung. Die geförderte Pflege-Bahr wurde erst 2013 eingeführt. Vier Jahre später hatten bereits 834.00 Menschen diese abgeschlossen. Dadurch gewann die staatliche Förderung einen Zuwachs von 56.800 Versicherten im Vergleich zum Vorjahr.

Frauen
Männer
Kinder

Anzahl der Versicherungsnehmer einer Pflegezusatzversicherung in Deutschland im Jahr 2017 | Quelle: www.pkv.de S. 34

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

Die Kosten für eine Pflegezusatzversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wesentlich ist zunächst die Wahl des Tarifs. So sind Renten im Regelfall teurer als Tagegeldversicherung. Durch die Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung lässt sich der Beitrag senken beziehungsweise die Leistung erhöhen. Denn auch der Leistungsumfang spielt eine entscheidende Rolle für die Kosten. Bei einer privaten Pflegezusatzversicherung berücksichtigen die Gesellschaften zudem das Alter und den Gesundheitszustand der Antragsteller.

Was kostet eine Pflegetagegeldversicherung?

Bei der Pflegetagegeldversicherung ist für den Beitrag der gewählte Tagessatz elementar. Umso höher dieser ausfällt, desto teurer wird die Prämie. Doch Verbraucher sollten bedenken, dass der gewählte Satz bei höchstem Pflegegrad ausbezahlt wird. Dementsprechend sollte der Tagessatz nicht zu geringen angesetzt sein.

Kostenbeispiele

Tagessatz Monatsbeitrag
50 Euro Ab 15 Euro
80 Euro Ab 25 Euro

25-jährige, gesetzlich versicherte Person. Ohne Förderung

Was kostet eine private Pflegezusatzversicherung als Rente?

Die Pflegezusatzversicherung als Rente stellt die teuerste Absicherung dar. Ausschlaggebend für die Prämie ist die Höhe der gewählten Rentenzahlung. Doch es gibt auch Tarife, die nicht nur das Risiko absichern. Das bedeutet, nehmen die Versicherten keine Leistungen in Anspruch, erhalten sie eine Altersrente. Dabei handelt es sich also nicht um eine reine Risikoversicherung. Doch der Beitrag für eine Pflegerente mit Altersrentenoption fällt meist sehr hoch aus. Daher empfehlen Verbraucherportale eine klassische Altersrente und eine Pflegetagegeldversicherung getrennt abzuschließen.

Kostenbeispiele

Monatsrente Monatsbeitrag
1.200 Euro bei Pflegegrad 5
  • 120 Euro bei Pflegegrad 1
  • 100 Prozent Leistung ab Pflegestufe 2 bei stationärer Pflege
Ab 15 Euro
2.000 Euro bei Pflegegrad 5
  • 600 Euro bei Pflegegrad 1
  • 100 Prozent Leistung ab Pflegestufe 2 bei stationärer Pflege
Ab 31 Euro

25-jährige, gesetzlich versicherte Person. Ohne Altersrentenoption

Was kostet die Pflegekostenversicherung?

Bei einer Pflegekostenversicherung ist die Höhe der Erstattung maßgeblich für den Beitrag. Umso mehr sich die Versicherung an den Kosten beteiligt, desto höher fällt die Prämie aus.

Beispielsweise zahlt eine 35-jährige Person ab 30 Euro im Monat für die Pflegekostenversicherung. Die Gesellschaft verdoppelt das staatliche Pflegegeld, das die Versicherungsnehmer im Leistungsfall erhalten. Möglich wäre auch eine Verdreifachung der staatlichen Leistungen.

Wer zahlt die Pflegezusatzversicherung?

Bei der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten. Sofern es sich bei den Versicherten um Angestellte handelt. Da der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung jedoch nicht gesetzliche vorgeschrieben ist, findet keine Kostenteilung statt. Dementsprechend müssen Versicherte in voller Höhe selbst für den Beitrag aufkommen.

