
Das Wichtigste in Kürze
- In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland versichert.
- Sie beruht auf dem Solidarprinzip: Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Gesundheitszustand.
- Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
- Sie haben die freie Wahl zwischen den gesetzlichen Krankenkassen.
Rechner: Was spart ein Krankenkassenwechsel?
Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif
Die Leistungen der Krankenkassen sind zu rund 95 Prozent gleich – beim Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich machen Zusatzbeitrag und freiwillige Extras den Unterschied.

Achten Sie beim Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich vor allem auf diese Kriterien:
| Vergleichskriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Kassenindividueller Zusatzbeitrag | der größte Preisunterschied zwischen den Kassen |
| Bonusprogramme & Extraleistungen | Zuschüsse, Vorsorge, Gesundheitskurse |
| Service & Erreichbarkeit | Geschäftsstellen, App, Hotline |
| Wahltarife | Selbstbehalt- oder Beitragsrückerstattungstarife |
| Zusatzversicherungen | Kooperationen für Zahn- und Klinikschutz |
Am schnellsten gelingt der Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich über einen Tarifrechner, der Leistungen und Beiträge mehrerer Anbieter gegenüberstellt.
Zusatzbeitrag vergleichen
Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind weitgehend gleich – der Unterschied steckt im Zusatzbeitrag und in den freiwilligen Extras wie Bonusprogrammen. Ein Kassenvergleich spart schnell über hundert Euro im Jahr, und der Wechsel ist nach zwölf Monaten unkompliziert.
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Sie beruht auf dem Solidarprinzip: Alle Mitglieder zahlen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ein, und alle erhalten unabhängig vom Beitrag dieselbe medizinische Grundversorgung. Gesunde tragen so für Kranke, Junge für Alte und Gutverdiener für Geringverdiener mit.
Charakteristisch ist das Sachleistungsprinzip: Sie strecken keine Rechnungen vor, sondern legen beim Arzt Ihre Versichertenkarte vor. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse. Organisiert ist die GKV in rund 95 selbstverwalteten Krankenkassen, deren Kernleistungen der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festlegt.
Solidarprinzip statt Risikoprüfung
In der GKV gibt es keine Gesundheitsprüfung. Niemand wird wegen Vorerkrankungen abgelehnt oder zahlt einen Risikozuschlag – ein zentraler Unterschied zur privaten Krankenversicherung.
Pflichtversichert oder freiwillig versichert?
Die GKV unterscheidet zwischen Pflichtmitgliedern und freiwillig Versicherten. Wer dazugehört, zeigt die Übersicht:
| Status | Wer | Beitrag |
|---|---|---|
| Pflichtversichert | Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze, Azubis, Rentner, Studierende, ALG-Bezieher | einkommensabhängig |
| Freiwillig versichert | Gutverdiener über der Pflichtgrenze, Selbstständige, die in der GKV bleiben | einkommensabhängig, mit Mindestbeitrag |
| Familienversichert | Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen | beitragsfrei |
Vorteile und Nachteile der GKV
Vorteile
- Beitragsfreie Familienversicherung für Angehörige
- Keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge
- Beitrag sinkt bei geringerem Einkommen
- Einfache Abrechnung über die Versichertenkarte
- Freie Wahl und einfacher Wechsel der Kasse
Nachteile
- Leistungen auf Niveau der Regelversorgung
- Komfortleistungen nur über Zusatzversicherung
- Beitrag steigt mit dem Einkommen
- Längere Wartezeiten auf Facharzttermine
- Begrenzte Leistungen bei Zahnersatz und Sehhilfen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die GKV übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung. Dazu zählen ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Bei Zahnersatz zahlt sie einen befristeten Festzuschuss zur Regelversorgung, der oft nur einen Teil der Kosten deckt.

Wo die GKV nur wenig zahlt – etwa beim hochwertigen Zahnersatz, im Krankenhaus oder beim Heilpraktiker – lassen sich die Lücken mit einer Krankenzusatzversicherung gezielt schließen.
Wie hoch ist der Beitrag zur GKV?
Der Beitrag setzt sich aus einem bundesweit einheitlichen und einem kassenindividuellen Teil zusammen:
Berechnet wird der Beitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze; Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag inklusive Zusatzbeitrag paritätisch. Da der Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse variiert, ist er der wichtigste Hebel beim Kassenvergleich.
