Privathaftpflicht Vergleich 2024 Idealer Schutz durch einen günstigen Tarif der privaten Haftpflichtversicherung

Kostenübernahme von Sach- & Personenschäden

Privathaftpflicht übernimmt die Kosten, wenn Sie jemand anderem Schaden zufügen (Sach- und Vermögensschäden)

Erweiterbar mit zusätzlichen Leistungen (z.B. Schlüsselverlust) für wenige Euro im Jahr

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Die Privathaftpflichtversicherung im Überblick

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Gewässerschaden-Haftpflicht

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Bauherren-Haftpflicht

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Haus- & Grundbesitzer-Haftpflicht

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Fakten auf einen Blick

  • Wenn es klirrt und scheppert. Den Fußball mal eben in die Fensterscheibe des Nachbarn gedonnert. Mit einer Privat-Haftpflicht kein Problem im Rahmen der Sachschadenregulierung. Damit dem Nachbarn das Lachen erhalten bleibt. Auch Schäden durch deliktunfähige Kindern sind inkludiert.
  • Wenn die Eislaufbahn zur Gefahr wird. Elegant bremsen misslingt, schon wird ein Unbeteiligter in voller Fahrt aufs Eis geworfen. Der Kopf schlägt auf die Eisbahn. Ärzte kümmern sich jetzt um die Gehirnerschütterung, die Privat-Haftpflicht übernimmt im Rahmen des Personenschadens die anfallenden Kosten (Schmerzensgeld). Nur bremsen sollte der Versicherte noch üben, um alles andere kümmert sich die eigene Haftpflichtversicherung.
  • Eine Privat-Haftpflicht sorgt für Ruhe. Damit Sie weiterhin ruhig schlafen können, auch wenn es einmal kracht und donnert übernimmt die Privathaftpflicht die Schadensregulierung.

Die Privat-Haftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Singles und Familien. Sie sichert den Lebensraum ab, in dem sich der Versicherungsnehmer bewegt und schützt sie gegen berechtigte und unberechtigte Forderungen. Zudem lässt sie sich auf den individuellen Lebensstil anpassen. Im Internet können Sie Tarife direkt miteinander vergleichen.

Wie jede andere Versicherungsart auch, ist das Risiko für die Versicherungsfirma ausschlaggebend hinsichtlich der zu zahlenden Versicherungsprämie, und damit auch die Höhe der Haftungssumme. Achten Sie darauf, dass Ihre Privathaftpflicht Ihren Anforderungen angepasst ist. Ein Vergleich ab und zu ist empfehlenswert.

Darum müssen Anbieter für private Haftpflicht Ihren Lebensstil kennen

Jeder Tarif hat als Grundlage eine Deckungssumme, mit der die Risiken im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags abgedeckt sind. Risikofreudige Versicherungsnehmer, wie etwa Extremsportler, müssen daher oft zusätzliche Versicherungen abschließen, um auf einen umfassenden Versicherungsschutz zugreifen zu können.

Eine Privat-Haftpflicht deckt nur die normalen Alltagsrisiken des Lebens von Familien und Singles ab. Spezielle Risiken durch Tierhaltung, Sport oder Hobbys müssen gesondert abgesichert werden. Ebenfalls nicht in der Privat-Haftpflicht versichert ist genutztes oder vermietetes Wohneigentum (Mietsachschäden). Meist wird der Tarif mit einer Selbstbeteiligung vereinbart.

Private Haftpflichtversicherung: Die Vorteile

Hier fällt die zerbrochene Vase genau so unter die Bestimmungen wie ein Personenschaden. Mit Alltagsrisiken ist jedoch das Umfeld des Versicherten gemeint. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie davor.

