Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung)
Darum ist sie so wichtig!

Einzahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Attraktives Modell der betrieblichen Altersvorsorge

Einsparungen bei Sozialversicherungsbeiträgen

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Fakten auf einen Blick

  • Bei der Entgeltumwandlung verzichten Angestellte auf einen Teil ihres Gehalts, um diesen in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
  • Durch den Gehaltsverzicht reduzieren sich Steuern und Sozialabgaben.
  • Der steuerfreie Höchstbetrag zur Entgeltumwandlung liegt 2019 bei 6.432 Euro im Jahr.

Was bedeutet Entgeltumwandlung?

Wird die betriebliche Altersvorsorge nicht allein vom Arbeitgeber bereitgestellt, so bezeichnet man die Einzahlung des Arbeitnehmers in die Altersvorsorgeeinrichtung als Entgeltumwandlung. Bei einer Bruttoentgeltumwandlung erfolgt die Zahlung des Versicherungsbeitrages, beziehungsweise die Einzahlung in eine Unterstützungskasse, steuer- und sozialabgabenfrei aus dem Bruttolohn oder Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Bei der Nettoentgeltumwandlung werden die Beiträge wie bei einem privaten Versicherungsvertrag aus dem bereits versteuerten und mit Sozialabgaben belegten Nettoarbeitsentgelt gezahlt. Staatliche Förderungen können in Form von Riesterzulagen geltend gemacht werden.

Was heißt „Entgeltumwandlung“ genau?

Der Begriff „Entgeltumwandlung“ bedeutet, dass ein Teil des Entgelts (Lohn) als Beitrag für die Altersvorsorge aufgewendet wird. Arbeitnehmer verzichten also auf einen Anteil ihres Gehalts, um diesen für die Zukunft zu investieren. Synonym zur Entgeltumwandlung lassen sich auch die Begriffe „Lohn- oder Gehaltsumwandlung“ sowie „Lohn-, Entgelt- oder Gehaltsverzicht“ verwenden.

Unterstützungskasse oder Direktversicherung: Wie wird die Entgeltumwandlung angelegt?

Um von einem Gehaltsverzicht Gebrauch machen zu können, müssen die Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Da ihr Arbeitgeber dabei als Vertragspartner fungiert, entscheidet dieser, bei welchem Anbieter die Altersvorsorge abgeschlossen wird. Dennoch sollten Verbraucher sich nicht alleinig auf die Optionen des Unternehmens verlassen. Sie sollten die Konditionen mit weiteren Anbietern vergleichen und ihrem Arbeitgeber unter Umständen eine andere Gesellschaft vorschlagen.

Eine Gehaltsumwandlung lässt sich in folgenden Vorsorgeprodukte anlegen:

Für Personen im öffentlichen Dienst gelten Tarifverträge zur Entgeltumwandlung. Diese sind im Regelfall an die Entgeltumwandlung der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) gebunden.

Warum ist die Gehaltsumwandlung so wichtig?

Arbeitgeber sind seit dem Jahr 2002 verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung anzubieten.

Bei der Entgeltumwandlung setzen die Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts für die Finanzierung der Altersvorsorgebeiträge ein. Sie sichern sich damit Steuervorteile und Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Bei Versicherungsverträgen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt: Für Beiträge bis 268 Euro pro Monat fallen aktuell keine Sozialversicherungsbeiträge an. Altersvorsorgebeiträge bis 536 Euro sind in voller Höhe steuerfrei. (Stand März 2019).

Der Versicherer wird stets vom Arbeitgeber ausgewählt. Der Arbeitnehmer kann einen Vertrag zu besseren Konditionen vorschlagen. Einen Rechtsanspruch hierauf hat er nicht.

Neben den staatlichen Förderungen sind vor allem die günstigeren Konditionen interessant, zu denen die Versicherungsverträge vom Arbeitgeber abgeschlossen werden können. Da dieser oft Verträge für die gesamte Belegschaft abschließt, profitiert er von Gruppenrabatten, die den Versicherungsbeitrag reduzieren. So ist gestaltet sich die Absicherung über den Arbeitgeber gegenüber der privaten Altersvorsorge, die vom Versicherten selbst organisiert wird, oft profitabler.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichten die Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Lohns. Dabei ist elementar, dass der Betrag aus dem Bruttogehalt geschöpft wird. Demzufolge reduziert sich der zu versteuernde Anteil des Einkommens. Auch die Sozialabgaben für Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Rente und Arbeitslosenabsicherung fallen niedriger aus. Ein gutes Beispiel für die Entgeltumwandlung lässt sich mit einem Rechner für das Brutto-Netto-Einkommen erstellen:

30-jähriger, lediger und kinderloser Arbeitnehmer. Gesetzlich versichert, Steuerklasse 1
Bruttolohn: 2.500 Euro
Ohne betriebliche Altersvorsorge
Zu versteuerndes Einkommen: 2.500 Euro

Rentenversicherung: 232,50
Arbeitslosenversicherung: 31,25 Euro
Pflegeversicherung: 44,38 Euro
Krankenversicherung: 193,75 Euro
Gesamt Sozialabgaben: 501,88 Euro

Lohnsteuer: 294,00 Euro
Solidaritätszuschlag: 16,17 Euro
Kirchensteuer: 23,52 Euro
Gesamt Steuern: 333,69 Euro
Bruttolohn: 2.500 Euro
Aufwendung für bAV: 200 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 2.300 Euro

Rentenversicherung: 213,90
Arbeitslosenversicherung: 28,75 Euro
Pflegeversicherung: 40,83 Euro
Krankenversicherung: 178,25 Euro
Gesamt Sozialabgaben: 461,73 Euro

Lohnsteuer: 247,50 Euro
Solidaritätszuschlag: 13,61 Euro
Kirchensteuer: 19,80 Euro
Gesamt Steuern: 461,73 Euro
Nettogehalt: 1.664,43 Euro Nettogehalt: 1.557,36 Euro

Dieses Beispiel macht deutlich, welche Vorteile die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge hat. Die Beispielperson bringt monatlich einen Betrag von 200 Euro für die Altersvorsorge auf. Die tatsächliche, spürbare Belastung liegt jedoch bei 107,07 Euro im Monat (1.664,43 Euro Gehalt ohne Entgeltumwandlung – 1.557,36 Euro Gehalt mit Entgeltumwandlung).

Die Gründe für die Einsparung sind bei Berücksichtigung der Steuern und Sozialabgaben ersichtlich. Da sich das zu versteuernde Einkommen reduziert, sinken auch die Abgaben.

Was spart der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung hat nicht nur für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile. Auch der Arbeitgeber spart dadurch Sozialabgaben. Allerdings bezuschussen viele Unternehmen die bAV ihrer Mitarbeiter, wodurch sich der Sparbetrag finanziell kaum mehr auswirkt. Auch verpflichtet das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz einige Unternehmen zur Arbeitgeberbeteiligung.

Steuerfreier Höchstbetrag der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung birgt wesentliche steuerliche Vorteile, allerdings sieht der Staat für die betriebliche Altersvorsorge einen Höchstbetrag vor. Bis 2018 lag der steuerfreie Höchstbetrag zur Entgeltumwandlung bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde der Förderrahmen jedoch auf acht Prozent erhöht. Davon profitieren vor allem Besserverdiener, die einen höheren Anteil steuerfrei einzahlen können.

Der Höchstbetrag zur Entgeltumwandlung liegt 2019 bei 6.432 Euro im Jahr. Dies entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der GRV. Steuerfrei sind Beiträge, die in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse abgeführt werden. ( § 3 Absatz 63 EStG – Steuerfreie Beträge bei der Entgeltumwandlung)

Wann ist eine Entgeltumwandlung sinnvoll?

Damit eine Entgeltumwandlung sinnvoll ist, muss die Steuer- und Sozialabgabenvergünstigung rentabler sein, als die Rentenabzüge. Das bedeutet, die betriebliche Altersvorsorge muss die niedrigere gesetzliche Rente kompensieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen der bAV steuer- und sozialabgabenpflichtig sind.

In den meisten Fällen ist die Entgeltumwandlung sinnvoll, wenn das Unternehmen die bAV bezuschusst. Denn durch die Arbeitgeberbeteiligung wird ein höherer Betrag in die Betriebsrente einbezahlt. Profitabel ist eine betriebliche Altersvorsorge zudem für Privatversicherte. Wenn sie während der Rentenphase privat krankenversichert waren, müssen sie die Leistungen der bAV lediglich versteuern. Es fällt kein zusätzlicher Beitrag für die Krankenabsicherung an.