Die Größten Versicherer im Überblick

HUK

Die HUK bietet verschiedene Pflegezusatzversicherungen an. Der Pflegetagegeldtarif Premium sieht beispielsweise bereits ab dem ersten Pflegegrad 30 Prozent der vereinbarten Leistung vor. Bei stationärer Pflege erhalten die Versicherten ab Pflegegrad 2 den Tagessatz in voller Höhe. Die Tarife der HUK werden auch von Stiftung Warentest hervorgehoben.

DKV / Ergo

Die DKV gehört zu den bekanntesten Krankenversicherer. Die DKV Pflegezusatzversicherung sieht verschiedene Tarifmodelle vor, die sich stark unterscheiden. Auffallend ist der Tarif PTG, bei dem der Tagessatz für Pflegestufe 4 festgelegt wird. Werden die Versicherten mit der höchsten Pflegebedürftigkeit eingestuft, erhalten sie 150 Prozent der Leistung ausbezahlt.

Debeka

Die Debeka bietet neben der Pflege-Bahr weitere Tarife der Pflegezusatzversicherung an. Der ergänzende Komfort-Tarif sieht beispielsweise eine einmalige Sonderzahlung von 2.500 Euro vor, wenn die Pflegebedürftigkeit erstmalig eintritt. Außerdem bietet die Gesellschaft verschiedene Assistance-Leistungen. So unterstützt sie die Versicherten bei der Suche nach einem Pflegeplatz.

Allianz / AOK

Die Allianz Pflegezusatzversicherung wird in verschiedene Modelle unterteilt, die sich in Bezug auf die Leistungen stark unterscheiden. Die Pflegeeinmalzahlung sieht zum Beispiel bereits bei Pflegegrad 2 eine einmalige Zahlung von 15.000 Euro vor. Außerdem senken sich die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr um 80 Prozent. Zudem umfasst das Angebot der Allianz Pflegetagegelder und Pflegerenten.

Die AOK bietet als Krankenkasse die Zusatzversicherung der Allianz an.

Barmenia

Die Pflegezusatzversicherung der Barmenia sieht keine Wartezeiten vor. Außerdem garantiert die Gesellschaft eine Absicherung für jedes Alter. Somit gelten keine Höchstaltersgrenzen bei der Barmenia. Allerdings besteht eine Beitragsbefreiung erst ab Pflegegrad 3. Das bedeutet, Versicherte mit Pflegegrad 1 oder 2 müssen trotz Leistungsbezug weiterhin den Beitrag bezahlen.

Hanse Merkur

Die Pflegezusatzversicherung der Hanse Merkur geht als einer der Testsieger bei Stiftung Warentest hervor. Auffällig ist, dass ein klassischer Tarif mit verschiedenen Zusatzbausteinen ergänzt werden kann. So haben Antragsteller die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Beispielsweise können sie eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vereinbaren.

DFV

Die Deutsche Familienversicherung überzeugt Verbraucherportale mit ihren umfangreichen Tarifen. Sie bietet mitunter die Möglichkeit, eine Versicherung zur Verdoppelung des staatlichen Pflegegeldes abzuschließen. Bereits für einen geringen Betrag können Verbraucher die staatliche Leistung um 50 oder 100 Prozent erhöhen. Beide Modelle sehen eine Beitragsbefreiung im Versicherungsfall vor.

Envivas / Techniker

Die Evinvas bietet sowohl eine Pflege-Bahr als auch eine einfache Pflegetagegeldversicherung. Die PflegePlus-Absicherung ermöglicht es sogar, unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Beispielsweise bei Heirat oder Geburt.

Mitglieder der Techniker Krankenkasse können auch über ihren Krankenversicherer die Pflegezusatztarife der Enivas abschließen.

DEVK

Die Pflegezusatzversicherung der DEVK umfasst die Pflege-Bahr und eine Tagegeldversicherung. Letzteres schließt das Assistance-Angebot der Gesellschaft ein. Bei Pflegegrad 1 erhalten die Versicherten 15 Prozent der Leistung. 75 Prozent werden bei Pflegegrad 4 ausbezahlt.

