Krankenversicherung für Studenten
Möglichkeiten, Leistungen & Kosten im Vergleich

Studenten haben die Wahl: GKV oder PKV?

Auch Familienversicherung ist u.U. möglich

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Fakten auf einen Blick

  • Studenten dürfen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.
  • Studierende unter 25 Jahren können sich meist kostenlos über die Familienversicherung der Krankenkasse absichern, wenn mindestens ein Elternteil in der GKV versichert ist.
  • Ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten sinnvoll ist, ist von ihrer aktuellen Situation und ihren beruflichen Zielen abhängig.

Krankenversicherungspflicht für Studenten

Studenten unterliegen der Versicherungspflicht. Das bedeutet, sie müssen sich krankenversichern. Allerdings besteht für sie eine Besonderheit. Denn sie können wählen, ob sie sich privat krankenversichern (PKV) oder als Mitglied einer Kasse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitreten.

Viele Studenten wählen die gesetzliche Krankenversicherung. Aufgrund der Familienversicherung sind sie bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Eine günstigere Absicherung ist somit nicht möglich. Doch wenn die Studierenden während des Studiums einer Arbeit nachgehen, dürfen sie nur einen maximalen Betrag verdienen. Wer darüber liegt, kann die Familienversicherung nicht mehr beanspruchen und muss sich selbst krankenversichern.

Wer beitragsfrei familienversichert ist, darf maximal 455 Euro im Monat hinzuverdienen. Bei einem Mini-Job gilt eine Grenze von 450 Euro. Dabei bezieht sich die Angabe auf ein regelmäßiges Einkommen. Studenten, die beispielsweise während der Semesterferien jobben und ein höheres Einkommen erzielen, können dennoch familienversichert bleiben. Denn dabei handelt es sich nicht um ein regelmäßiges Einkommen.

Stand: 05/2020

Studenten, die keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben oder älter als 25 Jahre sind, müssen sich entsprechend selbst versichern. Sie können zwischen der studentischen Krankenversicherung (gesetzliche Krankenkasse) und der privaten Krankenversicherung wählen. Beide Absicherungsformen haben ihre Vor- und Nachteile, die individuell zu betrachten sind.

Befreiungsantrag für Studenten

Studenten, die sich privat krankenversichern möchten, müssen innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation einen Befreiungsantrag stellen. Damit werden sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit und können der PKV beitreten. Die Befreiung wird schriftlich beantragt und gilt für das gesamte Studium. Das bedeutet, Studierende sind an ihre Entscheidung gebunden und können nicht während der Studienzeit in die GKV zurückwechseln.

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studenten, die jünger als 25 Jahre sind, können sich über die Familienversicherung beitragsfrei krankenversichern, wenn ihre Eltern Mitglied einer Krankenkasse sind. Nach dem 25. Lebensjahr können sich Studierende, die an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, über die studentische Krankenversicherung absichern. Diese gilt im Regelfall maximal bis zum 30. Lebensjahr.

Studierende unter 25 Jahren Kostenlos familienversichert, sofern Voraussetzungen erfüllt werden
Studierende zwischen 25 und 30 Jahren Beitragspflichtige Absicherung über die geförderte studentische Krankenversicherung
Studierende bis 37 Jahren Verlängerung der Absicherung über die geförderte studentische Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen
Studierende über 30 Jahren ohne Verlängerung der studentischen Krankenversicherung Beitragspflichtige, freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse

Kostenlose Familienversicherung

Studenten, die sich kostenlos über die Familienversicherung krankenversichern, werden Mitglied derselben Krankenkasse wie ihre Eltern. Sie können die Kasse nicht wechseln. Ihnen stehen die gesetzlich definierten Kassenleistungen sowie etwaige Zusatzleistungen des Versicherungsträgers zu.

