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Die Kfz-Versicherung im Überblick

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KFZ-Haftpflicht

Vollkasko

Teilkasko

KFZ-Schutzbrief

Insassen-Unfall

Verkehrsrechtsschutz

Fakten auf einen Blick

  • Es gibt drei Arten der Kfz-Versicherung: Die Kfz-Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
  • Die Kfz-Haftpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter und ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung zahlen Schäden am eigenen Auto

Was ist eine Kfz-Versicherung?

Unter den Begriff „Kfz-Versicherung“ fallen Versicherungen, die der Absicherung von motorisierten Fahrzeugen dienen. Dabei handelt es sich um Personenkraftwagen als auch im Lastwagen und Zugmaschinen, Motorräder, Roller und Mopeds. Auch Anhänger und Pedelecs ab einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern fallen unter die Bezeichnung Kleinkrafträder und müssen abgesichert werden.

Kfz-Versicherungen dienen dazu, Unfallgeschädigte finanziell zu schützen und, sofern versichert, die eigenen Schäden am Fahrzeug abzudecken.

Welche Arten von Kfz-Versicherungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Kfz-Versicherungen. Zu den klassischen Absicherungen gehören:

  • Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Die Vollkaskoversicherung
  • Die Teilkaskoversicherung

Darüber hinaus lässt sich eine Kfz-Versicherung mit folgenden Bausteinen und Zusatzabsicherungen erweitern:

Kfz-Haftpflichtversicherung

Zur Pflichtversicherung der Kfz-Versicherung gehört die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Ohne den Nachweis einer entsprechenden Absicherung erhält ein Fahrzeug keine Zulassung und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt bei einem Verkehrsunfall die Schäden Dritter ab. Sie springt also dann ein, wenn Personen und Sachen verletzt oder beschädigt werden. Dadurch bewahrt sie nicht nur den Versicherungsnehmer vor finanziellen Folgen, sondern dient auch dem finanziellen Schutz des Unfallgeschädigten.

§ 1 Pflichtversicherungsgesetz

„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.“

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kommt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Versichert sind nur Fremdschäden und keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Es spielt zudem keine Rolle, ob der Unfallgegner ein Fußgänger oder ein Fahrradfahrer war, oder selbst ein Kraftfahrzeug nutzte.

Die Versicherungsgesellschaft kommt also für die beim Unfall entstandenen Folgekosten des Geschädigten auf, sofern der Versicherungsnehmer für den Schaden tatsächlich verantwortlich ist.

Ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer touchiert beim Ausparken ein stehendes Fahrzeug, wodurch dessen Fahrzeugheck stark beschädigt wird. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des Unfallgegners, nicht aber für den Schaden am Fahrzeug ihres Kunden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für die Folgekosten bei einem Schaden auf, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzanforderungen gegen ihre Versicherungsnehmer ab. In Kombination mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können sich Verbraucher bestmöglich absichern.

Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind an gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen gekoppelt. Nach § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes muss die Deckungssumme bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden betragen. Die meisten Versicherer bieten jedoch deutlich höhere Versicherungssummen bis zu 100 Millionen Euro.

Kaskoversicherung

Kaskoversicherung als Form der Kfz-Versicherung übernimmt Schäden am KFZ

Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine Pflichtversicherung. Es steht jedem Verbraucher frei, sich für oder gegen diese Absicherung zu entscheiden. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie schützt die Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall, bei dem ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde.

Grundsätzlich muss bei einer Kaskoversicherung zwischen Voll- und Teilkasko unterschieden werden. Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn das Fahrzeug durch Fremdeinwirkung wie Hagel oder einen Wildunfall beschädigt wurde. Die Vollkasko deckt zusätzlich Schäden ab, für die der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich ist.

Eine Vollkaskoversicherung kann nur in Kombination mit einer Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Teilkasko hingegen kann auch ohne Vollkaskoabsicherung vereinbart werden.

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung springt dann ein, wenn das versicherte Fahrzeug durch Fremdeinwirkung beschädigt wurde. Dazu gehören die folgenden Schäden:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Diebstahl
  • Überschwemmung
  • Zusammenstöße mit Haarwild wie Wildschweine und Rehe
  • Marderbiss an Kabeln, Leitungen und Schläuchen
  • Kabelschäden durch einen Kurzschluss

Darüber hinaus ist bei der Teilkaskoversicherung Glasbruch eingeschlossen. Kommt es aufgrund eines Steinschlags zu einem Riss in der Windschutzscheibe, wird die Reparatur von der Gesellschaft bezahlt.

Selbstbeteiligung beachten

Die meisten Verbraucher vereinbaren innerhalb der Teilkaskoversicherung einen Selbstbehalt von 150 Euro. Wenn ein Steinschlag nur repariert wird und kein Austausch der Windschutzscheibe erfolgt, liegen die Kosten dafür meist unterhalb der Selbstbeteiligung und müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Die Gesellschaft kommt nur für die Kosten auf, die den Selbstbehalt übersteigen.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, die Teilkaskoversicherung gegen einen geringen Aufpreis zu erweitern. So lassen sich Zusammenstöße mit Tieren aller Art einschließen sowie Folgeschäden, die durch einen Marderbiss entstehen.

Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung ist eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung und kann nur in Kombination mit dieser abgeschlossen werden. Sie deckt darüber hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, welche die Versicherungsnehmer selbst verschuldet haben. Ein Beispiel:

Ein Versicherungsnehmer touchiert beim Einparken eine Mauer. Die Vollkaskoversicherung kommt für die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeugs auf.

Die Vollkaskoversicherung zahlt auch dann, wenn das Fahrzeug durch Dritte beschädigt wurde, die Fahrerflucht begingen. Außerdem, wenn die Unfallverursacher nicht haftbar gemacht werden können oder zahlungsunfähig sind.

Deckungssummen der Kaskoversicherung

Die Deckungssummen der Kaskoversicherung richten sich nach dem Restwert des Fahrzeugs. Im Falle eines Totalschadens erhalten die Versicherungsnehmer eine Erstattung in Höhe des Widerbeschaffungswerts.

Zusatzversicherung für Neufahrzeuge

Viele Gesellschaften bieten gegen einen Aufpreis die Möglichkeit, Neufahrzeuge für die ersten drei Jahre zum Listenpreis zu versichern. Grund dafür ist, dass ein Neuwagen bereits nach den ersten Kilometern wesentlich an Wert verliert. Sollte es innerhalb dieses Zeitraums zu einem Unfall mit Totalschaden kommen, erhält der Kunde eine deutlich höhere Erstattung, als den Wiederbeschaffungswert. Diese Absicherung empfiehlt sich vor allem bei Leasingfahrzeugen und Autokrediten.

Für wen lohnt sich eine Kaskoversicherung?

Die meisten Verbraucher gehen davon aus, dass ein fünf Jahre altes Fahrzeug keine Kaskoversicherung mehr benötigt. Dabei lässt sich nicht pauschal sagen, wer eine Kaskoversicherung abschließen sollte und wer nicht. Grundsätzlich sprechen verschiedene Faktoren für eine Absicherung es eigenen Fahrzeugs:

  • Eine Kaskoabsicherung ist immer sinnvoll bei neuen und teuren Fahrzeugen
  • Die Kaskoversicherung empfiehlt sich auch dann, wenn die Versicherungsnehmer im Falle eines Totalschadens finanziell nicht in der Lage sind, ein neues Fahrzeug zu kaufen

Eine Kaskoversicherung lohnt sich nicht, wenn das Fahrzeug nur noch einen sehr geringen Restwert hat und der Beitrag des Versicherers höher als die Erstattung bei einem Totalschaden ist.

