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Erfahren Sie hier, welche Versicherung für Ihren Betriebsinhalt ideal ist!
Was ist eine Betriebsinhaltsversicherung und was ist mit ihr versichert?
Bei dem hier vorgestellten Produkt handelt es sich um eine Sachversicherung für den gewerblichen Bereich. Die Deckung durch die Betriebsinhaltsversicherung bezieht das gesamte Inventar des Unternehmens ein. Das sind sämtliche technischen und kaufmännischen Einrichtungen, die zur Durchführung der Produktion benötigt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Maschinen und Anlagen
- Werkzeuge
- Vorräte Lagergegenstände
- bereits produzierte Waren
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Bürobedarf
- mitversichert sind auch elektrische und elektronische Geräte wie Computer, Telekommunikationsanlagen, Datenspeicher
- Die Absicherung erstreckt sich auch auf Daten, darunter z. B. Auftragsbücher, Kundendaten, Inventarlisten oder Programme, die für die Durchführung des Geschäftsbetriebs notwendig sind.
- Kommissionsware und bereits bezahlte Waren von Kunden, die zur Auslieferung vorbereitet ist
Kurz gesagt, die Betriebsinhaltsversicherung versichert die gesamte Betriebseinrichtung. Im Schadensfall erstatten die Versicherer für gewöhnlich den Neuwert der zerstörten oder verloren gegangenen Gegenstände.
Welches Risiko ist durch die Inventarversicherung im Schadensfall abgesichert?
Das kommt auf die jeweilige Versicherung und den ausgewählten Tarif an. In den Basistarifen sind meistens folgende Schäden versichert:
- Einbruchdiebstahl
- Diebstahl
- Feuer und Schäden durch Rauch
- Schäden durch Leitungswasser, einschließlich der Löschanlage
- Sturm & Hagel
Der Versicherungsumfang kann jedoch auf Wunsch durch Zusatzoptionen erweitert werden. Für IT-Unternehmen wäre zum Beispiel eine zusätzliche Elektronikversicherung sinnvoll. Befindet sich das Firmengebäude in einer schneereichen Gegend, könnte Schneedruck als versicherte Gefahr in den Vertrag aufgenommen werden. Andere optionale Ergänzungen sind Schäden am Inventar, die durch Vandalismus oder Glasbruch verursacht werden.
Was leistet die Versicherung bei einem Schaden?
Kommt es im Betrieb zu einem Schaden, wird der Neuwert der zerstörten oder beschädigten versicherten Sache oder Betriebsmittel ersetzt. Gegebenenfalls trägt die Versicherung auch die Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Nebenschäden sind ebenfalls in der Betriebsinhaltsversicherung enthalten. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten von Brandbekämpfungsmaßnahmen, Löscharbeiten und Beräumung oder Aufwendungen, mit denen das Unternehmen die Aufrechterhaltung der Produktion sichern will. Je nach Anbieter und Tarif werden auch die Folgekosten einer Sanierung getragen. Einnahmeeinbußen durch eine Betriebsunterbrechung werden bis zu einem gewissen Umfang kompensiert.
Wann greift der Versicherungsschutz für die Betriebseinrichtung nicht?
Bestimmte Fälle oder Vorkommnisse unterliegen einem Ausschluss der Versicherungsleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden (Sabotage, Betrug)
- Zerstörungen durch Kriege, innere Unruhen und Aufstände
- Zerstörungen durch Kernenergie
- Schäden, die durch Abnutzung oder Verschleiß oder Verschleißteile entstanden sind
- Zerstörungen durch Elementarereignisse wie Starkregen, Hochwasser, Erdrutsche oder Lawinen, außer wenn im Versicherungsvertrag Elementarschäden versichert sind
- Beschädigung oder Zerstörung von gemieteten Betriebsmitteln
- Haftpflichtschäden (dafür ist die Betriebshaftpflicht zuständig)
Was sind typische Beispiele für einen Schadenfall?
In einem Handwerksbetrieb bricht in der Nacht ein Feuer aus. Ursache war ein Kurzschluss in den elektrischen Leitungen. Der Eintritt des Schadens wird spät bemerkt, weil sich das Feuer in der Nacht ereignete und die Werkstatt in einem Industriegebiet liegt. Die Einrichtung wird durch das Feuer und die Löscharbeiten fast vollständig zerstört. Ohne eine Betriebsinhaltsversicherung wären die finanziellen Folgen für die kleine Firma verheerend und würden wahrscheinlich die Geschäftsaufgabe bedeuten.
In einer Bäckerei kommt es zu einem Wasserrohrbruch, der enorme Auswirkungen hat. Die Einrichtung, einschließlich der Backöfen, wird unbrauchbar. Auch Waren und Vorräte müssen entsorgt werden. Die entstehenden Kosten könnte die Bäckerei mit ihren geringen finanziellen Reserven nicht tragen.
