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Die kapitalbildende Lebensversicherung (auch Kapitallebensversicherung genannt) versichert einerseits das Risiko eines vorzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers Andererseits erwirtschaftet sie eine von der Einkommenssteuer befreite Ablaufleistung zum Ende des vertraglich festgelegten Versicherungszeitraums. Diese Merkmale prädestinieren die Kapitallebensversicherung als Schutz für die Familie im Falle des Ablebens des Versicherten, im Erlebensfall als eigene Altersversorgung, steuerfreie Geldanlage oder, häufig noch während der Versicherungslaufzeit, als Bestandteil einer Immobilienfinanzierung.
In der Arbeitnehmerschaft dient die Kapitallebensversicherung als Flankierung der gesetzlichen Rente. Versicherungsexperten erklären diese Funktion gerne am sogenannten “Drei-Säulen-Prinzip”, fußend auf gesetzlicher Rente, Betriebsrente und kapitalbildender Lebensversicherung. Unter Freiberuflern und Selbständigen genießt die Lebensversicherung einen ganz sonderbaren Stellenwert. Denn nicht selten ist sie die einzige kontinuierlich vorangetriebene Vorsorgemaßnahme fürs Rentenalter.
Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Eine Kapitallebensversicherung ist eine Versicherung auf den Erlebens- & auf den Todesfall.
Zum besseren Verständnis: Die kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Versicherung, die im Falle des Todes der versicherten Person – während der Vertragslaufzeit – eine vertraglich vereinbarte Summe an den oder die Bezugsberechtigten ausbezahlt.
Endet die Vertragslaufzeit ohne dass die versicherte Person während der Vertragsdauer verstirbt, so wird am Ende der Vertragsdauer die vertraglich vereinbarte Geldsumme an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Wer sind die Vertragsparteien?
Bei einer Kapitallebensversicherung wird in drei Vertragsparteien unterschieden.
- Versicherungsgesellschaft: Der Versicherer garantiert eine bestimmte Geldleistung für den Fall des Todes oder für den Fall des Ablaufs der Vertragsdauer (Erlebensfall-Leistung).
- Versicherungsnehmer: Das ist diejenige Person, der die Versicherungsprämien bezahlt und der somit der Eigentümer der Versicherung ist. Diese Person kann natürlich auch die versicherte Person sein. Wenn der Versicherungsnehmer zugleich die versicherte Person ist, fällt die vertragliche Leistung bei seinem Tode an.
- Bezugsberechtigte: Der Versicherungsnehmer kann auch die bezugsberechtigte Person für den Fall eines Vertragsablaufes sein. Für den Fall seines Todes kann er, wenn er die versicherte Person ist, nachvollziehbarer Weise nicht der Bezugsberechtigte sein. Der Bezugsberechtigte ist dann diejenige Person, der die Versicherungsleistung ausbezahlt wird. Das Bezugsrecht kann dabei widerruflich oder unwiderruflich gestaltet sein.
Wie funktioniert die Kapitallebensversicherung?
Eine Versicherungsgesellschaft kalkuliert die Einnahmen (Sparanteile), die sie braucht, um bei einer vertraglich zu garantierenden Verzinsung am Ende der Vertragsdauer die garantierte Vertragssumme ausbezahlen zu können. Auf diese Einnahmen kommen zusätzlich die Aufschläge für die Abdeckung des Todesfall-Risikos hinzu. Diese Aufschläge müssen so kalkuliert werden, dass die Summe aller eingenommenen Risiko-Aufschläge innerhalb eines Jahres ausreichen, um alle zugesagten (voraussichtlichen) Todesfall-Leistungen erbringen zu können. Dabei sind die Versicherer vom Gesetz her verpflichtet, sehr vorsichtig zu kalkulieren.
Zu den Risikoaufschlägen kommen noch die Verwaltungskosten hinzu. Das sind z.B. die Provisionen, die Kosten für ärztliche Untersuchungen (soweit diese von der Versicherungssumme her notwendig sind) und die allgemeinen Verwaltungskosten für den Prämieneinzug. Dazu gehört außerdem der Schriftverkehr mit den Kunden usw. Bei diesen Kosten gibt es zwischen den Versicherungsunternehmen sehr große Unterschiede.
Was sind Überschussanteile?
Wie im vorherigen Abschnitt dargestellt, sind die Versicherer im Bereich der Kapitalerträge und Risikoaufschläge gesetzlich dazu verpflichtet, sehr vorsichtig zu kalkulieren. Dies führt im Ergebnis normalerweise dazu, dass höhere Kapitalerträge erzielt werden und zu hohe Risikoaufschläge einkassiert wurden. Die höheren Kapitalerträge und die zu viel erhobenen Risikoaufschläge haben an die Kunden weitergegeben zu werden und erhöhen somit als Überschussanteile die Todesfall- und Erlebensfallleistung.