Sonderkündigungsrecht
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie auch vor Ablauf der Mindestbindung kündigen und zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Krankenkassen vergleichen
Finden Sie die Kasse mit günstigem Zusatzbeitrag und passenden Extras.
Krankengeld bei längerer Krankheit
Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und die GKV zahlt Krankengeld. Es beträgt rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettos, und ist nach oben gedeckelt. Gutverdiener spüren hier eine Lücke zum gewohnten Nettoeinkommen, die sich mit einem Krankentagegeld schließen lässt.
Die beitragsfreie Familienversicherung
Ein großer Vorteil der GKV ist die Familienversicherung: Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder ohne eigenes oder mit nur geringem Einkommen sind kostenlos mitversichert. Gerade für Familien mit einem Verdiener ist das ein erheblicher finanzieller Pluspunkt gegenüber der PKV, in der jede Person einen eigenen Beitrag zahlt.

Welche Krankenkassen gibt es?
Die gesetzlichen Kassen unterscheiden sich kaum bei den Pflichtleistungen, aber bei Zusatzbeitrag, Service und freiwilligen Extras. Es gibt mehrere Kassenarten:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) – regional organisiert.
- Betriebskrankenkassen (BKK) – ursprünglich an Unternehmen gebunden, heute meist geöffnet.
- Innungskrankenkassen (IKK) – mit handwerklichem Ursprung.
- Ersatzkassen wie TK, Barmer oder DAK – bundesweit offen.
- Knappschaft und landwirtschaftliche Kasse als Sonderformen.
Krankenkasse wählen und wechseln
Sie können Ihre Kasse frei wählen und unkompliziert wechseln:
- Mindestbindung beachten
Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft ist ein Wechsel möglich – bei Beitragserhöhung sofort.
- Neue Kasse wählen
Vergleichen Sie Zusatzbeitrag, Bonusprogramme und Service.
- Mitgliedschaft beantragen
Die neue Kasse übernimmt in der Regel die Kündigung bei der alten Kasse.
- Lückenlos versichert bleiben
Der Leistungsanspruch besteht während des Wechsels ohne Unterbrechung weiter.
Zuzahlungen und Belastungsgrenze
Auch gesetzlich Versicherte beteiligen sich an einigen Kosten. Üblich sind 10 Prozent Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten (mindestens 5, höchstens 10 Euro, nie mehr als der Preis), 10 Euro pro Tag im Krankenhaus für maximal 28 Tage im Jahr sowie Zuzahlungen bei Heil- und Hilfsmitteln. Damit niemand überfordert wird, gilt eine Belastungsgrenze: Mehr als 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens müssen Sie nicht zuzahlen, bei chronisch Kranken sind es nur 1 Prozent. Sammeln Sie Quittungen – ist die Grenze erreicht, befreit Sie die Kasse für den Rest des Jahres.
Bonusprogramme und Wahltarife
Über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus bieten viele Kassen freiwillige Extras. Bonusprogramme belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten wie Vorsorge, Sport oder Nichtrauchen mit Prämien oder Zuschüssen. Wahltarife ermöglichen etwa einen Selbstbehalt gegen Beitragsrückerstattung oder besondere Versorgungsformen. Diese Angebote unterscheiden sich von Kasse zu Kasse und können – neben dem Zusatzbeitrag – den Ausschlag bei der Kassenwahl geben.
Die größten gesetzlichen Krankenkassen
Die mitgliederstärksten Kassen sind bundesweit geöffnet und für jeden wählbar. Dazu zählen die großen Ersatzkassen ebenso wie die regional organisierte AOK-Gemeinschaft:
Da die Grundleistungen überall gleich sind, lohnt der Vergleich vor allem beim Zusatzbeitrag und bei den freiwilligen Extras.
Solidarprinzip und Beitragsbemessung
Das Solidarprinzip ist das Herzstück der GKV: Der Beitrag bemisst sich an der Leistungsfähigkeit, der Anspruch auf Leistungen ist für alle gleich. Dadurch tragen Gesunde für Kranke und Gutverdiener für Geringverdiener mit. Begrenzt wird die Beitragslast durch die Beitragsbemessungsgrenze, oberhalb derer das Einkommen beitragsfrei bleibt. Über die Zukunft des dualen Systems – Stichwort „Bürgerversicherung“ – wird politisch immer wieder diskutiert; an den Grundmechanismen der GKV ändert das bislang nichts.