Vorteil Kostenlose Absicherung für Studenten bis zum 25. Lebensjahr
Nachteil
  • Keine freie Wahl der Krankenkasse
  • Lediglich gesetzliche Leistungen (Ergänzung durch Zusatzversicherung möglich)
Voraussetzung
  • Mindestens ein Elternteil ist Mitglied einer Krankenkasse
  • Studenten haben ein regelmäßiges Einkommen von maximal 455 Euro beziehungsweise 450 Euro bei einem Mini-Job (auch ohne Einkommen möglich)
Altersgrenze 25 Jahre, Verlängerung um Zivil- und Wehrdienst sowie bei Schwangerschaft
Kosten Beitragsfrei
Beantragung Schriftliche oder telefonische Beantragung der Familienversicherung bei der Kasse, Nachweis der Immatrikulation notwendig

Ist ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat versichert, besteht nicht automatisch Anrecht auf die Familienversicherung. Sind beide Eltern verheiratet, liegt das Einkommen des Privatversicherten über dem Gehalt des gesetzlich Versicherten und bei mehr als 5.212,50 Euro im Monat (Stand 2020), ist eine Familienversicherung ausgeschlossen.

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten über 25 Jahre / ohne Familienversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für Studenten besondere Tarife, die sogenannte Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Die Beiträge zu dieser Absicherung sind bezuschusst. Daher ist diese Krankenversicherung im Vergleich auch günstig. Um die Prämie zu ermitteln, legen die Kassen ein fiktives Einkommen zugrunde. Dabei handelt es sich um den Bedarf eines Studenten, der nicht mehr bei seinen Eltern wohnt. Dieser liegt aktuell bei 744 Euro (419 Euro Grundbedarf + 325 Euro Wohnungspauschale). Auf diesen Betrag wird der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung angewandt.

Vorteil
  • Freie Wahl der Krankenkasse
  • Bezuschusster Beitrag, daher verhältnismäßig günstige Absicherung
  • Nach Studium einkommensabhängiger Beitrag
Nachteil
  • Keine kostenlose Absicherung
  • Leistungen lediglich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und etwaige Zusatzleistungen
Voraussetzung Keine Einkommensgrenze, doch maximal 20 Stunden in der Woche berufliche Tätigkeit
Altersgrenze 30 Jahre (Beschränkung auf 14 Fachsemester gilt ab 2020 nicht mehr)
Kosten
  • Abhängig vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Beitrag zur Pflegeversicherung
  • Ungefähr zwischen 100 und 115 Euro monatlich
Beantragung Schriftliche oder telefonische Beantragung bei der Kasse, Nachweis der Immatrikulation notwendig

Kosten und Beitragssatz zur studentischen Krankenversicherung

Der Krankenkassenbeitrag für Studenten setzt sich aus einem einheitlichen Sockelbeitrag und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusammen. 2020 beträgt der Sockelbeitrag 10,22 Prozent. Der Zusatzbeitrag ist abhängig von der Krankenkasse und beträgt durchschnittlich 1 Prozent. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung mit 3,05 Prozent beziehungsweise 3,3 Prozent für kinderlose Studenten über 23 Jahre. Ein Beispiel:

Bemessungsgrundlage: 744 Euro
10,22 Prozent Krankenkassenbeitrag: 76,04 Euro
1 Prozent Zusatzbeitrag der Krankenkasse: 7,44 Euro
3,05 Prozent Pflegepflichtversicherungsbeitrag: 22,69 Euro
106,17 Monatsbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung

Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Es kann sich daher lohnen, verschiedene Kassen und die Höhe des Zusatzbeitrags zu vergleichen. Dabei sollten Studenten nicht nur auf die Kosten achten. Sondern auch auf etwaige Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme von Reiseschutzimpfungen oder Osteopathie.

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten über 30 Jahren

Ab dem 30. Lebensjahr wird die studentische Krankenversicherung teurer, wenn keine Verlängerung beantragt werden kann. Denn ab diesem Zeitpunkt sind die Studenten freiwillig gesetzlich versichert. Somit entfällt der bezuschusste Tarif für Studierende.

