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Versichern was Ihnen lieb ist – die Gegenstandsversicherung
Mit einer Gegenstandversicherung lässt sich versichern, was einem lieb ist. Ob Musikinstrument, ein wertvolles Erbstück oder ein elektronisches Gerät: Mit dem entsprechenden Versicherungsschutz wird das Lieblingsstück umfangreich abgesichert.
Die Gegenstandsversicherung lohnt sich wie die Wertsachenversicherung vor allem für teures und wertvolles Eigentum. Dabei lassen sich Einzelstücke versichern, deren Absicherung über den Schutz der Hausrat hinausgehen soll. Denn über die Hausratversicherung ist der Besitz gegen eine Vielzahl an Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl abgesichert. Allerdings nur innerhalb der Wohnung. Eine Gegenstandsversicherung leistet auch außerhalb der eigenen Vier Wände.
Der Leistungsumfang einer Gegenstandsversicherung
Ähnlich wie bei der Hausrat zahlt die Versicherung, wenn das Eigentum bei einem Einbruch gestohlen oder durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Doch auch dann, wenn der Schaden nicht innerhalb der Wohnung, sondern unterwegs passiert. Denn je nach Tarif besteht zusätzlich bei einfachem Diebstahl Versicherungsschutz. Und sogar selbst verursachte Schäden wie fallenlassen sind versicherbar.
Das zahlt die Versicherung im Schadensfall
Im Schadensfall kommt die Versicherung für die Reparaturkosten auf. Abzüglich eines eventuell noch vorhandenen Restwerts. Wurde der Besitz irreparabel beschädigt oder ist verloren gegangen, erhält der Kunde die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Bei manchen versicherten Gegenständen sinkt diese von Jahr zu Jahr. Zum Beispiel bei Smartphones, Laptops und Fernsehern, deren Wert sinkt. Bleibt der Wert hingegen konstant, lässt sich eine feste Versicherungssumme vereinbaren.
- Der Kaufpreis bildet die Basis für die Versicherungssumme. Viele Versicherer zahlen 90 Prozent des Anschaffungspreises im Schadensfall.
Welche Gegenstände lassen sich versichern?
Ob wertvoller Schmuck, Erbstücke oder Elektronik – mit einer Gegenstandsversicherung lassen sich viel Dinge absichern. Nicht versicherbar ist hingegen Eigentum, für das es eine separate Versicherung gibt. Zum Beispiel Mopeds oder Fahrräder.
Auch sind folgende Gegenstände im Regelfall nicht versicherbar:
- Geld, Sparbücher und Wertpapiere
- Tiere und Pflanzen
- Nahrungs-, Genuss- und Verbrauchsmittel
- Fremdes Eigentum
- Segelboote und Luftfahrzeuge
- Motorbetriebene Wasserfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger
- Brillen
- Gegenstände der gewerblichen Nutzung
- Gebäudebestandteile
Was kostet die Gegenstandsversicherung?
Die Kosten der Gegenstandsversicherung sind in erster Linie von der Versicherungssumme abhängig. Dabei ist entscheidend, ob die Summe mit den Jahren sinkt. In diesem Fall reduziert sich auch der Beitrag über die Laufzeit hinweg. Zudem gibt es wesentliche Unterschiede von Anbieter zu Anbieter.
Das Angebot für die Gegenstandsversicherung wird individuell erstellt. Bei einer Untersuchung von Stiftung Warentest ergab sich 2012 ein Beitrag von 168 Euro für die Absicherung eines 500 Euro teuren Smartphones. Für eine 4.500 Euro teure Halskette mit konstanter Versicherungssumme betrug die Prämie 333,60 Euro.
Unser Tipp: Anbieter vergleichen
Auf dem Markt gibt es eine überschaubare Anzahl an Anbietern für die Gegenstandsversicherung. Dennoch lohnt es sich, diese miteinander zu vergleichen. Denn die Versicherer unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf den Beitrag. Auch der Leistungsumfang ist von Tarif zu Tarif verschieden.
Ist eine Gegenstandversicherung sinnvoll?
Pauschal lässt sich nicht sagen, ob die Gegenstandsversicherung sinnvoll ist. Hervorzuheben ist, dass die Absicherung den Versicherungsschutz der Hausrat deutlich erweitert. Denn auch einfacher Diebstahl und Beschädigung aus Unachtsamkeit können mitversichert sein. Doch ist der Beitrag im Verhältnis hoch. Daher lohnt sich die Absicherung nur, wenn die zu versichernden Gegenstände wirklich teuer und wertvoll sind.
Wann ist eine Hausratversicherung ausreichend?
Über die Hausratversicherung besteht Schutz bei Diebstahl nach einem Einbruch. Außerdem bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Für einen Laptop beispielsweise, der nur zu Hause genutzt wird, kann eine Hausrat mit Versicherungsschutz bei Blitzschlag und Überspannung ausreichend sein. Und auch wertvolle Gegenstände lassen sich darüber versichern. Allerdings nur bis zu einer begrenzten Versicherungssumme.
Die Hausratversicherung reicht aus, wenn keine Eigenschäden versichert werden sollen. Und wenn das Eigentum überwiegend zu Hause gelagert ist. Alternativ kann für sehr wertvollen Besitz auch eine Tresorversicherung oder eine Wertsachenversicherung in Betracht gezogen werden.