Betriebsunterbrechungsversicherung
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versicherungsschutz von Betriebsgebäuden bzw. der Betriebsstelle und Anlagen im Rahmen der Gebäudeversicherung gegen die finanziellen Folgen von Brand-, Sturm- oder Wasserschäden berücksichtigt oftmals nur die Kosten der Instandsetzung oder des Wiederaufbaus. Der Ertragsausfall oder die Unterbrechung der Geschäftstätigkeit werden nicht berücksichtigt.
  • Belastungen, die durch entgangenen Gewinn, bestehende Lohn-, Zins- und Mietforderungen entstehen, sind oftmals sehr hoch und sollten gesichert werden.
  • Deshalb ist es sinnvoll, dieses Risiko über die Betriebsunterbrechungsversicherung für einen Unterbrechungsschaden, Ausfall oder einer Betriebsunterbrechung zu versichern.

Was ist bei Betriebsunterbrechung abgesichert?

Die sogenannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Baustein der Inhaltsversicherung. Sie ist darin automatisch enthalten und schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen eines Ertragsausfalls, der durch eine vorübergehende Unterbrechung des Geschäftsbetriebs verursacht wird. Mitversichert sind auch Rückwirkungsschäden. Während die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung nur zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden kann, kann durch den versicherten Betrieb eine mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung als eigenständiger Versicherungsvertrag oder Vereinbarung abgeschlossen werden. Die Unterschiede zwischen den Varianten sind die Höhe der Versicherungssumme und der vereinbarte Leistungsumfang.

Bei Eintritt des Leistungsfalls zahlt der Versicherer eine Entschädigung für den entgangenen Betriebsgewinn und kommt für die laufenden Kosten ab Eintritt des Sachschadens auf, der zur Unterbrechung des Betriebs führte. Typische Beispiele für fortlaufende Kosten sind Personalkosten, Miete, Zahlungen für Strom und Gas sowie Zahlungsverpflichtungen aus vereinbarten Verträgen mit anderen Betrieben, Behörden oder Kunden.

Ein Schadenfall aus der Praxis:

Ein Brandschaden in der Produktionshalle eines Herstellers für Kunststoffteile hat nicht nur erhebliche Zerstörungen verursacht. Aufgrund von Sachschäden an Maschinen und Inventar kam die Fertigung der Kunststofffabrik für zwei Monate zum Stillstand. Der Wiederaufbau und die Ersatzbeschaffung von Maschinen und Anlagen sind zeitaufwendig und kostenintensiv. Der Betrieb erzielt keine Einnahmen mehr. Dennoch fallen laufende Kosten wie Löhne und Gehälter, Miete oder Ausgaben für die zeitweise Anmietung von Maschinen sowie Fixkosten weiter an, ohne dass entsprechende Erlöse erwirtschaftet werden. Damit ist die Existenz des Betriebs gefährdet. Der Firma droht durch die Betriebsunterbrechung die Insolvenz. Der größte Schaden ist noch nicht einmal der Sachschaden, den zum Beispiel Feuer verursachte, sondern der Ausfall der Produktion. Es geht dabei um den entgangenen Gewinn sowie um eventuelle Vertragsstrafen, die das Unternehmen zahlen muss, weil es z.B. durch den Schadensfall seine Verpflichtungen als Zulieferer nicht mehr erfüllen kann.

Damit ein Produktionsbetrieb reibungslos laufen kann, benötigt er Betriebsmittel auf kontinuierlicher Basis. Das können Maschinen, Ersatzteile, Halbprodukte und Rohstoffe, aber auch Akten und Datenträger sein. Doch wer zahlt den Schaden, wenn ein Feuer in den Produktionsstätten ausbricht und die Betriebsmittel zerstört? Was passiert, wenn im Betrieb aufgrund eines Einbruchs und dem damit verbundenen Vandalismus Betriebseinrichtungen beschädigt, zerstört oder entwendet werden? Oder wenn Wasser durch einen Rohrbruch oder ein Versagen der Sprinkleranlage das Lager und alle Bestände vernichtet?

