Vollkasko Vergleich 2024
Vollkaskoversicherung deckt selbst verschuldete Schäden ab

Vollkasko deckt Teilkasko-Schäden sowie eigenverschuldete Unfälle ab.

Schutz bei Vandalismus und Fremdverschulden

Durch Versicherungsvergleich Beiträge sparen

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Fakten auf einen Blick

  • In Deutschland sind mehr als 48 Millionen Fahrzeuge (Pkw) zugelassen. Da der durchschnittliche Preis von Neuwagen ständig steigt, wächst auch der Schaden bei Unfällen. Daher ist es kein Wunder, dass die Autoversicherung zu den wichtigsten Versicherungsprodukten gehört.
  • Unter dem Begriff Kfz-Versicherung werden mehrere Produkte zusammengefasst. Dazu gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung, kurz Kfz-Haftpflicht genannt, die Teilkasko und die Vollkasko sowie weitere Produkte, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Während die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss, handelt es sich bei der Teilkasko und der Vollkasko um freiwillige Versicherungen.
  • In der Produktgruppe Vollkaskoversicherung existieren in Deutschland ungefähr 30 Millionen Verträge. Im Durchschnitt kostet der Vollkasko Versicherungsschutz um die 325 Euro pro Jahr. Für die Deckung von Schäden zahlt die Vollkasko bundesweit mehr als 8 Milliarden Euro pro Jahr.

Vollkasko: Was heißt es, das Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung zu schützen?

Die Vollkasko gehört zur Gruppe der Autoversicherungen. Gemeinsam mit der Teilkasko wird die Vollkasko von Versicherungsexperten in der Gruppe der Kaskoversicherungen zusammengefasst. Das sind Versicherungsprodukte, durch die Beschädigungen am eigenen Auto versichert sind, einschließlich Totalschaden und Diebstahl. Vollkasko oder Teilkasko sind freiwillige Versicherungen, durch die unterschiedliche Risiken abgesichert werden. Je nach Alter, Zustand und Wert des Fahrzeugs sind Vollkaskoschutz oder Teilkasko die bessere Option.

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Kfz-Versicherung. Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss diese Versicherung haben. Deshalb dürfen Versicherungsgesellschaften Antragsteller auch (bis auf wenige Ausnahmefälle) nicht ablehnen. Die Haftpflicht kommt für Sach- und Personenschäden auf, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt wurden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind dagegen nicht gedeckt. Im Jahr 2020 hatten etwa 16 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Pkw nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestschutz. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle handelt es sich dabei um ältere Wagen mit geringem Wert, für die sich eine andere Autoversicherung nicht lohnt.

Teilkasko

Außer dem gesetzlichen Mindestschutz verfügen weitere 20 Prozent aller privaten Autos in Deutschland über eine Teilkaskoversicherung. Durch die Versicherung werden Schäden an ihrem eigenen Wagen abgedeckt. Daher ist der Versicherungsbeitrag auch deutlich höher als bei der Haftpflicht. Durch die Teilkasko sind zum überwiegenden Teil Schäden am Fahrzeug versichert, auf die der Fahrer keinen Einfluss hat. Typische Schadensfälle sind zum Beispiel Elementarschäden durch Hagel, Sturm und Überschwemmung, Unfälle mit Wild, Glasbruch durch Steinschlag (die aus der TV-Werbung bekannte gerissene Frontscheibe) oder auch Marderbiss. Da der versicherte Schaden in den meisten Fällen durch Fremdeinwirkung verschuldet sind, gibt es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Versicherungsexperten empfehlen eine Teilkasko für Gebrauchtwagen, deren Zeitwert noch mindestens 4.000 Euro beträgt. Die Leistungen der Teilkasko sind geringer als bei einer Vollkaskoversicherung. Dafür sind die Beiträge auch niedriger. Durch einen Selbstbehalt Teilkasko können sie noch weiter gesenkt werden.

