Hörgeräteversicherung Vergleich
Hörgeräte bestens abgesichert

Versicherungsschutz von Hörgeräten

Leistungen umfassen je nach Tarif Neuanschaffung, Reparatur, Vorsorgeuntersuchungen

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Hörgeräteversicherungen im Vergleich

Erfahren Sie hier, welche Hörgeräteversicherung zu Ihnen passt.

 

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Das Wichtigste zur Versicherung für Hörgeräte in Kürze

  • Mit einer Hörgeräteversicherung schützen sich Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung vor hohen Zuzahlungen beim Akustiker.
  • Je nach Versicherungstarif leistet die Versicherung für die Neuanschaffung oder Reparatur eines Geräts sowie Vorsorgeuntersuchungen.
  • Eine Versicherung für Hörgeräte lässt sich bei renommierten Versicherungsgesellschaften, über eine ambulante Zusatzversicherung oder direkt beim Akustiker abschließen. Daher lohnt sich aber ein Vergleich der Hörgeräteversicherung.

Die Hörgeräteversicherung - Hörgeräte günstig versichern

Einer Hochrechnung zufolge leiden in Deutschland mehr als 10 Millionen Menschen an einer Hörbeeinträchtigung. Diese kann nur leicht, aber auch schwer bis hin zum Hörverlust bzw. Gehörlosigkeit ausgeprägt sein. In jedem Fall schränkt sie die Lebensqualität der Betroffenen ein. Für eine Entlastung und zur Unterstützung im Alltag gibt es Hörgeräte. Diese kleinen Geräte sollen das geschwächte Hörvermögen ausgleichen und verbessern. Und modernste Technik lässt an ihrem Nutzen keinen Zweifel. Doch nicht jeder kann auf moderne und innovative Hörgeräte zurückgreifen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich zwar an den Kosten, allerdings nur begrenzt. Wer kein Kassengerät, sondern ein modernes und leistungsstarkes Hörgerät mit unauffälligem Design wünscht, muss aus eigener Tasche zuzahlen. Und die Hörgeräte Zuzahlung kann mehr als 1.000 Euro betragen.

Eine Hörgeräteversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, die Patienten selbst bezahlen müssen. Doch gute Versicherungen leisten mehr als nur einen Kostenzuschuss. Sie beteiligen sich auch, wenn das Hörgerät beschädigt, verloren oder gestohlen wird.

Hörgeräte kosten bis zu 2.500 Euro

Ein leistungsstarkes Hörgerät mit einem guten Klang und einem unauffälligen Design kostet je nach gerät bis zu 2.500 Euro. Gesetzlich Versicherte haben zwar einen Anspruch auf eine Zuzahlung von ihrer Krankenkasse, doch fällt diese vergleichsweise gering aus. So beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse alle fünf bis sechs Jahre mit einem Festbetrag von 784,94 Euro. Höhere Zuschüsse zahlt die Krankenkasse nur, wenn der Patient aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit ein teureres Gerät benötigt.

In jedem Fall müssen die Patienten eine Zuzahlung von 10 Euro leisten. Ist das Hörgerät teurer als der Festzuschuss der Krankenkasse, fällt zusätzlich der Mehrbeitrag auf sie zurück. Ein Beispiel:

Kosten für das Hörgerät 2.000 Euro
Krankenkassenzuschuss 784,94 Euro
Eigenanteil 1.215,06 Euro

784,94 Euro ist der gesetzlich geregelte Festzuschuss der Kassen. Allerdings können die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern schließen. Dabei legen sie fest, welche Kosten und Leistungen übernommen werden. Dann kann der Zuschuss abhängig von der Kasse, dem Akustiker und Hersteller variieren.