Es muss nicht für jedes Familienmitglied eine eigene Police abgeschlossen werden, da aller Personen, die im Haushalt leben, mitversichert sind. Allerdings muss der Versicherungsanbieter die Anzahl der Familienmitglieder wissen. Hieraus berechnet sich die Prämienzahlung je nach Tarif. Eine Familie mit drei Personen hat natürlich ein anderes Risiko als ein sechs Personenhaushalt. Die Selbstbeteiligung sollte dementsprechend angepasst sein.

Ändern sich die Lebensumstände des Versicherungsnehmers, ändert sich unter Umständen auch sein persönliches Risiko. Je nach Lebensumstand kann zum Beispiel die Deckungssumme gesenkt oder erhöht werden oder Aus- und Einschlüsse bzw. die Selbstbeteiligung werden angepasst. Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsvertrag Ihrem aktuellen Lebensstil entspricht.

Hier geht es um einen Allmählichkeitsschaden, der erst zu einem späteren Zeitpunkt auftritt. Diesem Schadensereignis geht immer ein Hauptschaden voraus. Selbst die beste Haftpflichtversicherung schützt mitunter nicht davor.

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Nachteile der privaten Haftpflichtversicherungen im Überblick

Junger Mann ärgert sich über die Nachteile einer Versicherung

Um die Prämienzahlung gering zu halten, schließen Versicherungsgesellschaften Risiken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Die private Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden. Oftmals erfährt dies der Versicherungsnehmer erst, wenn ein Schaden eintritt. Dann haftet der Versicherungsnehmer persönlich für den entstandenen Schaden, schlimmstenfalls mit dem gesamten Vermögen.

Die Privat-Haftpflicht ersetzt nur den Schaden Dritter. Hat der Versicherungsnehmer selbst einen Schaden zu tragen, kommt er dafür in voller Höhe selbst auf, da  er selbst der Verursacher ist. Dir Kosten werden nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. 

Die AGBs der Versicherungen umfassen meistens mehrere Seiten in kleiner Schrift. Für den Versicherungsnehmer wichtige Themen, wie etwa der mögliche Ausschluss von Haftungsrisiken, sind kaum zu erkennen. Die Tarife miteinander vergleichen und in dem Dschungel die besten Tarife zu finden, wird dadurch erschwert. 

Privathaftpflichtversicherung: Vertrag kündigen

Wer den Tarif seiner privaten Haftpflichtversicherung kündigen möchte, dem stehen verschiedene Kündigungsarten und Kündigungsfristen zur Verfügung. Generell sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Möglichkeiten der Vertragskündigung erläutert. Zu beachten ist aber die Vertragslaufzeit.

Einige Gesellschaften bieten ihre Haftpflichtversicherung mit einer Laufzeit von drei Jahren an. Wer einen solchen Versicherungsvertrag abschließt, dem steht ein ordentliches Kündigungsrecht auch erst im dritten Jahr zu. Schauen wir uns den Ablauf einer Vertragsauflösung an.

Kündigungsarten

  • ordentliche Kündigung
  • außerordentliche Kündigung
  • Sonderkündigungsrecht

Bitte beachten: Die ordentliche Kündigung ist laufzeitgebunden. So kann ein Jahresvertrag nur zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich gekündigt werden. Gleiches gilt auch für Policen mit mehrjähriger Laufzeit. Diese können im Rahmen einer ordentlichen Kündigung erst im letzten Versicherungsjahr gekündigt werden. Nur dann ist ein regulärer Wechsel der Haftpflichtversicherung möglich.

Vertragskündigungen sollten immer per Einschreiben mit Rückschein vorgenommen werden. Für die Fristeinhaltung gilt nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Versicherungsgesellschaft offiziell Kenntnis über das Kündigungsschreiben erhalten hat. Das Kenntnisdatum ist auf dem Rückschein vermerkt.

Ordentliche Kündigung

Hier kann der Versicherungsnehmer erst drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Bei einem Jahresvertrag mit einer Laufzeit vom 01.01 bis zum 31.12., muss der Versicherungsgesellschaft die Kündigung spätestens am 30.09. vorliegen. Wurde ein Dreijahresvertrag abgeschlossen, so ist eine Kündigung erst im dritten Jahr möglich. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist dann drei Monate. Eine Begründung ist nicht notwendig.

Außerordentliche Kündigung

Werden die Kosten für die Haftpflichtversicherung ohne Erhöhung des Leistungsumfanges angehoben, kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Gleiches gilt auch nach einem Schadenfall.

Sonderkündigungsrecht

In diesem Fall sind keine Fristen einzuhalten. Der Versicherungsvertrag gilt als aufgehoben, sobald einer der Vertragsparteien die Kündigung erhalten hat. Die Kündigung kann sowohl von der Versicherungsfirma als auch vom Versicherungsnehmer ausgesprochen werden. Vor allem bei einem Beitragsrückstand wird die Gesellschaft den Versicherungsvertrag kündigen.

Die Privathaftpflicht für die Familie

In der Familienhaftpflicht sind alle Familienmitglieder eingeschlossen, die im direkten Verhältnis zueinander stehen. Einige Gesellschaften bieten auch eine Ausweitung der Haftpflicht auf andere Personen an, wie zum Beispiel Enkel- oder Patenkinder.

Im Rahmen der Familienhaftpflicht wird immer wieder der Begriff der Aufsichtspflicht genannt. Dies betrifft Familien, deren Kinder die Volljährigkeit nicht erreicht haben.

Die Aufsichtspflicht besagt, dass Eltern dafür sorgen müssen, dass ihr Kind keinen Schaden erleidet oder einem Dritten einen Schaden zufügt. Kinder können Gefahren und Risiken nicht abschätzen, und somit bleibt die Verantwortung bis zur Volljährigkeit bei den Eltern. Im Falle eines Schadens, der durch das Kind verursacht wurde, müssen die Eltern den Nachweis führen, nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.

Haften Eltern immer für ihre Kinder?

Kurz und knapp: Ja, bis zur Volljährigkeit. Es gibt jedoch eine Staffelung der Haftung, die sich am Kindesalter orientiert, und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 828 festgelegt ist.

  • Kinder unter sieben Jahren
  • das Alter von sieben Jahren, aber nicht das zehnte Lebensjahr erreicht hat
  • das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat

Im Tarif für die Familie sind mitversichert:

  • der Ehepartner
  • alle im Haushalt lebenden Kinder
  • je nach Tarif auch Enkel- und Pflegekinder

Eine eigene Haftpflichtversicherung für Kinder ist darum in der Regel nicht erforderlich.

Was darf die Privathaftpflichtversicherung kosten?

Gemessen an der Risikoabdeckung ist die finanzielle Belastung für eine gute private Haftpflichtversicherung sehr gering. Annähernd alle Versicherungsgesellschaften berechnen einen Jahresbeitrag in der Basisabsicherung um die 30,00 Euro bei einer Einzelpolice. Eine private Familienhaftpflicht bewegt sich um die 40,00 Euro pro Jahr.

Da die Versicherungsfirmen ihre Leistungen im Laufe der Zeit deutlich verbessern, lohnt sich oftmals der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft, oder aber ein Neuabschluss mit Beibehaltung der bisherigen Versicherungsgesellschaft, möglicherweise mit einem anderen Tarif. Zudem droht bei Altverträgen ein Nachteil des Versicherungsnehmers, da diese über eine unzureichende Deckungssumme verfügen. Aktuelle Haftpflichtpolicen verfügen im Vergleich 2023 über eine Deckung von bis zu 10 Millionen Euro.

Hinweis auf Versicherung Tarifvergleich

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Vorsicht vor Lockangeboten beim Abschliessen der Versicherung

Einige Versicherungsgesellschaften werben mit einem günstigen Jahresbeitrag beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, verweisen aber nicht auf die damit geringeren Leistungen. Hier sind vor allem zu nennen:

  • geringere Haftungssumme
  • hoher Selbstbehalt
  • Haftungsausschlüsse alltäglicher Risiken
  • langjährige Vertragsbindung

Die Privathaftpflicht deckt nur alltägliche Risiken. So müssen etwa Hundebesitzer eine gesonderte Hundehaftpflicht abschließen. Gleiches gilt auch für Bootseigner und Besitzer von Sportflugzeugen und / oder Drohnen.