Beträgt der Restwert des Fahrzeugs 1.000 Euro und eine Kaskoabsicherung kostet monatlich 120 Euro bei einem Selbstbehalt von 150 Euro, zahlt der Versicherungsnehmer mehr für die Absicherung, als sein Auto wert ist.

Schutzbrief

Der Schutzbrief kann freiwillig gegen einen Mehrbeitrag beim Abschluss einer Kfz-Versicherung eingeschlossen werden. Aufgrund der guten Leistungen und des geringen Beitrags lohnt sich die Zusatzleistung meist für Verbraucher, die nicht Mitglied in einem Autoclub sind.

Der Kfz-Schutzbrief bietet Hilfe bei einer Autopanne. Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Abschleppen in die Werkstatt. Manche Gesellschaften bezahlen auch einen Mietwagen während der Reparaturdauer, einen Rücktransport in die Heimat sowie Überführungskosten im Todesfall. Auch Übernachtungskosten können inkludiert sein. In der Regel sind die Leistungen jedoch daran gekoppelt, wo die Panne stattgefunden hat. So greift der Rücktransport erst dann, wenn eine Mindestdistanz zwischen Pannenstandort und Wohnort liegt. Genauso kann sich die Leistung auf Pannen innerhalb Deutschlands begrenzen.

Automobilclubs bieten bessere Leistungen

Der Schutzbrief ist mit einem Mehrbeitrag von durchschnittlich 13 Euro im Jahr sehr günstig. Dementsprechend niedrig sind jedoch auch die Deckungssummen der Gesellschaften. Die Mitgliedschaft bei einem Automobilclub bietet in der Regel deutlich bessere Leistungen, als ein inkludierter Schutzbrief. Vor allem für Vielfahrer und Familien stellen Autoclubs die bessere Alternative dar.

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die an die Nutzung des Fahrzeugs gekoppelt ist. Wird ein Insasse durch einen Unfall verletzt oder getötet, leistet der Versicherer eine Entschädigungszahlung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bezeichnet die Insassenunfallversicherung als überflüssig. Grund dafür ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Mitfahrer aufkommt, die geschädigt werden. Bei einem fremdverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Gegners, bei Selbstverschulden die eigene Kfz-Haftpflicht. Lediglich der Fahrer erhält bei Selbstverschulden keine Leistung. Für diese Fälle empfiehlt sich eine private Unfallversicherung mit einer besseren Absicherung.

Zweitwagenversicherung

Die Zweitwagenversicherung ist kein Zusatzbaustein wie der Kfz-Schutzbrief. Denn grundsätzlich benötigt jeder Autofahrer, der ein zweites Auto nutzen möchte, aufgrund der Versicherungspflicht eine Zweitwagenversicherung. Genau genommen handelt es sich also um eine zweite Police, die bei derselben Gesellschaft abgeschlossen wird.

Nur wenige Autofahrer nutzen tatsächlich zwei oder mehr Fahrzeuge. Daher kommt die Zweitwagenversicherung meist dann ins Spiel, wenn der Partner oder ein Kind ein eigenes Auto benötigt. Bei vielen Gesellschaften können Verbraucher erheblich Geld sparen, wenn sie nicht die zweite Person als Versicherungsnehmer eintragen, sondern den bereits versicherten Kunden.

Ein Großteil der Versicherungsgesellschaften bietet ihren Kunden Rabatte, wenn sie ein weiteres Fahrzeug bei ihnen versichern. Besaß der neue Eigentümer des Zweitwagens zuvor kein Auto (Kinder mit Erstfahrzeug), wird die Person mit einem teuren Schadenfreiheitsrabatt der Klasse 0 eingestuft. Wird jedoch der bereits versicherte Kunde als Versicherungsnehmer eingetragen, kann die Zweitwagenregelung genutzt werden. Das Fahrzeug erhält damit nicht die SF-Klasse 0, sondern einen Schadenfreiheitsrabatt von ½, bei manchen Anbietern sogar sie SF-Klasse 2.

Fahrerkreis berücksichtigen

Bei den meisten Gesellschaften gilt der Ehe- oder Lebenspartner automatisch als Fahrer mitversichert. Nutzen Kinder oder Dritte das Auto, muss dies der Versicherung entsprechend mitgeteilt werden.

Welche Fahrzeuge können versichert werden?

Grundsätzlich stellt sich nicht nur die Frage, welche Fahrzeuge versichert werden können, sondern welche der Versicherungspflicht unterliegen. Davon befreit sind nur motorisierte Kraftfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Stundenkilometern erreichen (bedingte Ausnahme: E-Bikes) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern.

Eine Kaskoversicherung ist für alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge erhältlich.

Mit der Autoversicherung werden Personenkraftwagen abgesichert. Pkws, die der Beförderung von Personen dienen, beispielsweise Taxis, benötigen eine gesonderte Absicherung mit höheren Deckungssummen.

Ein Quad bis 50 ccm und maximal 45 km/h kann über ein vergünstigtes Versicherungskennzeichen abgesichert werden. Ab einer höheren technischen Ausführung ist eine spezielle Quad Versicherung notwendig.

Roller bis zu einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern können mit einem günstigen Versicherungskennzeichen abgesichert werden. Bei einer höheren Leistung muss eine Rollerversicherung abgeschlossen werden.

Mit einer Motorradversicherung wird das Zweirad optimal abgesichert. Kunden haben die Möglichkeit, sich auch vor selbst verschuldeten Schäden an ihrem Bike zu schützen. Bei Diebstahl sind auch Fahrzeugteile mitversichert.

Für Mopeds bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern und einem Hubraum von maximal 50 ccm ist ein Versicherungskennzeichen ausreichend. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Mopedversicherung vorgesehen.

Die meisten Mofas übersteigen weder die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern noch haben sie einen Hubraum über 50 ccm. Unter diesen Voraussetzungen ist das Versicherungskennzeichen, auch Mofakennzeichen genannt, ausreichend.

Schäden, die bei der Benutzung von Booten ohne Motor oder Segel verursacht wurden, sind meist über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei motorisierten Booten oder Segelbooten besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Bootsversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, wird jedoch zwingend empfohlen.

Ein Trike wird bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften mit einem Quad gleichgestellt und über eine entsprechende Trike Versicherung abgedeckt.

Ein Traktor wird im Rahmen der Kfz-Versicherung für Zugmaschinen abgesichert. Für die Höhe des Beitrags spielt es eine wesentliche Rolle, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Bei einer gewerblichen Nutzung müssen die Kunden einen höheren Beitrag entrichten.

Ab einem Alter von 30 Jahren können Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten. Dies bietet den Besitzern nicht nur aus steuerlichen Aspekten Vorteile. Eine Oldtimerversicherungen ist deutlich günstiger als die klassische Kfz-Versicherung.