Gegen das finanzielle Risiko eines Geschäftsausfalls können Sie sich mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, auch BU genannt, versichern.

Welche Risiken für den Betrieb können Sie mit der Versicherung für Betriebsunterbrechungen versichern?

In der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung sind folgende Schäden versichert:

  • Feuer, inklusive indirekte Schäden durch Rauch
  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus als Folge eines Einbruchs
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
  • Sachschaden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Der Leistungsumfang der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung ist deutlich größer. Er umfasst:

  • alle Risiken, die in der kleinen BU versichert sind
  • elementare Gefahren, darunter zum Beispiel Blitzschlag, Schneedruck, Lawinen und andere
  • böswillige Beschädigung von Betriebsmitteln
  • Aufwendung für Mehrkosten, die beispielsweise durch Überstunden oder Schichtarbeit entstehen
  • Schäden auf All-Risk-Basis, beispielsweise wenn der Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie behördlich geschlossen wird.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn als Folge einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung, deren Ursache ein versichertes Risiko ist. Ebenfalls erstattet werden die fortlaufenden Kosten über die vertraglich vereinbarte Haftzeit bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Wann zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht?

Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung gilt dasselbe Prinzip wie bei anderen Versicherungsarten. In einigen Fällen erfolgt keine Auszahlung, unabhängig von Versicherungssumme oder Tarif. Dazu gehören:

  • Vorsätzliche Handlung des Versicherungsnehmers
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Revolutionen, innere Unruhen und Aufstände
  • Schäden durch Kernenergie, radioaktive Strahlung oder Substanzen
  • behördlich angeordnete Betriebsbeschränkungen
  • bestimmte Elementargefahren, die im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind, zum Beispiel Überschwemmungen oder Erdbeben

Liegt eine Betriebsunterbrechung infolge eines Schadens vor, werden von den Versicherern die Ursachen genau überprüft, um sicherzugehen, dass der Schaden durch ein versichertes Risiko verursacht wurde. Im Leistungsfall geht es um höhere Kosten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den laufenden Betrieb innerhalb der Haftzeit für mehrere Monate.

Wer benötigt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Experten empfehlen jedem Unternehmen den Abschluss einer Versicherung gegen Betriebsunterbrechung. Insbesondere kleine und mittelgroße Firmen sind anfällig gegen einen längerfristigen Stillstand der Produktion aufgrund eines Sachschadens. Für sie kann das Problem existenzbedrohende Ausmaße annehmen, wenn die Schäden nicht bald wiederhergestellt werden können und die Produktion anläuft. Steht der Betrieb länger still, droht die Insolvenz.

Versicherungssumme, Haftzeit und mehr: Was beim Abschluss der Versicherung beachtet werden muss

Da es sich um eine Gewerbeversicherung handelt, wird das Angebot unserer Kunden exakt auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. Vor dem Abschluss des Vertrags müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden.

Versicherungssumme

Sie wird auch Deckungssumme genannt und sollte an der Höhe des Versicherungswerts bemessen werden, weil sonst Unterversicherung droht. Der Versicherungswert wird aus der Summe der fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn berechnet, den das Unternehmen im Bewertungszeitraum ohne eine Unterbrechung der Produktion erzielt hätte. Um die Gefahr der Unterversicherung so gering wie möglich zu halten, muss der Versicherer die Versicherungssumme jedes Jahr neu kalkulieren. Zur Ermittlung der Versicherungssumme muss das versicherte Unternehmen die Gewinn- und Verlustrechnung und andere wichtige Daten im Rahmen seiner Obliegenheiten (Mitwirkungspflicht) vorlegen.