Was leistet die Privathaftpflicht?

Die Leistungen einer Privat-Haftpflicht sollte immer die Lebensumstände des Versicherten berücksichtigen und absichern. Im Leistungsumfang wird daher eine hohe Versicherungssumme empfohlen, damit der Versicherte bei schweren Personenschäden nicht seine Existenz aufs Spiel setzt, weil er eventuell dafür aufkommen soll, die Schäden selbst zu erstatten.Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin

Einige Gesellschaften empfehlen eine Haftungssumme von mindestens fünf Millionen Euro zu vereinbaren. Dies hört sich erst einmal sehr hoch an. Jedoch werden gerade bei Personenschäden sehr hohe Schadensforderungen fällig, wenn zum Beispiel über einen langen Zeitraum eine medizinische Versorgung notwendig ist. Diese übernimmt die private Haftpflichtversicherung.

Im Rahmen der Leistungserbringung sind folgende Schäden versichert:

  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden

Grundsätzlich kann der Leistungsumfang erweitert werden. Allerdings nicht während eines schon eingetretenen Schaden, um dann diesen Vorfall über die Versicherungsfirma abzuwickeln.

Ebenso ist bei allen Versicherern ein passiver Rechtsschutz enthalten. Bei einem eingetretenen Schaden prüft die Versicherungsgesellschaft, ob der Geschädigte einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz herleiten kann. Die für diese Prüfung anfallenden Kosten übernimmt die Versicherungsgesellschaft.

Schadenbeispiel für den passiven Rechtsschutz

Ein Geschädigter beschuldigt ein Kind, mit dem Fahrrad einen Kratzer an seinem PKW verursacht zu haben. Im Rahmen der Familienversicherung melden die Eltern den Fall der Versicherung. Diese prüft nun, ob der Geschädigte tatsächlich einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Zur Fallklärung bestellt die Versicherungsfirma einen Gutachter. Die hier anfallenden Kosten werden von der Versicherung übernommen. Auch dann, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Die eigene Privathaftpflichtversicherung in der Steuererklärung

Beiträge im Rahmen der Privathaftpflicht gehören mit zu den Vorsorgeaufwendungen. Sie können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit.

Der Gesetzgeber hat jedoch Höchstgrenzen festgelegt. Diese finden Sie in der nachstehenden Tabelle.

maximaler Vorsorgeaufwand Gilt für:
1900,00 Euro Arbeitnehmer
Beamte
Rentner
2800,00 Euro Selbständige
Freiberufler
bei Zusammenveranlagung werden die Vorsorgeaufwendungen der Eheleute addiert Ehegatten

Wird die Steuererklärung online über Elster abgegeben (was seit 2021 immer öfter geschieht), ist zunächst kein Nachweis einzureichen. Dieser kann aber seitens des Finanzamtes nachgefordert werden. Dabei geht es dann vor allem um die geleisteten Prämienzahlungen. Versicherungsfirmen stellen auf Antrag den gewünschten Nachweis aus. Bei einer Steuererklärung in Papierform können Nachweise den Unterlagen beigefügt werden.

Die hier getätigten Hinweise dienen nur der Orientierung, und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Die Privathaftpflichtversicherung für Studenten

Ein Student benötigt dann keine eigene Privat-Haftpflicht, wenn die Eltern über eine Familienhaftpflicht verfügen. Er ist aber nur über die elterliche Privathaftpflicht mitversichert, wenn das Studium direkt nach dem Abitur oder Ausbildung begonnen wird. Bis zum Abschluss des Erststudiums gilt der volle Versicherungsschutz aus der Familienhaftpflicht.