Youngtimer sind Fahrzeuge ab einem Alter von 15 Jahren, die den Status Oldtimer (30 Jahre) noch nicht erreicht haben. Youngtimerversicherungen sind günstiger als klassische Kfz-Versicherungen. Außerdem beinhalten sie zusätzliche Leistungen, wie einen Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Ausstellungen.

Bei einem Wohnwagen lohnt es sich meist, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten erhalten Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden einen erheblichen Teil des Preises erstattet.

Ab 3,5 Tonnen erhält ein Fahrzeug eine Lkw-Zulassung. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Zugmaschine oder einen Sattelschlepper handelt. Da Lkws meist von Firmen versichert werden, sollten sich die Versicherungsnehmer über vergünstigte Flottentarife für Gewerbekunde informieren.

Einflussfaktoren auf die Kosten einer KFZ-Versicherung

Die Versicherungsprämie der Kfz-Versicherung wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Neben den Fahrzeugeigenschaften spielen auch diverse Fahrermerkmale, regionale Faktoren und die zusätzlichen Einschlüsse eine Rolle.

Bei der Beitragsberechnung wird zwischen subjektiven und objektiven Gefahrenmerkmalen unterschieden. Subjektive Gefahrenmerkmale sind vom Fahrer abhängig und werden beispielsweise von der Dauer des Führerscheinbesitzes und dem Alter bestimmt. Objektive Gefahrenmerkmale beziehen sich auf das Fahrzeug sowie seinen Verwendungszweck.

Subjektive Gefahrenmerkmale

Ausschlaggebend sind der jüngste und der älteste Fahrer eines Fahrzeugs. Abhängig vom Versicherer stellen Personen unter 21 oder 25 Jahren sowie Personen ab 65 oder 70 Jahren ein erhöhtes Risiko dar. Vor allem für Fahranfänger ist eine Kfz-Versicherung sehr teuer.

Die wenigsten Versicherungsgesellschaften passen den Kfz-Tarif automatisch an, wenn ihre Kunden das risikoreiche Alter überschritten haben. Bei bestehenden Tarifen sollten geprüft werden, ob die Jungfahrergebühr noch entrichtet wird und den Vertrag entsprechend angepasst werden.

Manche Berufsgruppen, beispielsweise Beamte und im öffentlichen Dienst tätige, erhalten bei ihrem Kfz-Versicherer einen Nachlass.

Bei vielen Gesellschaften ist der im Haushalt lebende Ehe- oder Lebenspartner automatisch ohne Mehrbeitrag als Fahrer hinterlegt. Kinder, die im Haushalt leben, müssen zusätzlich eingeschlossen werden. Wohnen die Kinder nicht mehr bei den Eltern oder sollen andere, dritte Personen mit dem Fahrzeug fahren dürfen, ist ein uneingeschränkter Fahrerkreis anzugeben.

Eine Kfz-Versicherung ohne eingeschränkten Fahrerkreis bedeutet erhebliche Mehrkosten. Wird das Fahrzeug nur kurzfristig verliehen, kann bei vielen Gesellschaften kostenlos ein vorübergehend fremder Fahrer eingetragen werden.

Jedes Jahr fragen die Gesellschaften bei ihren Kunden den aktuellen Kilometerstand an. Dieser wird mit dem vorangegangenen Jahr verglichen, um zu prüfen, wie viel die Versicherungsnehmer mit ihrem Fahrzeug gefahren sind und ob die Fahrleistung mit der angegebenen Schätzung übereinstimmt.

Umso mehr das Fahrzeug genutzt wird, desto höher das Risiko für einen Unfall. Daher ist eine hohe Fahrleistung immer teuer.

Wer das Auto nur für kurze Arbeitsstrecken und zum Einkaufen nutzt, kommt in der Regel auf 5.000 bis 7.000 Kilometer im Jahr. Bei Vielfahrern und Gewerbetreibenden kann es sinnvoll sein, eine unbegrenzte Fahrleistung zu hinterlegen.

Viele Gesellschaften räumen ihren Kunden eine Kulanz von 1.000 bis 2.000 Kilometern ein, sollten sie das Fahrzeug mehr beansprucht haben, als angegeben.

Versicherungsgesellschaften belohnen ihre Kunden, indem Personen, die unfallfrei fahren, einen Schadenfreiheitsrabatt erhalten. Ohne einen gemeldeten Schaden steigt die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (kurz: SF-Klasse) Jahr für Jahr. Umso höher die SF-Klasse, desto weniger bezahlen die Kunden. Denn der Schadenfreiheitsrabatt ist an die Anzahl der unfallfreien Jahre gekoppelt.

Anzahl der schadenfreien Jahre Prozentuale Beitragshöhe
mehr als 25 Jahre 20 bis 30 Prozent
15 bis 24 Jahre 30 bis 40 Prozent
10 bis 14 Jahre 40 bis 45 Prozent
5 bis 9 Jahre 45 bis 55 Prozent
3 bis 4 Jahre 55 bis 60 Prozent
2 Jahre 60 bis 65 Prozent
1 Jahr 65 bis 100 Prozent

½ Jahr

*Einstufung als Zweitwagen oder bei Erstfahrzeug und Führscheinbesitz über drei Jahre

100 bis 125 Prozent
0 Jahre 100 Prozent und mehr

Klasse S und M

*Rückstufung nach einem Unfall als Fahranfänger oder bei einem schadenfreien Jahr

mehr als 100 Prozent

Der von den SF-Jahren abhängige prozentuale Beitrag ist bei jedem Versicherer verschieden

Sollte es zu einem Schaden kommen, fallen die Versicherungsnehmer nicht automatisch auf 0 schadenfreie Jahre zurück. Abhängig von ihrer Einstufung vor dem Unfall und der Anzahl der Schäden innerhalb eines Jahres, treten sie nur einen Teil der SF-Jahre ab. So kann zum Beispiel die Rückstufung nach einem Haftpflichtschaden von 21 schadenfreien Jahren in die SF-Klasse 10 erfolgen.

Es gibt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Vollkasko eine eigenständige SF-Einstufung. Die Rückstufung findet im Schadensfall nur in der jeweiligen Sparte statt. So kann ein Versicherungsnehmer beispielsweise in seiner Haftpflicht 21 schadenfreie Jahre haben und in der Vollkasko die SF-Klasse 10.

SF-Klassen gelten nicht für Teilkasko

Ein Teilkaskoschaden hat keine Auswirkung auf die SF-Klasse. Diese Versicherungsfälle entstehen aufgrund von Fremdeinwirkung, weshalb es für diese Absicherung weder SF-Klassen noch einen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Bei der Inanspruchnahme der Zweiwagenregelung oder um den höheren Schadenfreiheitsrabatt einer dritten Person zu nutzen, kann der Halter des Fahrzeugs vom Versicherungsnehmer abweichen. Da sich dadurch das Schadenrisiko für die Versicherungsgesellschaft subjektiv erhöht, müssen betroffene Kunden einen Mehrbeitrag bezahlen.

Objektive Gefahrenmerkmale

Tatsächlich spielt es für Versicherungsgesellschaften keine Rolle, wie alt das Fahrzeug ist (Ausnahme bei der Oldtimerversicherung). Relevant ist für den Versicherer der Zeitraum, zwischen der Erstzulassung des Kfz und der erstmaligen Zulassung auf den Versicherungsnehmer.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fand heraus, dass Versicherungsnehmer, die ihr Fahrzeug relativ neu, besser noch ab Werk kauften, weniger Unfälle verursachen als Personen, die das Kfz aus zweiter oder dritter Hand erworben haben.