Durchschnittlich liegt der Beitrag zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten bei 195 Euro. Auch in diesem Fall spielen die Wahl der Krankenkasse und der individuelle Zusatzbeitrag eine Rolle. Zudem zahlen kinderlose Versicherte einen höheren Betrag zur Pflegepflichtversicherung.

Verlängerung der studentischen Krankenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Studenten die studentische Krankenversicherung über die Altersgrenze von 30 Jahren hinaus verlängern. Dafür müssen sie einen begründeten Antrag einreichen. Folgende Situationen lassen sich als Argumente für eine Verlängerung hervorbringen:

  • Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
  • Eigene Behinderung durch Krankheit (mindestens drei Monate)
  • Eigene Behinderung durch anderweitige Gründe
  • Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Geburt eines Kindes und anschließende Kinderbetreuung
  • Notwendiges Aufbaustudium im Anschluss an Erststudium, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen

Liegt einer dieser Gründe vor, ist dies keine Garantie, dass einer Verlängerung stattgegeben wird. Gleichermaßen können auch andere Gründe zu einer Genehmigung führen. Die Situation ist immer individuell zu betrachten.

Private Krankenversicherung für Studenten

Zu Beginn des Studiums können sich Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das bedeutet nicht, dass sie keine Absicherung benötigen. Sondern von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln. Einige Studenten waren bereits vor ihrem Studium privat versichert. Beispielsweise über die Eltern oder da sie zuvor selbstständig waren. In diesem Fall können sie in der bestehenden Versicherung verbleiben. Vor allem Kinder von Beamten wählen häufig diese Option, da sie aufgrund der Beihilfe besonders günstig privat krankenversichert sind. Doch Vorsicht, nicht immer ist die private Krankenversicherung die beste Lösung.

  • Kinder von Beamten, die älter als 25 Jahre sind, fallen im Regelfall aus dem Beihilfetarif heraus. Für sie steigt dann der Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
  • Wer sich nach dem Studium selbstständig macht, kann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und muss den meist teuren Beitrag zur PKV leisten.
  • Studenten, die nach ihrem Studium keinen Job finden und Hartz IV beziehen, müssen weiterhin den Beitrag zur PKV leisten. Sie erhalten zwar einen Zuschuss, doch sind die Kosten noch immer hoch.
Vorteil
  • Je nach Tarif bessere Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen
  • Bedarfsgerechte und individuelle Absicherung
Nachteil
  • Möglicherweise teure Beiträge ab dem 25. Lebensjahr (Beamtenkinder) oder bei Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit nach dem Studium
  • Erschwerte Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Beitrag unabhängig vom EinkommenGesundheitsprüfung notwendig
Voraussetzung
  • Vorerkrankungen können zur Ablehnung des Antrags führen
  • Befreiung von der Versicherungspflicht oder mindestens 30 Jahre alt
Kosten Abhängig von Eintrittsalter, Tarif und Vorerkrankungen
Beantragung Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung gestellt werden, dann Antragstellung bei der PKV mit Gesundheitsprüfung

Beitrag: Das kostet eine private Krankenversicherung für Studenten

Der Beitrag für eine private Krankenversicherung für Studenten ist von verschiedenen tariflichen und persönlichen Merkmalen abhängig. Daher lässt sich nicht genau sagen, was die PKV kostet. In erster Linie ist für die Versicherungsgesellschaft das Eintrittsalter relevant. Auch können Vorerkrankungen oder gefahrenerhöhende Merkmale wie bestimmte Sportarten zu einem Risikozuschlag führen. Zudem spielen die Leistungen des Tarifs eine entscheidende Rolle.

Viele Gesellschaften biete vergünstigte Tarife für Studenten. Diese unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf die Kosten. Sondern auch in puncto Leistung. Daher sollten Studierende, die sich privat krankenversichern möchten, verschiedene Anbieter vergleichen. Außerdem ist es ratsam, sich durch einen Versicherungsexperten beraten zu lassen.

