Wiederbeschaffungswert

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Der Wiederbeschaffungswert ist eine wichtige Kennzahl für Versicherungen, welche sich mit technischen und wirtschaftlichen Totalschäden auseinandersetzen müssen. Bei der KFZ-Versicherung entspricht er dem Wert eines vergleichbaren anderen Fahrzeugs.

Das heißt: Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Kostenaufwand für eine gleichwertige Wiederbeschaffung.

Da der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Berechnungsgröße für Schadensregulierungen darstellt, spielt er auch bei anderen Sachversicherungen eine Rolle. Zu diesen gehören beispielsweise Hausrat- und Gebäudeversicherungen.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?

Eine der wichtigsten Grundlagen bildet das Gutachten über ein Unfallfahrzeug. Denn Dokumente wie Schwacke- und DAT-Listen sind wichtige Unterlagen für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes. Allerdings handelt es sich bei diesen Listen-Einträgen um Durchschnittswerte, die Versicherern zur Orientierung dienen. Ein wichtiger Punkt ist dabei der Zeitpunkt einer Zulassung. Wurde der Wagen zu Beginn eines Jahres zugelassen, können versicherte von ihrer Versicherung oft weniger erwarten als bei einer Zulassung im Spätherbst.

Ausschlaggebend ist auch das Zulassungsjahr selbst. Denn das Alter eines Fahrzeugs entscheidet vielfach über die Höhe einer Entschädigung. Bei Gebrauchtwagen liegt der Wiederbeschaffungswert meist unter dem Neuwert. Anders sieht es aus, wenn sich bei irgendwelchen Produkten die Marktpreise geändert haben. Auch Sammlerstücke wie Oldtimer bilden eine Ausnahme. Hier liegt der Wiederbeschaffungswert eher über dem Neuwert.

Insgesamt geht man bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nach folgenden Kriterien vor:

  • Alter bzw. Zulassungsdatum
  • Ausstattung
  • Kilometerleistung
  • Allgemeiner Zustand
  • Zusatzkosten: Finanzierung, Händleraufschläge usw.
  • Region des Wohnortes

Wichtig: Da in einer finanzschwachen Gegend andere Bedingungen herrschen als in finanzstarken Regionen, müssen sich Fahrzeughalter bei der Angabe ihres Wohnorts korrekt verhalten.

Der Gutachter prüft den verunglückten Wagen auf alle Details. Dabei werden auch Besonderheiten aufgenommen und in die Wertermittlung mit einbezogen. Wenn das Auto beispielsweise offensichtlich gut gepflegt wurde und in einem makellosen Zustand ist, wird dies bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt. Dies bedeutet: die Entschädigung fällt dementsprechend hoch aus. Auch Sonderausstattungen und Nachrüstungen können den Wiederbeschaffungswert erheblich steigern. Ungünstig wirken sich hingegen Merkmale schlechter Pflege aus. Ebenso Beschädigungen, welche bereits vor dem Unfall vorhanden waren.

Was unterscheidet den Wiederbeschaffungswert vom Zeitwert?

Während der Zeitwert auf einem hypothetischen Wert basiert, wird der Wiederbeschaffungswert auf Basis eines gleichwertigen Ersatz-Fahrzeugs ermittelt. Demzufolge ist der Wiederbeschaffungswert etwa 20 bis 25 Prozent höher als der Zeitwert. Denn außer Fahrzeugtyp, Zustand und Alter wird auch die Gewinnmarge des Autohändlers berücksichtigt.

Wann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Sobald die Reparaturkosten den tatsächlichen Wert des Unfallwagens übersteigen, handelt es sich nicht mehr um einen technischen Totalschaden. In diesem Falle liegt tatsächlich ein wirtschaftlicher vor. Doch oft machen sich geschädigte auch die sogenannte 130 Prozent Regel zu Nutze. Diese beinhaltet einen zusätzlichen Puffer von 30 Prozent. Dieser kommt dem versicherten zugute, wenn er sein Auto doch noch reparieren lassen möchte. In dem Fall muss ihm die Versicherung diese 30 Prozent zusätzlich zahlen.

Wenn beispielsweise ein Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro ermittelt wurde, dürfen die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug bis zu 13.000 Euro betragen. Wurde die Reparatur durchgeführt, muss der Versicherungsnehmer dies bei seiner Versicherung schriftlich belegen können. Außerdem muss er sein Auto noch mindestens sechs Monate lang behalten.

Welche Schwierigkeiten können auftreten?

Es kommt immer wieder vor, dass einer Schadensersatzforderung widersprochen wird. Denn bevor eine Zahlung tatsächlich bewilligt wird, stellen viele Versicherer Vergleiche mit Online Preisermittlungsportalen an. Die Folgen sind dann oft Ablehnungen. Doch letztendlich lohnt es sich, diesen mit etwas Geduld und Kampfgeist zu widersprechen. Vielen gelang es schon, vor Gericht recht zu bekommen. Denn laut verschiedener Gerichtsurteile muss der Wiederbeschaffungswert dem tatsächlichen Händlerverkaufspreis der Region des geschädigten gleichgesetzt werden.

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