Vollkasko

So gut wie alle Schäden am Auto deckt die Vollkasko ab. Beispielsweise ist auch Vandalismus oder Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter in der Deckung inbegriffen. Im Tarif der Vollkasko ist die Teilkasko automatisch enthalten. Die Vollkasko zahlt auch, wenn der Versicherungsnehmer unverschuldet einen Unfall hatte und der Verursacher Unfallflucht beging. Ein typischer Vollkaskoschaden ist zerkratzter Lack oder abgebrochene Antennen und Außenspiegel, die bei Laternenparkern in Innenstädten immer wieder vorkommen können. Darum ist die Vollkaskoversicherung auch deutlich teurer als eine Teilkaskoversicherung. Für Neuwagen oder Autos, deren Erstzulassung noch nicht lange zurückliegt, ist die Vollkasko sinnvoll. Die Kosten können durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Vollkaskoversicherung leistet bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug

Welchen Schaden deckt die Vollkasko ab?

Der Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung deckt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ab und geht sogar noch darüber hinaus. Zwischen den verschiedenen Anbietern und Tarifen gibt es große Unterschiede. Einige Basisleistungen sind in allen Tarifen enthalten. Andere Optionen können zusätzlich gebucht werden. Grundsätzlich gilt: je geringer der Leistungsumfang, desto niedriger der Beitrag.

Elementarschäden

Zu dieser Kategorie gehören Schäden durch Hagel, Sturm, Überschwemmung und Blitzschlag. Vollkasko und Teilkasko übernehmen die Schäden an deinem eigenen Auto.

Glasbruch

Immer wieder kommt es vor, dass durch Steinschlag oder im Winter durch Eisplatten, die von Lkw-Planen fallen, Autoscheiben beschädigt oder sogar komplett zerstört werden. Die Kosten für die Reparatur oder den Austausch erstattet die Teilkasko, die in jeder Vollkaskoversicherung enthalten ist.

Brand & Explosion

Auch diese Schäden sind durch die Vollkaskoversicherung abgesichert. Sollte sich eine Reparatur lohnen, werden deren Kosten übernommen. Je nach der Sachlage können auch die Kosten für ein neues Auto übernommen werden.

Diebstahl & Raub

Die Vollkasko deckt den durch Diebstahl oder Raub entstandenen Schaden. Der Schutz bezieht sich nicht nur auf das Auto selbst, sondern schließt fest verbaute Ausstattungsteile und Zubehör ein, sofern sie in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind. Typische Beispiele sind Leichtmetallfelgen, ein Soundsystem, Autoradio oder fest eingebautes Navi.

Wildunfälle

Die Zahl der Wildunfälle in Deutschland schwankt in den letzten Jahren zwischen 2.500 und 3.000 pro Jahr. Im Jahr 2021 gab es zum Beispiel ungefähr 2.300 Wildunfälle, bei denen 2.700 Personen verletzt wurden. Wildunfälle sind deshalb so gefährlich, weil sie nicht nur hohen Sachschaden verursachen, sondern es häufig durch Ausweichmanöver zu Folgeunfällen oder Kollisionen mit Bäumen oder anderen festen Objekten kommt.

Selbst verschuldete Unfälle

Um das gerade genannte Beispiel der Wildunfälle aufzugreifen: Die Vollkaskoversicherung die Kosten für Schäden am eigenen Auto auf, wenn der Fahrer einem Tier ausweichen wollte und deshalb an einen Baum fuhr, während die Teilkasko die Kosten nicht übernimmt.

Vandalismus

Schäden dieser Kategorie sind besonders in Innenstädten ein großes Problem. Aufgrund der dichten Bebauung müssen dort die meisten Autobesitzer ihre Wagen auf der Straße parken. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Schäden durch unbekannte Dritte verursacht werden. Der Lack wird zerkratzt, Spiegel oder Antennen abgebrochen, Reifen zerstochen und in einigen Städten werden Autos sogar regelmäßig angezündet.

Wann zahlt die Vollkasko nicht?

Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn der Schaden durch folgende Ereignisse verursacht wurde:

  • Kriege
  • Aufstände oder Unruhen
  • Erdbeben
  • Kernenergie

Der Schutz geht ebenfalls verloren, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, der Fahrer betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stand oder Fahrerflucht bzw. Unfallflucht beging. Jeder Versicherungsnehmer ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet unter anderem, dass er das Ausmaß der Beschädigung so gering wie möglich halten muss, sofern es möglich ist. In der Praxis ist damit beispielsweise gemeint, mit einer gesprungenen Windschutzscheibe oder kaputten Scheinwerfern nicht einfach weiterzufahren, sondern so schnell wie möglich eine Werkstatt aufzusuchen. Außerdem gehört es zu den Pflichten des Versicherungsnehmers, seine Versicherung so schnell wie möglich über den Schadenfall zu informieren. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?

Der Abschluss dieser Autoversicherung ist sinnvoll, wenn es sich um einen Neuwagen oder einen gut erhaltenen Gebrauchtwagen handelt oder wenn das Fahrzeug einen hohen Wert besitzt. Generelle Aussagen lassen sich nicht treffen, weil jedes Auto anders ist. Experten sagen zum Beispiel, dass bei einem Auto ab einem Alter von 5 Jahren ein Versicherungswechsel zur Teilkaskoversicherung erfolgen sollte. Mitunter kann aber das genaue Gegenteil richtig sein, beispielsweise wenn jemand einen Oldtimer kauft und ihn liebevoll restauriert, sodass er einen hohen Wert bekommt. Je höher der Wert des Wagens, desto mehr lohnt sich eine Vollkaskoversicherung. Ein anderes Beispiel ist der Fall, wenn ein Fahrer auf sein Auto angewiesen ist und die finanziellen Folgen eines größeren Schadens oder Unfalls nicht selbst tragen kann. Das trifft beispielsweise für viele Menschen zu, die in ländlichen Gebieten leben, wo der ÖPNV schlecht ausgebaut ist. Für sie kann es besser sein, wenn sie das Auto mit Vollkasko versichern.

Was sollte beim Abschluss einer Kfz-Versicherung (Vollkasko) beachtet werden?

Zu diesem Thema hat die Stiftung Warentest im Mai 2022 einen ausführlichen Bericht veröffentlicht. Jeder Tarif der Autoversicherung, gleich ob Vollkasko oder Teilkasko, setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Manche davon treffen auf alle Tarife zu, andere sind optional. Sie können für bestimmte Gruppen von Fahrern nützlich sein, während andere sie nicht benötigen. Wieder andere Bausteine sind schlichtweg unnötig. Sie treiben nur die Versicherungsprämie in die Höhe und bescheren der Versicherungsgesellschaft zusätzliche Einnahmen.

Deckungssumme

Dieser Faktor gilt vor allem für die Haftpflicht, ist aber auch für das Thema Vollkasko interessant, da diese Versicherung nur in Kombination mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt in ihrem Bericht, eine Mindestdeckung von 50 Millionen Euro, besser noch 100 Millionen Euro, zu wählen. Derart hohe Schäden sind zwar selten, kommen jedoch in der Praxis ab und zu vor.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist einer der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Höhe der Versicherungsprämie. Je höher der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung, desto günstiger wird die Prämie. Dabei muss aber beachtet werden, dass dieser Faktor ein zweischneidiges Schwert ist. Eine hohe Selbstbeteiligung von beispielsweise 1.000 Euro senkt zwar den Versicherungsbeitrag, dafür muss der Betrag im Schadensfall allerdings aus eigener Tasche bezahlt werden. Experten empfehlen, bei Vollkasko 300 Euro als Selbstbeteiligung zu wählen.

Grobe Fahrlässigkeit

Dieser Bestand ist bei günstigen Tarifen meistens ausgeschlossen. Schadensregulierungen werden in solchen Fällen mit der Begründung abgelehnt, der Fahrer habe grob fahrlässig gehandelt und sein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt, weil eine rote Ampel überfahren oder die Vorfahrt nicht beachtet wurde. In der Praxis kann so etwas jedoch schneller passieren, als viele es für möglich halten. Im Versicherungsvertrag sollte deshalb stehen, dass die Gesellschaft auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Folgeschaden

Das ist ein größerer Schaden, der als Folge eines kleineren Schadens entsteht. Ein typisches Beispiel sind Marderbisse. Durch sie können Kühlwasserschläuche zerstört werden. Wird das nicht rechtzeitig bemerkt, kann der Motor kaputtgehen. Das wird vermieden, wenn die Versicherung auch für Folgeschäden aufkommt und das in der Police vermerkt ist.