Bei einigen Versicherern profitieren Kunden von Nachlässen, die ihr Fahrzeug in einer Garage oder unter einem Carport unterstellen. Teuer wird es für Versicherungsnehmer, die das Auto dauerhaft an der öffentlichen Straße parken.

Versicherer unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Am teuersten sind Tarife für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen oder verliehen werden.

Günstige Tarife für Gewerbekunden

Für Gewerbekunden mit mehreren Fahrzeugen gibt es besondere Flottentarife. Diese sind nicht nur günstiger, sie sind auch mit weniger Tarifmerkmalen hinterlegt. Es gibt Verträge, bei denen alle Fahrzeuge mit derselben SF-Klasse eingestuft werden oder bei denen der Fahrerkreis und die jährliche Fahrleistung keine Rolle spielen.

Typ- und Regionalklasse

Die Typ- und Regionalklasse sind wichtige Indexwerte bei der Prämienberechnung. Diese Faktoren sind nicht nur bei Vertragsabschluss relevant, sondern auch während des Versicherungszeitraums. Jährlich legen Treuhänder anhand des Schadenaufkommens innerhalb eines Jahres den Quotienten eines bestimmten Fahrzeugtyps und einer Region fest. Vereinfacht lässt sich sagen: Umso mehr Schäden mit einem Fahrzeug oder innerhalb einer Region verursacht wurden, desto höher fällt der Indexwert aus. Dabei spielt allerdings nicht nur die Anzahl der Schäden eine Rolle, sondern auch die Höhe des Schadensaufkommens. Steigen die Reparaturkosten oder die Preise für Ersatzteile eines Fahrzeugtyps, fällt auch der Indexwert der Typklasse höher aus.

Typklassen:

Die Typklasse wird aus der Unfall- und Schadenbilanz errechnet. Wesentlich sind die Anzahl der gemeldeten Unfälle mit einem bestimmten Fahrzeugtyp sowie der finanzielle Aufwand zur Regulierung der Versicherer.

  • Es gibt innerhalb der Kfz-Haftpflicht insgesamt 16 Typklassen, die mit einem Indexwert zwischen 10 und 25 eingestuft werden.
  • In der Vollkaskoversicherung gibt es 25 Typklassen, die zwischen 10 und 34 eingestuft werden.
  • Bei der Teilkaskoversicherung erfolgt die Einstufung innerhalb von 24 Typklassen zwischen 10 und 33

10 beziffert den niedrigsten Quotienten und ist damit den günstigsten Wert.

Nicht selten kommt es vor, dass die Prämie für ein beliebtes Fahranfängerauto höher ist, als für ein leistungsstarkes, teures Modell. Hierbei lässt sich davon ausgehen, dass Fahranfänger für mehr Schäden sorgen, als erfahrene Autofahrer, die einen hochpreisigen und PS-starken Wagen fahren.

Ein klassisches Beispiel hierfür ist der VW Golf, der bei Anfängern sehr beliebt ist, allerdings immer wieder für teure Schäden sorgt.

Regionalklassen:

Insgesamt gibt es in Deutschland 413 Zulassungsbezirke, die jeweils eine eigenständige regionale Einstufung erhalten. Für die Beitragsberechnung entscheidend ist, wo sich der Wohnsitz des Fahrzeughalters befindet. Bei der Einstufung wird die Anzahl der Schäden unter Berücksichtigung der insgesamt zugelassenen Fahrzeuge geprüft.

  • Es gibt innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung 12 Regionalklassen
  • Für die Vollkaskoversicherung wird ein Quotient innerhalb von 16 Regionalklassen festgelegt
  • Bei der Teilkaskoversicherung gibt es 9 Regionalklassen

Je höher die jeweilige Regionalklasse ausfällt, desto mehr Schäden wurden gemeldet und umso teurer der Wert.

Höhe des Selbstbehalts

Wie bei jeder Sachversicherung wirkt sich die Höhe des Selbstbehalts auf die Versicherungsprämie aus. Dieser beziffert die finanzielle Eigenleistung, die ein Kunde im Schadensfall selbst trägt. Im Bereich der Kfz-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung. So lässt sich gewährleisten, dass die Geschädigten bei einem Unfall ihren Schaden in voller Höhe ersetzt bekommen.

Versicherungsnehmer können innerhalb der Teilkasko und in der Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Die jeweiligen Summen müssen nicht in derselben Höhe festgelegt werden. Verbraucher können zwischen einem Eigenanteil von 0, 150, 300, 500 und 1.000 Euro wählen.

Klassisch wird bei der Teilkaskoversicherung ein Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart. Bei der Vollkasko beträgt dieser meist 300 Euro. Diese Summen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den jeweiligen Beiträgen. Dennoch sollten Verbraucher ein Angebot ohne Selbstbeteiligung einholen. Hin und wieder ist die Differenz so gering, dass sich ein Tarif ohne Eigenleistung finanziell lohnt.

Zusätzliche Einschlüsse und Leistungen

Zusatzprodukte wie der Schutzbrief und eine Insassenunfallversicherung wirken sich entsprechend auf den Versicherungsbeitrag aus. Darüber hinaus gibt es weitere zusätzliche Leistungen, die Versicherungsnehmer in ihren Vertrag einschließen können:

Rabattschutz

Der Rabattschutz lässt sich ab einer bestimmten Anzahl schadenfreier Jahre einschließen. Dieses Zusatzprodukt kostet einen hohen Mehrbeitrag, ist jedoch sehr sinnvoll. Im Falle einer Schadensregulierung verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf die Rückstufung der SF-Klasse. Die Kunden können also einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden melden, ohne ihre schadenfreien Jahre zu verlieren.

Der Rabattschutz oder auch Rabattretter genannt wird sowohl für die Haftpflicht als auch für die Vollkasko eigenständig abgeschlossen. In den meisten Fällen ist diese Leistung an ein maximales Schadensaufkommen von drei Schäden während der Vertragslaufzeit gekoppelt. Nach dem dritten Versicherungsfall nimmt die Gesellschaft die Rückstufung vor.

Rabattschutz nur bei aktuellem Versicherer gültig

Obgleich beim Einschluss des Rabattschutzes keine Rückstufung im Schadensfall stattfindet, werden die Unfälle im Vertrag festgehalten. Wechseln die Kunden die Gesellschaft, müssen sie damit rechnen, dass der neue Versicherer die schadenfreien Jahre des Vorversicherers nicht anerkennt und eine Rückstufung vornimmt. Der Rabattretter bindet die Kunden daher an ihren Versicherer.

Werkstattbindung

Viele Gesellschaften haben Partnerverträge mit Werkstätten. Sie vermitteln ihre Kunden an den Dienstleister und erhalten dafür hohe Nachlässe. Grundsätzlich steht es den Versicherungsnehmern frei, ob sie die Werkstattbindung als Zusatzbaustein in ihren Vertrag aufnehmen möchten. Entscheiden sie sich dafür, erhalten sie einen Nachlass auf den Beitrag von 10 bis 20 Prozent. Außerdem profitieren sie von einigen Extras, wie einer kostenlosen Fahrzeugreinigung bei Reparatur, einem Ersatzfahrzeug, zeitnahen Terminen und das Fahrzeug wird abgeholt und gebracht.