Ein Ladengeschäft wickelt überwiegend Bargeschäfte ab. Das wissen auch ein paar Kriminelle. Nachts brechen sie ein und plündern die Kasse. Weil sie dort nicht viel Geld vorfinden, zerstören sie aus Frustration die gesamte Einrichtung. Ohne Entschädigung durch die Betriebsinhaltsversicherung müsste das Geschäft für immer schließen.
Ist es sinnvoll, mit einer Betriebsinhaltsversicherung versichert zu sein?
Wie die weiter oben angeführten Fallbeispiele zeigen, ist für die überwältigende Mehrzahl aller Unternehmen der Abschluss der Betriebsinhaltsversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern sogar unverzichtbar. Die Ausstattung des Geschäfts mit Maschinen, Geräten, Vorräten und Betriebsstoffen bildet die Geschäftsgrundlage. Wird diese Ausstattung zerstört, steht die betriebliche Existenz auf dem Spiel. Solchen Gefahren ist jedes Unternehmen ausgesetzt, egal wie groß oder klein es ist. Durch eine Betriebsinhaltsversicherung lässt sich die Gefahr jedoch erheblich reduzieren und auf ein beherrschbares Niveau senken.
Vergleich der Betriebsinhaltsversicherung: Worauf bei der Absicherung achten?
Beim Betriebsinhaltsversicherung Vergleich spielen mehrere Kriterien eine Rolle, mit denen wir uns in diesem Abschnitt beschäftigen wollen.
Versicherungssumme
Sie wird auch Deckungssumme genannt und ist der wichtigste Faktor überhaupt. Die Höhe der vereinbarten Deckungssumme sollte möglichst genau dem tatsächlichen Wert des Unternehmens entsprechen. Der besteht nicht nur aus dem Wert des Inventars, sondern auch aus den Vorräten, Fertigprodukten und allen Stoffen, die für die Produktion benötigt werden. Eine zu niedrige Versicherungssumme bringt die Gefahr der Unterversicherung mit sich. Wird sie zu hoch angesetzt, spricht man von einer Überversicherung. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer zahlt unnötig hohe Beiträge.
Selbstbeteiligung
In vielen Verträgen ist auch von Selbstbehalten die Rede. Bis zu der beim Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung vereinbarten Höchstgrenze muss der Unternehmer Schäden aus eigenen Mitteln bezahlen. Die Selbstbeteiligung sollte darum so gewählt werden, dass sie zwar den Beitrag reduziert, im Schadensfall den Betrieb jedoch nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringt.
Leistungsumfang
Der Versicherungsbedarf jedes Unternehmens ist unterschiedlich. Er hängt von der Branche und der Größe der Firma ab. Dementsprechend sollten in den Versicherungsvertrag nur solche Leistungen aufgenommen werden, die auch wirklich benötigt werden. Eine Schreinerei wird z.B. in der Regel kaum eine Elektronikversicherung benötigen. Für Selbstständige und Kleinunternehmen genügt die in die Versicherungspolice integrierte Betriebsausfallversicherung. Sie gewährt Schutz bei vorübergehenden Stillständen der Produktion bis zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft. Große Firmen mit vielen Mitarbeitern sind dagegen besser beraten, eine separate Betriebsausfallversicherung abzuschließen, damit keine Deckungslücke entsteht.
Versicherungsbedingungen
Das Sprichwort sagt, dass der Teufel im Detail läge. Das trifft zumindest auf die Konditionen vieler Versicherungspolicen zu. Kunden sollten vor Vertragsabschluss darauf achten, dass bestimmte Konditionen im Vertrag enthalten sind. Dazu gehören unter anderem:
- Keine Kürzung der Versicherungsleistung beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Die Klausel sollte bis zur Höhe der vollen Versicherungssumme gelten.
- Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung für Schäden in begrenzter Höhe. Experten empfehlen, dafür einen Betrag von beispielsweise 3.000 bis 5.000 Euro in den Vertrag aufzunehmen.
- Kostenübernahme für provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Schadensereignis wie Brand oder Einbruch.
- Im Freien gelagerte Sachen sollten von der Betriebsinhaltsversicherung ebenfalls gedeckt sein.
