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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pferdelebensversicherung greift im Todesfall (auch bei Nottötung des Pferdes).
  • Einige Tarife leisten auch dann, wenn das Tier krankheits- oder unfallbedingt unbrauchbar wird.
  • Eine Pferdelebensversicherung ist insbesondere für Personen sinnvoll, die wirtschaftlich von ihrem Pferd abhängig sind.

Was ist eine Pferdelebensversicherung?

Pferde können 20 Jahre alt und sogar noch älter werden. Doch ein Unfall oder eine Krankheit können dafür verantwortlich sein, dass manche Tiere auch bei bester Pflege kein hohes Alter erreichen. Eine Pferdelebensversicherung kann Besitzer nicht vor dem Tod ihres geliebten Tieres bewahren, aber sie schützt sie vor den finanziellen Folgen.

Die Pferdelebensversicherung schafft finanziellen Ausgleich, wenn das Tier stirbt oder getötet werden muss. Einige Tarife zahlen nicht nur im Todesfall, sondern auch, wenn das Pferd durch eine Krankheit oder einen Unfall unbrauchbar wird. Dies gilt vor allem für Turnier- und Rennpferde sowie für Stuten und Hengste, die für Deckzwecke vorgesehen sind. Die Pferdelebensversicherung soll die Besitzer für ihren wirtschaftlichen Verlust entschädigen und sie vor den finanziellen Folgen der Unbrauchbarkeit des Tieres oder seines Todes schützen.

Tierkörperverwertung oder Einäscherung

Kein Pferdebesitzer möchte an den Tag denken, an dem sein Tier stirbt. Dennoch sollten sich Pferdebesitzer im Vorfeld Gedanken machen, was sie im Ernstfall tun wollen. Sie können die Tierseuchenkasse ihres Bundeslandes mit der Abholung beauftragen, die den Kadaver aufbereitet. Die Kosten dafür liegen je nach Bundesland zwischen 70 und 200 Euro.

Immer mehr Pferdeliebhaber gehen jedoch dazu über, ihr Tier einäschern zu lassen. So können sie ihr Pferd begraben, die Asche verstreuen oder zu Schmuck verarbeiten lassen. Die Kosten für die Einäscherung eines Pferdes liegen jedoch in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro. Die Lebensversicherung für Pferde ist eine gute Möglichkeit, Ihr Tier so zu bestatten, wie Sie es wünschen.

Leistungen der Pferdelebensversicherung

Im Falle des Todes des versicherten Tieres zahlt die Pferdelebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines Selbstbehaltes. Ein guter Tarif bietet Deckung für eine Vielzahl von möglichen Todesursachen. Sowohl der natürliche Tod als auch der Tod durch Krankheit oder Unfall sollten abgedeckt sein. Darüber hinaus bieten leistungsstarke Pferdelebensversicherungen auch Versicherungsschutz, wenn das Tier notgetötet werden muss.

Einige Unternehmen bieten die Möglichkeit, die Lebensversicherung optional zu erweitern. Tierhalter können Versicherungsschutz für Diebstahl, Raub und Pferdemissbrauch erhalten, wenn ihr Tier in räuberischer Absicht getötet wird. Einige Tarife können auch mit anderen Pferdeversicherungen kombiniert werden, z. B. mit einer Operationsversicherung oder einer Transportversicherung.

Sieht der Tarif auch Leistungen bei Unbrauchbarkeit vor, erhalten Versicherungsnehmer die vereinbarte Summe ausgezahlt, wenn ihr Tier aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck genutzt werden kann.

Absicherung von Fohlen und ungeborenen Tieren

Je nach Tarif können auch Fohlen und sogar ungeborene Tiere über die Lebensversicherung abgesichert werden. Wird z.B. das Fohlen einer Zuchtstute tot geboren, zahlt die Versicherung im Rahmen ihrer Bedingungen eine Entschädigung. Die Leistung für Fohlen beträgt in der Regel einen Prozentsatz der Versicherungssumme.

Summen: Das leistet die Pferdelebensversicherung

Die Lebensversicherung für Pferde zahlt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes im Todesfall oder, wenn mitversichert, im Falle der Dienstunfähigkeit aus. Dieser beträgt in den meisten Fällen 20 Prozent. Beispiel:

Das Pferd eines Versicherungsnehmers stirbt infolge eines Unfalls. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 2.000 Euro, und die Gesellschaft sieht eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent vor. Der Versicherte erhält also eine Entschädigung von 1.600 Euro.