Voraussetzungen für einen Zuschuss der Krankenkasse

Um von der Krankenkasse einen Zuschuss für ein Hörgerät zu erhalten, müssen sowohl die Versicherten wie auch die Geräte Voraussetzungen erfüllen. Für die Betroffenen gilt:

  • Es liegt eine beidseitige- oder einseitige Schwerhörigkeit oder ein Tinnitus vor
  • Es wird ein Sprachhörtest durch einen HNO-Arzt durchgeführt und dieser stellt ein Rezept über die medizinische Notwendigkeit eines Hörgeräts aus

Zusätzlich müssen auch die Hörgeräte Mindeststandards erfüllen, um zuschussfähig zu sein. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Kassen nur veraltete Geräte bezuschussen.

  • Digitaltechnik
  • Mindestens drei Hörprogramme zur individuellen Abstimmung und vier Kanäle, die getrennt voneinander regelbar sind
  • Störschallunterdrückung
  • Rückkopplungsunterdrückung
Hörgeräte Versicherung - Reparaturkosten von Hörhilfen werden versichert
Eine Hörgeräteversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Hörgeräte. | © AndreyPopov / Depositphotos.com

Schutz vor hohen Zuzahlungen bei Diebstahl, Reparaturen und Verlust

Eine Hörgeräteversicherung ist eine private Zusatzversicherung und bietet die verschiedensten Leistungen. Zur Grundleistung gehört im Regelfall ein Zuschuss für Neugeräte. Dabei beteiligt sich der Versicherer mit einem festen Betrag (Hörgeräte Zuzahlung) an den hohen Kosten für die Neuanschaffung eines Geräts. Je nach Versicherungstarif sind Zuschüsse zwischen 150 und 800 Euro möglich.

Kosten für das Hörgerät 2.000 Euro
Krankenkassenzuschuss 784,94 Euro
Eigenanteil 1.215,06 Euro
Zuschuss der Hörgeräteversicherung 800 Euro
Eigenanteil nach Zuschuss 415,06 Euro

Ein guter Versicherer sollte für jede Art von Hörgeräten leisten. Somit können die Versicherten zwischen Mittelklasse- und Premiummodellen wählen. Auch sind In-Ear- wie auch Over-Ear-Geräte abgesichert.

Bei der Tarifauswahl ist zu beachten, in welchen Abständen sich der Versicherer an den Kosten beteiligt. Denn die Erstattung kann innerhalb von zwei, aber auch fünf Jahren vorgesehen sein. Dabei ist auch zu unterscheiden, ob bei Verlust (Hörgerät verloren) oder Diebstahl (Hörgerät gestohlen) des Gerätes abweichende Erstattungszeiträume gelten.

Weitere Leistungen der Hörgeräteversicherung

Neben den Zuschüssen für Neuanschaffung sowie bei Verlust und Diebstahl, sehen Hörgeräteversicherungen weitere Leistungen vor. Welche zusätzlichen Bausteine abgesichert sind, ist allerdings immer von den tariflichen Bedingungen abhängig. Denn die Leistungen können je nach Anbieter und Tarif stark variieren.

Reparaturkosten: Erstattung bei Reparatur

Bei einem Schaden am Hörgerät außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung des Herstellers übernimmt die Krankenkasse die anfallenden Reparaturkosten. Wer jedoch ein Gerät besitzt, dass über dem Zuschuss der Krankenversicherung liegt, muss sich an den Reparaturkosten beteiligen. Dies gilt auch, wenn der Totalschaden durch Eigenverschulden eingetreten ist. Zum Beispiel häufig auftretende Sturzschäden.

Eine Hörgeräteversicherung kann die Kosten für die Reparatur ganz oder teilweise übernehmen. In welcher Höhe ist von den Vertragsbestimmungen und meist dem Alter des Hörgeräts abhängig. Möglich ist auch, dass der Versicherer eine pauschale oder prozentuale Selbstbeteiligung je Reparatur vorsieht.

Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen

Einige Gesellschaften beteiligen sich an den Kosten für sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Hörschäden. Diese Leistung der Hörgeräteversicherung ist häufig in der privaten Krankenzusatzversicherung enthalten.