Haftzeit

Als Haftzeiten werden die Zeiträume bezeichnet, in denen das versicherte Unternehmen Leistungen der Versicherungsgesellschaft bezieht. Die Haftzeit beginnt mit dem Eintritt des Sachschadens und endet mit der Wiederherstellung der technischen und kaufmännischen Betriebsbereitschaft. Üblicherweise beträgt die Dauer der Haftzeit 12 Monate. In einigen Branchen, beispielsweise im IT-Bereich, ist auch eine kürzere Periode von 6 Monaten üblich. Bei Feuer kann auch ein längerer Zeitraum von 18 Monaten vereinbart werden.

Selbstbeteiligung

Dieser Bestandteil des Versicherungsvertrags wird auch Selbstbehalt genannt. Er hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Prämie. Hinsichtlich der Höhe der Selbstbeteiligung sollten Sie bedenken, dass es sich um ein zweischneidiges Schwert handelt. Auf der einen Seite reduziert der Selbstbehalt die Kosten des Versicherungstarifs, auf der anderen Seite müssen Sie die Betrag im Schadensfall aus eigenen Mitteln aufbringen. Überlegen Sie darum sorgfältig, welchen Selbstbehalt Sie sich leisten können.

Laufzeit

In der Versicherungsbranche sind Vertragslaufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren üblich. Wählt der Kunde eine längere Laufzeit, gewährt die Versicherungsgesellschaft oft einen beachtlichen Rabatt. Trotzdem raten Experten davon ab, sich durch zu lange Vertragslaufzeiten zu binden. Der deutsche Versicherungsmarkt ist sehr dynamisch und wird durch einen harten Wettbewerb charakterisiert. Neukunden erhalten häufig Nachlässe und Boni bei Vertragsabschluss. Es kann sich auszahlen, flexibel zu sein.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Absicherung einer Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert ein existenzielles Risiko ab. Sie sollten sich daher vor dem Abschluss umfassend informieren. Ein Online-Versicherungsvergleich dient lediglich zur ersten Orientierung. Am besten wenden Sie sich an einen erfahrenen Versicherungsmakler, der sich mit dieser Spezialversicherung auskennt. Er berät Sie beispielsweise über die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und beschafft unverbindliche Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften. Mit seiner Hilfe können Sie das optimale Tarifmodell finden. 

Das lässt sich nicht genau sagen, da über die Versicherungssumme hinaus viele andere Faktoren eine Rolle spielen, unter anderem die Haftzeit, Laufzeit und die vereinbarte Selbstbeteiligung. Jede Versicherungspolice ist ein individuelles Angebot, das exakt auf das zu versichernde Unternehmen zugeschnitten ist. Daher ist es von Vorteil, einen Versicherungsmakler einzuschalten. Auf der Grundlage Ihrer Kenndaten stellt er eine Anfrage an verschiedene Versicherungsgesellschaften und erhält von ihnen unverbindliche Angebote. Er rät Ihnen, ob es sich lohnt, den Vertrag mit der vereinbarten Haftzeit und Versicherungssumme abzuschließen oder nicht. 

Bei dieser Versicherungsart handelt es sich um eine Sonderform der Versicherung wegen Betriebsunterbrechung. Die Betriebsschließungsversicherung greift immer dann, wenn ein Unternehmen aufgrund einer behördlichen Anordnung den Betrieb vorübergehend einstellen muss. Der Versicherungsschutz wird aktiv, wenn eine Firma auf der Grundlage des Bundesseuchengesetzes wegen meldepflichtiger Krankheiten geschlossen werden muss. Die Betriebsschließungsversicherung ist für Betriebe der Lebensmittelindustrie, aber auch für cHandwerksbetriebe wie Bäckereien oder Fleischereien unverzichtbar. In der Praxis kommt es zum Beispiel recht häufig vor, dass eine Bäckerei schließen muss, weil ein Mitarbeiter am Norwalk-Virus erkrankt ist oder eine Fleischerei muss den Verkauf einstellen und die Fleischvorräte vernichten, weil ein Befall mit Salmonellen festgestellt wurde.