Darauf sollten Studenten vor dem Abschluss einer Krankenversicherung achten

Bevor sich Studenten für eine Krankenversicherung entscheiden, sollten sie einiges beachten. Dazu gehören nicht nur die Leistungen einer PKV. Sondern auch mögliche Veränderungen, die sich während des Studiums ergeben können.

Versicherungsschutz während Auslandssemester

Während des Studiums legen viele Studenten ein oder zwei Auslandssemester ein. Dies lässt die Notwendigkeit aufkommen, den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Denn ob ein Versicherungsschutz besteht, ist davon abhängig, wo sich die Versicherten aufhalten.

In vielen EU-Ländern gibt es ein Sozialabkommen. Die Studenten erhalten damit dieselben Leistungen wie ihre Kommilitonen in dem jeweiligen Land. Allerdings können diese Leistungen deutlich geringer ausfallen als in Deutschland. Auch ist möglich, dass ein Krankenrücktransport notwendig ist, der nicht bezahlt wird. Und Studenten, die eine Universität außerhalb Europas besuchen, haben in vielen Fällen gar keinen Leistungsanspruch. In den USA beispielsweise müssen sie sich selbst versichern oder für Krankheitskosten aufkommen.

Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Dabei sollten sie darauf achten, dass diese sowohl in dem jeweiligen Land gültig ist als auch für die gesamte Studienzeit im Ausland leistet. Denn häufig sehen diese Versicherungen eine zeitliche Begrenzung vor. Daher ist es möglich, dass die Studenten eine private Krankenversicherung aufgrund des langen Aufenthalts benötigen. Diese kann im Jahr zwischen 300 und 1.200 Euro kosten.

Privatversicherte Studenten müssen prüfen, ob ihr Tarif Leistungen im Ausland beinhaltet. Wenn nicht oder in unzureichender Höhe, sollten sie den Tarif aufstocken.

Veränderungen während des Studiums

Familienversicherte erreichen das 25. Lebensjahr Die beitragsfreie Familienversicherung entfällt. Studenten müssen nun eine studentische Krankenversicherung beantragen und dafür die Beiträge leisten.
Studenten mit studentischer Krankenversicherung erreichen das 30. Lebensjahr Die studentische Krankenversicherung entfällt, sofern sie nicht verlängert werden kann. Es folgt die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung, deren Beitrag höher ausfällt, da die Zuschüsse entfallen.
Das Einkommen Familienversicherter erhöht sich und liegt über dem Freibetrag Der Anspruch auf die Familienversicherung entfällt. Der Abschluss einer studentischen Krankenversicherung mit eigenem Beitrag ist notwendig.
Privatversicherte mit Beihilfeanspruch erreichen das 25. Lebensjahr Der Beihilfeanspruch entfällt im Regelfall mit dem 25. Lebensjahr. Studenten müssen den preisgünstigen Ergänzungstarif auf einen teureren Volltarif umstellen.
Exmatrikulation: Abbruch des Studiums Inwiefern sich Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ergeben, ist davon abhängig, welche Versicherung besteht und wie es weitergeht. Bei Privatversicherten kann der Studentenrabatt entfallen. Bei einer studentischen Krankenversicherung erfolgt der Wechsel in eine freiwillig gesetzliche Versicherung oder eine reguläre Absicherung, wenn sie fortan als Arbeitnehmer tätig sind.
Aufnahme einer Ausbildung oder eines dualen Studiums Wer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingeht, wird als Arbeitnehmer versichert. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, bemessen am Arbeitsentgelt. Bei Privatversicherten übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte des Beitrags, bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss. Um die PKV aufrechterhalten zu können, muss das Jahreseinkommen als Arbeitnehmer mindestens 62.550 Euro (Stand 2020) betragen.