Bei welchen Schäden an Hörhilfen leistet die Versicherung?

Bei welchen Schäden die Versicherung für Hörgeräte leistet, ist immer von den tariflichen Bestimmungen abhängig. Und diese unterscheiden sich je nach Anbieter.

Folgende Gefahren und Risiken können im Versicherungstarif versichert sein:

  • Schäden durch Bruch, unsachgemäße Handhabung und Bedienungsfehler, Feuchtigkeit, Nässe und Schweiß
  • Verlust, Diebstahl und Raub
  • Beschädigtes oder verlorenes Zubehör
  • Schäden durch Haustiere, Korrosion, Unwetter und Brand
  • Transportmittelunfälle
Das Hörgerät versichern - bei der Wahl der Hörgeräteversicherung die Leistungen bei Verlust und Reparatur im Auge behalten.
Eine Versicherung für Hörgeräte ist besonders für diejenigen sinnvoll, die keine finanziellen Belastungen bei Reparatur oder Ersatz tragen möchten. | © Kzenon / Depositphotos.com

Ist eine Hörgeräteversicherung sinnvoll?

Ob eine Hörgeräteversicherung sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Verbraucher, die mit Kassengeräten zufrieden sind und keine höherwertigeren Modelle wünschen, benötigen nicht zwingend eine Absicherung. Wer jedoch moderne, innovative und leistungsstarke Hörgeräte bevorzugt, bei denen die Kosten deutlich über dem Festzuschuss liegen, kann von der Versicherung profitieren.

Sinnvoll ist die Versicherung auch, wenn das Gerät starker Belastung ausgesetzt ist. Gerade bei körperlicher Arbeit im Beruf und viel Sport ist das Risiko für Schäden oder Verlust hoch. In diesen Fällen kann es durchaus ratsam sein, eine zusätzliche Hörgeräteversicherung abzuschließen.

Kein zuverlässiger Versicherungsschutz über Hausrat oder Haftpflicht

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob eine Hörgeräteversicherung in der Hausrat oder Haftpflicht inkludiert ist. Generell gilt aber, dass beide Versicherungen keinen expliziten Versicherungsschutz bieten. Eine Ausnahme gibt es infolge eines Hausratschadens. Sollte ein Dieb nach einem Einbruch das Gerät stehlen, besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung. Auch dann, wenn ein Brand, Leitungswasser oder weitere abgesicherte Gefahren das Hörgerät innerhalb der Wohnung beschädigen oder zerstören. Somit ist der Versicherungsschutz in der Hausrat zwar begrenzt enthalten, doch nicht ausreichend. Denn Eigenschäden durch Sturz oder Verlorengehen sind nicht versichert.

Eine private Haftpflichtversicherung leistet nicht, wenn das eigene Hörgerät verloren oder beschädigt wird. Diese bezahlt nur bei Schadensersatzansprüchen Dritter. Somit kann lediglich die Privathaftpflichtversicherung einer anderen Person leisten, wenn diese das Hörgerät beschädigt oder zerstört.

Gibt es eine Wartezeit bei der Hörgeräte Versicherung?

Soll ein neues Hörgerät versichert werden, stellt sich nach der Anschaffung oftmals die Frage nach der Wartezeit. Ob es eine Wartezeit bei der Versicherung gibt, ist vom Anbieter und dem Tarif abhängig. Bei ambulanten Zusatzversicherungen gelten häufig Karenzzeiten von drei bis acht Monaten. Bei einer speziellen Versicherung für Hörhilfen verzichten hingegen viele Anbieter auf die Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Laufzeit der Police.

Fazit: Es gibt für Hörgeräte Versicherungen, bei denen es keine Wartezeiten gibt.

