Betriebsunterbrechungsversicherung
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Die Absicherung von Betriebsgebäuden und Anlagen gegen die finanziellen Folgen von Brand-, Sturm- oder Wasserschäden berücksichtigt oftmals nur die Kosten der Instandsetzung oder des Wiederaufbaus. Belastungen, die durch entgangenen Gewinn, bestehende Lohn-, Zins- und Mietforderungen entstehen, sind oftmals sehr hoch und sollten gesichert werden. Deshalb ist es sinnvoll, dieses Risiko über die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Fall der Betriebsunterbrechung zu minimieren.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Feuer in der Produktionshalle hat die Fertigung der Kunststofffabrik für zwei Monate zum Stillstand gezwungen. Der Wiederaufbau und die Ersatzbeschaffung von Maschinen und Anlagen sind zeitaufwendig und kostenintensiv. Es werden kaum noch Gewinne erzielt. Dennoch fallen die fixen Kosten wie Löhne und Gehälter weiter an, ohne dass entsprechende Erlöse erwirtschaftet werden. Damit ist die Existenz des Betriebs gefährdet. Der finanzielle Schaden ist existentiell.

Damit ein Produktionsbetrieb reibungslos laufen kann, benötiget er fortlaufend Maschinenbetrieb und Betriebsmittel. Dies können Maschinen und Rohstoffe oder Akten und Datenträger sein. Doch wer zahlt den Schaden, wenn ein Feuer in den Produktionsstätten ausbricht und die Betriebsmittel zerstört? Was passiert, wenn durch Einbruch Betriebseinrichtungen zerstört oder entwendet werden? Oder wenn Wasser durch einen Rohrbruch das Lager und alle Bestände vernichtet?

Vor dem finanziellen Risiko eines Geschäftsausfalls schützt die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Was ist versichert?

  • Waren und Vorräte
  • Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen
  • technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen
  • Bargeld und Wertpapiere
  • Datenträger, Zeichnungen, Pläne, Muster, Akten

Wovor schützt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

  • Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung
  • bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Sturm ab Windstärke 8 und Hagel sowie Folgeschäden
  • Blitzschlag, Explosion, Brand, Anprall oder Absturz von Flugkörpern

Mitversicherbar durch die Betriebsunterbrechungsversicherung sind finanzielle Einbußen infolge der genannten Schäden.

Durch die Versicherung erstattet werden:

  1. der entgangener Betriebsgewinn
  2. die fortlaufenden Kosten (einschließlich Löhne und Gehälter)
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