Pferdebesitzer müssen beachten, dass eine Gesellschaft nie mehr als den tatsächlichen Wert eines Pferdes auszahlt. Das heißt, wenn die Versicherungssumme zum Beispiel 5.000 Euro beträgt, das Pferd zum Zeitpunkt seines Todes aber nur 2.000 Euro wert war, erhält der Versicherungsnehmer maximal diese 2.000 Euro abzüglich der Selbstbeteiligung. Selbst wenn er die Prämie für eine Pferdelebensversicherung mit 5.000 Euro Deckungssumme bezahlt hat.

Aus diesem Grund sollten Pferdebesitzer die Versicherungssumme der Lebensversicherung nie zu hoch ansetzen, sondern immer an den tatsächlichen Wert des Tieres anpassen.

Vorteile einer Lebensversicherung für Pferde

Der Tod eines Pferdes ist nicht nur schmerzlich, er kann auch zu hohen Kosten führen. Die Pferdelebensversicherung schützt Verbraucher vor den finanziellen Folgen im Todesfall oder bei Nottötung.

Pferdehalter, die wirtschaftlich von ihrem Tier abhängig sind, erleiden bei Unbrauchbarkeit hohe finanzielle Verluste. Mit einer entsprechenden Lebensversicherung können sie Abhilfe schaffen.

Eine Lebensversicherung für Pferde kann bereits für einen geringen monatlichen Beitrag abgeschlossen werden.

Vom kleinen Shetlandpony bis zum kräftigen Shire Horse können mit einer Pferdelebensversicherung alle Rassen abgesichert werden.

Abhängig vom gewählten Tarif besteht nicht nur im Todesfall Versicherungsschutz, sondern auch wenn das Tier gestohlen oder tödlich geschändet wird.

Pferdehalter können selbst festlegen, welche Versicherungssumme sie benötigen und ob sie weitere Einschlüsse für ihren Vertrag vorsehen.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer Lebensversicherung für Pferde

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Auch wenn Versicherungsnehmer den Mehrbeitrag für eine höhere Versicherungssumme bezahlen, leistet die Lebensversicherung für Pferde nur entsprechend dem tatsächlichen Wert des Tieres.

Die meisten Pferdelebensversicherungen sehen einen Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent vor. Diese reduziert die Auszahlung um einen einige Hundert Euro.

Einige Tarife kürzen ihre Leistungen, sobald das Pferd ein bestimmtes Endalter erreicht hat. Es gibt auch Versicherer, die Pferde nur bis zu einem Maximalalter, meist 11 oder 12 Jahre, versichern.

Nicht jeder Tarif leistet auch bei Unbrauchbarkeit des Tieres. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz, wenn beispielsweise ein Turnierpferd nicht mehr geritten werden kann.

Ist eine Lebensversicherung für Pferde sinnvoll?

Viele Verbraucher fragen sich, ob und für wen eine Pferdelebensversicherung sinnvoll ist. Grundsätzlich lohnt sich eine Lebensversicherung für Pferde für Menschen, die wirtschaftlich von ihrem Tier abhängig sind. Dies ist zum Beispiel bei Turnier- und Rennpferden der Fall. Aber auch der Tod oder die Unbrauchbarkeit eines Zuchttieres kann zu hohen finanziellen Verlusten führen, gegen die sich Besitzer mit einer Pferdelebensversicherung absichern können.

Für Freizeitreiter und Menschen, die wirtschaftlich nicht auf ihr Tier angewiesen sind, ist eine Pferdelebensversicherung sinnvoll, wenn sie sich gegen die finanziellen Folgen im Todesfall absichern wollen. Mit der Versicherungssumme können sie ihr Tier beerdigen lassen oder das Geld für den Kauf eines neuen Pferdes verwenden.

Was kostet eine Lebensversicherung für Pferde?

Die Kosten für eine Pferdelebensversicherung sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Grundsätzlich sind die folgenden vier Kriterien bei der Beitragsberechnung relevant:

  • Eintrittsalter
  • Laufzeit des Vertrages
  • Versicherungssumme
  • Versicherungsumfang

Bei einigen Gesellschaften müssen die Antragsteller mit einem Mehrbeitrag rechnen, wenn ihr Pferd nicht zu Freizeitzwecken sondern als Turnier- oder Zuchtpferd genutzt wird.

Eine Lebensversicherung für Pferde ist bereits für weniger als fünf Euro im Monat erhältlich. Umso höher die Versicherungssumme, der Leistungsumfang und das Alter des Tieres bei Vertragsabschluss, desto teurer wird der Beitrag.