Hörgeräteversicherung Vergleich: Tarife verschiedener Anbieter im Überblick

Eine Absicherung für Hörgeräte lässt sich direkt über einen Hörgeräteakustiker abschließen. Bei diesen günstigen Angeboten ist genaues Hinsehen wichtig. Denn die Akustiker kooperieren häufig mit Anbietern. So beteiligt sich die Versicherung beispielsweise nicht an jedem beliebigen Neugerät, sondern nur an Modellen eines bestimmten Herstellers. Auch kann es sich dabei lediglich um einer Garantieverlängerung oder einen Schutz bei Schäden handeln. Eine Kostenbeteiligung bei einer Neuanschaffung ist nicht immer vorgesehen.

Neben den Akustikern bieten auch renommierte Versicherungsgesellschaften eine Versicherung für Hörgeräte. Bei diesen ist die Absicherung meist in einer ambulanten Krankenzusatzversicherung enthalten. Damit besteht nicht nur Versicherungsschutz für Hörgeräte. Sondern auch in weiteren Bereichen wie Heilpraktikerbehandlungen und Vorsorge. Wer sein Hörgerät versichern möchte, kann sich die nachfolgenden Versicherer und deren Tarife einmal genauer ansehen (es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit).

Allianz

Eine eigene Hörgeräteversicherung bei der Allianz gibt es nicht. Allerdings sind Leistungen im ambulanten Zusatzversicherungstarif AmbulantBest vorgesehen. Und zwar 80 Prozent bis maximal 500 Euro.

AXA

Die AXA Hörgeräteversicherung ist Bestandteil der ambulanten Zusatzversicherung. Dabei sieht der Versicherungstarif MED Komfort eine 80-prozentige Kostenbeteiligung bis 500 Euro in fünf Jahren vor.

Debeka

Die Debeka führt keine Hörgeräteversicherung in ihrer Produktpalette. Das Unternehmen bietet Privatversicherten lediglich die Möglichkeit, über einen Kooperationspartner Hörgeräte zu einem vergünstigten Preis zu beziehen.

ERGO

Die ERGO bietet eine spezielle Hörgeräteversicherung. Diese leistet bei Bruchschäden, Verlieren und Liegenlassen sowie bei Brand, Kurzschluss, Diebstahl, Bedienungsfehler und Schäden durch Haustiere. Bei der Ergo Hörgeräteversicherung sind die Reparatur- und Ersatzkosten versichert.

HUK

Die HUK sieht keine Hörgeräteversicherung vor. Der ambulante Zusatztarif bietet lediglich eine Kostenübernahme der gesetzlichen Zuzahlung für Hilfsmittel.

Nürnberger

Die Nürnberger bietet eine Hörgeräte-, Brille- und Augenlasern-Versicherung. Die Versicherung zahlt für die Geräte bis zu 800 Euro pro Ohr. Zusätzlich sind Leistungen für Brillen und Augenlaserkorrekturen im Versicherungsschutz enthalten.

Wertgarantie

Der Spezialversicherer Wertgarantie bietet für die Nischenversicherung von Hörhilfen eine spezielle Versicherung an. Die Wertgarantie Hörgeräteversicherung ist als Komplettschutz für ein Gerät oder alternativ für drei Geräte (zum Preis von zwei Geräten) online abschließbar.

Die Hörgeräteversicherungen im Test

In der Finanztest Ausgabe 09/2020 unterzog Stiftung Warentest die Hörgeräteversicherung einem Test. Allerdings ist die Untersuchung nicht vollends verlässlich. Denn das Verbraucherportal untersuchte nur eine Handvoll Versicherungen, die direkt über die Hörgeräteakustiker angeboten werden. Dabei wurde auch davon ausgegangen, dass sich die gesetzliche Krankenkasse immer an den Kosten beteiligt. Das Fazit fiel entsprechend aus: Der Versicherungsschutz für Hörgeräte mit Akku ist entbehrlich und lohnt sich nur, wenn ein teures Gerät mit hoher Zuzahlung gewählt wird. Versicherungsgesellschaften und ambulante Zusatzversicherungen mit Leistungen für Hörhilfen blieben dabei außen vor.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