Dieser Versicherungsschutz entfällt jedoch endgültig mit Vollendung des 30. Lebensjahres, oder bei Heirat beziehungsweise eingetragener Lebenspartnerschaft.

Da Studenten in der Regel sehr jung sind, muss die Versicherungsgesellschaft andere Risiken schützen als bei einer Familie. So sollte die Versicherungssumme nicht unter fünf Millionen Euro liegen. Zudem ist es empfehlenswert, die nachfolgenden Leistungen mit zu versichern:

  • Mietschäden
  • Auslandsaufenthalt
  • Gefälligkeitsschäden
  • Schlüsselverlust sowie Kosten für den Austausch des Schlosses.

Es gibt keine einheitliche Regelung für Studenten seitens der Versicherungsfirmen. Über Ein- und Ausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Risiko mit dieser Versichertengruppe gesteuert. Es variieren vor allem Altersangaben und Auslandsschutz.

Privathaftpflichtversicherung: Test & Testsieger

Im Herbst 2017 untersuchte die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest Angebote zur privaten Haftpflichtversicherung für Familien. Geprüft wurden die Leistungen von 220 Anbietern. Als Deckungssumme wurden zehn Millionen Euro festgelegt.

Der große Privathaftpflichtversicherungs Vergleich der Stiftung Warentest kam zu folgendem Ergebnis:

Von den 220 untersuchten Anbietern erhielten 87 die Note „sehr gut", 88 erhielten die Note „gut.

Die Top 3 des Vergleichstests waren:

Versicherung Angebot
Basler Ambiente Top
VHV Klassik Garant Exklusiv
HDI Rundum Sorglos

Wer eine günstige private Haftpflichtversicherung finden möchte, für den sind diese Vergleichstests natürlich sehr hilfreich.

Absicherung durch Privathaftpflichtversicherung: Was deckt sie ab?

Grundsätzlich sind mit einer Privat-Haftpflicht folgende Risiken versichert:

  • Sachschäden
    Der Versicherungsnehmer beschädigt einen Sachgegenstand zum Nachteil eines Dritten. Hierzu gehört etwa die umgestoßene Stehlampe oder die fallen gelassene Kamera. Den Schaden zahlt Ihre Privathaftpflicht.
  • Vermögensschäden
    Der Geschädigte macht einen entgangenen Gewinn oder Verdienstausfall gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend.
  • Personenschäden
    Hier hat der Versicherte durch eigenes Verschulden einen Dritten verletzt. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.

Die Ausschlüsse von Haftungsrisiken in der Privathaftpflicht

  • Schäden durch Kraftfahrzeug, Luft- und Wasserfahrzeuge (Modellflugzeug, Drohnen, Boote)
  • Eigenschäden
  • Schaden durch Vorsatz
  • Schäden von Mitversicherten

Die Angaben zu den konkreten Ausschlüssen befinden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft.

Der Punkt Allmählichkeitsschäden sollte unbedingt mit dem Versicherungsanbieter besprochen werden. Hierbei geht es um Sekundärschäden, die erst nach einiger Zeit sichtbar sind. Während der Primärschaden längst behoben wurde, tauchen weitere Schäden erst allmählich auf, beispielsweise in Form von Feuchtigkeit oder Gasen. Je nach Gesellschaft  und Tarif können diese Sekundärschäden im Leistungsumfang ausgeschlossen sein, und der Versicherte muss für diese Schäden selbst aufkommen.

Schadenbeispiele

Wie schnell ein verursachter Schaden finanziell explodiert, veranschaulicht die Versicherungswirtschaft an tatsächlichen Schadensfällen. Denn einmal nicht aufgepasst, steht unter Umständen die gesamte Existenz einer Familie auf dem Spiel.

Daher ist es auch notwendig, in regelmäßigen Abständen seine Versicherungspolice anzupassen. Vor allem bei Familien, denn Kinder werden größer, und damit auch gegebenenfalls mögliche Schäden.