Die Kunden sind beim Einschluss der Werkstattbindung nicht dazu verpflichtet, immer die Partnerwerkstatt der Versicherung aufzusuchen. Bei Angelegenheiten, die nicht vom Versicherer bezahlt werden (Reifenwechsel oder Reparatur nach einem unverschuldeten Unfall) können Verbraucher jede beliebige Werkstatt aufsuchen.

Lassen Versicherungsnehmer jedoch einen Schaden über die Gesellschaft regulieren und missachten die Werkstattbindung, kürzt der Versicherer seine Leistung zusätzlich zum Selbstbehalt. In welcher Höhe die Leistungskürzung erfolgt, wird von den Gesellschaften unterschiedlich geregelt. Viele Versicherer orientieren sich an dem gewährten Beitragsnachlass.

Werkstattbindung nicht bei Leasingfahrzeugen geeignet

Die Werkstattbindung bietet viele Vorteile. Leasingnehmer sind aufgrund ihres Leasingvertrages jedoch meist an einen Dienstleister gebunden. Sie sollten besonders darauf achten, dass in ihrem Tarif dieser Einschluss nicht vorhanden ist.

Faktoren, die den Beitrag senken können

Versicherungsnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen, ihren Kfz-Beitrag senken und zusätzliche Nachlässe erhalten:

  • Fahrsicherheitstraining: Manche Gesellschaften bieten Nachlässe, wenn die Kunden nachweislich an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen haben.
  • Eigentum: Sind die Kunden im Besitz von Eigentum, kann sich das positiv auf ihre Prämie auswirken. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird.
  • Zahlungsweise: Wer seinen Beitrag einmal jährlich zahlt, kann bis zu 15 Prozent sparen. Am teuersten ist die monatliche Zahlweise, da dies mehr Aufwand und ein höheres Risiko des Zahlungsausfalls für die Gesellschaft bedeutet.
  • Versicherung der Eltern wählen: Sind bereits die Eltern bei einer Gesellschaft versichert, erhalten die Kinder häufig Tarife mit vergünstigten Konditionen. Dabei kann es sich um Nachlässe oder eine bessere SF-Einstufung handeln.
  • Mitgliedschaften: Verbraucher, die Mitglied in einem Automobilclub sind, erhalten bei manchen Versicherungen günstigere Tarife.

Anzahl der KFZ-Versicherungsverträge in Deutschland

Die Anzahl der Kfz-Versicherungsverträge ist von 1990 bis 2017 um rund 41 Millionen Verträge gestiegen. 2017 verzeichneten die deutschen Kraftfahrzeugversicherer 116,5 Millionen Versicherungen. Wesentlich ist der Wert der Haftpflichtversicherungen. Dieser zeigt, dass rund 64,2 Millionen versicherungspflichtige Fahrzeuge in Deutschland gemeldet waren. Etwas weniger als die Hälfte der Versicherungsnehmer besaß eine Vollkaskoversicherung.

  • KFZ-Haftpflicht

    0%
  • Vollkasko

    0%
  • Teilkasko

    0%
  • Kraftfahrtunfall

    0%

Anzahl der KFZ-Versicherungsverträge bezogen auf den Fahrzeugbestand (69 Mio.) | Stand: 2021 | Quelle: www.Statista.com

KFZ-Versicherung Test: Die besten Tarife

Deutsche Institut für Service-Qualität

Im September 2018 stelle das Deutsche Institut für Service-Qualität 29 Kfz-Versicherer auf den Prüfstand. Keines der Unternehmen konnte in puncto Kundenservice rundum überzeugen. Dennoch erhielten einige der Gesellschaft in Bezug auf die Leistungen die Note sehr gut. Darunter Generali, CosmosDirect, HDI, R+V24 und Allsecur. 

Nicht überzeugen konnten die Kfz-Tarife der VHV, Gothaer und der Sparkassen Direktversicherung.

Stiftung Warentest

Stiftung Warentest prüfte 2018 mehr als 150 Kfz-Tarife von 70 Anbietern. Berücksichtigt wurden dabei nur Anbieter, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllten:

  • Marderbiss inklusive Folgeschäden und Unfälle mit jeglichen Tieren
  • Kein Einwand bei grober Fahrlässigkeit
  • Mallorca-Police
  • Deckungssumme mindestens 100 Millionen

Auch bei diesem Test glänzten die Gesellschaften CosmosDirect und R+V24 mit überdurchschnittlichen guten Leistungen. Positiv erwähnt wurden unter anderem auch die Rheinland mit ihrem Standard-Tarif und sowohl der Basis- als auch der Komforttarif der Europa-Versicherung. Stiftung Warentest bezeichnete zudem die HDI und den Smart-Tarif der Allianz als preiswert für junge Kunden zwischen 20 und 40 Jahren.

Versicherungsanbieter im Überblick

Kfz-Versicherer stellen Verbrauchern verschiedene Tarife zur Auswahl. Diese unterteilen sich in preisorientierte Basisabsicherungen und umfangreiche Premium- oder Komforttarife. Grundsätzlich sollten Verbraucher immer die bessere Absicherung wählen, da der Basistarif in den meisten Fällen nicht ausreichend Versicherungsschutz bietet.

Aachenmünchener

Der Basistarif der Aachenmünchener sieht eine Werkstattbindung für die Kunden vor. Im Premiumtarif bestehen freie Werkstattwahl und der Einschluss von Lawinen bei Elementarschäden.

ADAC

Die Kfz-Versicherung des ADAC ist Mitgliedern des Autoclubs vorbehalten. Ihnen stehen drei verschiedene Versicherungsmodelle zur Auswahl, die sich in puncto Preis-Leistung stark unterscheiden. Bei allen Tarifen verzichtet der ADAC auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.

Allianz

Die Allianz ist Deutschlands zweitgrößter Kfz-Versicherer. Seit 2016 bietet die Gesellschaft den Telematik-Tarif, von dem vor allem junge Fahrer profitieren. Über eine App wird das Fahrverhalten der Kunden analysiert und bei einer guten Fahrweise erhalten sie zusätzliche Rabatte.

Allsecur

Die AllSecur gehört zur Allianz und ist einer der bekanntesten Direktversicherer Deutschlands. Die Gesellschaft bietet bei allen drei Kfz-Tarifen eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro bei Sachschäden. Die Autoversicherung kann nur online abgeschlossen werden.

Arag

Die Arag bietet eine preisgünstige Basisabsicherung und einen leistungsstarken Premiumtarif. Der Basistarif enthält einen guten Grundschutz, leistet allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit. Im Premiumtarif ersetzt die Versicherung bei Neufahrzeugen bis zu 24 Monate ab Erstzulassung den kompletten Neuwert.

AXA

Die Axa gehört zu den günstigen Autoversicherern. Sie bieten ihren Kunden einen Telematik-Tarif, mit dem sie bei einer guten Fahrweise von zusätzlichen Rabatten profitieren. Beim Einschluss des Rabattschutzes haben die Versicherungsnehmer einen Schaden pro Jahr frei.