Beispiele: Kosten einer Pferdelebensversicherung

Lebensversicherung für Pferde
Leistungen Kosten
• 1.500 Euro Versicherungssumme
• Laufzeit 10 Jahre
• Absicherung bei Unbrauchbarkeit
Ab 4,50 Euro im Monat
• 3.000 Euro Versicherungssumme
• Laufzeit 10 Jahre
• Absicherung bei Unbrauchbarkeit
Ab 11 Euro im Monat
• 5.000 Euro Versicherungssumme
• Laufzeit 10 Jahre
• Absicherung bei Unbrauchbarkeit
Ab 19 Euro im Monat

*dieses Beispiel bemisst sich anhand eines einjährigen Freizeitpferdes

Welche Pferdelebensversicherung ist zu empfehlen?

Eine gute Pferdelebensversicherung bietet nicht nur Versicherungsschutz bei Tod durch Krankheit oder Unfall, sondern auch bei Nottötung des Tieres sowie bei Raub und Diebstahl. Für Besitzer, die wirtschaftlich von ihrem Pferd abhängig sind, ist es ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil einer geeigneten Pferdelebensversicherung, dass sie eine Leistung im Falle der Unbrauchbarkeit erbringt.

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Grundsätzlich gilt die Lebensversicherung für Pferde als die beste, da sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert des Tieres entsprechen und auf Wunsch muss die Gesellschaft im Falle der Unbrauchbarkeit zahlen. Um eine Pferdelebensversicherung abzuschließen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, einen umfassenden Schutz bietet und zu einem angemessenen Preis erhältlich ist, empfiehlt sich ein Vergleich. Auf diese Weise können Pferdebesitzer eine erschwingliche und leistungsstarke Versicherungspolice finden.

Was zeichnet die Lebensversicherung für Pferde aus?

Besondere Merkmale

Die Pferdelebensversicherung schützt Halter vor den finanziellen Folgen, wenn ihr Tier verstirbt. Ein guter Tarif leistet auch dann, wenn das Pferd krankheits- und verletzungsbedingt notgetötet werden muss.

Verletzt sich ein Turnierpferd oder können Zuchtpferde krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr zum Deckakt genutzt werden, entstehen für die Besitzer folgenschwere Einbußen. Die Pferdelebensversicherung schützt mit dem entsprechenden Tarif vor dem finanziellen Schaden.

Tarife, die über die Grundleistungen hinausgehen, bieten auch Versicherungsschutz bei Diebstahl, Raub oder Abschlachten des Tieres durch Dritte.

Fohlen können bei jeder Gesellschaft versichert werden. Einige Versicherer bietet zudem die Möglichkeit, ungeborene Pferde abzusichern. Der Leistungsfall tritt ein, wenn das Tier tot geboren werden sollte.

Versicherung Schaden melden

Darauf ist bei einer Lebensversicherung für Pferde zu achten

Versicherungsgesellschaften möchten verhindern, dass sich die Versicherten am Tod des Tieres bereichern. Aus diesem Grund leisten die Gesellschaften nur bis zum tatsächlichen Wert des Pferdes, auch wenn eine höhere Versicherungssumme vereinbart wurde.

Turniersiege und Ausbildungen erhöhen den Wert der Tiere.

Die meisten Pferdelebensversicherungen sehen einen Selbstbehalt von 20 Prozent vor. Das bedeutet, im Leistungsfall bezahlt die Gesellschaft maximal 80 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Verbraucher sollten vor Vertragsabschluss genau prüfen, welche Selbstbeteiligung ihr gewählter Tarif vorsieht.

Viele Versicherer sehen eine Leistung nur bis zu einem bestimmten Endalter vor, im Regelfall bis zum 11. oder 12. Lebensjahr. Sobald das Tier die Altersgrenze überschritten hat, erlischt der Versicherungsschutz. Es gibt auch Pferdelebensversicherung, die lediglich eine Leistungskürzung vorsehen, sobald das Tier das Maximalalter erreicht hat. In diesem Fall erhalten die Versicherten im Leistungsfall einen prozentualen Anteil der vereinbarten Versicherungssumme, abzüglich des Selbstbehalts.

Innerhalb der Vertragsbedingungen eines Tarifes können Verbraucher erkennen, welche Leistungen die Pferdelebensversicherung vorsieht und in welchen Bereichen Leistungsausschlüsse bestehen. Es wird empfohlen, diese vor Vertragsabschluss genau zu prüfen. Denn wenn die Versicherung gemäß ihren Bedingungen im Schadensfall nicht zur Zahlung verpflichtet ist, können sogenannte Versorgungs- oder Leistungslücken zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen.

Die meisten Pferdelebensversicherung schließen eine Leistung bei Vorerkrankungen bereits bei Vertragsabschluss aus. Das bedeutet, litt das Pferd noch vor Versicherungsbeginn bereits an einer Erkrankung, erhalten die Halter keine Leistung, wenn ihr Tier aufgrund dieser Krankheit versterben sollte.

FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

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