- Mitversicherung von Überspannungsschäden, die durch Blitzschlag verursacht wurden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Bei einer Inventarversicherung handelt es sich um ein Versicherungsprodukt für Gewerbekunden. Das bedeutet, es gibt keine Pauschalpreise wie bei der Hausratversicherung. Jede Versicherungspolice ist maßgeschneidert. Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab:
- Anbieter
- Tarif
- Versicherungssumme
- Größe und Wert des Unternehmens
- Branche
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Leistungsumfang
- Zusatzoptionen
Existenzgründer erhalten mitunter einen besonderen Rabatt. Kosten können auch gespart werden, wenn mehrere Versicherungsprodukte von derselben Versicherungsgesellschaft bezogen werden.
Ja, in der Steuererklärung werden die Ausgaben für die Betriebsinhaltsversicherung berücksichtigt. Sie gelten als Betriebsausgaben und sind in vollem Umfang von der Einkommenssteuer absetzbar.
Wenn die Ausstattung und Vorräte eines Unternehmens durch eine Betriebsinhaltsversicherung versichert werden sollen, bedeutet das keineswegs, dass sich der Inhaber entspannt zurücklehnen kann. Im Gegenteil, er muss alles in seiner Macht Stehende tun, um Gefahren so gut wie möglich zu reduzieren und entstandene Schäden nebst Folgeschaden so gering wie möglich zu halten. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann der Versicherer sogar auf die Umsetzung bestimmter Maßnahmen bestehen:
- Einbruchhemmende Fenster und Türen
- Installation einer Alarmananlage
- Installation von Brandmelde- und Bekämpfungsanlagen
- Überwachungskameras
- Regelmäßige (dokumentierte) Schulung der Mitarbeiter in den Fragen Brandschutz und Sicherheit
Kommt es zu einem Schaden, müssen Maßnahmen getroffen werden, um dessen Ausmaß zu begrenzen, Folge- und Nebenkosten gering zu halten und zu verhindern, dass Personen verletzt werden.
Die Schadenmeldung an die Versicherungsgesllschaft muss so bald wie möglich erfolgen. Sie sollte durch Dokumente begleitet werden, die das Problem beweiskräftig unterstützen. Das sind beispielsweise Aufnahmen von Überwachungskameras, Fotos oder selbstgedrehte Videos und Zeugenaussagen. Falls zutreffend, muss eine Kopie der Anzeige bei der Polizei beigefügt werden. Zeitgleich zur Meldung muss die Schadensstelle provisorisch gesichert werden, um eine Ausweitung zu verhindern. Mit Aufräumungs- und Reparaturarbeiten darf jedoch erst begonnen werden, wenn die Versicherungsgesellschaft die Schadensstelle inspiziert und ihre Erlaubnis gegeben hat. Das kann einige Zeit dauern, besonders wenn es sich um einen Elementarschaden handelt, der mehrere Firmen in der Region betraf.
Hier ist eigene Recherche gefragt. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten ihre Produkte im Internet an. Dort können sich Verbraucher individuell beraten lassen. Der Versicherer erstellt ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Es lohnt sich auf jeden Fall, mehrere solcher Angebote miteinander zu vergleichen, da die Unterschiede zwischen den Preisen und Konditionen groß sind. Alternativ können sich Unternehmer auch an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden, der Angebote mehrerer Gesellschaften einholt. Die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer stellen auf Wunsch den Kontakt her, Eigenrecherche ist natürlich auch möglich.
Die Betriebsinhaltsversicherung dient dem Schutz vor finanziellen Einbußen, die durch Schäden am Betriebsinhalt wie Maschinen, Büroeinrichtung oder Warenlager entstehen können. Die Höhe der Deckungssumme sollte individuell je nach Umfang und Wert des Betriebsinhalts festgelegt werden. Eine pauschale Empfehlung kann an dieser Stelle nicht gegeben werden. Es ist ratsam, eine genaue Bestandsaufnahme durchzuführen und dabei auch zukünftige Investitionen zu berücksichtigen, um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Ein zu geringer Versicherungsschutz kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, während ein zu hoher Schutz unnötig hohe Prämien verursacht. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann hinzugezogen werden, um die optimale Deckungssumme der Betriebsinhaltsversicherung zu ermitteln.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel an dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen und die erste Prämie gezahlt wurde. Es gibt jedoch auch Ausnahmen in Form von Wartezeiten. Eine Wartezeit bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht sofort beginnt, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist. Diese Frist kann zwischen einem und drei Monaten liegen und dient dazu, das Risiko für den Versicherer zu minimieren. Es ist daher ratsam, die genauen Wartebedingungen im Versicherungsvertrag zu prüfen. In Ausnahmefällen kann es auch eine sogenannte Vorversicherungsfrist geben. Diese tritt ein, wenn das Unternehmen bereits in der Vergangenheit eine Betriebsinhaltsversicherung hatte, diese jedoch gekündigt wurde. Hier kann es zu einer Karenzzeit kommen, innerhalb derer kein Versicherungsschutz besteht.