Barmenia

Der Premiumschutz der Barmenia bietet eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro. Nach einem gemeldeten Schaden werden die Kunden mithilfe des Schadentrackers über jeden Bearbeitungsschritt per SMS oder E-Mail informiert.

Concordia

Im Basistarif der Concordia werden die Versicherungsnehmer im Schadensfall höher zurückgestuft als im Premiumtarif. Dieser bietet nicht nur eine weniger strenge SF-Einstufung nach einem Schaden, sondern auch Versicherungsschutz bei Zusammenstößen mit Tieren jeglicher Art und bei Folgeschäden nach einem Tierbiss.

Cosmosdirekt

CosmosDirekt ist ein Direktversicherer, der zur Generali-Gruppe gehört. Stiftung Warentest bewertet den Anbieter als kostengünstig. Positiv wird zudem der 24-Stunden-Service der Gesellschaft hervorgehoben und die pauschale Versicherungssumme von 100 Millionen Euro.

Da Direkt

Der Direktversicherer der Zurich-Versicherung bietet preisorientierte Kfz-Versicherungen mit unterschiedlichen Tarifmodellen. Bei einem Test der Autozeitung konnte die Da Direkt mit leistungsstarken und günstigen Absicherungen für Fahranfänger überzeugen.

DBV

Die DBV bietet Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst Versicherungen mit vergünstigten Konditionen. Gefragt ist vor allem der Internettarif der DBV, den Verbraucher unkompliziert online abschließen und verwalten können.

Debeka

Von einer Kfz-Versicherung bei der Debeka profitieren vor allem Verbraucher mit einem Zweitwagen. Die Gesellschaft bietet für das weitere Fahrzeug eine SF-Einstufung in Klasse 4. Damit liegt der Beitrag für den Zweitwagen deutlich unter dem Preisniveau anderer Versicherer.

DEVK

Die DEVK bietet neben Krankenversicherungen auch leistungsstarke Kfz-Versicherungen. Kunden können zwischen drei Tarifen wählen, die sich in puncto Preis-Leistung maßgeblich unterscheiden. Bei der DEVK kann der Rabattschutz erst ab der SF-Klasse 35 eingeschlossen werden.

Verti / Direct Line

Bei der Verti kann der Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft werden, sofern der Kunde in den letzten Jahren unfallfrei gefahren ist. Von dieser Leistung kann jedoch nicht für Kundenkinder Gebrauch gemacht werden, da die Fahrer des Fahrzeugs mindestens 24 Jahre alt sein müssen.

Ergo

Der Premiumtarif der Ergo zeichnet sich durch seine umfangreichen Leistungen aus. Versichert sind unter anderem Zusammenstöße mit Tieren aller Art, Schäden und Folgeschäden durch Tierbiss sowie Zubehörteile wie der Dachgepäckträger.

Europa

Die Europa-Versicherung ist der Direktversicherer der Continentale. Der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit ist nur im Komforttarif mitversichert. Ein Zweitwagen wird in die SF-Klasse 3 eingestuft.

Friday

Die Friday setzt neue Maßstäbe in puncto Kfz-Versicherung. Die Verträge sind monatlich kündbar und können kilometergenau abgerechnet werden. Damit empfiehlt sich diese Gesellschaft vor allem für Personen, die ihr Fahrzeug nur wenig nutzen.

Generali

Die Generali gehört zu den größten Kfz-Versicherern Deutschlands. Die Gesellschaft bietet nicht nur viele Zusatzprodukte wie Schutzbrief, Rabattretter und Werkstattservice, sondern auch einen Telematik-Tarif. Bedachte Autofahrer können mit dem GPS-Modul bis zu 20 Prozent ihres Beitrags sparen.

Gothaer

Die Gothaer-Versicherung bietet preisgünstige Kfz-Versicherungen für Fahranfänger. Außerdem erhalten Wenigfahrer einen Nachlass auf ihren Beitrag. Im Premiumtarif verzichtet die Gesellschaft auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.

Hannoversche

Die Hannoversche-Versicherung bietet Autofahrern die Tarife Klassik-Garant und Klassik-Garant Exklusiv. Bei beiden Tarifen gilt eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro und der Zusammenstoß mit Tieren aller Art ist mitversichert. Der leistungsstärkere Tarif enthält eine Neuwertentschädigung bis zu 24 Monaten.

Helvatia

Bei der Helvetia-Versicherung sind Sonderausstattungen des Fahrzeugs in voller Höhe mitversichert. Außerdem gilt bei allen drei Kfz-Tarifen der Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit.

HUK-Coburg

Kfz-Versicherungen können sowohl bei der HUK-Coburg als auch beim Direktversicherer HUK24 online abgeschlossen werden. Bestandskunden der Gesellschaften erhalten auf ihre Autoversicherung Nachlässe. Außerdem kann der Zweitwagen unter bestimmten Voraussetzungen in die SF-Klasse 4 eingestuft werden.

HDI

Der Premium-Schutz der HDI überzeugt mit umfangreichen Leistungen wie der Kostenübernahme für den Austausch der Schlösser nach Entwendung des Schlüssels. Für Autofahrer mit einem Zweitwagen lohnt sich der Versicherer besonders, da sie eine Einstufung in Klasse 5 erhalten.

Itzehoer

Die Itzehoer-Versicherung bietet ihren Versicherungsnehmern einen umfangreichen Kundenservice und eine schnelle Schadensregulierung. Im Bereich der Kfz-Versicherung ist zudem der Schutzbrief inklusive. Dieser bietet europaweit Hilfe bei einer Panne oder einem Unfall.

Kravag

Die Kravag gehört zur R+V-Versicherung. Die Teilkaskoversicherung im Kasko-Premiumtarif bietet eine erweiterte Elementarschadensdeckung, bei der Lawinen und Muren mitversichert sind. Die Entschädigung nach Neuwert wird bei einem Totalschaden bis zu 20 Monate nach Erstzulassung geleistet.

LVM

Die LVM bietet nur einen standarisierten Tarif für die Kfz-Versicherung. Dieser beinhaltet eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro und die Mitversicherung von Zusammenstößen mit Tieren aller Art. Die Autoversicherung der LVM kann nicht online abgeschlossen werden.

Nürnberger

Die Kfz-Versicherung der Nürnberger sieht eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro vor. Für Kunden, die häufig im Ausland unterwegs sind, empfiehlt sich ausschließlich der Komforttarif. Nur dieser bietet einen Auslandsschadenschutz, bei dem der Schaden nach deutschem Recht reguliert wird.

Provinzial / Sparkasse

Die Provinzial ist die Kfz-Versicherung der Sparkasse. Der Zusatzbaustein „Plus-Paket-Haftpflicht“ bietet bei einem selbst verschuldeten Unfall einen Eigenschadenschutz am Eigentum des Versicherten oder einer mitversicherten Person.

R+V

Die Absicherung von Fahrzeugen wird sowohl von der R+V-Versicherung als auch von ihrem Direktvertrieb R+V24 online angeboten. Im Plus-Tarif können Schäden versichert werden, die bei der Nutzung eines Carsharing-Pkw entstanden sind. Außerdem bietet die Gesellschaft spezielle Leistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

Signal Iduna

Die Signal Iduna bietet drei verschiedene Kfz-Tarife, die nicht online abgeschlossen werden können. Der preisgünstigste Tarif enthält automatisch eine Werkstattbindung.

