Praxisausfallversicherung
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ärzte und Angehörige anderer verkammerter Berufe bieten den Menschen in ihrer Region eine Vielzahl von Diensten an. Was aber, wenn sie selbst Hilfe benötigen und ihre Praxis wegen Arbeitsunfähigkeit schließen müssen?
  • Die Fixkosten für Gehalt der Mitarbeiter, Kosten wie Miete, Strom, Kreditraten und andere laufen trotz der Praxisschließung weiter. Selbst wenn die Praxis offen bleibt, kommen zu den üblichen Praxiskosten Kosten für einen Stellvertreter dazu.
  • Die Praxis-Ausfallversicherung hält niedergelassenen Ärzten und anderen Berufsgruppen finanziell den Rücken frei, wenn der Praxisbetrieb aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne schließen muss. Die Versicherung stellt eine ideale Ergänzung zum Krankentagegeld dar.

Die Praxisausfallversicherung:  Absicherung gegen Praxisschließung wegen Arbeitsunfähigkeit

Viele Ärzte träumen davon, nach dem Studium ihre eigene Praxis zu eröffnen. Der Weg dahin ist nicht einfach und erfordert große Investitionen an Zeit, Kraft und Geld. Eine Sorge treibt jedoch die Mediziner und Angehörige anderer Berufsgruppen um, die in ihrer eigenen Praxis oder Kanzlei arbeiten. Was tun, wenn es zu einem Ausfall kommt und die Praxis für längere Zeit schließt? Betriebskosten wie Personalkosten und andere laufende Kosten müssen trotzdem gezahlt werden. Der Abschluss einer Praxisausfallversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Versicherung stellt eine Betriebsausfallversicherung für Ärzte und andere Freiberufler dar, wenn diese infolge Krankheit, Unfall oder Quarantäne ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können.

Niedergelassene Ärzte und andere: Für wen ist die Versicherung geeignet?

Wie es der Name bereits verrät, ist der Abschluss der Versicherung für Angehörige bestimmter Berufe empfehlenswert. Dazu gehören:

  • niedergelassen Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Ingenieure
  • Architekten

Die Versicherungsnehmer sollten selbstständig sein und ihre eigene Praxis, Kanzlei oder Büro betreiben.

Welche Schäden sind abgesichert?

Unabhängig vom Versicherer sind Ausfälle durch Krankheit, und Quarantäne versichert. Mitversichert sind bei vielen Anbietern wie AXA auch andere Ursachen, die zu einer vorübergehender Schließung führen können, z.B. psychische Störungen, schwangerschaftsbedingte Krankheiten und Beschwerden, Krankheiten oder Unfälle während humanitärer Einsätze in Kriegsgebieten. Unfälle während beruflicher Rettungs- und Transportflüge sowie Wiedereingliederung bei Teilarbeitsunfähigkeit.

Welche fortlaufenden Betriebskosten sichert die Praxisausfallversicherung ab?

Mit dem Versicherungsprodukt werden praktisch alle Kosten übernommen, die dem Praxisinhaber bei einer vorübergehender Praxisschließung entstehen. Diese sogenannten fixen Kosten laufen weiter und müssen im Schadenfall getragen werden. Zur Absicherung der Fixkosten gehören:

  • Personalkosten
  • Miete oder Pacht
  • Leasingraten
  • Steuern
  • Energiekosten
  • Finanzierungskosten
  • Kosten für eine Vertretung

Was ist nicht abgesichert?

Der Versicherungsschutz konzentriert sich auf den Praxisinhaber. Nicht versichert (außer als Zusatzoption) ist ein Sachschaden am Inventar, der beispielsweise durch Leitungswasser, einen Brand, Kurzschluss oder andere äußere Einflüsse einen Praxisausfall verursacht sowie Einbruchdiebstahl. Für Schäden am Inventar ist die Praxisinhaltsversicherung zuständig, gewissermaßen die Hausratversicherung für Arztpraxen.

Wie funktioniert die Praxisausfallversicherung?

In den Versicherungsbedingungen wird die sogenannte Haftzeit festgelegt. Das ist die Zeit, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Die Haftzeit beträgt i.d.R. 12 bis 24 Monate. Während dieser Zeit erhält der Versicherte einen Tagessatz ausgezahlt, der seine fortlaufenden Kosten deckt. Die Höhe des Betrags hängt von der Versicherungssumme und dem Umfang der Leistungen ab. Leistungsbeginn für die Versicherung erfolgt erst nach dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit. Bei der Wahl einer Karenzzeit sind Wartezeiten von 10, 14, 21, 28 oder 42 Tagen üblich.

Anspruch auf Leistung besteht erst nach einer offiziell festgestellten Arbeitsunfähigkeit.