Württembergische

Die Württembergische sieht eine 100-prozentige Leistung ab Pflegegrad 2 bei stationärer Unterbringung vor. Außerdem erhalten die Versicherten ab diesem Pflegegrad eine Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit. Die Gesellschaft ermöglicht eine Erhöhung der Leistung ohne Gesundheitsprüfung, wenn der Ehepartner verstirbt oder zum Pflegefall wird.

Signal Iduna

Die Signal Iduna belegte mehrfach Platz 1 mit ihren Pflegezusatzversicherungen. Focus Money zeichnete den Tarif PflegeBahr sogar mit der Bestnote aus. Dabei schnitt die Gesellschaft sowohl bei Absicherungen für 20-jährige als auch für 60-jährige Personen mit sehr gut ab.

Welche Pflegezusatzversicherung ist die beste?

Welche private Pflegeversicherung als die beste hervorgeht, ist vom eigenen Bedarf abhängig. Daher müssen Verbraucher zunächst herausfinden, was für eine Absicherung sie benötigen. Dabei können diese Fragen behilflich sein:

  • Wie möchte ich gepflegt werden (ambulant oder stationär)?
  • Gibt es Angehörige, welche die Pflege übernehmen?
  • Was kostet ein Pflegeheim in meiner Umgebung?
  • Wie hoch sind meine Rentenansprüche?
  • Gibt es bereits Versicherungen, die im Pflegefall leisten?

Anhand dieser Fragen wird analysiert, wie hoch der Bedarf ist. Denn mit dieser Information haben Verbraucher die Möglichkeit, einen Vergleich der Pflegezusatzversicherungen durchzuführen. Dafür können sie unseren Rechner nutzen.

Die beste Pflegezusatzversicherung ist die, die den eigenen Bedarf mit einem angemessenen Beitrag absichert. Außerdem sollte der Tarif auch bei niedrigen Pflegegraden eine hohe Zahlung vorsehen. Bei Renten oder Pflegekostentarifen bereits anteilig ab Pflegegrad 1. Auch eine Tagegeldabsicherung sollte bei niedrigster Pflegebedürftigkeit leisten.

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Pflegezusatzversicherung Test: Die besten Tarife

Um eine geeignete Zusatzversicherung zu finden, empfiehlt sich außerdem Stiftung Warentest. Das Verbraucherportal überprüft regelmäßig verschiedene Tarife und deren Leistungen. So können Verbraucher einen Überblick gewinnen, welche Gesellschaften als gut erachtet werden.

  • 2018 bewertete Stiftung Warentest die Pflege-Bahr-Versicherung von der Central als sehr gut. Hallesche und die Bayerische Beamtenkrankenkasse erhalten die Note „gut“. Auch Allianz, Barmenia und Arag konnten mit ihren Kombitarifen überzeugen.
  • Im Bereich der Pflegetagegeldversicherung führen Hallesche, Hanse-Merkur und DKV das Ranking an.
  • Beim allgemeinen Pflegezusatzversicherung Test traten außerdem Tarife der Württembergischen, des Deutsches Rings, der Signal Iduna und der AXA positiv hervor.

Quelle: https://www.testsieger-berichte.de/pflegeversicherung-test/

Private Pflegezusatzversicherung abschließen: Darauf müssen Sie achten

Darauf sollten Sie achten

Die durchschnittlichen monatlichen Heimkosten betragen in Deutschland etwa 3.500 Euro. Zum Vergleich: Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet bei höchstem Pflegegrad 2.005 Euro. Da jedoch nur wenige Menschen mit der maximalen Pflegebedürftigkeit eingestuft werden, fallen die Zahlungen deutlich niedriger aus. Daher wird deutlich, dass die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht und hohe Versorgungslücken bestehen.