VHV

Die VHV zeichnet sich durch leistungsstarke und günstige Tarife für Fahranfänger aus. Die Gesellschaft verzichtet auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit und bietet Versicherungsschutz bis zu einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Bei einem Schaden steht den Kunden ein verbesserter Schadenservice zur Verfügung.

WGV

Die WGV bietet Bestandkunden Nachlässe für ihren Kfz-Tarif. Außerdem sieht der Premiumschutz der Gesellschaft bei einer schadensbedingten Rückstufung regelmäßig eine geringe Beitragserhöhung vor.

Württembergische

Der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit ist bei der Württembergischen-Versicherung nur im Premiumschutz enthalten. Die Kunden können zwischen verschiedenen Zusatzbausteinen wie einem Rabattschutz, dem Schutzbrief und einer GAP-Deckung zum Ausgleich einer Wertminderung wählen.

Vorteile einer KFZ-Versicherung im Überblick

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens vor den Ansprüchen Dritter. Wird eine Person verletzt, können sich die Schadensersatzansprüche für Behandlungskosten, Lohnausfall, Therapie und Schmerzensgeld schnell auf 300.000 Euro und höher belaufen.

Wird ein Versicherungsnehmer zu einer Schadensersatzleistung aufgefordert, obwohl er nicht für den Unfall verantwortlich ist oder nur eine Teilschuld trägt, wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche gegen ihn ab.

Mindestdeckungssummen, keine Selbstbeteiligung und der Annahmezwang der Versicherer stellen sicher, dass bei einem Unfall die geschädigte Person immer ihre rechtmäßige Entschädigung erhält.

Mit der Voll- oder Teilkaskoversicherung sichern sich Verbraucher gegen Schäden am eigenen Auto finanziell ab.

Mit dem Schutzbrief oder der Werkstattbindung können sich Versicherungsnehmer für wenig Geld oder sogar mit Ersparnis noch besser absichern. Sie erhalten im Falle einer Panne Hilfe und profitieren bei einem Schaden von zeitnahen Terminen.

Junger Mann weist auf Vorteile einer Versicherung hin

Nachteile einer KFZ-Versicherung im Überblick

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Die Kfz-Versicherung gehört zu den teuren Versicherungen. Fahranfänger können mit monatlichen Beiträgen von mindestens 50 bis 100 Euro rechnen.

Auch wenn die Rückstufung nicht in Klasse 0 erfolgt, ist es ärgerlich, selbst bei einem geringen Schaden einige der schadenfreien Jahre zu verlieren. Viele Versicherungsnehmer zahlen daher die Entschädigung selbst.

Versicherungsnehmer müssen die vereinbarten Tarifmerkmale wie den Fahrerkreis und die jährliche Fahrleistung berücksichtigen. Überschreiten sie die angegebenen Kilometer oder kommt es zu einem Schaden durch einen nicht berechtigten Fahrer, müssen sie rückwirkend für den Mehrbetrag aufkommen.

Wer aufgrund von Nichtzahlung oder anderen Gründen vom Versicherer gekündigt wird, erhält zukünftig nur noch den Basistarif. Dieser beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.

Ein Neuwagen verliert im ersten Jahr etwa ein Viertel des Listenpreises an Wert. Bei einer Vollkasko ohne Zusatzversicherung erhält der Kunde bei einem Totalschaden deutlich weniger erstattet, als er bezahlt hat.

Aufgrund der SF-Einstufung sollten Versicherungsnehmer, die keinen Schaden gemeldet haben, im Folgejahr weniger Beiträge bezahlen. Tarifanpassungen und die Einstufungen der Typ- und Regionalklassen können allerdings dafür sorgen, dass die Prämie teurer wird.

Wo finden Sie die beste KFZ-Versicherung?

Die beste Kfz-Versicherung finden Sie, wenn Sie verschiedene Anbieter vergleichen. Davor sollten Sie jedoch einige Fragen klären:

  • Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?
  • Möchten Sie Ihr Fahrzeug mit Vollkasko, Teilkasko oder nur mit Haftpflicht versichern?
  • Wer außer Ihnen nutzt das Fahrzeug?
  • Wie viele Kilometer fahren Sie im Jahr?
  • Wie viele schadenfreie Jahre haben Sie?

Anhand dieser Informationen können Sie herausfinden, welche Einschlüsse und Leistungen Ihre Kfz-Versicherung beinhalten muss und haben alle für den Beitrag relevanten Faktoren zur Hand.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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Achten Sie im Kfz-Versicherungsrechner genau auf die jeweiligen Leistungen der Anbieter. Die Gesellschaften unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf die Deckungssummen, sondern auch bei ihren Bedingungen. Die Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ sollte zwingend vorhanden sein. Nur mit diesem Einschluss erhalten Versicherungsnehmer eine Kostenerstattung, wenn ein Schaden als Folge grober Fahrlässigkeit entstanden ist.

Jährliche Fahrleistung berechnen

Nur wenige Autofahrer wissen, wie viel sie im Jahr tatsächlich fahren. Um einen ungefähren Wert zu ermitteln, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Wer das Fahrzeug bereits seit einem Jahr oder länger besitzt, findet auf dem Kaufvertrag oder einen Werkstattrechnung einen Kilometerstand. Mit der aktuellen Tachoanzeige verglichen, lässt sich so der Bedarf herausfinden.
  • Mit einem Routenplaner lassen sich häufig zurückgelegte Strecken (Arbeitsweg, Sportverein) ermitteln. Diese können auf das Jahr hochgerechnet werden.
  • Nach etwa ein bis zwei Monaten sollte der Kilometerstand kontrolliert und die Fahrleistung ggf. angepasst werden. Dafür werden die bisher gefahrenen Kilometer auf das Jahr hochgerechnet (bspw. 400 Kilometer x 12 Monate = 4.800 Kilometer Fahrleistung jährlich)

KFZ-Versicherung Schaden melden

Fotografieren Sie sowohl Ihren eigenen als auch den Schaden des Gegners. Machen Sie zudem Fotos vom Unfallort, sodass die Gesellschaft den Unfallhergang möglichst genau konstruieren kann. Anschließend nehmen Sie die persönlichen Daten und Kontaktmöglichkeiten des Unfallgegners auf. Notieren Sie sich sein Kennzeichen, seine Versicherung, den Fahrzeugtyp und die Erstzulassung. Sollte die Polizei vor Ort sein, fragen Sie diese nach dem Aktenzeichen, unter dem der Unfall geführt wird.

Weder Sie noch der Unfallgegner sollten das Fahrzeug sofort in Reparatur geben. Unter Umständen möchte die Gesellschaft die Fahrzeuge von einem Gutachter besichtigen lassen. Um sicherzugehen, dass die Versicherung die Kosten übernimmt, sollte deren ausdrückliche Zustimmung abgewartet werden.

Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche, bestenfalls unverzüglich nach dem Unfall. Die meisten Gesellschaften verfügen über eine 24-Stunden-Schadenshotline, sodass zu jeder Zeit ein Mitarbeiter erreichbar ist. Nach der telefonischen Schadensmeldung senden Sie die Fotos und einen Unfallbericht per Mail, Fax oder Post an die Versicherung.

Innerhalb weniger Tage erhalten Sie von der Gesellschaft eine Schadensmeldung. Diese müssen Sie möglichst detailliert ausfüllen, sodass der jeweilige Sachbearbeiter den Unfallhergang nachvollziehen kann. Dafür müssen Sie sowohl schriftlich als auch anhand einer Skizze den exakten Vorgang schildern. Sofern es Zeugen gibt, sind diese anzugeben. Tragen Sie zudem alle Daten des Unfallgegners sowie die Informationen zu seinem Fahrzeug in die Schadenmeldung ein.

Die Bearbeitung eines Kfz-Schadens kann einige Tage in Anspruch nehmen. Benötigen Sie oder Ihr Unfallgegner für diesen Zeitraum einen Mietwagen, sollten Sie mit der Gesellschaft Rücksprache bezüglich der Kostenübernahme halten. Seien Sie telefonisch oder per Mail für Rückfragen verfügbar, bis die Schadensbearbeitung abgeschlossen ist.

Versicherung Schaden melden

Mietwagenanspruch im Versicherungsfall

Ist ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrtauglich, hat die geschädigte Person Anspruch auf einen Mietwagen. Die Höhe Kostenerstattung richtet sich nach dem Wert des eigenen Fahrzeugs. Nimmt sie keinen Mietwagen in Anspruch, kann sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Rückstufung im Schadensfall prüfen

Im Folgejahr nach einem von der Versicherung regulierten Schaden nimmt die Gesellschaft eine Rückstufung der SF-Klasse vor. Davon betroffen sind Haftpflicht- und Vollkaskoschäden. Diese Neueinstufung verursacht in der Regel eine höhere Prämie für die Kunden, da sie einen niedrigeren Schadenfreiheitsrabatt haben.

Bei Schäden mit geringen Kosten lohnt es sich meist, diese selbst zu bezahlen. Ist der Mehrbeitrag auf die Jahre der Rückstufung wesentlich angerechnet höher, als die Kosten des Schadens, sollten Versicherungsnehmer selbst für die Reparatur aufkommen.

Bei den Gesellschaften können Kunden nach einem regulierten Schaden einen Vergleich beantragen. Die Versicherung listet ihnen dann auf, welchen Mehrbeitrag sie leisten müssen, bis sie die verlorenen schadenfreien Jahre wieder ausgeglichen haben.

Wurde ein Schaden von der Versicherung reguliert und bezahlt, können die Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums ihrem Versicherer die Kosten erstatten, um eine Rückstufung zu umgehen.  

KFZ-Versicherung Kosten

Da die Prämie anhand vieler, individueller Faktoren errechnet wird, lässt sich nicht genau sagen, was eine Kfz-Versicherung kostet. Die harten Tarifmerkmale (Typ- und Regionalklasse, SF-Klasse) und weichen Tarifmerkmale (Fahrleistung, Alter, Abstellplatz) sind bei jeder Person unterschiedlich, weshalb sich die Beiträge auch bei gleichaltrigen Personen mit demselben Fahrzeugmodell unterscheiden.

Was kostet eine KFZ-Versicherung?

Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche Jahresprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung bei 257 Euro. Krafträder wie Motorräder und Roller sind deutlich günstiger, als Pkws und Lastkraftwagen. Auch bezahlen Fahranfänger einen viel höheren Beitrag für die Haftpflichtversicherung.

Günstige Versicherungskennzeichen nutzen

Für Verbraucher am günstigsten sind Versicherungskennzeichen, sogenannte Mopedkennzeichen. Diese erhalten Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern und einem Hubraum unter 50 ccm. Der Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflicht kostet 25 bis 80 Euro, abhängig von Modell und Versicherer. Für eine Teilkaskoversicherung werden lediglich zwischen 100 und 150 Euro fällig.

Quelle: statista.com

KFZ-Versicherung kündigen - So geht's

Eine Kfz-Versicherung kann ordentlich oder - unter bestimmten Voraussetzungen - außerordentlich gekündigt werden.

Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

Ein Kfz-Versicherungsvertrag wird immer auf ein Jahr geschlossen. Legen die Kunden keine Kündigung vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Um den Vertrag zu kündigen, muss die Kündigung einen Monat vor Ablauf der Hauptfälligkeit beim Versicherer eingehen. Dies muss schriftlich erfolgen und bedarf keiner Angabe von Gründen.

Bei den meisten Versicherungen endet die Hauptfälligkeit zum 31.12. des Jahres. Deshalb ist der 30.11 für viele Kunden der Stichtag zur Kündigung ihrer Versicherung.

Hauptfälligkeit prüfen

Zunehmend mehr Versicherungsgesellschaften gehen dazu über, die Hauptfälligkeit unterjährig zu vereinbaren. Schließt der Kunde seine Versicherung zum 01.07. eines Jahres ab, kann seine Hauptfälligkeit der 30.06. des Folgejahres sein. In diesem Fall muss die Kündigung bis Ende Mai erfolgen. Auch bei Saisonkennzeichen wird eine unterjährige Hauptfälligkeit hinterlegt.

Außerordentliche Kündigung

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ein Schaden reguliert wurde oder die Kunden ein Fahrzeugwechsel durchführen. In diesen Fällen dürfen sie ihren Vertrag während der bestehenden Vertragslaufzeit kündigen.

Um den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen, haben die Kunden bis zu einem Monat nach Kenntnisnahmen Zeit. Erhalten Sie die Mitteilung zur Beitragserhöhung am 01. März, können sie den Vertrag bis zum 01. April schriftlich kündigen, unter Angabe des Kündigungsgrundes.

Die Kündigungsfrist bei einer Schadensregulierung beginnt, sobald die Gesellschaft den Schaden bearbeitet hat und ihrem Kunden mitteilte, ob sie für die Kosten aufkommt.

Das außerordentliche Kündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung entfällt, wenn die Gesellschaft ihrem Kunden verbesserte Leistungen einräumt.

Versicherungen nach Automobilherstellern

KFZ-Versicherung wechseln - Worauf achten?

Mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Verbraucher viel Geld sparen. Damit sich der Versichererwechsel jedoch auch lohnt, sollte die neue Gesellschaft nicht nur eine günstigere Prämie, sondern auch bessere oder mindestens dieselben Leistungen anbieten.

Vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung müssen Verbraucher auf Folgendes achten:

  • Die Deckungssumme sollte mindestens 100 Millionen Euro je Schadensfall betragen, besser ist eine unbegrenzte Versicherungssumme
  • Grob fahrlässig handelt bereits, wer ein Stoppschild überfährt. Daher ist die Klausel „Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ unverzichtbar.
  • Die „Mallorca-Police“ ist heutzutage in jedem guten Tarif enthalten. Sie bietet bei der Nutzung eines Mietwagens im Ausland bei Haftpflichtschäden denselben Versicherungsschutz, wie für das eigene Fahrzeug. Für weitere Informationen, siehe Mietwagenversicherung.
  • Mit dem Rabattretter schützen sich Fahrer mit einer hohen SF-Klasse vor einer teuren Rückstufung.
  • Ein Neuwagen sollte innerhalb der ersten drei Jahre entsprechend dem Neuwert und nicht dem Wiederbeschaffungswert entschädigt werden.
  • Die Versicherung sollte Schutz bei Zusammenstößen mit jeglichen Tieren bieten, nicht nur bei Wild.

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