Wie viel kostet eine Praxisausfallversicherung?

Da es sich um ein gewerbliches Versicherungsprodukt handelt, gibt es keine Pauschaltarife. Die Kosten der Praxisausfallversicherung hängen von vielen Faktoren ab. Zu den wichtigsten gehört das Eintrittsalter. Umso jünger der Antragssteller ist, desto günstiger wird die Prämie. Viele Versicherer setzen 62 Jahre als Höchstgrenze an. Der eigene Gesundheitszustand ist ebenfalls sehr wichtig. Bevor der Aufnahmeantrag genehmigt wird, muss der Antragsteller umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Wer gesund ist, zahlt weniger als jemand, der beispielsweise bereits aufgrund eines Bandscheibenvorfalls stationär behandelt wurde. Weitere Kostenfaktoren sind die Wahl der Karenzzeit und der Umfang der Leistungen, der mit der Ausfallversicherung absicherbar sein soll. Standardpolicen decken zum Beispiel nur die laufenden Kosten ab. Bei einigen Versicherern können allerdings auch Zusatzoptionen gebucht werden, unter anderem die Übernahme der Kosten für einen Stellvertreter oder eine Erstattung des entgangenen Gewinns in Höhe von maximal 50 Prozent. Diese zusätzlichen Bausteine erhöhen natürlich auch die Kosten. Einfluss auf die Kosten des Versicherungsschutzes hat auch der Beruf des Antragstellers. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater ist weniger hohen Risiken ausgesetzt und zahlt daher weniger als ein Arzt, der öfter zu gefährlichen Einsätzen ausrücken muss.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Praxisausfallversicherung

Versicherungsexperten empfehlen, sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler zu wenden und seinen Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Markt ist groß und Versicherer bieten Schutz zu sehr unterschiedlichen Preisen und Bedingungen an. Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung weiß er, welches Angebot für seine Kunden die ideale Lösung darstellt. Er macht auf Dinge aufmerksam, die unbedingt vor Abschluss beachtet werden müssen. Es geht schließlich um den Erfolg Ihrer Praxis und wie in Ihrer Abwesenheit der Praxisbetrieb aufrechterhalten werden kann.  Der Versicherungsmakler stellt unter Berücksichtigung der Angaben seines Kunden unverbindliche Anfragen an verschiedene Versicherungsgesellschaften. 

Tipp: Seriöse Versicherungsmakler werden die Gelegenheit nutzen und die bestehenden Versicherungen ihrer Kunden überprüfen. Dadurch können sie vorhandene Lücken aufspüren und schließen oder günstigere Anbieter empfehlen.

Am besten eignet sich dafür die Krankentagegeldversicherung. Durch sie ist das persönliche Einkommen des Versicherten abgesichert, wenn er oder sie die Praxis aufgrund von Krankheit oder aufgrund eines Unfalls für längere Zeit schließen muss. Die Praxisausfallversicherung übernimmt die fortlaufenden Praxiskosten. In ihrer Kombination minimieren die beiden Versicherungsprodukte finanzielle Einbußen bei notwendiger Praxisschließung. Als drittes Versicherungsprodukt bietet sich eine Praxisinhaltsversicherung an. Sie kommt für Kosten infolge von Sachschäden auf und komplettiert den Versicherungsschutz. 

Auf diesem Gebiet gibt es gute und schlechte Nachrichten für Versicherungsnehmer. Die Beiträge zur Praxisausfallversicherung können nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, da es sich nicht um Betriebskosten handelt. Mit der Praxisausfallversicherung wird lediglich die eigene Arbeitskraft versichert. Auf der anderen Seite ist der Bezug von Leistungen aus der Praxisausfallversicherung steuerfrei. 

Die Versicherungssumme muss den tatsächlichen Ausgaben der Betriebsstätte entsprechen. Wird sie zu niedrig angesetzt, besteht die Gefahr einer Unterversicherung, ist sie zu hoch, die einer Überversicherung. Der Vertrag sollte unbedingt einen Kündigungsverzicht des Versicherers enthalten. In Standardverträgen behalten sich viele Versicherungsgesellschaften im Leistungsfall das Recht der Kündigung vor. Das kann die berufliche Existenz des Versicherungsnehmers gefährden. Ältere Antragsteller sollten unbedingt auf das Endalter des Versicherungsvertrags achten. Bei vielen Standardpolicen endet der Versicherungsschutz bedingungsgemäß beim Erreichen des 60. Lebensjahrs. Idealerweise sollte es jedoch zumindest für Bestandskunden möglich sein, den Vertrag bis zum Eintritt in den Ruhestand weiterzuführen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 1 Jahr. Wer sich für einen Zweijahresvertrag entscheidet, bezahlt meistens günstigere Prämien. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich automatisch. 

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