Vorsorge, Reha und weitere Leistungen
Über die Akutversorgung hinaus übernimmt die GKV ein breites Spektrum an Vorsorge- und Zusatzleistungen: Gesundheits-Check-ups, Krebsfrüherkennung, Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung sowie die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommen die medizinische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen nach Operationen. Auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft – von der Hebamme bis zur Entbindung – sind abgedeckt. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie und Hilfsmitteln wie Gehhilfen beteiligt sich die Kasse, meist gegen eine gesetzliche Zuzahlung.
Was die GKV nicht oder nur wenig zahlt
So solide die Grundversorgung ist – bei Komfort- und Mehrleistungen endet sie schnell. Nur einen Teil oder gar nichts zahlt die GKV etwa bei hochwertigem Zahnersatz, bei Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus, beim Heilpraktiker, bei Sehhilfen für Erwachsene sowie bei vielen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Genau diese Lücken lassen sich mit einer Krankenzusatzversicherung gezielt und vergleichsweise günstig schließen.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Wer privat versichert ist, kann unter bestimmten Bedingungen in die GKV zurückkehren – etwa wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Entscheidend ist das Alter: Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen. Details erläutern wir auf der Seite private oder gesetzliche Krankenversicherung.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Die GKV übernimmt nach dem Sachleistungsprinzip die medizinisch notwendige Versorgung: Arzt- und Facharztbesuche, Krankenhaus, Medikamente, Vorsorge, Reha und Krankengeld ab der siebten Woche. Bei Zahnersatz gibt es nur einen Festzuschuss, beim Krankenhaus die Regelversorgung im Mehrbettzimmer. Genau hier setzen Zusatzversicherungen an.
Beitragssatz und Zusatzbeitrag
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (2025 im Schnitt rund 2,5 %). Angestellte und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag. Der Zusatzbeitrag ist der größte Hebel beim Kassenvergleich – hier lassen sich oft über hundert Euro im Jahr sparen.
GKV und PKV: das duale System der Krankenversicherung in Deutschland
Die Krankenversicherung in Deutschland ruht auf zwei Säulen: der gesetzliche Krankenkasse und der private Krankenversicherung (PKV). Für die meisten Arbeitnehmer gilt eine Versicherungspflicht – sie sind gesetzlich krankenversichert. Wer als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdient, als Selbstständiger oder als Beamter tätig ist, kann sich privat versichern und ist dann privat krankenversichert.
Beim Vergleich von GKV und PKV zählen Beitrag, Leistungen und Lebenssituation. Die gesetzlichen Kassen organisieren sich in Selbstverwaltung; der GKV-Spitzenverband vertritt sie gemeinsam und sichert die medizinische Versorgung. Auch freiwillig Versicherte bleiben in der GKV. Ein Kassenwechsel ist unter Beachtung der Kündigungsfrist möglich, ein Wechsel in die PKV nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Krankenkassen: AOK, TK, Barmer, BKK & Co.
Über 90 gesetzliche Kassen stehen zur Wahl – von den großen Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK) über die AOKn bis zu Betriebs- und Innungskrankenkassen. Die Pflichtleistungen sind nahezu identisch; Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag, bei Bonusprogrammen und Wahltarifen sowie im Service. Ein Wechsel ist nach zwölf Monaten Bindungsfrist möglich.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Worin unterscheiden sich die Krankenkassen?
Wie hoch ist der Beitrag in der GKV?
Wer ist in der GKV pflichtversichert?
Sind Kinder kostenlos mitversichert?
Was ist der Unterschied zwischen pflicht- und freiwillig versichert?
Kann ich die Krankenkasse wechseln?
Was zahlt die GKV beim Zahnersatz?
Was ist Krankengeld?
Kann ich als Selbstständiger in die GKV?
Welche Krankenkasse ist die beste?
Bleibt mein Schutz beim Kassenwechsel erhalten?
Weiterlesen: Krankenversicherung sowie PKV-Zuschuss für Rentner.
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