Wildunfälle

Die meisten Autofahrer denken, dass sie gegen die Folgen eines Zusammenstoßes mit Wild versichert sind. Das stimmt jedoch nur zum Teil. Günstige Policen schützen nur bei Unfällen mit Haarwild. Das sind jagbare Tiere mit Fell wie Hasen, Rehe, Hirsche und Wildschweine. Wird der Unfall jedoch durch einen Vogel, ein Haus- oder Nutztier verursacht, gehen sie leer aus. Das wird vermieden, wenn in der Police die Formulierung Unfälle oder Zusammenstöße mit allen Tieren verwendet wird.

Welche Leistungen der Autoversicherung sind optional oder sogar überflüssig?

Da gibt es eine ganze Reihe, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Dafür berechnen sie in der Regel einen stattlichen Aufpreis, der die Prämie um bis zu 30 Prozent erhöhen kann. Dazu gehört zum Beispiel der Auslandsschadenschutz. Wird der Fahrer im Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt, regelt die deutsche Versicherungsgesellschaft die Angelegenheit direkt mit dem ausländischen Versicherer. Das ist zwar bequem, aber nur für Personen interessant, die viel im Ausland mit dem eigenen oder einem Mietwagen unterwegs sind.

Überflüssig ist auch der sogenannte Rabattretter. Die Klausel rettet die Schadensfreiheitsklasse bei Fahrzeugunfällen, kostet aber viel Geld. Manche Gesellschaften bieten ihren Kunden auch an, bei Bedarf einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen, wenn der eigene Wagen in die Werkstatt muss. Das ist zwar bequem, aber teuer.

Empfehlenswert ist dagegen die Neuwertentschädigung, besonders für Neuwagen. Die Klausel besagt, dass der Versicherungsnehmer für 12 oder 24 Monate nach Versicherungsbeginn bei einem Totalschaden oder wenn das Auto gestohlen wird, den Neuwert ersetzt bekommt. Das ist besonders wichtig, weil Neuwagen in der ersten beiden Jahren nach der Zulassung besonders schnell an Wert verlieren. Ohne diese Klausel wird lediglich der Zeitwert erstattet.

Wie können Kunden bei der Vollkaskoversicherung sparen? 

Wie viel kostet eine Vollkasko? Die Antwort kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem wie clever sich die Verbraucher verhalten. Mit unser Tipps zahlen sie weniger Beitrag für dieselbe Leistung. Geordnet nach dem Sparpotenzial bieten sich folgende Möglichkeiten:

Anbieter wechseln und sparen

Diese Option bringt das meiste Sparpotenzial. Die meisten Versicherungsverträge für Voll- und Teilkasko haben eine Laufzeit von einem Jahr und enden zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Geht die Kündigung nicht bis zum 30 November ein, verlängert soich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Auf dem Versicherungsmarkt herrscht ein starker Konkurrenzkampf. Die Gesellschaften werben mit allen Mitteln um Neukunden. Jeder Autofahrer sollte deshalb mindestens einmal jährlich einen Online-Versicherungsvergleich durchführen. In vielen Fällen lohnt es sich. Der Wechsel zum neuen Anbieter ist einfach. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bei der alten Versicherungsgesellschaft spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres eingehen. Es zählt das Datum des Poststempels. Clevere Kunden verlangen eine Eingangsbestätigung oder senden das Kündigungsschreiben gleich als Einschreiben mit Rückschein.

Manchmal lohnt es sich aber auch, treu zu bleiben. Einige Versicherungsgesellschaften belohnen Mitglieder mit einem Treuebonus, wenn sie ihre Kündigung zurückziehen. Es empfiehlt sich, die alte Versicherung erst zu kündigen, wenn die neue den Vertrag bestätigt hat. Bei Vollkasko und Teilkasko gibt es keine Aufnahmepflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht. 