Entstehung eines Sachschadens

Der Sohn des Versicherten spielt mit zwei Kindern im Haus. Die Jungs kommen auf die Idee, mit vorhandenen Stoffen eine Fackel zu bauen. Beim Anzünden entsteht eine größere Flamme, und springt auf andere brennbare Materialien über. Der Versuch mit mehreren Eimern Wasser das Feuer zu löschen misslingt. Das Feuer gerät außer Kontrolle, und das Haus brennt völlig nieder.

Schadenhöhe: 340.000 Euro

Entstehung eines Personenschadens

Ein Jugendlicher überquert mit dem Fahrrad eine Landstraße, und achtet nicht auf einen herannahenden Motorradfahrer. Ein Ausweichmanöver misslingt, es kommt zur Kollision, und der Motorradfahrer schleudert gegen einen Baum. Dabei erleidet er schwerste Verletzungen, und ist seitdem querschnittsgelähmt. Der Verunglückte war zum Unfallzeitpunkt 31 Jahre alt. Ihm wurde eine lebenslange Rente zugesprochen. Die Rentenversicherung machte diese beim Sohn des Versicherungsnehmers geltend.

Sach- oder vielmehr Personenschadenhöhe: mindestens 1 Million Euro

Wo versichern? Die größten Versicherer im Überblick

HUK

Den Kunden stehen zwei Varianten zur Verfügung:

  • Privathaftpflicht Classic
  • Privathaftpflicht Plus

Automatisch mitversichert ist der Ehe- beziehungsweise Lebenspartner. Für Singles im öffentlichen Dienst bietet die HUK vergünstigte Konditionen an.

Allianz

Die Allianz bietet eine modulare Haftpflichtversicherung an. Diese kann wie ein Baukasten erweitert oder verringert werden. Bei einer Änderung der Vereinbarung wird die Haftungssumme automatisch mit angepasst.

Asstel / Gothaer

Der Direktversicherer Asstel wurde von der Gothaer Versicherung übernommen. Im Bereich der Privat-Haftpflicht sind drei Varianten möglich:

  • Basis
  • Plus
  • Premium

Die Unterschiede liegen hier vor allem bei der jeweiligen Deckungssumme.

AXA

AXA bietet seine Privat-Haftpflicht in der Basisversion zu einem günstigen Jahrestarif an und dies sogar mit täglicher Kündigungsfrist. Zudem können die abgeschlossenen Verträge online verwaltet werden.

Sparkasse Direktversicherung

Der Kunde kann zwischen zwei Varianten wählen:

  • HaftpflichtBasis
  • HaftpflichtPlusProtect

Die Basisabsicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung, der Vertrag selbst beruht auf Versicherungsstandards. Wesentlich flexibler ist HaftpflichtPlusProtect. Hier gibt es unter anderem zehn Prozent Beitragsrabatt bei einem Drei-Jahres-Vertrag.

VHV

Die VHV bietet zwei Varianten der Privat-Haftpflicht an. Diese sind:

  • Klassik-Garant
  • Klassik-Garant Exklusiv

Der Basisvertrag deckt unter anderem Schlüsselverlust und Schäden aus Internetnutzung ab.

HDI

Drei Versicherungsvarianten bietet die HDI an. Diese wären:

  • Basis
  • Komfort
  • Premium

Unterschieden wird vor allem in den Haftungssummen und dem Schutz bei nebenberuflicher Tätigkeit.

Generali

Neben einem Basisschutz, der unter anderem auch deliktunfähige Kinder und Enkelkinder absichert, wird mit der privaten Haftpflicht KomfortPlus die Versicherungssumme deutlich erhöht. Benötigt der Kunde weitere Infos, wird ein Beratungstermin mit dem Vertriebspartner empfohlen.