Die Leistung der Krankenversicherung

  • Während die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch definiert sind, können die Kassen zusätzliche Leistungen anbieten. So übernehmen sie beispielsweise die Kosten für Reiseschutzimpfungen oder Beteiligungen sich an Alternativmedizin. Auch bieten viele Versicherungsträger Bonusprogramme, durch deren Teilnahme der Leistungsanspruch erhöht wird. Daher sollten Studenten bei der Wahl ihrer Krankenkasse darauf achten, welche Zusatzleistungen diese vorsieht. Zusätzlich können sie die Leistungen der Kassen durch eine private Krankenzusatzversicherung erweitern.
  • Bei einer privaten Krankenversicherung gilt es deutlich auf die Leistungen zu achten. Denn diese unterscheiden sich erheblich, abhängig vom gewählten Tarif und der Gesellschaft. Neben den Leistungen beispielsweise für Zahnersatz und Zahnbehandlung, stationäre Aufenthalte und ambulante Behandlung sind zusätzlich etwaige Selbstbehalte zu beachten. Diese können für einige Leistungen oder den gesamten Tarif gelten. Bei speziellen Krankenversicherungen für Studenten lassen sich häufig „abgespeckte Leistungen“ beobachten, die den Beitrag entsprechend niedrig halten. Mitunter ist möglich, dass eine Wahlleistung bei Krankenhausaufenthalten (Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) nicht enthalten ist. Daher ist es wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung verschiedene Tarife zu vergleichen. Dafür empfiehlt sich ein Vergleichsrechner. Mit diesem lässt sich nicht nur erkennen, was die PKV kostet. Sondern auch, welche Leistungen die jeweiligen Tarife vorsehen.

Gesundheitsprüfung der PKV

Wer eine private Krankenversicherung abschließt, muss sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Dabei berücksichtigt die Gesellschaft Krankheiten und Leiden innerhalb der letzten fünf bis zehn Jahre. Schwere Erkrankungen können zur Ablehnung führen. In diesem Fall bleibt nur die Absicherung im Basistarif, dessen Leistungen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Die Gesundheitsfragen sind zwingend ehrlich auszufüllen. Antragstellern wird empfohlen, diese gemeinsam mit dem Hausarzt zu bearbeiten. Bei bestehenden Erkrankungen sollte vorab eine anonyme Risikoprüfung erfolgen.

Berufliche Ziele

Die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung ist mitunter von den beruflichen Zielen abhängig. Denn nach Beendigung des Studiums muss die bestehende Versicherung in einigen Fällen fortgeführt werden. Planen die Studenten beispielsweise eine Selbstständigkeit, können sie als Privatversicherte nicht in die GKV zurückkehren. Somit müssen sie auch als Existenzgründer die Beiträge zur privaten Krankenversicherung leisten, auch wenn möglicherweise die Einnahmen noch gering sind. Waren sie hingegen während des Studiums gesetzlich versichert, können sie als Selbstständige zwischen der GKV und der PKV wählen.

Studenten, die nach der Studienzeit verbeamtet werden, schließen in den meisten Fällen eine PKV ab. Denn über die private Krankenversicherung können sie sich als Beamte besonders günstig absichern. Aufgrund des Beihilfeanspruchs brauchen sie keinen Volltarif, sondern müssen lediglich die Restkosten absichern.

Anwartschaft bei bestehender privater Versicherung

Wer privat krankenversichert ist und während des Studiums in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Dadurch sichern sich die Studenten die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Und zwar zu den ursprünglichen Bedingungen. Auch dann, wenn sie zwischenzeitlich an Vorerkrankungen leiden. Die kleine Anwartschaft spart beim Wiedereintritt die Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft ist hingegen teurer, da Altersrückstellungen gebildet werden. Dafür gilt das ursprüngliche Eintrittsalter bei erstmaligem Vertragsabschluss, was zu niedrigeren Beiträgen führt. Die Anwartschaft ist auch dann ratsam, wenn privatversicherte Studenten nach ihrem Studium zunächst gesetzlich versichert sind, und voraussichtlich in die PKV zurückkehren. Dies kann beispielsweise bei Lehramtsstudenten sein, die vor der Verbeamtung zunächst ein Angestelltenverhältnis eingehen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen