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Vergleichen Sie verschiedene Versicherungen gegen Mietnomaden miteinander
Welchen Versicherungsschutz gegen Mietnomaden gibt es?
In einem anderen Artikel haben wir über die Mietausfallversicherung berichtet. Diese Art von Versicherung deckt jedoch in der Regel keine Schäden, die durch Mietpreller verursacht werden, sondern bezieht sich eher auf Zahlungsausfälle durch normale Mieter. Als Schutz gegen Mietbetrüger ist der Abschluss einer speziellen Versicherungspolice, beispielsweise die Rhion Mietnomadenversicherung, erforderlich. Die Gesellschaften übernehmen Schäden an einer Immobilie, die durch mutwillige Beschädigung oder Verwahrlosung entstehen.
Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Die Besitzer der Immobilie vertraut dem Mieter die Wohnung an und verlässt sich darauf, dass Mieter sie pfleglich behandeln, bestimmungsgemäß nutzen und ihren Verpflichtungen, unter anderem Miete zu zahlen, nachkommen. Mietnomaden sind dagegen Betrüger, die von vornherein nicht die Absicht haben, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Ihre Aktionen führen zu hohen Kosten, auf denen die Eigentümer des Mietobjekts sitzen bleiben. Das umfasst nicht nur den Verlust der Mieteinnahmen, sondern neben dem Ausbleiben der Mietzahlung auch Sachschaden durch Verwahrlosung der Wohnung und Prozesskosten für die Räumung bzw. Zwangsräumung. Alles in allem können sich durch Mietausfälle und andere Ausgaben Kosten von 10.000 Euro oder sogar 20,000 Euro und mehr ergeben. Ohne eine Mietnomaden-Versicherung (inklusive Rechtsschutz) bleibt der Vermieter auf den Ausgaben sitzen.
Was ist ein Mietnomade?
Die Bezeichnung wird in der Praxis für Menschen verwendet, die ein Mietverhältnis in betrügerischer Absicht eingehen. Sie haben niemals das Ziel, ihren Verpflichtungen nachzukommen, sondern wollen nur auf Kosten des Vermieters leben. Im Mietrecht werden diese Menschen Einmietbetrüger genannt. Sie erschleichen sich einen Mietvertrag, indem sie falsche Angaben machen. Viele Vermieter sind bei neuen Mietverhältnissen noch zu gutgläubig und vermieten ihre Immobilie in gutem Glauben. Nicht selten verzichten sie sogar auf eine Kaution. Das kann fatale Folgen haben, insbesondere wenn der Eigentümer auf die Mieteinnahmen angewiesen ist oder sie als Altersvorsorge bzw. Kapitalanlage gedacht ist. Neben Mietausfällen und nicht gezahlten Nebenkosten kommen noch Kosten der Renovierung für zum Mietobjekt gehörende Räume im Gebäude und Nebengebäude hinzu.
Manche Mietbetrüger verlassen die Wohnung fluchtartig bei Nacht und Nebel, um dasselbe Spiel anderswo zu treiben. Andere wollen es aussitzen und lassen sich auch durch die Kündigung des Mietvertrags nicht abschrecken. Erst durch ein Gerichtsverfahren mit Räumungsklage oder den Tod des Mieters kann der Eigentümer wieder über die Wohneinheit verfügen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, hauptsächlich, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht. Prinzipiell stellt ein neues Mietverhältnis immer ein Risiko dar. Mit der Police einer Mietnomadenversicherung kann man sich dagegen absichern.
Welche Schäden durch Mietnomaden deckt die Versicherung?
Welche Schäden in welcher Höhe übernommen werden, hängt unter anderem vom Anbieter, Tarif, der Versicherungssumme und der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung ab. Die Versicherungsgesellschaft leistet Entschädigung für den Mietausfallschaden, optional auch Sachschaden. Die Kosten für den Mietrückstand werden bis zu 12 Monate erstattet. Mietnomadenversicherungen übernehmen üblicherweise die folgenden Kosten:
- Mietschulden
- Aufräum-, Reinigungs- und Entsorgungskosten
- Kosten für Renovierung oder Sanierung
- Kosten eines Rechtsstreits (optional)
Welche Pflichten haben Vermieter, um ihre Immobilie vor Schäden zu bewahren?
Der Abschluss eines Versicherungsvertrags entbindet Wohnungs- und Hauseigentümer nicht von der Verpflichtung, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um Schadensfälle zu vermeiden oder die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dazu müssen Vermieter in Deutschland eine Reihe von Vorgaben der Versicherungsgesellschaft, z.B R+V oder Rhion, erfüllen:
- Wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss und im Schadensfall
- Nachweisbare Überprüfung der finanziellen Verhältnisse von Bewerbern
- Einforderung einer Mieterkaution in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten vor Abschluss des Mietvertrags
- Sofortige Information der Versicherung über Veränderung des Risikos (beispielsweise Arbeitslosigkeit oder Haftstrafe des Hauptmieters)
- Sofortige Information im Schadensfall
- Unverzügliche Kündigung oder Einleitung einer Räumungsklage, um die Kosten zu minimieren.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Mietnomadenversicherungen
Vor allem für Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum zur Vorsorge im Alter oder als Kapitalanlage verwenden möchten. Eine Versicherung gegen die sogenannten Mietnomaden kann den finanziellen Ruin verhindern. Handelt es sich dagegen um ein Mietobjekt mit bereits langfristig bestehenden Mietverhältnissen, bei denen es nie Probleme gab, ist ein derartiger Versicherungsvertrag unnötig.
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da sie vom jeweiligen Anbieter, den Konditionen, Tarifmodell, der Versicherungssumme (beispielsweise 20.000 Euro) und dem Selbstbehalt abhängt. Letzterer ist frei wählbar und sollte laut Versicherungsexperten mindestens 250 und höchsten 1.000 Euro betragen. Eine Mietnomadenversicherung ist meistens nicht separat, sondern als Ergänzung einer Mietausfallversicherung abschließbar.
Günstige Tarifmodelle beginnen bei einem Jahresbeitrag von unter 150 Euro.
Ein Vergleich der Stiftung Warentest ist in der Regel eine gute Option, um ein passendes Angebot zu finden. Leider gibt es zu diesem Thema jedoch noch keinen Test. Auf unabhängigen Vergleichsseiten im Internet können jedoch Verbraucher verschiedene Angebote miteinander vergleichen und sich über die Konditionen informieren. Meistens ist es möglich, über ein Link auf dem Vergleichsportal zur jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu gelangen und dort den Vertrag abzuschließen.
Unser Tipp: Der Gesetzgeber garantiert bei allen im Internet, telefonisch oder an der Haustür geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges bedingungsloses Rücktrittsrecht!
Versicherungsexperten raten, sich streng an den gesetzlichen Weg zu halten und auf keinen Fall eigenmächtig zu handeln. Es ist beispielsweise nicht zulässig, einer Mietpartei Strom, Wasser oder Heizung abzustellen oder ihnen den Zugang zur Wohnung zu verwehren, solange das Mietverhältnis noch besteht. Derartige Eigeninitiativen können zu teuren Streitigkeiten vor Gericht führen und das Mietverhältnis unter Umständen noch verlängern, anstatt es schneller zu beenden. Stattdessen ist es empfehlenswert, sich juristischen Rat und Hilfe zu holen.