Darauf sollten Sie beim Privathaftpflichtversicherung Vergleich unbedingt achten

Deckungssumme

Eine der wichtigsten Angaben in der Versicherungspolice ist die Nennung der Deckungssumme. Sie entscheidet im Fall eines Schadens über die finanzielle Unversehrtheit des Versicherten. Schauen Sie sich die realen Schadensbeispiele an. Einmal nicht aufgepasst, und innerhalb weniger Minuten entsteht einem Dritten ein Schaden über mehrere hunderttausend Euro. Bei einer Unterdeckung der Haftungssumme haften Sie als Versicherter persönlich mit Ihrem Gesamtvermögen.

Der Punkt der Deckungssumme muss deshalb auch erwähnt werden, da einige Versicherer Lockangebote in den Markt stellen, wo aber die Risikoabdeckung maximal einhunderttausend Euro beträgt. Im Fall eines Hausbrandes mit vierhunderttausend Euro Schadenssumme, besteht demnach eine Unterdeckung von dreihunderttausend Euro. Die Versicherer wissen, es gibt viele Familien und Singles, die auf der Suche nach einer billigen privaten Haftpflichtversicherung sind.

Ignorieren Sie solche Angebote!

Empfehlung: Eine gute Privathaftpflicht beinhaltet eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.

Streichen und Hinzufügen von Risiken

Versicherer fassen in ihren Verträgen oftmals Risiken, welche der ein oder andere nicht braucht. So etwa die Risikoabsicherung bei Schlüsselverlust (siehe auch Schlüsselversicherung). Aber nicht jeder Versicherte wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit einer einheitlichen Schließanlage. Hier bietet sich an, solche Konditionen aus dem Vertrag nehmen zu lassen. Im Gegenzug kann mit dem Versicherer verhandelt werden, für den Wegfall ein anderes Risiko in den Vertrag mit aufzunehmen.

Fairplay in der Privathaftpflicht

Versicherungen sind in erster Linie eine Solidargemeinschaft. Viele Einzahler haften mit ihrer Versicherungsprämie für den Schaden eines Einzelnen. Nur so kann eine Versicherungsgesellschaft seine Prämien bezahlbar halten. Wird diese Solidarität aber ausgenutzt durch fingierte Schäden, muss die Versicherungsgesellschaft handeln. Entweder mit einer Erhöhung der zu zahlenden Prämie, oder durch sofortige Kündigung nach einem Schadensvorfall.

Bleiben Sie daher fair, und provozieren keinen vermeidbaren Schadensfall

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema private Haftpflichtversicherung 

Der Abschluss einer Privathaftpflicht wird zwar empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.

Die Haftungssummen orientieren sich an den Kostensteigerungen in den einzelnen Schadenskategorien. Und hier vor allem bei den Personenschäden. Wünschen Sie eine niedrigere Prämienzahlung, geht dies am einfachsten über eine Selbstbeteiligung, oder ein Ausschluss von Versicherungsleistungen.

Dies ist empfehlenswert, da es sonst bei einem Schadensfall zu keiner Kostenübernahme seitens des Versicherers kommen kann. Einige Versicherungsgesellschaften bieten den Versicherungsschutz  in einer Leistungserweiterung ihrer Privathaftpflicht mit an. Diese Verträge haben dann oftmals den Zusatz „Premium". Daher muss der Versicherte unbedingt die Ausschlussliste seines Vertrages kennen.

Ist beim verursachten Personenschaden mit einer bleibenden Behinderung zu rechnen, muss der Versicherte bis zum Ableben des Geschädigten für alle Kosten wie Behandlung, Therapien und eventuell eine Rente, aufkommen. Bei einem solchen Schadensfall übernimmt jedoch die Privathaftpflicht die komplette Regulierung. Allerdings nur bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Grundsätzlich ja, zumindest bei den großen Versicherungsgesellschaften. Hier hilft allerdings auch ein Blick in die Versicherungsbedingungen im Privathaftpflicht Vergleich. Dort müssen die Leistungen ausführlich beschrieben sein.