Wiederbeschaffungswert:einfach erklärt

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wiederzubeschaffen – als Neuware oder in gleichem Zustand.

Kategorie: Wert
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Versicherungsnehmer – Definition

Das Wichtigste in Kürze

  • Wiederbeschaffungswert = Kosten für einen gleichwertigen Ersatz in gleicher Art, Güte und Funktion.
  • Beim Auto ist es der aktuelle Marktwert eines vergleichbaren Gebrauchtwagens – nicht der Neupreis.
  • Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
  • In der Hausratversicherung entspricht der Wiederbeschaffungswert in der Regel dem Neuwert.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag, den Sie aufwenden müssen, um einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen – in gleicher Art, Güte und Funktion. Er beantwortet die Frage: Was kostet es, den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen?

Wie hoch der Wiederbeschaffungswert ausfällt, hängt von der Versicherung ab. In der Kfz-Versicherung meint er den aktuellen Marktwert eines gebrauchten Fahrzeugs, in der Hausratversicherung dagegen den Neuwert. Diese Unterscheidung ist im Schadenfall entscheidend.

Wiederbeschaffungswert beim Auto

Welchen Wiederbeschaffungswert die Versicherung ansetzt, ermittelt bei Autos ein Gutachter. Beim Auto beschreibt der Wiederbeschaffungswert den Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein gebrauchtes Fahrzeug gleicher Art, Güte und Ausstattung zu kaufen. Maßgeblich ist nicht der ursprüngliche Neupreis, sondern der aktuelle Marktwert, den ein vergleichbares Auto unmittelbar vor dem Schaden hatte.

Den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ermittelt in der Regel ein Kfz-Gutachter oder Sachverständiger. Er bewertet Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung des Fahrzeugs und vergleicht es mit den Preisen ähnlicher gebrauchter Autos auf dem Markt. Berücksichtigt werden auch Sonderausstattung und die regionale Marktlage. Der Wiederbeschaffungswert gebrauchter Autos liegt dabei meist etwa 20 bis 25 Prozent über dem reinen Zeitwert, weil ein Händler beim Verkauf eine Gewinnmarge einkalkuliert. Nach wenigen Jahren fällt der Wert deutlich.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?

Bei einem Totalschaden zahlt die Kfz-Versicherung nicht einfach den vollen Wiederbeschaffungswert. Vom Wert wird der Restwert des beschädigten Fahrzeugs abgezogen. Die maßgebliche Formel lautet:

Rechnung Betrag
Wiederbeschaffungswert 17.000 Euro
– Restwert des Unfallfahrzeugs 5.000 Euro
= Auszahlung (Wiederbeschaffungsaufwand) 12.000 Euro

Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch hat – etwa als Verkaufserlös an einen Aufkäufer. Er wird abgezogen, weil Sie das Wrack weiterhin verwerten können. Der ausgezahlte Betrag heißt Wiederbeschaffungsaufwand.

Beispiel: Auszahlung nach einem Totalschaden

Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung. Nach einem unverschuldeten Unfall erleidet der Wagen eines Versicherungsnehmers einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ein Gutachter ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 15.000 Euro und einen Restwert von 3.000 Euro.

  • Wiederbeschaffungswert: 15.000 Euro
  • Restwert des Unfallwagens: 3.000 Euro
  • Auszahlung an den Geschädigten: 12.000 Euro

Der Geschädigte erhält also 12.000 Euro und kann den Unfallwagen zusätzlich für 3.000 Euro verkaufen – zusammen die vollen 15.000 Euro, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Erstatten muss diesen Betrag die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt die Vollkasko-Versicherung die Auszahlung.

Restwert, Totalschaden & 130-Prozent-Regel

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert. Warum wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen? Weil die Versicherung Sie so stellt, als hätten Sie den Schaden nicht erlitten – doppelt entschädigt werden sollen Sie nicht.

Eine Reparatur trotz höherer Kosten ist unter der 130-Prozent-Regel möglich: Liegen die Reparaturkosten bis maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und weiterfahren, statt es abzurechnen. Voraussetzung ist, dass Sie das Auto anschließend mindestens sechs Monate weiternutzen.

Unterschieden wird zwischen technischem und wirtschaftlichem Totalschaden. Ein technischer Totalschaden bedeutet, dass sich das Fahrzeug gar nicht mehr reparieren lässt. Beim häufigeren wirtschaftlichen Totalschaden wäre die Reparatur zwar möglich, aber teurer als der Wiederbeschaffungswert – die Versicherung rechnet dann auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands ab.

Wiederbeschaffungswert in Hausrat & Wohngebäude

In der Hausratversicherung sind Wiederbeschaffungswert und Neuwert in der Regel gleichbedeutend: Ein beschädigter oder gestohlener Gegenstand wird zu dem Betrag ersetzt, der für einen neuen, gleichwertigen Gegenstand nötig ist. Auch die Wohngebäudeversicherung orientiert sich am Wiederbeschaffungswert – hier über den gleitenden Neuwert, der die Versicherungssumme laufend an die Baukosten anpasst.

Wichtig ist eine ausreichende Versicherungssumme: Deckt sie den vollen Wiederbeschaffungswert nicht, droht bei einem Schaden eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung.

Wie grenzt sich der Begriff ab?

Der Begriff Wiederbeschaffungswert wird oft mit Neuwert und Zeitwert verwechselt. Der Neuwert bezeichnet den Preis für einen fabrikneuen Gegenstand, der Zeitwert den um die Wertminderung reduzierten Betrag. Der Wiederbeschaffungswert liegt beim Auto dazwischen: Er bildet den realen Marktpreis für einen gleichwertigen Gebrauchtwagen ab. In der Hausratversicherung fällt der Begriff dagegen mit dem Neuwert zusammen.

Wer bezahlt den Wiederbeschaffungswert?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Verursachen Sie den Schaden selbst, springt – sofern vorhanden – Ihre Vollkasko-Versicherung ein. In beiden Fällen dient das Gutachten als Grundlage für die Höhe der Auszahlung.

Wichtig für Geschädigte: Sie haben Anspruch auf den vollen Wiederbeschaffungswert, müssen sich aber den Restwert anrechnen lassen. Wer sein Fahrzeug reparieren lässt, sollte die Reparaturkosten vorab mit dem Wiederbeschaffungswert vergleichen, um nicht auf Mehrkosten sitzenzubleiben.

Gut zu wissen

Viele Kfz-Kaskotarife zahlen in den ersten Monaten nach dem Kauf eines Neuwagens den Neupreis statt des niedrigeren Wiederbeschaffungswerts (Neupreisentschädigung) – meist 6 bis 24 Monate.

Mehrwertsteuer und Selbstbeteiligung

Bei der Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes spielt die Mehrwertsteuer eine Rolle. Lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder kaufen ein Ersatzauto, erstattet die Versicherung die Mehrwertsteuer mit. Rechnen Sie fiktiv auf Gutachtenbasis ab, zahlt sie nur den Netto-Wiederbeschaffungswert ohne Mehrwertsteuer. In der Vollkasko wird zusätzlich die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, legen Sie bei Vertragsabschluss fest – üblich sind 150 bis 300 Euro. Ihr Fahrzeug ist damit zwar versichert, ein Teil des Schadens bleibt aber bei Ihnen.

Häufige Fragen zu „Wiederbeschaffungswert“

Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Beim Auto ermittelt ein Gutachter den aktuellen Marktwert eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeugs. Bei einem Totalschaden wird davon der Restwert abgezogen – die Differenz wird ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?
Der Zeitwert ist der reine Wert der Sache zum Schadenzeitpunkt. Der Wiederbeschaffungswert liegt beim Auto meist 20 bis 25 Prozent höher, weil er die tatsächlichen Kosten für einen gleichwertigen Ersatz abbildet.
Wer zahlt den Wiederbeschaffungswert nach einem Unfall?
Bei unverschuldetem Unfall die Kfz-Haftpflicht des Verursachers, bei selbst verschuldetem Schaden Ihre Vollkasko-Versicherung.
Wird der Restwert immer abgezogen?
Bei einem Totalschaden ja. Reparieren Sie das Fahrzeug im Rahmen der 130-Prozent-Regel, entfällt der Restwertabzug.
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Tobias Friedrich

Tobias Friedrich

Gründer der Finanzriese GmbH

Tobias Friedrich ist Gründer und Geschäftsführer der Finanzriese GmbH, dem Unternehmen hinter Versicherungsriese.de. Seit der Gründung verfolgt er ein Ziel: Versicherungen für Verbraucher transparent und kostenlos vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionelle Ausrichtung des Ratgebers und stellt sicher, dass alle Inhalte fachlich fundiert, aktuell und verständlich aufbereitet sind. Sein Anspruch ist ehrliche Orientierung statt Verkaufsdruck.