Schadenfreiheitsklasse

Im Versicherungsrecht wird der Begriff auch SF-Klasse genannt. Für jedes Jahr unfallfreies Fahren erhalten Autofahrer einen Rabatt auf ihre Grundprämie. Wer beispielsweise 15 Jahre ohne Unfall fährt, wird in die SF-Klasse 15 eingestuft. Das bedeutet 30 Prozent Rabatt auf die Grundprämie. Normalerweise reicht die SF-Klasse bis 35. Einige Gesellschaften bieten jedoch sogar eine Einstufung bis SF 50 oder gar 60 an. Davon profitieren besonders ältere Fahrer.

Um eine Rückstufung nach einem kleineren Unfall zu vermeiden, kann es sich lohnen, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Dadurch wird die SF-Klasse erhalten. Verträge mit sogenannten Rabattrettern sind dagegen überflüssig, da zu teuer. 

Fahrleistung

Je geringer die Zahl der jährlich zurückgelegten Kilometer ist, desto niedriger fällt die Vericherungsprämie aus. Das darf aber keinesfalls dazu verführen, die Kilometerzahl zu niedrig anzugeben, da sonst Nachzahlungen fällig werden können. Versicherer führen stichprobenartige Überprüfungen durch. Experten raten darum, möglichst exakte Angaben zu machen.

Fahrerkreis und ausschließlich private Nutzung

Wird das Auto nur von wenigen Fahrern ausschließlich für private Zwecke genutzt, hat das eine niedrigere Prämie zur Folge. Dazu muss im Versicherungsvertrag der Kreis der Fahrer angegeben werden. Verursacht ein nicht registrierter Fahren einen Versicherungsfall, kann das zu Strafzahlungen führen.

Werkstattbindung

Mit so einer Klausel im Vertrag verpflichtet sich der Versicherungsnehmer im Fall einer Reparatur nur eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Durch die Werkstattbindung kann ein beachtlicher Rabatt erzielt werden.

Garagenwagen

Steht das Auto in der Regel in einer Garage, belohnt das die Versicherungsgesellschaft durch niedrigere Prämien. Bei Garagenwagen ist das Risiko eines Diebstahls oder Vandalismus geringer. Begründete Ausnahmen sind gestattet, beispielsweise im Urlaub oder wenn Freunde oder Verwandte besucht werden.

Wegen der Einsparung kann es sich mitunter sogar lohnen, einen Dauerstellplatz in einer Tiefgarage oder Parkhaus zu mieten.  Die Miete wird durch niedrigere Prämien zumindest teilweise kompensiert.

Fahranfänger

Für Fahranfänger sind Teilkasko oder Vollkasko besonders teuer, da sie noxh wenig Erfahrung haben und das Unfallrisiko hoch ist. Die Stiftung Warentest rät deshalb, den ersten eigenen Wagen als Zweitwagen der Eltern anzumelden. So lange lohnt sich dass, bis sie genug Farhrpraxis erworben haben und ihre Einstufung in eine günstige SF-Klasse auf ihren eigenen Vertrag übertragen lassen können.

Auf Zusatzoptionen verzichten

Einige Versicherungsgesellschaften versuchen, mehr Geld zu verdienen, indem sie ihren Kunden Zusatzoptionen anbieten. Oft genug sind diese jedoch überflüssig oder nur für einen bestimmten Kreis von Fahrzeugnutzern interessant, kosten aber Monat für Monat zusätzliches Geld. Dazu gehört beispielsweise die Klausel, dass ein Mietwagen gestellt wird, wenn das Auto in der Werkstatt ist. Dann übernimmt die Vollkasko die Kosten, gegen einen Aufpreis der Prämie, natürlich. Bei Teil- und Vollkasko können auch Schäden versichert werden, die bei der Überfahrt mit einer Fähre entstehen. Diese Klausel ist bestenfalls für Leute interessant, die öfter eine Fähre benutzen. Für die meisten Autofahrer dürfte sie ohne Bedeutung sein. Ebenso überflüssig ist eine Klausel, die Smartphones und andere elektronische Geräte gegen Diebstahl aus dem geparkten Auto versichert. Die Klause gilt nur, wenn die Gegenstände im Auto so aufbewahrt werden, dass sie von außen nicht sichtbar sind.

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