Vorteile und Nachteile

Durch die Bruttoentgeltumwandlung lassen sich Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben einsparen.

Geld, das Arbeitnehmer aus ihrem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben, bleibt auch bei einem Jobwechsel oder einer Kündigung immer erhalten.

Die von dem Arbeitgeber eingezahlten Beiträge sind nach einer dreijährigen Mindestzugehörigkeit zum Unternehmen und bei einem Mindestalter von 23 Jahren ebenfalls unverfallbar.

Das vom Arbeitnehmer angesparte Geld ist in der Regel vor einer Anrechnung auf das Arbeitslosengeld und Hartz IV geschützt.

Die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge wirken sich im Leistungsfall mindernd auf die gesetzliche Altersrente, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und das Arbeitslosengeld aus.

Steuern und Sozialabgaben werden nur während der Einzahlungsphase eingespart. Im Alter werden Sozialbeiträge und Steuern auf die gesamte Rentenleistung fällig.

Wer kann eine Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen und ab wann?

Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Denn seit 2002 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung anzubieten. Dementsprechend können alle Angestellten von den Steuervorteilen profitieren. Dies gilt auch für Auszubildende, Teilzeitkräfte und Minijobber, wenn sie in die Rentenkasse einbezahlen.

Theoretisch kann eine Gehaltsumwandlung mit Arbeitsbeginn beansprucht werden. Da jedoch der Arbeitgeber Vertragspartner bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist, warten die meisten Unternehmen die Probezeit ab.

Das Einsparpotenzial bei der betrieblichen Altersvorsorge

Berechnungsbeispiel für eine Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung)

ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung Sparpotential
Monatsbruttogehalt 4.000 EUR 3.800 EUR
Sozialabgaben* 803 EUR 763 EUR 40 EUR
Einkommenssteuer* 789 EUR 723 EUR 66 EUR
Nettoeinkommen 2.408 EUR 2.314 EUR

* Quelle: https://www.gehalt.de/ | Arbeitnehmer, 25 Jahre alt, Steuerklasse 1, keine Kinder, Wohnort Berlin, Deutschland | Stand: 31.03.2019

Wichtig: Die Einsparung bei den Sozialversicherungsbeiträgen mindern die zukünftige gesetzliche Rente, die Leistungen aus der Krankenversicherung und aus der Arbeitslosenversicherung.

Auch der Arbeitgeber profitiert von einer Gehaltsumwandlung

Da Altersvorsorgebeiträge zum aktuellen Zeitpunkt bis zu 268 Euro monatlich von der Sozialabgabenpflicht befreit sind, profitiert auch der Arbeitgeber von einer Entgeltumwandlung. Er spart ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 20 Prozent des Bruttoentgelts. Verschiedene Arbeitgeber geben die Einsparungen als Versicherungsbeitrag an ihre Arbeitnehmer weiter.

Seit dem 01.01.2018 gilt in Deutschland das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Damit wurde auch die 15-Prozent-Pflicht als Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung eingeführt. Das bedeutet, dass sich Arbeitgeber, die das Sozialpartnermodell nutzen, an der bAV beteiligen müssen, wenn sie dadurch Sozialabgaben sparen. Das Unternehmen muss pauschal 15 Prozent des Umwandlungsbetrages zur betrieblichen Altersvorsorge beisteuern. Dies betrifft Betriebe, die ihren Angestellten eine Beitragszusage gewähren.

Wann lohnt sich eine Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer nicht?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen lohnenswert ist. Denn die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken. In einigen Fällen kann eine private Altersvorsorge jedoch rentabler sein. Ob sich eine Gehaltsumwandlung lohnt oder nicht, ist also von der jeweiligen Situation abhängig.

Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an der bAV:

Wenn sich der Arbeitgeber nicht finanziell an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligt, lohnt sich die Entgeltumwandlung nur begrenzt. Theoretisch können die Versicherten einen höheren Betrag einbezahlen, da ihre Steuer- und Sozialabgabenaufwendungen niedriger sind. Allerdings müssen sie berücksichtigen, dass auf Leistungen der Altersvorsorge wiederum Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Außerdem reduziert die Entgeltumwandlung den gesetzlichen Rentenanspruch, da ein niedrigerer Betrag einbezahlt wird.