Hörgeräteversicherungen im Vergleich


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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Absicherung von Hörgeräten

Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung variieren je nach Anbieter, Leistungsumfang und individuellem Bedarf. In der Regel sind die Prämien jedoch erschwinglich und können je nach Vertragsabschluss monatlich oder jährlich gezahlt werden. Die Prämienhöhe beläuft sich meistens auf 50 bis 250 Euro pro Jahr, bzw. 5 bis 20 Euro im Monat, bei einer mehrjährigen Vertragslaufzeit. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die beste Versicherungsoption zu finden. Da eine Hörgeräteabsicherung hohe Kosten verursachen kann, die bei mehreren hundert Euro pro Jahr liegen kann, lohnt sich ein Anbietervergleich. Weitere Kosten für Hörgeräte, die durch eine schlechte oder unzureichende Absicherung entstehen, können durch eine Beratung bei einem Versicherungsmakler vermieden werden.

 
 

Bei Fragen rund ums Hörgerät und dessen Versicherung ist das Thema Selbstbeteiligung immer vorne mit dabei. Inwiefern der Tarif eine Selbstbeteiligung vorsieht, lässt sich den vertraglichen Bestimmungen entnehmen. Bei einer ambulanten Zusatzversicherung verzichten die Anbieter häufig auf einen Eigenanteil. Bei Versicherungen für Hörgeräte hingegen ist der Selbstbehalt meist enthalten. Dann zahlen die Versicherten beispielsweise bei Reparaturen einen pauschalen oder prozentualen Anteil der Kosten selbst. Hörgeräte zum Nulltarif gibt es also auch bei einer Hörgeräteversicherung selten.

Fazit: Bei den meisten Hörgeräteversicherungen gibt es eine Selbstbeteiligung.

Eltern möchten ihren Kindern trotz eines eingeschränkten Hörvermögens die bestmögliche Lebensqualität bieten. So greifen viele Elternteile auf Hörgeräte für Kinder mit innovativer Technik zurück, die nahezu unsichtbar im Ohr verschwinden. Doch diese Geräte sind äußerst kostspielig. Hinzu kommt, dass Kinder meist nicht sehr sorgsam mit ihrer Hörhilfe umgehen. Liegen lassen, Verlieren und Bruchschäden sind schnell passiert. Daher lohnt sich die Hörgeräteversicherung für Kinder. Vor allem dann, wenn es sich um teure Geräte handelt.

Nein, die Hausratversicherung ist nicht als Hörgeräteversicherung ausreichend. Denn diese leistet nur, wenn das Gerät innerhalb der Wohnung durch einen versicherten Schaden zerstört oder beschädigt wird. Dazu gehören mitunter Schäden durch Brand, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Sie leistet aber nicht, wenn das Hörgerät durch einen Sturz oder Korrosion beschädigt wird oder verloren geht.

Wer sich ein Hörgerät kaufen möchte, stellt sich oftmals die Frage, welcher Versicherungstarif der beste ist. Welche Versicherung für Hörgeräte die beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn die beste Absicherung ist immer die, die den eigenen Bedarf zu einem angemessenen Preis absichert.

Generell ist es ratsam, vor Vertragsabschluss einen Hörgeräteversicherung Vergleich (kurz Hörgeräte Vergleich) durchzuführen. Auf diese Weise lassen sich die verschiedensten Anbieter auf dem Markt genauer prüfen. Verbraucher können gezielt Tarife vergleichen und Leistungen den Beitragskosten gegenüberstellen. So sehen Verbraucher nicht nur, was eine solche Absicherung kostet. Sondern auch, bei welcher Gesellschaft sie ihren Bedarf günstig absichern können.

Versicherungsangebote im Check: Gibt es Fragen zu diesem Thema können Sie gerne mit uns einen Termin vereinbaren. Dann sprechen wir über Ihren konkreten Fall und finden die ideale Lösung für Sie. Wir haben bereits viele zufriedene Kunden und sind uns sicher, auch für Sie den passenden Tarif zu finden.

Während es viele Testinstitute gibt, die Hörgeräte testen, gibt es derzeit keine Testberichte für Hörgeräteversicherungen. Wer sich also ein Hörgerät kaufen möchte, muss sich dessen bewusst sein. Dennoch gibt es Vergleichstabellen, die verschiedene Tarife am Markt und deren Preise und Leistungen enthalten. 

Wer eine Versicherung abschließen möchte, muss entscheiden, welche Leistungen und Risiken versichert werden sollen. Sollen Verlust oder Diebstahl mitversichert sein? Dann sind diese Bausteine anzuwählen. Zusätzlich ist darauf zu achten, ob der Zeitwert oder Neuwert versichert wird. Achten Sie außerdem auf die Vertragslaufzeit.

Des Weiteren gibt es unterschiedliche Hörgeräte Marken. Die Modelle der verschiedenen Hersteller unterscheiden sich im Preis teils erheblich. Das wirkt sich auch auf die Versicherungsprämie aus.

Tipp: Denken Sie daran, dass Sie einen etwaigen Schaden melden müssen, sofern er eingetreten ist. Nur wenn rechtzeitig eine Schadensmeldung beim Versicherer abgegeben wurde, kann eine vertragsgerechte Erstattung erfolgen.

Was wird von der Hörgeräteversicherung bezahlt? Viele Hörgeräteversicherungen bieten ihren Kunden eine Versicherung direkt beim Kauf eines Hörgeräts an. Diese Versicherungen decken in der Regel Schäden am Hörgerät ab, die durch Unfälle oder den normalen Gebrauch entstehen können. Die meisten Hörgeräteversicherungen übernehmen zudem Reparatur- und Wartungskosten sowie den Verlust oder Diebstahl des Geräts. Ein weiterer Vorteil ist, dass die meisten Versicherungen auch Garantie und Gewährleistung des Herstellers übernehmen, so dass der Kunde sich um nichts kümmern muss. Insgesamt gibt es viele Vorteile einer Hörgeräteversicherung, die vor allem dazu beitragen, dass man sich um seinen Hörsinn keine Sorgen machen muss.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel bis zu einem Vertragspreis von 685 € pro Hörgerät, zuzüglich einer Pauschale für individuell angefertigte Otoplastiken von 33,50 €. Die Reparaturpauschale der gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte liegt bei ca. 125 € bei mittelgradiger - hochgradiger Schwerhörigkeit (WHO 2-3) bzw. bei ca. 180 € mit hochgradiger, an Taubheit grenzender, Schwerhörigkeit (WHO 4). Die Kostenerstattung für das Hörgerät beläuft sich dann auf ca. 840 €. Eine erneute Versorgung mit einem zweiten Hörgerät ist frühestens nach sechs Jahren möglich. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse unterscheidet sich in der Regel kaum. Versicherte müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Gerät leisten, wenn sie ein kostenloses Hörgerät (Kassenmodell) erhalten.

Welche Schäden von Hörgeräten versichert sind, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Die meisten Hörgeräteversicherungen bieten jedoch eine Deckung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl an. Auch Versicherungen, die verschiedene elektronische Geräte abdecken, übernehmen in der Regel Hörgeräte. Allerdings gibt es auch Fälle, die nicht abgedeckt sind, zum Beispiel Schäden durch Verschleiß. Auch Schäden an der Elektronik durch Kondenswasser fallen oft nicht unter die Versicherung. Es empfiehlt sich daher, die Versicherungsbedingungen im Detail zu lesen, um zu verstehen, welcher Schutz bei Hörgeräten gewährt wird.