Sozialpartnermodell 2026:die reine Beitragszusage der bAV

Das Sozialpartnermodell ist eine reine Beitragszusage der bAV ohne Garantien – mit höherer Renditechance, eingeführt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Reine BeitragszusageOhne Garantie, mehr RenditePer Tarifvertrag
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Private Altersvorsorge Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sozialpartnermodell (Nahles-Rente) ist eine reine Beitragszusage.
  • Der Arbeitgeber haftet nicht für eine garantierte Leistung („pay and forget“).
  • Ohne Garantien sind renditestärkere Anlagen möglich.
  • Es wird über Tarifverträge der Sozialpartner eingeführt.

Sozialpartnermodell Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif

Mehr Rendite durch Verzicht auf Garantien – das ist die Idee des Sozialpartnermodells. Beim Sozialpartnermodell Vergleich zählen Anlagestrategie, Kosten und die tarifvertragliche Grundlage.

Infografik: Worauf es beim Versicherungsvergleich ankommt
Die fünf wichtigsten Kriterien für einen guten Versicherungsvergleich.

Achten Sie beim Sozialpartnermodell Vergleich vor allem auf diese Kriterien:

Vergleichskriterium Warum es zählt
Reine Beitragszusage keine garantierte Leistung
Renditechance höher durch chancenorientierte Anlage
Tarifvertrag Einführung über Sozialpartner
Kollektive Anlage Risikoausgleich in der Gemeinschaft
Kostenquote mindert die Rendite

Wichtig ist beim Sozialpartnermodell Vergleich, nicht allein den Beitrag, sondern das gesamte Leistungspaket, die Bedingungen und die Anbieterqualität zu betrachten.

Dennis Becker, Versicherungsexperte

Dennis Becker · Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Mehr Chance ohne Garantie

Das Sozialpartnermodell verzichtet bewusst auf Garantien, um renditestärker anzulegen – das kann über lange Zeiträume mehr Betriebsrente bringen. Voraussetzung ist ein entsprechender Tarifvertrag. Wer es nutzen kann, sollte Anlagestrategie und Kosten prüfen und das fehlende Garantieversprechen einordnen.

Was ist das Sozialpartnermodell?

Das Sozialpartnermodell, umgangssprachlich „Nahles-Rente“, ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt wurde. Es ist eine reine Beitragszusage: Der Arbeitgeber zahlt nur die Beiträge („pay and forget“) und haftet nicht für eine bestimmte Leistung. Eingeführt wird es über Tarifverträge.

Reine Beitragszusage: Renditechance ohne Garantie

Weil keine Garantien gegeben werden müssen, kann das Kapital chancenorientierter angelegt werden – mit höherer erwarteter Rendite. Das Risiko wird in einem Kollektiv ausgeglichen. Statt einer festen Zusage gibt es eine Zielrente, die je nach Kapitalmarktentwicklung schwanken kann.

Tarifvertrag als Voraussetzung

Das Sozialpartnermodell steht nur Beschäftigten offen, deren Branche oder Unternehmen einen entsprechenden Tarifvertrag abgeschlossen hat. Die Verbreitung wächst, ist aber noch begrenzt.

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Vor- und Nachteile

Die Stärke liegt in der Renditechance und der Entlastung des Arbeitgebers von Haftungsrisiken, was die Verbreitung der bAV fördern soll. Der Verzicht auf Garantien ist für sicherheitsorientierte Beschäftigte gewöhnungsbedürftig.

Vorteile

  • Höhere Renditechance
  • Keine Arbeitgeberhaftung – fördert die bAV
  • Kollektiver Risikoausgleich

Nachteile

  • Keine garantierte Leistung
  • Nur per Tarifvertrag
  • Zielrente kann schwanken

Die Zielrente verstehen

Statt einer garantierten Leistung gibt es im Sozialpartnermodell eine Zielrente: eine angestrebte Höhe, die je nach Kapitalmarktentwicklung schwanken kann. Der Verzicht auf Garantien erlaubt eine chancenorientierte Anlage. Schwankungen werden in einem Kollektiv ausgeglichen, was die Stabilität erhöht.

Verbreitung, Tarifvertrag und Voraussetzungen

Das Sozialpartnermodell steht nur Beschäftigten offen, deren Branche oder Unternehmen einen entsprechenden Tarifvertrag abgeschlossen hat. Die Verbreitung wächst seit der Einführung, ist aber noch begrenzt. Prüfen Sie, ob das Modell in Ihrem Tarifbereich verfügbar ist.

Wer trägt das Sozialpartnermodell? Sozialpartner und Sicherungsbeitrag

Das Sozialpartnermodell wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt und beruht auf einem Tarifvertrag zwischen den Sozialpartnern – also Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Sie legen die Eckpunkte dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge fest und übertragen die Durchführung auf eine gemeinsame Versorgungseinrichtung wie einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung.

Illustration zur Altersvorsorge
Diese Vorsorge baut zusätzliches Kapital für den Ruhestand auf – staatlich gefördert und flexibel.

Finanziert wird die Zielrente per Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts wird vom Arbeitnehmer eingezahlt, der Arbeitgeber muss einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent beisteuern, da er Sozialversicherungsbeiträge spart. Zusätzlich zahlen viele Tarifverträge einen kollektiven Sicherungsbeitrag, der die Kapitalanlage stabilisiert. Reguliert wird das Ganze von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So entstehen durch die renditeorientierte Kapitalanlage höhere Renditen als bei klassischen Garantieprodukten.

Häufige Fragen zum Sozialpartnermodell

Was ist das Sozialpartnermodell?
Eine reine Beitragszusage der bAV (Nahles-Rente) ohne Garantien, dafür mit höherer Renditechance, eingeführt über Tarifverträge.
Warum gibt es keine Garantie?
Der Verzicht auf Garantien erlaubt eine chancenorientiertere Anlage und damit höhere erwartete Renditen.
Wer kann das Sozialpartnermodell nutzen?
Beschäftigte, deren Branche oder Unternehmen einen entsprechenden Tarifvertrag abgeschlossen hat.
Was ist eine Zielrente?
Eine angestrebte, aber nicht garantierte Rentenhöhe, die je nach Kapitalmarktentwicklung schwanken kann.
Haftet der Arbeitgeber?
Nein, bei der reinen Beitragszusage zahlt er nur die Beiträge und haftet nicht für eine bestimmte Leistung.
Ist es schon weit verbreitet?
Die Verbreitung wächst, ist aber noch begrenzt und an Tarifverträge gebunden.
Wer regelt das Sozialpartnermodell?
Die Sozialpartner – Gewerkschaft und Arbeitgeberverband – legen es per Tarifvertrag fest. Eingeführt wurde es mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) als reine Beitragszusage ohne Garantie.
Muss der Arbeitgeber etwas dazuzahlen?
Ja. Bei der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten, da er Sozialversicherungsbeiträge spart. Oft kommt ein kollektiver Sicherungsbeitrag hinzu.
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Dennis Becker

Dennis Becker

Versicherungsmakler · über 22 Jahre Erfahrung

Dennis Becker ist Versicherungsmakler mit über 22 Jahren Erfahrung und Experte für Kranken-, Pflege- und Vorsorgeversicherungen. Die Tücken von Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Tarifbedingungen kennt er aus tausenden Beratungsgesprächen. Auf Versicherungsriese.de stellt er sicher, dass die Ratgeber zu Gesundheit und Vorsorge versicherungstechnisch korrekt und verständlich sind, damit Verbraucher im Ernstfall wirklich abgesichert sind.