Bei einem geringen Einkommen

Bei einem geringen Einkommen fallen die Steuern und Sozialabgaben bereits niedrig aus. Daher profitieren die Arbeitnehmer nicht direkt von einer Entgeltumwandlung für ihre Rente. Jedoch sieht das neue Betriebsrentenstärkungsgesetze eine Verbesserung für Geringverdiener vor: Arbeitgeber erhalten eine staatliche Förderung, wenn sie sich an der bAV ihrer Mitarbeiter beteiligen. Sofern das Unternehmen die Arbeitgeberbeteiligung vorsieht, lohnt sich die Entgeltumwandlung auch bei geringen Einkommen.

Tipp: Geringverdiener profitieren in vielen Fällen von einer staatliche geförderten Riester-Rente.

Häufiger Arbeitgeberwechsel

Bei einem häufigen Arbeitgeberwechsel lohnt sich die Entgeltumwandlung nicht. Denn die Unternehmen sind nicht verpflichtet, bestehende Verträge zu akzeptieren. Da der Arbeitgeber den Anbieter bestimmen kann, riskieren Angestellte, dass sie im Endeffekt mehrere bAV-Verträge zeitgleich führen. Für jeden neuen Vertrag müssen sie Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren bezahlen, was zu finanziellen Nachteilen führt.

Entgeltumwandlung mindert die gesetzliche Rente

Die Entgeltumwandlung birgt einen entscheidenden Nachteil. Denn sie reduziert die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse. Damit mindert sich auch der Anspruch an die Altersrente.

Ohne Arbeitgeberbeteiligung kann dies zum Nachteil der Verbraucher sein. Daher lohnt sich die Entgeltumwandlung meist nicht, wenn sich das Unternehmen nicht an der bAV beteiligt.

Beispiel: Ein Sparer zahlt 30 Jahre lang 182 Euro von seinem Bruttogehalt in einen Direktversicherungsvertrag ein. Ohne Zuschüsse des Arbeitgebers und einer Verzinsung von 2 Prozent pro Jahr rentieren sich seine Beitragszahlungen erst nach 24 Jahren Rentenbezug. Er müsste mindestens 91 Jahre alt werden. Der Garantiezins für Direktversicherungen lag im Jahr 2018 bei 0,9 Prozent.

Quelle: https://www.finanztip.de/

Alternativen zur Entgeltumwandlung

Die gesetzliche Rente allein ist für Verbraucher nicht ausreichend. Schließen diese keine Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ab, sollten sie sich über Alternativen informieren.

  • Eine mögliche Alternative stellen staatlich geförderte Produkte wie die Basisrente oder die Riester-Rente dar. Letzteres lohnt sich vor allem für Geringverdiener und Personen mit mehreren Kindern. Zahlen die Versicherten mindestens vier Prozent ihres Einkommens in die Rente ein, erhalten sie vom Staat Zulagen in Höhe von 175 Euro.
  • Eine weitere Option ist eine Direktversicherung mit Beiträgen aus dem Nettogehalt. In diesem Fall versteuern die Versicherten ihr Einkommen in voller Höhe. Den Monatsbeitrag entrichten sie anschließend aus ihrem versteuerten Gehalt. Der Vorteil dabei ist, dass durch den Verzicht auf Entgeltumwandlung die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Allerdings lohnt sich dieses Vorgehen nicht in allen Fällen. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft dabei, die Ersparnisse durch eine Entgeltumwandlung mit den Steuervorteilen bei der Lohnsteuererklärung zu vergleichen.
  • Versicherungsgesellschaften bieten zudem klassische verzinste Rentenprodukte sowie fondsgebundene Altersvorsorgen an. Dabei handelt es sich um private Absicherungen, die nicht mit der betrieblichen Altersvorsorge verbunden sind. Um eine geeignete Versicherung zu finden, empfiehlt sich unser Vergleichsrechner. Mit diesem können Verbraucher die Konditionen verschiedener Tarife schnell und übersichtlich überprüfen.

Was ist eine Barlohnumwandlung?

Eine Barlohnumwandlung wird meist aus steuerlichen Gründen durchgeführt. Sie bezeichnet die Umwandlung von Lohn oder Gehalt in andere Leistungen des Arbeitgebers. Im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Barlohnumwandlung gleichbedeutend mit der Entgeltumwandlung. Gemeint ist die Verwendung eines Teiles des Brutto- oder Nettoentgelts für den Erwerb von Anwartschaften für eine Betriebsrente.

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