Um die Versorgungslücke zu berechnen, müssen Verbraucher wissen, wie viel Geld sie im Pflegefall haben. Renten, Erwerbsunfähigkeitsabsicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherung sind einzukalkulieren. Auch das eigene Vermögen sollte Berücksichtigung finden. Werden diese Kosten mit den Aufwendungen für eine Pflege verglichen, wird deutlich, wie hoch der Bedarf ist.

Beispielrechnung: https://deutsche-seniorenstift.de/kosten-und-finanzierung/

In den meisten Fällen bleibt der Beitrag für die Pflegezusatzversicherung stabil. Jedoch können Versicherte eine Dynamik vereinbaren, sodass Prämie und Leistung regelmäßig steigen. Ob dieser Einschluss sinnvoll ist, müssen Verbraucher selbst entscheiden. Von Vorteil ist, dass so der Beitrag zunächst gering ausfällt. Mit steigendem Lohn kann die Leistung verbessert werden. Allerdings lässt sich auch in jungen Jahren keine Pflegebedürftigkeit ausschließen. In diesem Fall wären die Zahlungen der Zusatzversicherung unter Umständen zu gering. Daher ist es meist sinnvoller, bereits bei Vertragsabschluss eine hohe Leistung auszuwählen.

Verbraucher sollten beachten, dass die Beitragshöhe nicht ihre finanzielle Mittel übersteigt. Denn wenn sie ihren Vertrag kündigen müssen, verlieren sie nicht nur den Versicherungsschutz. Auch bisher einbezahlte Beiträge gehen dabei verloren. Daher sollten sie eine Absicherung wählen, deren Beitrag sie auch in Zukunft aufbringen können.

Bei der Pflege-Bahr-Versicherung schreibt der Gesetzgeber eine Wartezeit von fünf Jahren vor. Grund dafür ist, dass es sich dabei um eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung handelt. Jede Person kann unabhängig von ihrem Gesundheitszustand die Pflegevorsorge versichern.

Bei den meisten Pflegezusatzversicherungen bestehen Wartezeiten. Diese können zwischen einem und fünf Jahren betragen. Daher sollten Verbraucher bei Vertragsabschluss prüfen, welche Karenzzeit die Gesellschaft vorsieht.

Die vertraglich vereinbarte Leistung entspricht einem 100-prozentigen Satz. Dieser wird spätestens bei Pflegegrad 5 bezahlt. Einige Gesellschaften zahlen den Höchstsatz bereits bei niedrigeren Pflegegraden. Beispielsweise wenn die Versicherten stationär gepflegt werden.

Bei Vertragsabschluss müssen Verbraucher berücksichtigen, welche Staffelung die Gesellschaft vorsieht. Leistet der Tarif zum Beispiel bei Pflegegrad 2 nur 20 Prozent, entspricht das bei einem Tagessatz von 50 Euro lediglich 10 Euro. Demzufolge würden die Versicherungsnehmer eine monatliche Leistung von 300 Euro erhalten.

Einige Gesellschaften leisten im ambulanten Bereich nur, wenn die Betroffenen durch professionelle Pflegedienste betreut werden. Kommen Familienmitglieder für die Versorgung auf, kann die Leistung abgelehnt oder gekürzt werden. Ein guter Tarif sollte dieselben Zahlungen sowohl für professionelle als auch für Laienpflege vorsehen.

Die meisten Pflegezusatzversicherungen orientieren sich an der Pflegeinstufung des Gesetzgebers. Allerdings gibt es Gesellschaften, die eine verbesserte Einstufung vorsehen. Dementsprechend erhalten die Versicherungsnehmer intern einen höheren Pflegegrad, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unabhängig von der Einstufung des MDK.

Nicht jede Pflegezusatzversicherung sieht eine Befreiung der Kosten im Pflegefall vor. Somit müssen die Versicherten weiterhin für ihre Beiträge aufkommen, obwohl sie Leistungen von der Versicherung Beziehung. Bei der Tarifwahl sollte daher die Beitragsbefreiung bei bestehender Pflegebedürftigkeit vereinbart sein.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen