Reisegepäckversicherung
Vergleich & Test der Tarife am Markt

Gepäck auf Reise und im Urlaub mit Gepäckversicherung absichern

Leistungsumfang (Verlust, Diebstahl, etc.) stark vom jeweiligen Tarif abhängig

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Reisegepäckversicherung ist das Gepäck während des Urlaubs sowie auf der Hin- und Rückreise versichert.
  • Bei welchen Ereignissen Versicherungsschutz besteht und welche Gegenstände versichert sind, ist von dem gewählten Tarif abhängig.
  • Vor Vertragsabschluss sollten Verbraucher einen Reisegepäckversicherung Vergleich durchführen, um die verschiedenen Anbieter auf dem Markt und ihre Bedingungen, Ausschlüsse und Einschränkungen genau zu überprüfen.

Die Reisegepäckversicherung bei Verlust von Koffern und Reisetaschen

Eine Reisegepäckversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten, wenn Reisekoffer und -taschen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden. Dabei kann sie zwar nicht den mentalen Wert für Andenken und Mitbringsel ersetzen, aber zumindest den finanziellen Schaden.

Viele Urlauber möchten entspannt und rundum abgesichert ihre Reise starten. Dabei setzen sie auf Reiseversicherungen, die alle möglichen Eventualitäten abdecken. Mit der Reisegepäckversicherung schützen sie den finanziellen Wert ihres Eigentums. Somit muss der Traumurlaub nicht in einer völligen Katastrophe enden, wenn der Koffer nicht auf dem Band ankommt oder schwer beschädigt wird. Doch gibt es wesentliche Unterschiede, wann die Versicherung leistet und welche Gegenstände des persönlichen Bedarfs überhaupt versichert sind.

Die Leistungen der Reisegepäckversicherung

Mit einer Reisegepäckversicherung ist das Gepäck während des Urlaubs sowie auf der Hin- und Rückreise versichert. Welche Gegenstände mitversichert sind, ist von den Tarifbestimmungen der Anbieter abhängig.

Die meisten Tarife ersetzen im Schadensfall das Gepäck zum Zeitwert. Es gibt aber auch Versicherer, die den Neuwert des beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Eigentums bezahlen. Auch dies ist von den jeweiligen Tarifbestimmungen abhängig. In jedem Fall leistet die Gepäckversicherung maximal bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherungsschutz besteht je nach gewähltem Tarif, wenn das Gepäck durch folgende Ereignisse zerstört oder beschädigt wird:

  • Elementarereignisse (Feuer, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Straftaten (Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung)
  • Verkehrs- und Personenunfälle
  • Aufbewahrung (Beförderungsunternehmen, Beherbergung, Gepäckaufbewahrung)

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Versicherten ihr Gepäck vergessen, verlieren oder es unbeaufsichtigt abhanden kommt. Auch Bargeld, Geld- und Kreditkarten, Wertpapiere und Fahrkarten sind meist nicht mitversichert. Für wertvolle Gegenstände wie Kameras, Laptops (siehe Laptop-Versicherung) und Schmuck (siehe auch Schmuckversicherung) können zudem Summenbegrenzungen gelten. Außerdem kann der Versicherer verlangen, dass diese im Handgepäck mitgeführt werden.

Die Versicherer leisten auch dann, wenn das Gepäck nicht zum selben Zeitpunkt am Reiseziel ankommt wie die Versicherungsnehmer. In diesem Fall stellt der Versicherer eine fixe Summe zur Verfügung, um Dinge zu besorgen, die für das Fortführen der Reise notwendig sind. Zum Beispiel Kleidung.

Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Bei einer Reisegepäckversicherung gibt es einige Auflagen und Einschränkungen. Diese sind immer von dem jeweiligen Anbieter abhängig und können sich stark unterscheiden. Zudem betreffen sie nicht nur die versicherten Gegenstände, sondern auch die Ereignisse. So schließen beispielsweise viele Versicherer Schäden durch grobe Fahrlässigkeit aus. Und grob fahrlässig handelt bereits, wer sein Gepäck kurzzeitig unbeaufsichtigt lässt, wobei dieses gestohlen wird. Selbiges kann sogar gelten, wenn der Reisende seinen Koffer nicht ständig in der Hand hält oder zwischen den Beinen einklemmt. Diese Fallstricken führen immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung. Daher sollten Verbraucher die Tarifbestimmungen des Vertrages genau überprüfen und dabei auch Auflagen sowie abweichende Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und Elektronik beachten.

Die Versicherungssumme: Das zahlt die Gepäckversicherung

Die Gepäckversicherung ersetzt bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung des Eigentums den Zeit- oder Neuwert. Bei einem Versicherungsvergleich ist zwingend darauf zu achten, welche Bestimmungen der Versicherer vorsieht. Denn es gibt wesentliche Unterschiede:

  • Der Zeitwert beziffert den Wert eines Gegenstands nach einer bestimmten Nutzungszeit. Also das, was die Sache zum Zeitpunkt des Schadens in Abhängigkeit von ihrer Nutzungsdauer noch wert war.
  • Der Neuwert beziffert den Wert, den eine Person aufbringen muss, um zum Zeitpunkt des Schadens einen gleichartigen Gegenstand wiederzubeschaffen oder herzustellen.

Die Neuwertentschädigung stellt somit im Regelfall die bessere Absicherung dar.

Zusätzlich ist die Höhe der Erstattung von der Versicherungssumme abhängig. Diese bezeichnet die maximale Aufwendung, die der Versicherer im Schadensfall erbringt. Sie sollte daher dem gesamten Wert des Gepäcks entsprechen. Je nach Anbieter kann zudem ein Selbstbehalt vorgesehen sein. Dann reduziert der Versicherer seine Leistung um den jeweiligen Eigenanteil.

Für bestimmte Wertgegenstände und Ereignisse können abweichende und begrenzte Erstattungssummen vorgesehen sein.

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für alle im Vertrag genannten Personen. Dabei ist zu unterscheiden, um welche Tarifform es sich handelt. Es gibt Tarife für Singles mit und ohne Kinder, Paare sowie Familien.

  • Single: Bei diesem Tarif ist nur der Versicherungsnehmer abgesichert.
  • Single mit Kind(ern): In diesem Tarif ist der Versicherungsnehmer sowie seine im selben Haushalt lebenden (minderjährigen) Kinder versichert.
  • Paare: Der Versicherungsnehmer und sein Ehe- oder Lebenspartner sind versichert.
  • Familien: Sowohl die Ehe- oder Lebenspartner wie auch ihre (minderjährigen) im Haushalt lebenden Kinder sind abgesichert.

Bis zu welchem Alter Kinder mitversichert sind, ist vom Anbieter abhängig. Bei einigen Gesellschaften gilt dies bis zum 18. Lebensjahr, bei anderen bis zum 21. oder 25. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt benötigt der Nachwuchs dann eine eigene Police.

Jahresvertrag oder Einmalschutz: Die Tarifvarianten

Eine Gepäckversicherung gibt es als Einmalvertrag oder als Jahrespolice. Letzteres sichert alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres ab. Der Versicherungsschutz besteht solange, bis der Vertrag gekündigt wird. Die Einmalabsicherung hingegen gilt nur für den bevorstehenden Urlaub. Diese lohnt sich, wenn keine weiteren Reisen geplant sind.

Der Jahresvertrag ist häufig ab der zweiten Reise günstiger als zweimal einen Einmalvertrag abzuschließen. Er lohnt sich somit nicht nur für Personen, die sehr häufig reisen. Sondern auch für diejenigen, die innerhalb eines Jahres mindestens zweimal in den Urlaub fahren.

Das sind die Vorteile der Gepäckversicherung

Die Gepäckversicherung leistet, wenn das Reisegepäck durch einen versicherten Schaden abhanden kommt, beschädigt oder zerstört wird.

Kommt der Koffer nicht mit den Reisenden im Urlaub an, stellt der Versicherer eine fixe Summe zur Beschaffung notwendiger Gegenstände zur Verfügung.

Die Gepäckabsicherung lässt sich mit anderen Reiseversicherungen kombinieren. Dafür bieten einige Gesellschaften den Reiseschutzbrief, der aus mehreren wichtigen Absicherungen für Urlauber besteht.

Das sind die Nachteile der Gepäckversicherung

Die Tarifbestimmungen sehen erhebliche Einschränkungen und Ausschlüsse vor.

Für bestimmte Gegenstände wie Wertsachen und Elektronik können abweichende Versicherungssummen gelten.

Um eine Leistung zu erhalten, müssen die Versicherten häufig Auflagen erfüllen. Zum Beispiel darf der Koffer nicht unbeaufsichtigt sein oder bestimmte Gegenstände sind im Handgepäck zu transportieren.

Was kostet die Reisegepäckversicherung?

Die Kosten für die Reisegepäckversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. So ist zunächst die gewünschte Versicherungssumme entscheidend. Außerdem die mitversicherten Personen, die Laufzeit des Vertrages und unter Umständen sogar die Reiseregion.

Kostenbeispiel

Jahresvertrag Einmalvertrag
Ab 39 Euro im Jahr Ab 18 Euro einmalig

Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Eine Airline haftet für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks ihrer Flugreisenden. Sie leistet, wenn das Reisegepäck nicht am Urlaubsziel ankommt und die Passagiere Sachen nachkaufen müssen. Ebenso ist sie für eine finanzielle Entschädigung zuständig, wenn das Eigentum komplett verloren geht. In welcher Höhe, wird durch das Montrealer Abkommen geregelt. Derzeit beträgt die Erstattung etwa 1.400 Euro (Stand 2017). Auch Bahn- und Busbetreiber haften, wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird. Was nützt also die Gepäckversicherung?

Werden Gegenstände aus der Schiffskabine gestohlen, muss der Betreiber nicht dafür aufkommen. Dies gilt auch bei Diebstahl aus dem Gepäckraum eines Busses. Zumindest solange sich nicht nachweisen lässt, dass den Busfahrer grobes Verschulden trifft.

Die Reisegepäckversicherung ist sinnvoll, um sich gegen weitere Eventualitäten abzusichern. Sie eignet sich für Personen, die sich im Schadensfall nicht erst mit Fluggesellschaften, Busunternehmen und Co. auseinandersetzen möchten. Außerdem ist sie empfehlenswert für Reisende, die keine Hausratversicherung haben. Denn bei einem Raub besteht für sie keinerlei Versicherungsschutz.

Pauschalreisende wenden sich bei Schäden am Gepäck immer an den Reiseveranstalter. Denn es gilt als Reisemangel, wenn das Eigentum nicht oder verspätet am Urlaubsort eintrifft.

Die Hausratversicherung schützt auch auf Reisen

Eine Hausratversicherung schützt im Rahmen der Außenversicherung das Eigentum der Kunden im Urlaub. Dies schließt auch ihr Reisegepäck ein. Versicherungsschutz besteht, wenn persönliche Gegenstände wie Kleidung, aber auch die Kamera bei einem Einbruchdiebstahl entwendet oder die Versicherten ausgeraubt werden. Einfacher Diebstahl ist jedoch nicht versichert. Denn ein Leistungsanspruch besteht nur, wenn sich der Dieb Zugang zu einem geschlossenen Gebäude verschafft hat. Ein Beispiel:

  • Kein Versicherungsschutz besteht, wenn ein Dieb die teure Kamera auf einer belebten Straße aus dem Rucksack des Reisenden stiehlt.
  • Versicherungsschutz besteht, wenn ein Einbrecher die Tür des Hotelzimmers aufbricht und das Eigentum des Versicherten stiehlt.

Die Hausratversicherung leistet somit nicht bei Raub, vorsätzlicher Sachbeschädigung und einfachem Diebstahl. Sie schützt das Gepäck daher nicht gänzlich. Eine Reisegepäckversicherung deckt hingegen mehr Eventualitäten ab und lässt sich ergänzend zur Hausrat abschließen.

Die Reisegepäckversicherung im Test bei Stiftung Warentest

In der Ausgabe 01/2021 von Finanztest - Stiftung Warentest wurden 14 Anbieter der Reisegepäckversicherung im Test untersucht. Alle Policen sind direkt beim Versicherer abschließbar und werden nicht als Teil eines Versicherungspakets angeboten. Der Test zeigt, dass sich nicht nur die Leistungen der einzelnen Tarife erheblich unterscheiden. Es gibt auch eine große Differenz zwischen den Beiträgen.

Stiftung Warentest hebt die Jahrespolice der DEVK hervor. Diese zeigt im Test weniger Einschränkungen als andere Anbieter. Allerdings gilt der Versicherungsschutz nur für den Versicherungsnehmer und nicht für Angehörige.

Quelle: Finanztest

Der Reisegepäckversicherung Vergleich

Die Tests der Verbraucherportale machen deutlich, dass es erhebliche Unterschiede bei den Reiseversicherungen gibt. Nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf den Leistungsumfang und die Einschränkungen. Aus diesem Grund ist ein Reisegepäckversicherung Vergleich unerlässlich. Denn auf diese Weise können Verbraucher sowohl die Beiträge als auch den Leistungsumfang der einzelnen Gesellschaften miteinander vergleichen. So erhalten sie einen guten Überblick, welche Angebote zu ihnen passen und mit welchem Tarif sie ihren Bedarf rundum absichern können.

Unser Tipp

Bei einem Vergleich der Reisegepäckversicherung sind wesentliche Kriterien zu beachten: Die Versicherungssumme, Entschädigungswert (Neu- oder Zeitwert) und der Geltungsbereich, mitversicherte Personen, versicherte Ereignisse, Ausschlüsse, Einschränkungen, Summenbegrenzungen und Auflagen.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Ob die Reisegepäckversicherung bei Diebstahl leistet, ist von den jeweiligen Bedingungen abhängig. Wichtig ist, dass die Versicherten dabei nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Also beispielsweise ihren Koffer unbeaufsichtigt stehen ließen.

Wer eine Rundreise plant, sollte darauf achten, ob das Gepäck im Mietwagen versichert ist. Denn damit gilt der Versicherungsschutz, wenn Diebe das Fahrzeug aufbrechen und die Koffer ausräumen. In einigen Fällen kann auch durch die Mietwagenversicherung Schutz bestehen. Dies ist jedoch individuell zu prüfen.

Die Reisegepäckversicherung ist sinnvoll, um das eigene Hab und Gut abzusichern. Die wichtigste Reiseversicherung ist allerdings die Auslandsreisekrankenversicherung. Denn diese schützt ihre Versicherten, wenn sie erkranken und im Ausland medizinisch behandelt werden müssen. Mitversichert ist zudem der medizinische Krankenrücktransport, den die Krankenkassen nicht bezahlen.

Sinnvoll kann zudem eine Reiserücktrittsversicherung sein. Vor allem bei teuren Reisen lohnt sich die Absicherung. Denn sie leistet, wenn die Versicherten ihren Urlaub aus bestimmten Gründen nicht antreten können. Viele Versicherer bieten eine Kombination aus Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung. Damit besteht zusätzlich Versicherungsschutz, wenn die Urlauber aus tariflich benannten Gründen ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen.

Diese Reiseversicherungen lassen sich auch in kombinierte Produkte integrieren. Der Schutzbrief oder die sogenannte Reiseschutzversicherung decken mit einer Police eine Vielzahl an Risiken für Urlauber ab. Zudem sind Kombiprodukte im Regelfall günstiger als jeden Vertrag einzeln abzuschließen.

Der Versicherungsschutz der Gepäckversicherung beginnt, wenn die versicherten Sachen zum Zweck der Reise aus der Wohnung entfernt werden. Also in der Regel mit der Anreise zum Flughafen, Bahnhof etc. Frühestens jedoch zum im Vertrag vereinbarten Versicherungsbeginn.

Der Schutz erlischt, sobald das Gepäck wieder in der Wohnung der versicherten Person eintrifft. Oder der Vertrag bei einer Einmalabsicherung laut Bestimmungen endet. Bei einer Jahrespolice erlischt der Leistungsanspruch infolge einer Kündigung.